Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen LandesregierungSt. PöltenTED
Rahmenvertrag - CITES Fachstelle Pflanzen (Los 2) zur Unterstützung bei der Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens
Fachstellen Los 2 Pflanzen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Behörden und der Vollzugsbehörde beim Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens
Umweltgutachten
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
- Veröffentlicht:
- 06. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Fachstellen Los 2 Pflanzen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Behörden und der Vollzugsbehörde beim Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens
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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 01. Sept.Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 10, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.Assessment, monitoring and implementation of conservation and restoration measures for Roonah Lough and machair
Department of Housing Local Government and HeritageWexfordThe LIFE On Machair Project of Department of Housing, Local Government and Heritage, is looking for suitable provider for services to deliver ecological support for the Roonah Restoration Project at Lough Cahasy, Lough Baun and Roonah Lough. The LIFE On Machair project aims to protect and restore machair systems inside the Natura 2000 network in Ireland (SAC’s/SPA’s), with a particular focus on machair habitat, breeding waders and pollinators. Machair is a coastal habitat characterised by a plain of lime-rich, wind-blown sand that is unique to the north and west of Ireland and Scotland. The typical flower-rich vegetation of machair is traditionally maintained through low-intensity livestock grazing. The machair habitat is part of a coastal complex which includes wet and dry machair, drift line vegetation, embryonic, mobile and fixed dunes, lakes and transitional habitats linking the coast to its hinterland.Bestandskartierung für den Schlammpeitzger 2027 und 2029
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 06. Aug.3.1 Untersuchungsgebiet Das für die Bestandserfassung des Schlammpeitzgers vorgesehene Untersuchungsgebiet befindet sich im Norden von Sachsen-Anhalt, im Altmarkkreis Salzwedel und Stendal. Des Untersuchungsgebiet umfasst die in Anlage 1.2.1, Tab. 1 aufgeführten Gewässer innerhalb der Rasterfelder. Anlage 1.1, Abb.1 und Abb.3 zeigt die Lage im Land. 3.2 Leistungsumfang - Allgemeine Methodik, zeitlicher Rahmen Für die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Monitoringkonzeptes für FFH-Fischarten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (RANA 2010). Grundlage für die Vorgehensweise ist das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BfN 2017, vgl. Sachteleben & Behrens 2010 sowie Schnitter et al. 2006 - Anlage 1.4.1), das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010). Dies soll für die Gesamtbewertung von drei Untersuchungsgebieten angewendet werden in denen die FFH-Monitoringstichprobenstellen für den Schlammpeitzger liegen. Die Erfassung der Art richtet sich nach der Methodik zur Verbreitungskartierung von KRAPPE 2009. Die dort formulierten Vorgaben werden ggf. durch die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 3.3 konkretisiert bzw. abgeändert. Abweichungen sind nur nach fachlichem Erfordernis und im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) zulässig. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2027 durchzuführen. 3.3 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten Der AN holt die für die Befischung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie das Einvernehmen der jeweiligen Fischereiberechtigten selbständig ein und dokumentiert dies gegenüber dem AG. Die Befischung der Probestrecken ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. An den einzelnen Probestellen ist folgender Mindestaufwand zu erbringen: Jeder Probestrecke besteht aus 4 Teilstrecken je 50 m (1 Probstrecke=200 m), Probefläche 100 m²/ Teilstrecke, Anodenkontakte 50 Dips, Befischungszeit 15 (bis 30) Minuten pro Teilstrecke. Ab einer Individuenzahl von 100 Tieren der Zielart dürfen diese Mindestvorgaben unterschritten werden. Die Befischungen erfolgen je nach Bedingungen watend oder vom Boot aus. Gemäß den Elektrofischerei-Sicherheitsvorkehrungen ist zwingend zu beachten und zu kalkulieren, dass die Elektrofischerei mit mindestens zwei Erfassern durchgeführt werden muss. Ein Verstoß für zum Ausschluss vom Verfahren. In Ausnahmefällen ist es auch möglich vom Ufer aus zu fischen (z.B. kleine Gräben mit großer Sedimentdicke) oder Wat- und Bootsfischerei zu kombinieren (z.B. Grabenstrecken mit großer Tiefenvarianz). In kleineren Fließgewässern (bis 5 m Breite) ist es sinnvoll die gesamte Fläche zu befischen, während es in Stand- und größeren Fließgewässern notwendig ist, sich auf einen Uferstreifen zu beschränken. Während der Befischung gefangene Schlammpeitzger werden zurückbehalten und nach anschließender Vermessung zurückgesetzt. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Niederösterreich - Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.