Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2München
Rahmenvereinbarung zur Erstellung externer Gutachten zu Eignungsprüfungen und Arbeitserprobungen für die Landeshauptstadt München (POR)
Rahmenvereinbarung zur Erstellung externer Gutachten zu Eignungsprüfungen und Arbeitserprobungen für die Landeshauptstadt München (POR) Der jährliche Bedarf liegt bei ca. 20 Untersuchungen, davon - ca. 16 Untersuchungsfälle auf die Abklärung psychischer Belastbarkeit, Motivationslage und Sozialverhalten, - ca. 4 Untersuchungsfälle auf die...
Arbeitsvermittlung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- 09. September 2026
- Thema:
- Arbeitsvermittlung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung zur Erstellung externer Gutachten zu Eignungsprüfungen und Arbeitserprobungen für die Landeshauptstadt München (POR) Der jährliche Bedarf liegt bei ca. 20 Untersuchungen, davon - ca. 16 Untersuchungsfälle auf die Abklärung psychischer Belastbarkeit, Motivationslage und Sozialverhalten, - ca. 4 Untersuchungsfälle auf die Abklärung von theoretischer und praktischer Eignung und Neigung mit praktischer Erprobung (bei durchschnittlich 5 Tagen pro Untersuchungsfall). Zusätzlich besteht für die ca. 20 Untersuchungsfälle der Bedarf an einem Case-Management
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
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Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Abt. Vergabe, Team Lieferungen/DienstleistungenHalle (Saale)Frist: 21. Aug.Bieter können Angebote für ein Los oder alle Lose abgeben.Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III - "Nebenerwerb"
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigFrist: 26. Aug.Gegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 u. 5 SGB III zur dauerhaften beruflichen Eingliederung von Kunden mit einer Nebentätigkeit oder Midijob durch eine intensive aktive Begleitung und Unterstützung der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis zum Wegfall des Leistungsbezuges. Die Maßnahme kann alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmenden umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung gerichtet sind. Bei der Durchführung der Maßnahme hat der Auftragnehmer insbesondere die Grundsätze der §§ 35 und 36 SGB III zu beachten. Bei erfolgter Eingliederung ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III durch den Auftragnehmer anzustreben. Die Gesamtkonzeption (Inhalt, Durchführung und Methodik) liegt in der Gestaltungsfreiheit des Bieters. Sie ist an den festgelegten Präsenzzeiten der Teilnehmenden auszurichten und soll gewährleisten, dass die vorgegebene Eingliederungsquote erreicht werden kann. Ziel ist es, die Teilnehmenden an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen bzw. diese auszubauen. In bestimmten Fällen kann auch die Heranführung an eine Berufsausbildung zielführend sein. Bei Teilnehmenden, die bereits in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, soll eine Erhöhung des Einkommens herbeigeführt werden, sodass der SGBII-Leistungsbezug nachhaltig entfällt. In diesem Fall ist zur Erreichung des Zieles auch die Aufnahme eines Minijobs oder Midijobs möglich. Um das Maßnahmeziel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sichtweise der Teilnehmenden auf ihre persönliche Gesamtsituation mit ihrer derzeitigen Beschäftigung zu verändern. Ziel ist es, sie an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber (sofern vorhanden) oder bei einem anderen Arbeitgeber heranzuführen oder diese auszuweiten. Dabei soll mit dem Arbeitgeber einer bereits bestehenden Beschäftigung schnellstmöglich Kontakt aufgenommen werden, um die Überführung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Ausweitung der Beschäftigung zu prüfen. Die Teilnehmenden sind angehalten, die Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Ein Schwerpunkt der Maßnahme ist die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der rechtlichen Grundlagen zum Thema "Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt". Auf die Teilnehmenden ist individuell durch eine intensive und aktive Begleitung und Unterstützung einzugehen. Ihnen sind schnellstmöglich passgenaue Vermittlungsvorschläge initiativ zu unterbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Verbesserung des Bewerbungsverhaltens der Teilnehmenden insbesondere bei Vorstellungsgesprächen sein. Ein verbessertes Bewerbungsverhalten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung. Damit in möglichst kurzer Zeit das Bewerbungsverhalten verbessert wird, werden die entsprechenden Elemente in der Maßnahme mit Präsenzzeiten vermittelt. Im Rahmen der individuellen Betreuung der Teilnehmenden soll unter anderen eine Analyse der Arbeitssituation am Arbeitsort erfolgen.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
HochsauerlandkreisArnsbergFrist: 27. Aug.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III "Berufspraktische Integration" ist die Kombination aus Elementen zur - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III), - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III), - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB III). Maßnahmenort: Arnsberg Maßnahmendauer: vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 (Optional spätestens bis zum 31.12.2028) Konkretere Angaben zu Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Reaktivierung erwerbsfähiger Menschen mit multiplen Integrationshemmnissen 2027
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Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverREZ NRW 45ind JC Duisburg301-26-45ind-60107
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverREZ NRW 45ind JC Bielefeld und HagenKonzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III
HochsauerlandkreisArnsbergFrist: 27. Aug.Konzeption und Durchführung der Maßnahme "Berufspraktische Integration" als eine Kombinationsmaßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB IIICoaching für Personen in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung bei verschiedenen Beschäftig...
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 09. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2.
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