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Rahmenvertrag Elektronische Schließanlage für die Liegenschaften des Landkreises Neunkirchen
Rahmenvertrag über 2 Jahre (mit Verlängerungsoption) zur Errichtung und zum Betrieb einer elektronischen Schließanlage für 20 Schulen und 10 Dienstgebäude des Landkreises Neunkirchen. Der Auftrag umfasst die Ausstattung von ca. 370 Außenzylindern und ca. 470 Innentüren sowie die Bereitstellung der zugehörigen Steuerungsmodule, Vernetzung,...
Schließanlagen
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über 2 Jahre (mit Verlängerungsoption) zur Errichtung und zum Betrieb einer elektronischen Schließanlage für 20 Schulen und 10 Dienstgebäude des Landkreises Neunkirchen. Der Auftrag umfasst die Ausstattung von ca. 370 Außenzylindern und ca. 470 Innentüren sowie die Bereitstellung der zugehörigen Steuerungsmodule, Vernetzu...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Neunkirchen
- Veröffentlicht:
- 16. April 2026
- Frist:
- 19. Mai 2026
- Thema:
- Schließanlagen
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über 2 Jahre (mit Verlängerungsoption) zur Errichtung und zum Betrieb einer elektronischen Schließanlage für 20 Schulen und 10 Dienstgebäude des Landkreises Neunkirchen. Der Auftrag umfasst die Ausstattung von ca. 370 Außenzylindern und ca. 470 Innentüren sowie die Bereitstellung der zugehörigen Steuerungsmodule, Vernetzung, Software und spezifischen Hardware.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Der Landkreis Neunkirchen schreibt einen Rahmenvertrag (2 Jahre, Verlängerungsoption) für die Errichtung und den Betrieb einer elektronischen Schließanlage für 20 Schulen und 10 Dienstgebäude aus. Zuerst werden ca. 370 elektronische Zylinder für die Außenhaut installiert, anschließend ca. 470 Innentüren. Umfasst Steuerung, Vernetzung, Software und Hardware. - Landkreis NeunkirchenOttweiler
Rahmenvertrag Elektronische Schließanlage für die Liegenschaften des Landkreises Neunkirchen
Der Landkreis Neunkirchen beabsichtigt die Leistungen zur Errichtung und Betrieb einer elektronischen Schließanlage für seine Liegenschaften (Liste s. u.) als Rahmenvertrag mit der Laufzeit von 2 Jahren (inkl. Verlängerungsoption) durch eine EU-weite Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Landkreis Neunkirchen plant derzeit die Außenhaut von 20 Schulen und 10 Dienstgebäuden sukzessive mit ca. 370 elektronischen Zylindern auszustatten und im Anschluss die Schließanlage mit Ausstattung von ca. 470 Innentüren fortzusetzen. Die Maßnahme schließt dabei auch Module für die Steuerung, Vernetzung, Software und spezifische Hardware mit ein. - Stadt Sandersdorf-BrehnaFrist: 21. Mai
Rahmenvertrag zur Durchführung von Microsoft Officeschulungen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 159_SSB_01-2026-0008 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Sandersdorf-Brehna Bahnhofstraße 2 06792 Sandersdorf-Brehna Deutschland Telefonnummer: +49 3493-801180 Telefaxnummer: +49 3493-80434 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Durchführung von Microsoft Office Schulungen auf Abruf Menge und Umfang: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die bedarfsabhängige Durchführung praxisorientierter Schulungen in den Programmen Microsoft Excel, Microsoft Word, Microsoft PowerPoint sowie Microsoft Outlook für unterschiedliche Nutzergruppen (insbesondere Bereich Verwaltung sowie Bereich Kitas und Horte). Der Rahmenvertrag dient der flexiblen Beauftragung einzelner Schulungsmaßnahmen nach Bedarf. Ein Anspruch auf vollständige Abnahme der geschätzten Gesamtmenge besteht nicht. Die Schulungen werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt und umfassen ein- sowie zweitägige Schulungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen zur Durchführung der Schulungen, insbesondere: Durchführung der Schulungen durch qualifiziertes Personal Bereitstellung der technischen Ausstattung (insbesondere Laptops inkl. Software je Teilnehmer) Aufbau, Transport und Einrichtung der technischen Infrastruktur je Schulungsdurchführung optional: Bereitstellung geeigneter Schulungsräume inkl. PC-Arbeitsplätzen Der geschätzte Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 36 Schulungstage, verteilt auf unterschiedliche Schulungsformate. Die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt jedoch ausschließlich nach Bedarf im Rahmen einzelner Abrufe. Die Teilnehmerzahl je Schulung beträgt in der Regel 8 bis 10 Personen, maximal 15 Personen. Der Rahmenvertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Abrufe erfolgen während der Vertragslaufzeit durch die Auftraggeberin. Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Ort der Leistung: Ring der Chemiearbeiter 20, 06792 Sandersdorf 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.12.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine Verlängerung des Rahmenvertrages um ein weiteres Jahr vor. Die Ausübung der Verlängerungsoption steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel. Eine Verlängerung erfolgt nur, sofern die entsprechenden finanziellen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und bewilligt sind. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht. Die Entscheidung über die Vertragsverlängerung liegt ausschließlich bei der Auftraggeberin. Die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt spätestens bis 30.11.2026 vor Ablauf der Vertragslaufzeit. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19c4bcd19a1-5d79274c2f8b98a7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 29.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 30 Tage netto 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Befähigung zur Berufsausübung a) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes über die freiberufliche Tätigkeit b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (z. B. Schwere Verfehlungen, Insolvenz, Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände) vorliegen 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angabe des Gesamtumsatzes sowie des spezifischen Umsatzes im Bereich "EDV-/Office-Schulungen" der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung ausreichend) b) Nachweis über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden - 1,5 Mio. EUR für Sachschäden - 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden - 0,25 Mio. EUR alternativ: Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen oder eine bestehende Versicherung auf die geforderten Summen erhöht wird. 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Falls die Schulung beim Anbieter stattfindet: Eigenerklärung, dass geeignete Schulungsräume (inkl. Hardware, Softwarelizenzen und Sanitäranlagen) zur Verfügung stehen Der Auftraggeber behält sich die Anforderung entsprechender Nachweise (z. B. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vor. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Qualität (60%), 2.1 Trainererfahrung (30%), 2.2 Ausbildung und fachliche Qualifikation (30%), 2.3 Schulungskonzept (Beispielkonzept) (20%), 2.4 Methodik und Didaktik (20%) 15. Sonstiges: Lehrgänge/ Schulungen,Fortbildung/ Personalschulung - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für die Liegenschaft Auswärtiges Amt - Objektplanung Gebäude § 33 ff HOAI, Lph 2-9 sowie Besondere Leistungen - VgV-13-1129-25
1. Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin Mitte, Werderscher Markt 1 bestehen aus mehreren Einzelgebäuden. Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m² wurde von 1996 bis 2000 errichtet. Der Altbau steht unter Denkmalschutz und wurde als Reichsbankgebäude von 1934 -1940 erbaut und von 1998 – 1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet. Die Arrondierung wurde von 1998 – 1999 als Neubau errichtet. Die Oberwasserstr. 11-12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Das Fortbildungszentrum Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Gegenstand des Auftrages sind: BT 1 – Neubau, BT 2 - Altbau Kurstr./ Unterwasserstraße (ehemaliges Reichsbankgebäude), BT 3 – Arrondierung, BT 4 – Handwerkerhaus Oberwasserstr. 10, BT 5 – Kreuzstraße 1 - Auftraggeber/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Nutzer/in: Auswärtiges Amt - Gebäudenutzung: Bürogebäude mit Veranstaltungsbereich - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung/ Bauen im Bestand - Vertrag: Es ist beabsichtigt zwei Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Zur Durchführung kommen Maßnahmen als Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte nach RBBau mit Baukosten in Höhe von 500,- € bis 6.000.000,-€ brutto. Es werden ca. 20 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 0,8 Mio. € netto (ca. 3,2 Mio. € netto Höchstwert bei max. 4 Jahren). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Nach Vertragsabschluss. Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich März 2026. Ende der Laufzeit voraussichtlich März 2030. - Sicherheitsüberprüfung: Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen. Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss somit zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden. 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI und Freianlagen mit weniger als 7.500,00 EUR anrechenbare Kosten gem. § 38 HOAI. - Leistungsbild: Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen. - Auftragswert (Höchstwert) bei Rahmenvereinbarungen: geschätzter max.Auftragswert über die Laufzeit von 4 Jahren in netto: 3.200.000,00 € (rd. 2.689.076,00 € brutto) Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Projektdauer in Monaten: Max 48 Monate. Die Verträge werden für 3 Jahre geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1 Jahr. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und RaumordnungBerlin
Rahmenvertrag für die Liegenschaft Auswärtiges Amt - Objektplanung Gebäude § 33 ff HOAI, Lph 2-9 sowie Besondere Leistungen - VgV-13-1129-25
1. Angaben zur Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaften des Auswärtigen Amtes in Berlin Mitte, Werderscher Markt 1 bestehen aus mehreren Einzelgebäuden. Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m² wurde von 1996 bis 2000 errichtet. Der Altbau steht unter Denkmalschutz und wurde als Reichsbankgebäude von 1934 -1940 erbaut und von 1998 – 1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet. Die Arrondierung wurde von 1998 – 1999 als Neubau errichtet. Die Oberwasserstr. 11-12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Das Fortbildungszentrum Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Gegenstand des Auftrages sind: BT 1 – Neubau, BT 2 - Altbau Kurstr./ Unterwasserstraße (ehemaliges Reichsbankgebäude), BT 3 – Arrondierung, BT 4 – Handwerkerhaus Oberwasserstr. 10, BT 5 – Kreuzstraße 1 - Auftraggeber/in: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Nutzer/in: Auswärtiges Amt - Gebäudenutzung: Bürogebäude mit Veranstaltungsbereich - Art der Baumaßnahme: Umbau/Sanierung/ Bauen im Bestand - Vertrag: Es ist beabsichtigt zwei Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Zur Durchführung kommen Maßnahmen als Einfache Baumaßnahmen als auch für Bauprojekte nach RBBau mit Baukosten in Höhe von 500,- € bis 6.000.000,-€ brutto. Es werden ca. 20 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 0,8 Mio. € netto (ca. 3,2 Mio. € netto Höchstwert bei max. 4 Jahren). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt. - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Nach Vertragsabschluss. Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich März 2026. Ende der Laufzeit voraussichtlich März 2030. - Sicherheitsüberprüfung: Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen. Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss somit zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden. 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI und Freianlagen mit weniger als 7.500,00 EUR anrechenbare Kosten gem. § 38 HOAI. - Leistungsbild: Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen. - Auftragswert (Höchstwert) bei Rahmenvereinbarungen: geschätzter max.Auftragswert über die Laufzeit von 4 Jahren in netto: 3.200.000,00 € (rd. 2.689.076,00 € brutto) Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Projektdauer in Monaten: Max 48 Monate. Die Verträge werden für 3 Jahre geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1 Jahr. - Landkreis Potsdam-MittelmarkFrist: 26. Mai
Miete Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Rahmenvertrag zur Miete von Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark über eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, mit Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Grundsätzlich sind Leistungsbeschreibungen produktneutral zu formulieren. Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann oder wenn sachliche, auftragsbezogene Gründe dies rechtfertigen. Im vorliegenden Fall liegen sachliche und auftragsbezogene Gründe vor, die eine produktspezifische Ausschreibung rechtfertigen. Nach der Einführung der ersten interaktiven Displays hat der Landkreis Potsdam -Mittelmark im Rahmen der 2012 anstehenden Beschaffungen weiterer interaktiver Tafeln und Displays eine Analyse zum Einsatz digitaler Präsentationssysteme im Unterricht durchgeführt. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten geprüft, die unmittelbaren Einfluss auf die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung haben. Folgende Feststellungen wurden damals getroffen: - Die Schulung der Lehrkräfte auf die Systeme der unterschiedlichen Hersteller mit verschiedenen Bedienkonzepten und -elementen erforderte einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. - Der parallele Betrieb von Systemen unterschiedlicher Hersteller führte dazu, dass sich die Lehrkräfte immer wieder, ggf. mehrmals täglich, hinsichtlich der Bedienung der Tafeln und Displays umstellen mussten, abhängig davon, von welchem Hersteller die Systeme in den betreffenden Unterrichtsräumen installiert stammten. - Die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch die Lehrkräfte für die Präsentation auf Systemen verschiedener Hersteller forderte erhebliche Aufwände. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtssoftware der Hersteller kam es immer wieder zu Unterschieden bei der Positionierung und Darstellung einzelner Elemente. Darüber hinaus funktionierten interaktive Elemente von Hersteller zu Hersteller stark unterschiedlich. Die Bereitstellung von Unterrichtspräsentationen für die Systeme von zwei oder mehr Herstellern erforderte daher aufwändige Tests und Anpassungen der Präsentationsvarianten, um eine gleichartige Darstellung und Funktionalität zu erreichen. Der Schulträger hat daraus folgend eine "Ein-Hersteller-Strategie" beschlossen, mittels derer die folgenden Ziele erreicht werden sollen: 1. Minimierung der Schulungs- und Einweisungsaufwände für die Lehrkräfte Die Lehrkräfte sollen sich in ein Bedienkonzept einarbeiten können, um ihre Aufmerksamkeit auf die Unterrichtsführung und die Lehrstoffvermittlung zu konzentrieren. Dazu gehört, dass eine routinierte Bedienung der interaktiven Tafeln und Displays möglich ist, die keine zusätzliche Konzentration erfordert, sowie Fehlbedienungen weitgehend vermieden werden können. 2. Minimierung der Wechsel zwischen Systemen verschiedener Hersteller Durch die einheitliche Ausstattung der Unterrichtsräume sollen Wechsel zwischen der Bedienung verschiedener Systeme vermieden werden, so dass keine Umstellung und besondere Aufmerksamkeit bei der Bedienung erforderlich werden. 3. Minimierung der Aufwände bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien Die Notwendigkeit zur Anpassung von Unterrichtsmaterialien auf die Unterrichtssoftware verschiedener Hersteller soll vermieden werden. Die Lehrkräfte sollen sich bei der Erstellung der Unterrichtsmaterialien auf die inhaltliche und interaktive, unterrichtsfördernde Gestaltung konzentrieren können. Sie sollen in der Lage sein, mit verhältnismäßigem Aufwand wertvolles Unterrichtsmaterial zu erstellen, ohne im Anschluss dieses aufwändig für die Software der Displays verschiedener Hersteller zu konvertieren und anzupassen. Seit dem Jahr 2012 verfolgt der Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bereich der interaktiven Tafeln und Displays diese "One-Vendor-Strategie". An den kreiseigenen Schulen sind bereits zahlreiche Touch-Display-Systeme des Herstellers Promethean im Einsatz, die mit der Lernsoftware "ActivInspire" betrieben werden. Die bestehende IT-Infrastruktur, die pädagogischen Konzepte der Lehrkräfte sind hierauf abgestimmt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Systeme innerhalb einer Schule würde zu erheblichen zusätzlichen Installations-, Abstimmungs- und Schulungsaufwänden führen. Ein Mischbetrieb muss bei dem Betrieb der interaktiven Displays an den kreiseigenen Schulen zwingend vermieden werden. Die Sicherstellung eines einheitlichen Systemstandards dient daher der Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs sowie der effizienten Nutzung vorhandener personeller und technischer Ressourcen. Zwar ist es möglich, interaktive Displays anderer Hersteller ebenfalls mit der Software ActivInspire des Herstellers Promethean zu betreiben, allerdings würden in diesem Fall Lizenzkosten in erheblicher Höhe für die Nutzung je System anfallen. Nach Abwägung der oben genannten Argumente und im Rahmen einer Markterkundung wurden Produkte verschiedener Hersteller betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Systemwechsel oder ein paralleler Betrieb unterschiedlicher Herstellerlösungen zu erheblichen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Nach Abwägung hat sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark daher entschieden, die Beschaffung produktspezifisch auf Display-Systeme des Herstellers Promethean in Verbindung mit der Lernsoftware "ActivInspire" auszurichten. Die Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung ist somit aus sachlichen, auftragsbezogenen Gründen gerechtfertigt und vergaberechtlich zulässig. - Vitos gemeinnützige GmbH
Bereitstellung und Betrieb einer Lösung zur Nutzung elektronischer Signaturen nach eIDAS im Vitos Konzern
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung, Einführung und Betrieb einer rechtssicheren, interoperablen und benutzerfreundlichen Plattform zur Erstellung, Prüfung und Validierung von digitalen Signaturen als Gesamtlösung für interne und externe Geschäftsprozess zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit gleichwertiger Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschriften. Die Gesamtlösung muss den Anforderungen der eIDAS Verordnung (EU) 910/2014 und deren zugehörigen Durchführungsrechtsakten (bspw. (EU) 2015/1505 Vertrauenslisten, (EU) 2015/1506 Signaturformate, (EU) 2016/650 IT-Sicherheitsverfahren & Schutzprofile) entsprechen. Außerdem muss die Gesamtlösung den gängigen Standards für Datenschutz, Informationssicherheit, insbesondere der EU-Verordnung 2016/679 DSGVO und dem Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) einhalten. Ebenso sind die Anforderungen nach § 393 SGB V zu beachten. Die Leistung umfasst dabei insbesondere die Bereitstellung qualifizierter Vertrauensdienste einschließlich entsprechender Software zur Erstellung, Überprüfung und Validierung elektronischer Signaturen sowie zur Ausstellung qualifizierter Zertifikate für natürliche und juristische Personen sowie notwendiger technischer Infrastruktur. Dabei umfasst die Leistung unter anderem auch eine Benutzerverwaltung und Identitätsprüfung (z. B. VideoIdent, eID), Implementierungsunterstützung, Schulung und Support für Anwender sowie Dokumentation und Nachweisführung über Signaturprozesse. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Die Auftraggeberin, ihre Tochter- und Enkelgesellschaften sowie die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit mbH sind berechtigt, Leistungen aus dem Rahmenvertrag zu beziehen (bezugsberechtigte Unternehmen). Sie werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Für die Gegenleistung der gegenüber den bezugsberechtigten Unternehmen erbrachten Leistungen ist die jeweilige Gesellschaft direkte Schuldnerin des Auftragnehmers. Die Vitos gGmbH ist diesbezüglich im Außenverhältnis vertretungsbefugt. Bei den bezugsberechtigten Unternehmen handelt es sich konkret um: - Vitos gemeinnützige GmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH, Licher Straße 106, 35394 Gießen - Vitos Haina gemeinnützige GmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina - Vitos Herborn gemeinnützige GmbH, Austraße 40, 35745 Herborn - Vitos Hochtaunus gemeinnützige GmbH, Zeppelinstraße 38, 61352 Bad Homburg - Vitos Nordhessen gemeinnützige GmbH, Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal - Vitos Pflegezentrum Weilmünster gemeinnützige GmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Vitos Reha GmbH, Erzberger Straße 47, 34117 Kassel - Vitos Rheingau gemeinnützige GmbH, Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville - Vitos Rhein-Main gemeinnützige GmbH, Sebastian-Kneipp-Straße 11, 65812 Bad Soden - Vitos Südhessen gemeinnützige GmbH, Philippsanlage 101, 64560 Riedstadt - Vitos Service gemeinnützige GmbH, Sandweg 3, 35457 Lollar - Vitos Teilhabe gemeinnützige GmbH, Veitenmühlweg 10, 65510 Idstein - Vitos Jugendhilfe Frankfurt gemeinnützige GmbH, Fichardstraße 38, 60322 Frankfurt am Main - Vitos Weil-Lahn gemeinnützige GmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Vitos Medizinisches Versorgungszentrum Kassel gemeinnützige GmbH, Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel -Vitos medizinische Versorgungszentren gemeinnützige GmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbaden
Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Neunkirchen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.