BWB - Allgemeiner Bedarf und DienstleistungenMaximilian Schimschok
Rahmenvereinbarung über Grafikleistungen für Mitarbeitendenmagazin EK-L A-2026-0043
Grafikleistungen für Mitarbeitendenmagazin: 48 Monate, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Gestaltung entsprechend Corporate Design der Berliner Wasserbetriebe, anhand bestehender Rubriken und zur Verfügung gestellten Texten und Bildern.
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Inhalt auf einen Blick
Grafikleistungen für Mitarbeitendenmagazin: 48 Monate, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Gestaltung entsprechend Corporate Design der Berliner Wasserbetriebe, anhand bestehender Rubriken und zur Verfügung gestellten Texten und Bildern.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- BWB - Allgemeiner Bedarf und Dienstleistungen
- Veröffentlicht:
- 17. Mai 2026
- Frist:
- 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Grafikleistungen für Mitarbeitendenmagazin: 48 Monate, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Gestaltung entsprechend Corporate Design der Berliner Wasserbetriebe, anhand bestehender Rubriken und zur Verfügung gestellten Texten und Bildern.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
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7- BWB - Allgemeiner Bedarf und DienstleistungenMaximilian SchimschokFrist: 27. Mai
Rahmenvereinbarung für Lektoratsarbeiten EK-L A-2026-0057
Rahmenvereinbarung für Lektoratsarbeiten: Korrektorat, Schreibweisenvereinheitlichung, Corporate Wording, Richtigkeit von Namen und Terminen sowie Genderspezifika. Laufzeit 12 Monate fix, optional 36 Monate. - Rundfunk-Orchester und -Chöre (gemeinnützige) GmbH Berlin für das Deutsche Symphonie- Orchester Berlin (DSO)Frist: 28. Aug.
Layout von Programmheften der Saison 2026/2027
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die laufende Layout-Erstellung sämtlicher Programmhefte des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin (DSO) für zunächst eine Spielzeit, beginnend mit der Saison 2026/2027. Der Vertrag soll eine Grundlaufzeit von einer Saison sowie eine Option der Auftraggeberin auf dreimalige Verlängerung um jeweils eine weitere Saison vorsehen. Gegenstand des Rahmenvertrags Ausgeschrieben werden Satz, Layout, Umbruch, Reinzeichnung, datenfertige Ausleitung und gegebenenfalls kleinere technische Anpassungen sämtlicher Programmhefte des DSO, die im Verlauf der Saison 2026/2027 und etwaiger Verlängerungssaisons benötigt werden. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage eines bereits vorhandenen und von der Auftraggeberin vorgegebenen Designs. Gegenstand der Ausschreibung ist ausdrücklich nicht die Entwicklung eines neuen Gestaltungskonzepts oder eines neuen Corporate Designs, sondern die zuverlässige Anwendung und Fortführung des bestehenden Gestaltungsrahmens. Der Rahmenvertrag dient der fortlaufenden Beauftragung einzelner Produktionen innerhalb der jeweiligen Saison. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt pro Saison etwa 35.000 EUR bei ca. 28 umfangreicheren Programmheften zu Symphoniekonzerten (um die 32 Seiten) und ca. 14 weniger umfangreichen (um die 6 Seiten). Diese Angabe dient ausschließlich der Orientierung der Bieter und begründet weder einen Anspruch auf Erreichen dieses Auftragswerts noch auf den Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs. Die Beauftragung erfolgt bedarfsabhängig durch Einzelabrufe der Auftraggeberin. Leistungsbeschreibung Gegenstand des Rahmenvertrags sind Layoutleistungen für Programmhefte in dem von der Auftraggeberin jeweils abgerufenen Umfang. Die Programmhefte können insbesondere unterschiedliche Seitenumfänge aufweisen. Soweit im Einzelabruf nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten folgende grundsätzliche Anforderungen: - Endformat regelmäßig 13 x 18 cm - Umsetzung auf Basis des vorhandenen DSO-Designs und der bestehenden Gestaltungsrichtlinien - Übernahme und strukturierte Platzierung von Texten, Bildmaterial, Besetzungen, Biografien, Credits, Förderhinweisen und Pflichtangaben - Satz und Umbruch in produktionstauglicher Form - Anlage, Pflege und Anpassung von Absatz-, Zeichen- und Objektformaten im Rahmen des vorgegebenen Designs - Erstellung druckfähiger Dateien nach den technischen Vorgaben der Auftraggeberin bzw. der beauftragten Druckerei - Durchführung von bis zu 4 Korrekturschleifen bis zur Druckfreigabe; diese Korrekturschleifen sind im angebotenen Preis enthalten - Sorgfältige Prüfung auf Vollständigkeit, konsistente Gestaltung, Seitenabfolge und offensichtliche Satzfehler Die Auftraggeberin bzw. die von ihr beauftragten Autor:innen liefern Texte und Bilder in der Regel ca. 14 Tage vor dem jeweiligen Konzerttermin an. Die erste gestaltete Korrekturfassung des jeweiligen Programmhefts muss der Auftraggeberin spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Konzerttermin vorliegen. Die Auftraggeberin gibt mit jedem Einzelabruf insbesondere Umfang, Inhalte, Bildmaterial, Liefertermin, Freigabeschleifen und ggf. produktspezifische Sonderanforderungen vor. Preisbasis Als verbindliche Preisbasis ist von allen Bietern ein Preis pro gestalteter Seite anzugeben. Dieser Seitenpreis bildet die Grundlage für die Angebotswertung sowie für die spätere Beauftragung einzelner Programmhefte im Rahmenvertrag. Der Preis pro gestalteter Seite hat sämtliche üblichen Leistungen des Satzes und Layouts nach vorhandenem Design zu umfassen, insbesondere Umbruch, Einpflege der Inhalte, Reinzeichnung, übliche Korrekturläufe, Erstellung druckfähiger Daten sowie die Übergabe offener Arbeitsdateien, soweit diese für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind.Zusätzlich sind gegebenenfalls gesondert auszuweisen: - Zuschläge oder abweichende Preise für besonders eilbedürftige Produktionen - Zusatzkosten für außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Korrekturschleifen - Zusatzkosten für umfangreiche Bildbearbeitung, Fremdsprachensatz oder sonstige gesondert zu vergütende Sonderleistungen - gegebenenfalls Mindestauftragswerte je Einzelabruf, sofern solche vorgesehen werden; diese sind transparent anzugeben Alle Details der Ausschreibung, etwa Preiswertung, Vertragslaufzeit, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, Angebotsinhalte, Ausführungsbedingungen, Fristen, Form der Angebotsabgabe entnehmen sind dem PDF-Dokument zu entnehmen. Grafik, Layout, Programmhefte - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. - Rheinland-Pfalz Tourismus GmbHKoblenz
Koordination, Redaktion und Produktion des wöchentlichen Pressedienstes für die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH
Im Rahmen der Auftragsvergabe sind diverse Tätigkeiten im Zusammenhang mit Texterstellung, Textbearbeitung und Textredigatur für den Pressedienst der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH zu erledigen. Der Redaktionsplan für den Pressedienst wird von der Pressestelle der RPT quartalsweise zusammengestellt, abgestimmt und enthält in der Regel zwölf Termine im Quartal. Diesen Terminen sind sowohl Erscheinungsdatum, Zulieferungsdeadline, das übergeordnete Thema des Pressedienstes sowie die beteiligten Regionen und die zugewiesenen Themen zugeordnet. In ausgewählten Monaten kann der Erscheinungsturnus variieren und die Anzahl der Pressedienste kann nach unten abweichen. Die benötigten Informationen (Text- und Bildmaterial) werden dem Dienstleister nach Aufforderung eigenständig von den Pressereferenten der Regionalagenturen in Form von Pressemitteilungen zugeliefert und sind vom Dienstleister in Bezug auf Richtigkeit, Stil, Rechtschreibung und Länge anzupassen bzw. umzuschreiben oder im eigenen Schreibstil neu zu verfassen. Ziel ist, dass die Meldungen des finalen Pressedienstes stilistisch aus einem Guss kommen, sie nachrichtlich sinnvoll aufgebaut sind und einen roten Faden aufweisen. Das zugelieferte Bildmaterial ist durch den Auftragnehmer in die Mediendatenbank der RPT bilder.rlp-tourismus.de einzupflegen, beim Bildmaterial, das seitens der Regionalagenturen über die Mediendatenbank zugeliefert wurde, müssen die Metadaten der Bilder entsprechend vorgegebener Standards und Regelungen der RPT-Pressestelle nachgepflegt werden. Ebenso sind nach Absprache und entsprechendem Arbeitsauftrag Eigenrecherchen zu Themen und Regionen für die Pressedienste möglich. Auch die eigenständige Konzeption und Umsetzung eines Pressedienstes ohne vorherige Inputlieferung durch die RPT-Pressestelle kann nach Vorgabe von Form, Umfang und Inhalt beauftragt werden. Die finalen Versionen der Meldungen und Verlinkungen auf das zugehörige Bildmaterial werden vom Dienstleister nach vorheriger Einweisung im Redaktionssystem Scompler eingestellt und damit der Pressestelle der RPT zur Freigabe, Weiterbearbeitung und dem Veröffentlichen auf der Presse-Webseite und letztendlich dem Versand zur Verfügung gestellt. Im Detail sollen folgende Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden: - Koordinierung des Zulieferungsworkflows zwischen Dienstleister und Regionalagenturen: Anhand des abgestimmten Redaktionsplans prüft der Dienstleister eine Woche vor Veröffentlichung des Pressedienstes die fristgerechte Zulieferung des Inputs aus den Regionen. Im Falle von Nicht-Zulieferungen, fehlenden Informationen oder zu wenig bzw. zu oberflächlichem Input hakt der Dienstleister einmalig selbstständig nach. Für Text- und Bildmaterial, dass trotz Nachfrage des Dienstleisters nicht fristgerecht an den Auftragnehmer geliefert wurde, übernimmt die RPT-Pressestelle die weitere Kommunikation mit den Pressereferenten der Regionalagenturen. - Verfassen von Pressemeldungen auf Basis von zugelieferten Pressemeldungen (drei bis vier Meldungen à 1.500-3.000 Zeichen), inklusive Faktencheck, ggf. Nachrecherche und Anpassung des Sprachstils sowie Zusammenführen in einen Gesamtpressedienst - Eigenständiges Vorbereiten, Recherchieren und Verfassen von saisonalen und außer-planmäßigen Pressediensten nach Absprache (drei bis vier Meldungen à 1.500-3.000 Zeichen) - Einstellen von zugeliefertem, passendem Bildmaterial in die Mediendatenbank bzw. Nachpflege der Metadaten - Einstellen der finalen Meldungen für die Pressedienste und der Datei-IDs zum passen-den Bildmaterial im Redaktionssystem Scompler Die zu tätigenden Leistungen belaufen sich auf einen zeitlichen Aufwand von 14 bis 16 Stunden pro Monat. Zur Dokumentation wird entsprechend um die Führung eines Tätigkeitsprotokolls gebeten. Die RPT sieht zwar grundsätzlich große Chancen im Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und möchte die Potenziale dieser Technologie bestmöglich für den Tourismus in Rheinland-Pfalz nutzen. Im Rahmen dieser Vergabe und dem daraus resultierend Auftrag steht allerdings die journalistische Eigenleistung im Fokus. Von einer Content-Erstellung mithilfe von Large Language Modellen oder anderen KI-Tools ist im Rahmen dieses Auftrags ausdrücklich abzusehen. - Berliner FeuerwehrBerlin
Markterkundung und Interessenbekundungsverfahren zum Bistrobetrieb auf dem Gelände der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (Ruppiner Chaussee)
Die Berliner Feuerwehr beabsichtigt, auf dem Campus der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie (BFRA) in Berlin-Schulzendorf ein modernes Bistro- und Verpflegungsangebot einzurichten. Der Campus ist der größte Feuerwehrstandort Deutschlands und dient täglich als Ausbildungs- und Arbeitsort für Auszubildende, Lehrkräfte, Mitarbeitende sowie externe Gäste. Das geplante Bistro soll den Alltag am Standort ergänzen und ein attraktives gastronomisches Angebot bereitstellen. Zu diesem Zweck führt die Berliner Feuerwehr ein Interessenbekundungsverfahren durch. Dieses dient dazu, frühzeitig potenzielle Betreiberunternehmen anzusprechen und einen Überblick über deren Ideen, Erfahrungen und Vorstellungen für den Betrieb eines Bistros zu erhalten. Gesucht werden insbesondere Gastronomiebetriebe, Caterer, Bistrobetreiber oder vergleichbare Unternehmen, die Interesse haben, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Eine detaillierte oder formale Konzeptausarbeitung ist nicht erforderlich. Im Vordergrund stehen vielmehr grundlegende Angaben zum Unternehmen, bisherige Erfahrungen im gastronomischen Bereich, erste inhaltliche Überlegungen zum Bistroangebot sowie Einschätzungen zu den notwendigen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Betrieb. Das Verfahren ist ausdrücklich als Markterkundung angelegt und stellt keine Ausschreibung dar. Es begründet keinerlei Anspruch auf Zuschlag oder Vertragsabschluss. Die eingehenden Rückmeldungen dienen ausschließlich der weiteren Planung und möglichen Ausgestaltung eines späteren Vergabeverfahrens. Der Standort befindet sich in der Ruppiner Chaussee 268 in Berlin. Auf dem Campus sind durchschnittlich etwa 250 Personen tätig, wobei die tatsächliche Anwesenheit je nach Ausbildungs-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb schwanken kann. Zusätzlich befinden sich weitere Einrichtungen auf dem Gelände, deren Mitarbeitende das gastronomische Angebot ebenfalls nutzen könnten. Eine verbindliche Zusicherung von Nutzerzahlen oder Umsätzen erfolgt jedoch nicht. Für den Bistrobetrieb stehen Räumlichkeiten mit einer Fläche von rund 156 Quadratmetern zur Verfügung. Diese umfassen eine Ausgabeküche, sanitäre Einrichtungen sowie Nebenflächen. Eine grundlegende Küchenausstattung ist vorhanden, während weitere benötigte Geräte und Utensilien, wie Kochzubehör, Kaffeemaschinen, ein Kassensystem sowie Kleininventar, durch das Betreiberunternehmen bereitzustellen sind. Besonders attraktiv sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Die Räumlichkeiten werden mietfrei zur Verfügung gestellt und es fallen keine Betriebs- oder Nebenkosten an. Inhaltlich wird ein Bistroangebot erwartet, das sich an den Bedürfnissen der am Standort tätigen Personen orientiert und sowohl die Frühstücks- als auch die Mittagsverpflegung abdeckt. Für die Frühstückszeit sind unter anderem belegte Brötchen, Sandwiches, Kaffee- und Teespezialitäten, Kaltgetränke, Backwaren sowie kleine Snacks und leichte Speisen wie Obst oder Joghurt vorgesehen. Für den Mittagstisch wird ein täglich wechselndes warmes Gericht sowie eine Tagessuppe gewünscht. Mögliche Speisen sind beispielsweise Eintöpfe, Pasta- und Reisgerichte, Aufläufe, Currygerichte oder saisonale Angebote. Ein regelmäßiges vegetarisches Angebot ist wünschenswert. Die konkrete Gestaltung des Speisen- und Getränkeangebots obliegt dem Betreiberunternehmen und kann flexibel erfolgen. Als Öffnungszeiten für den regulären Betrieb werden werktags (Montag bis Freitag) etwa 7:00 bis 15:00 Uhr angestrebt. In dieser Zeit sollen sowohl Frühstücks- als auch Mittagsangebote bereitgestellt werden. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Bistro grundsätzlich geschlossen. Zusätzlich kann eine Schließung an Brückentagen erfolgen sowie eine jährliche zusammenhängende Betriebsschließung von bis zu 14 Kalendertagen. Die genauen Zeiten sind mit der BFRA abzustimmen. Vorschläge für abweichende Öffnungszeiten können im Rahmen der Interessenbekundung eingebracht werden. Unabhängig von den Öffnungszeiten stehen die Räumlichkeiten dem Betreiberunternehmen grundsätzlich durchgehend zur Verfügung, sodass eine flexible Organisation der internen Abläufe möglich ist. Bei der Umsetzung sind sämtliche gesetzlichen Anforderungen im Bereich Lebensmittelrecht, Hygiene und Arbeitsschutz einzuhalten. Dazu zählen insbesondere die relevanten Vorschriften des Lebensmittelrechts, die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie die Umsetzung eines Hygienekonzeptes nach HACCP-Grundsätzen. Eine Orientierung an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird begrüßt. Der Campus befindet sich auf einem gesicherten Behördengelände. Für das Betreiberunternehmen und dessen Personal sind entsprechende Zutrittsberechtigungen erforderlich, die nach einem möglichen Vertragsabschluss beantragt werden müssen. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel mehrere Wochen und umfasst auch Sicherheitsüberprüfungen. Interessierten Unternehmen wird die Möglichkeit geboten, die Räumlichkeiten sowie die Rahmenbedingungen vor Ort zu besichtigen. Dabei können sie sich ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten, der vorhandenen Ausstattung und den betrieblichen Abläufen machen. Besichtigungstermine werden nach vorheriger Abstimmung organisiert und finden üblicherweise während der regulären Dienstzeiten statt. Insgesamt sucht die Berliner Feuerwehr nicht nur einen reinen Betreiber, sondern einen zuverlässigen Partner, der gemeinsam mit ihr ein attraktives, wirtschaftlich tragfähiges und nachhaltiges Verpflegungsangebot für den Standort und die dort tätigen Einsatzkräfte entwickelt. - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BWB - Allgemeiner Bedarf und Dienstleistungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.