Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannover
Rahmenvereinbarung über Paketdienstleistungen für das Logistik Zentrum Niedersachsen am Standort Hann. Münden
Rahmenvereinbarung für gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen (Gewicht 1 kg‑31,5 kg) am Logistikzentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden. Die Leistungen werden in 9 Losen erbracht, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Abschluss mit einem Unternehmen; keine Abnahmeverp...
Post- & Kurierdienste
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen (Gewicht 1 kg‑31,5 kg) am Logistikzentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden. Die Leistungen werden in 9 Losen erbracht, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Abschluss mit einem Unternehmen; keine Abnahmev...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
- Veröffentlicht:
- 01. Juni 2026
- Frist:
- 02. Juli 2026
- Thema:
- Post- & Kurierdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen (Gewicht 1 kg‑31,5 kg) am Logistikzentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden. Die Leistungen werden in 9 Losen erbracht, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Abschluss mit einem Unternehmen; keine Abnahmeverpflichtung, jedoch Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt ausschließlich das Logistikzentrum Niedersachsen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXQ6YYHRAKL.zip
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Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN die gewerbsmäßige Abholung beim Logistik Zentrum Niedersachsen, Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden, sowie die Beförderung und Zustellung innerhalb und außerhalb des Zustellgebietes der Bundesrepublik Deutschland im Gewichtsbereich zwischen 1 kg und 31,5 kg in 9 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit abgeschlossenen Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Abrufberechtigt ist ausschließlich das Logistik Zentrum Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle. Die Vergabe erfolgt an einen Auftragnehmer mit gültiger Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur. Abrufberechtigt sind Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung sowie Drittkunden des LZN. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung, jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für die Stadt Celle
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Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für die Stadt Celle
Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle. Die Vergabe erfolgt an einen Auftragnehmer. Voraussetzung ist eine gültige Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 PostG. Abrufberechtigt sind Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung sowie Drittkunden des LZN. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung, jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
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Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare nieder-sächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesell-schaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) für die Stadt Celle aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenver-einbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auf-tragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbie-terverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind dem Angebotsvordruck zu entnehmen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen sowie Drittkunden des LZN. Eine Liste der abrufberechtigten Dienststellen ist den Vergabeunterlagen (Anlage "Übersicht Abholstellen") beigefügt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. - Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburgFrist: 30. Juli
Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgu - Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburgFrist: 30. Juli
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 02. Juli 2026.
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- Der Auftraggeber ist Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover.
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