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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnTED

Rahmenvereinbarung Wartung PID Phocheck Tiger

Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 1 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 1 können von folgenden Behörden und Einricht...

Angebotsfrist: 21. September 2026Typ: Ausschreibung

Messtechnik

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Inhalt auf einen Blick

Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Veröffentlicht:
17. August 2026
Frist:
21. September 2026
Thema:
Messtechnik

Ausschreibungsbeschreibung

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Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 1 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 1 können von folgenden Behörden und Einrichtungen bestellt werden: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der folgenden Länder: ● Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. ● Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes: Landeskriminalamt Berlin, KTI 23; Berufsfeuerwehr Dortmund; Berufsfeuerwehr Essen; Berufsfeuerwehr Köln; Berufsfeuerwehr Mannheim; ● Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK); ● Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); ● Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL); ● Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)

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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI.
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