Stadt Oldenburg (Oldb)Oldenburg
Rahmenvertrag Asphaltarbeiten
Die Stadt Oldenburg plant einen Rahmenvertrag für kleinflächige Asphaltinstandsetzungsarbeiten zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Die zur Ausführung kommenden Mengen sind zum Auftragszeitpunkt nicht absehbar. Die anzubietenden Einheitspreise sind für Kleinmengen zu kalkulieren. Der Rahmenvertrag hat jeweils eine Laufzeit von 12 Monaten ab Auf...
Straßenunterhaltung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Oldenburg (Oldb)
- Veröffentlicht:
- 01. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Straßenunterhaltung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Oldenburg plant einen Rahmenvertrag für kleinflächige Asphaltinstandsetzungsarbeiten zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Die zur Ausführung kommenden Mengen sind zum Auftragszeitpunkt nicht absehbar. Die anzubietenden Einheitspreise sind für Kleinmengen zu kalkulieren. Der Rahmenvertrag hat jeweils eine Laufzeit von 12 Monaten ab Auftragsdatum. Er kann sich bis zu drei mal um jeweils 12 Monate automatisch verlängern. Rahmenvertrag Asphaltarbeiten
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Diese beinhalten auch die Umweltschutzrichtlinie. Der Rahmenvertrag enthält folgende Abfragen, die zur Auswertung benötigt werden: 1. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 vergütet. Bezogen auf die voraussichtliche Jahresauftragssumme beträgt der Anteil an Lohnkosten 30% (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 1): - Mittelohn (für einen Meister, Vorarbeiter, Gesellen, Hilfskraft, Auszubildenden) einschließlich aller Lohnzuschläge und Zulagen 2. Auf- und Abgebot auf Standardleistungsbücher bzw. Preislisten Auf-/Abgebot (gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.1) auf alle anfallenden Positionen des STLB 661 Ausgabe 07.2023, der Anteil beträgt 70 % (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 2). Falls eine Position nicht im STLB-BauZ 661 enthalten ist, wird für das Material ein Auf-schlag von 20 % vom Nettogrundpreis gewährt. 3. Fahrtkosten bei Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten Die Fahrtkosten werden gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 vergütet. Die Kosten (gemäß Formblatt 611 Punkt 3 LB 3) bestehen aus: - Kosten des KFZ inklusive allen anfallenden Verbrauchs- und Unterhaltungskosten sowie Bereitstellungspauschalen für Fahrzeuge. - Rüstzeiten - Kosten der Mitarbeiter während der Fahrtzeit - Fahrten vom Firmensitz/Stützpunkt des AN in das Gemeindegebiet der Gemeinde Isernhagen. Abrechenbar max. eine Fahrt pro Tag. Kosten für die An- und Abfahrten werden gesondert gemäß Formblatt 613 Pkt. 1.2 abgefragt. Abrechenbar ist maximal eine Fahrt pro Tag. Die Preise verstehen sich für eine fertige übergabereife Arbeit einschließlich der Baustelleneinrichtung und aller erforderlichen Anschlüsse und Abdeckungen sowie aller Stoffe und Transporte auch wenn Einzelheiten nicht ausdrücklich im Text aufgeführt sind. Baustelleneinrichtung: Anlagen, Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind auf die Baustelle zu bringen, bereitzustellen bzw. betriebsfertig aufzustellen einschließlich aller dafür notwendigen Arbeiten. Die Aufträge können auch Kleinstmengen enthalten. Die Einheitspreise sind entsprechend zu kalkulieren. Preisänderung / Preisgleitklausel 1. Grundsatz Die in diesem Rahmenvertrag vereinbarten Preise, insbesondere Einheitspreise, Stundenverrechnungssätze sowie Pauschalen (z. B. für Anfahrt), beruhen auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Kostenniveau. 2. Anpassungsintervall Der Auftragnehmer ist berechtigt, einmal jährlich - jeweils zum 01.07. eines Kalen-derjahres - eine Anpassung der vereinbarten Preise zu beantragen. Die Mitteilung über die beabsichtigte Anpassung hat schriftlich bis spätestens zum 01. 06 des Jahres zu erfolgen. Die erste Anpassung ist ab dem Jahr 2027 möglich. 3. Bemessungsgrundlage der Anpassung Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Maßgeblich sind insbesondere: a) für Materialkosten: der Erzeugerpreisindex für Bauleistungen am Bauwerk - Neu-bau, gewerbliche Betriebsgebäude (z. B. Tabelle Nr. 61241-0002 bzw. entsprechende GENESIS-Online Tabelle) b) für Lohnkosten: Statistisches Bundesamt - "Index der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter" bzw. "Tarifverdienste, Tarifbindung Baugewerbe" (z. B. Fachse-rie / 16 / 4 / 3) c) für Anfahrtskosten: Der Verbraucherpreisindex Gesamtwirtschaftliche Daten, Teilgruppe Verkehr (COICOP 07) Maßgeblich ist jeweils die prozentuale Veränderung des einschlägigen Indexes ge-genüber dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der letzten Anpas-sung. 4. Berechnungsformel Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Neuer Preis = Alter Preis × Neuer Index Alter Index 5. Nachweis und Zustimmung Der Auftragnehmer hat die jeweilige Indexentwicklung durch geeignete Nachweise (z. B. amtliche Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts) zu belegen. Der Auftraggeber prüft die Mitteilung binnen 30 Kalendertagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein begründeter Widerspruch, gilt die Preisänderung als anerkannt. 6. Begrenzung der Anpassung Eine jährliche Preisänderung - nach oben oder unten - darf maximal 5 % des bishe-rigen Preises betragen. 7. Außerordentliche Preisänderungen Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Preisänderungen einzelner Kosten-komponenten (z. B. Materialteuerungen über 10 % laut Indexentwicklung) können die Vertragspartner auf Antrag eine außerordentliche Preisanpassung gemäß § 2 Abs. 7 VOB/B verhandeln.Asphaltarbeiten Rengsdorf
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- Der Auftraggeber ist Stadt Oldenburg (Oldb).
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