Bundeswehr-Dienstleistungszentrum RostockRostockTED
Rahmenvereinbarung über Gebäudereinigung Standortbereich Hagenow
Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise Vergabe nicht im Sinne der Beschaffungsbeschleunigung wäre.
Gebäudereinigung
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Inhalt auf einen Blick
Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise Vergabe nicht im Sinne der Beschaffungsbeschleunigung wäre.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock
- Veröffentlicht:
- 15. Juli 2026
- Frist:
- 25. August 2026
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen, da es sich um einen Standortbereich handelt und eine losweise Vergabe nicht im Sinne der Beschaffungsbeschleunigung wäre.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Die Leistung wird als Gesamtleistung vergeben. Eine losweise Vergabe wäre im vorliegenden Fall nicht umsetzbar. Um den Auftrag als Gesamtleistung vergeben zu können, müsste eine Ausnahme von der Pflicht zur Losaufteilung (Teil- und Fachlose) gem. § 10 Absatz 1 Satz 1 VSVgV i.V.m. § 97 Absatz 4 GWB bestehen. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 VSVgV i.V.m. § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Sinn und Zweck des Grundsatzes der Losvergabe ist es, die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme von kleinen und mittelständischen Unternehmen am Vergabeverfahren zu verbessern. Einschränkungen erfährt dieser Grundsatz in zweierlei Hinsicht. Zum einen muss der Auftrag in mengenmäßiger und fachlicher Hinsicht überhaupt trenn- und teilbar sein. Erst wenn eine solche Teilbarkeit festgestellt ist, ist zu prüfen, ob die Gesamtvergabe durch wirtschaftliche oder technische Gründe zu rechtfertigen ist. Teilbarkeit wäre theoretisch gegeben, jedoch wäre eine Teilbarkeit weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. Eine losweise Vergabe wäre vorliegend zwar insoweit denkbar, dass bspw. Teillose für die einzelnen Liefergegenstände gebildet werden könnten. Allerdings würde eine Aufteilung des auszuschreibenden Bedarfs in (Einzel-) Rahmenvereinbarungen bzw. entsprechende Teillose würde im vorliegenden Fall nicht nur eine marktunübliche Trennung des Auftrags in Einzelteile, sondern insbesondere eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Auftragsvergabe bedeuten. Es ist davon auszugehen, dass ein größeres gebündeltes Auftragsvolumen in einer Rahmenvereinbarung zu insgesamt besseren Konditionen führen wird. Abgesehen davon, dass die Beschaffungsvorgänge ein jeder für sich koordiniert, abgewickelt und abgerechnet werden müssten, was zusätzliche Fehlerquellen erzeugen würde, brächte eine auf zahlreiche Lose aufgeteilte Vergabe zudem vom Auftraggeber kaum beherrschbare Verzögerungen bei der Auftragsausführung, insbesondere bei Lieferungen, die zum selben Zeitpunkt am selben Ort sein müssen, mit sich, die durch eine Gesamtvergabe an nur einen Auftragnehmer eher abzuwenden sind. Die Leistung wird daher als Gesamtleistung vergeben. - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrKoblenz
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Eine losweise Vergabe wäre im vorliegenden Fall nicht umsetzbar. Um den Auftrag als Gesamtleistung vergeben zu können, müsste eine Ausnahme von der Pflicht zur Losaufteilung (Teil- und Fachlose) gem. § 10 Absatz 1 Satz 1 VSVgV i.V.m. § 97 Absatz 4 GWB bestehen. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 VSVgV i.V.m. § 97 Absatz 4 Satz 3 GWB dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Sinn und Zweck des Grundsatzes der Losvergabe ist es, die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme von kleinen und mittelständischen Unternehmen am Vergabeverfahren zu verbessern. Einschränkungen erfährt dieser Grundsatz in zweierlei Hinsicht. Zum einen muss der Auftrag in mengenmäßiger und fachlicher Hinsicht überhaupt trenn- und teilbar sein. Erst wenn eine solche Teilbarkeit festgestellt ist, ist zu prüfen, ob die Gesamtvergabe durch wirtschaftliche oder technische Gründe zu rechtfertigen ist. Teilbarkeit wäre theoretisch gegeben, jedoch wäre eine Teilbarkeit weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll. Eine losweise Vergabe wäre vorliegend zwar insoweit denkbar, dass bspw. Teillose für die einzelnen Liefergegenstände gebildet werden könnten. Allerdings würde eine Aufteilung des auszuschreibenden Bedarfs in (Einzel-) Rahmenvereinbarungen bzw. entsprechende Teillose würde im vorliegenden Fall nicht nur eine marktunübliche Trennung des Auftrags in Einzelteile, sondern insbesondere eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Auftragsvergabe bedeuten. Es ist davon auszugehen, dass ein größeres gebündeltes Auftragsvolumen in einer Rahmenvereinbarung zu insgesamt besseren Konditionen führen wird. Abgesehen davon, dass die Beschaffungsvorgänge ein jeder für sich koordiniert, abgewickelt und abgerechnet werden müssten, was zusätzliche Fehlerquellen erzeugen würde, brächte eine auf zahlreiche Lose aufgeteilte Vergabe zudem vom Auftraggeber kaum beherrschbare Verzögerungen bei der Auftragsausführung, insbesondere bei Lieferungen, die zum selben Zeitpunkt am selben Ort sein müssen, mit sich, die durch eine Gesamtvergabe an nur einen Auftragnehmer eher abzuwenden sind. Die Leistung wird daher als Gesamtleistung vergeben. - Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für SchulenDresdenFrist: 04. Aug.
Rahmenvereinbarung Miet- und Wechselservice Hygienebehälter
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026-2732-00010 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Umwelt und Klima, Recht und Ordnung, RB Zentrale Technische Dienstleistungen Postfach 120020 01001 Dresden Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.dresden.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026-2732-00010; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung für den Miet- und Wechselservice von Hygienebehältern inklusive fach- und umweltgerechter Entsorgung des Hygieneabfalls. . Menge und Umfang: Miet- und Wechselservice von Hygienebehältern Wechselturnus zweiwöchentlich geschätzte Bestellmenge: 12.740 Wechsel maximale Bestellmenge: 14.560 Wechsel Wechselturnus vierwöchentlich geschätzte Bestellmenge: 7.202 Wechsel maximale Bestellmenge: 8.282 Wechsel Ort der Leistung: Landeshauptstadt Dresden verschiedene Objekte innerhalb des Stadtgebietes. Postleitzahl: e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026 Ende: 30.09.2028 Bemerkung zur Lieferfrist: Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 30. September 2028. h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.d - Landkreis Eichsfeld - Zentrale VergabestelleHeilbad HeiligenstadtFrist: 06. Aug.
Rahmenvereinbarung Büromaterial
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: L26-0062-10 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Eichsfeld - Zentrale Vergabestelle Friedensplatz 8 37308 Heilbad Heiligenstadt Deutschland Telefonnummer: +49 36066502055 Telefaxnummer: +49 36066509035 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.kreis-eic.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Lieferung von Büromaterial Menge und Umfang: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial Ort der Leistung: div. Lieferorte im Landkreis Eichsfeld (s. Leistungsbeschreibung) 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.09.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.08.2029 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für drei Jahre geschlossen, mit der einseitigen Option des Auftraggebers auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, bis maximal 31.08.2030. Einzelbestellungen aus der Rahmenvereinbarung sind innerhalb von fünf Arbeitstagen zu liefern. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f36087d2e-3ffe78454c1b73d7 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 06.08.2026 09:30 Ablauf der Bindefrist: 27.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Formblatt 124_LD (siehe Vergabeunterlagen) - Die Eigenerklärung ist auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Formblatt 124_LD genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen sowie einen Nachweis zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu bestätigen. Zertifizierung nach DIN ISO 9001 Zertifizierung nach DIN ISO 14001 Nachforderungen gem. § 41 UVgO 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Der Auftraggeber behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragserweiterung vor (Auftragsänderung gemäß § 47 UVgO).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.