Nord LB Hannover
Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2029
Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026‑2029. Die einzelnen Auftragsvergaben der Jahresabschlussprüfer erfolgen jährlich durch die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Gesellschaften, basierend auf dieser Ausschreibung. Die Bestellung ist jeweils für ein Jahr vorgesehen, nicht verpflichtend zur Wiederbestellung, u...
Wirtschaftsprüfung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026‑2029. Die einzelnen Auftragsvergaben der Jahresabschlussprüfer erfolgen jährlich durch die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Gesellschaften, basierend auf dieser Ausschreibung. Die Bestellung ist jeweils für ein Jahr vorgesehen, nicht verpflichtend zur Wiederbestellung...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Nord LB Hannover
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Wirtschaftsprüfung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026‑2029. Die einzelnen Auftragsvergaben der Jahresabschlussprüfer erfolgen jährlich durch die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Gesellschaften, basierend auf dieser Ausschreibung. Die Bestellung ist jeweils für ein Jahr vorgesehen, nicht verpflichtend zur Wiederbestellung, und bedarf der Zustimmung des Zuwendungsempfängers, des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026-2029
Das HZI sucht einen Dienstleister für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2026 bis 2029 im Rahmen einer vierjährigen Vereinbarung. Die jährliche Bestellung erfolgt durch die zuständigen Organe unter Vorbehalt der Zustimmung des BMFTR, des Bundesrechnungshofs sowie für die DSMZ des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. Es besteht kein Anspruch auf eine durchgehende Beauftragung über den gesamten Zeitraum, da die Bestellung jeweils jährlich neu erfolgt. - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRLübeck
Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030
Der zu vergebender Auftrag umfasst folgende Leistungen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 ff. HGB Die Dokumentation und Rechenschaftslegung erfolgt über den handelsrechtlichen Jahresabschuss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung von einem unabhängigen Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrates festzustellen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses muss über die gesetzlichen Anforderungen des § 321 HGB hinaus auch die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten sowie die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Durchführung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Durchführung der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Weitere Inhalte der Prüfungsdurchführung • Stellungnahme zu Einzelfragen z.B. gem. Vorgabe der Gremien; • Gegebenenfalls Durchführung einer Vorprüfung; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen bei der GMSH ggf. unter Beteiligung des die Fachaufsicht führenden Ministeriums; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vor dem Aufsichtsgremium der GMSH (Verwaltungsrat); • Die Kommunikation während der Jahresabschlussprüfung wird digital unterstützt (Re-gelmäßige Nutzung von Videotelefonie (z. B. MS Teams) für Meetings und Konferenzen, digitale Bereitstellung des Prüfungsberichtes, Austausch relevanter Unterlagen mittels digitaler Datenräume). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Optionale Leistungen: a. Erweiterung des Auftrages zur Durchführung einer pflichtmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voraussichtlich erstmalig für den Jahresabschluss 2027. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Einzelbeauftragung erfolgt allerdings jeweils nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien und des Landesrechnungshofes. - Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKiel
Prüfung der Jahresabschlüsse der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030
Der zu vergebender Auftrag umfasst folgende Leistungen: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 ff. HGB Die Dokumentation und Rechenschaftslegung erfolgt über den handelsrechtlichen Jahresabschuss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht. Der Jahresabschluss ist unter Einbeziehung der Buchführung von einem unabhängigen Jahresabschlussprüfer zu prüfen. Auf der Grundlage des Prüfberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss von der Gewährträgerversammlung auf Empfehlung des Verwaltungsrates festzustellen. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses muss über die gesetzlichen Anforderungen des § 321 HGB hinaus auch die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) enthalten sowie die Ergebnisse der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Durchführung der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Durchführung der Prüfung bezüglich der Einhaltung des Corporate Governance Kodexes - Schleswig-Holstein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 4. Weitere Inhalte der Prüfungsdurchführung • Stellungnahme zu Einzelfragen z.B. gem. Vorgabe der Gremien; • Gegebenenfalls Durchführung einer Vorprüfung; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen bei der GMSH ggf. unter Beteiligung des die Fachaufsicht führenden Ministeriums; • Präsentation der jeweiligen Ergebnisse der einzelnen Prüfungen vor dem Aufsichtsgremium der GMSH (Verwaltungsrat); • Die Kommunikation während der Jahresabschlussprüfung wird digital unterstützt (Re-gelmäßige Nutzung von Videotelefonie (z. B. MS Teams) für Meetings und Konferenzen, digitale Bereitstellung des Prüfungsberichtes, Austausch relevanter Unterlagen mittels digitaler Datenräume). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Optionale Leistungen: a. Erweiterung des Auftrages zur Durchführung einer pflichtmäßigen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) voraussichtlich erstmalig für den Jahresabschluss 2027. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich fünf zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d.h. die Geschäftsjahre 2026 bis 2030. Die Einzelbeauftragung erfolgt allerdings jeweils nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der Gremien und des Landesrechnungshofes. - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Es ist vorgesehen, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen abzuschließen. Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll anhand von Einzelabrufen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch die jeweilige Gesellschafterversammlung und die entsprechende Beauftragung durch das jeweils zuständige Überwachungsorgan. Prüfungsschwerpunkte: 1. Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss DFS auf Grundlage der von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsnormen ab dem Geschäftsjahr 2027, sofern für diese Gesellschaften vorgeschrieben. 2. Prüfung HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, DFS International Business Services GmbH, DAS GmbH, DFS Energy GmbH, R. Eisenschmidt GmbH, Kaufbeuren ATM Training GmbH und Droniq GmbH auf Grundlage der gültigen gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorschriften ab dem Geschäftsjahr 2027. Auf alle zu prüfenden Gesellschaften sind die Vorschriften des 3. Buches des HGB für die Prüfung und Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 3. Prüfung der Vorschriften Haushaltsgrundsätzegesetz unter Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystem nach den Grundsätzen des § 317 Abs. 4 HGB für alle oben genannten Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2027. Die Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz umfasst ebenfalls die Erstellung eines Berichts über die Bezüge des Überwachungsorgans, der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten (Bezügebericht). Optional: 4. Prüfung von Teilkonzernabschlüssen der o.a. Gesellschaften, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben. 5. Unterjährige Prüfung nach nationalen und internationalen Normen der Zwischenabschlüsse der o.a. Gesellschaften zur Vorlage bei Banken und Investoren bzw. deren Beauftragten ab dem Geschäftsjahr 2027. 6. Sonderprüfungen im Auftrag des Gesellschafters oder Aufsichtsrates für noch zu bestimmende Geschäftsvorfälle ab dem Geschäftsjahr 2027. 7. Prüferische Durchsicht der Gesamtbilanz nach Gebührenrecht / IFRS 14. 8. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Konzernebene nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Berücksichtigung der entsprechenden Umsetzung in deutsches Recht sowie in Verbindung mit den jeweils geltenden ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) ab dem Geschäftsjahr 2027. 9. Prüfung Fördermittel: Prüfung und Zertifizierung von Förderprojekten nach programmspezifischen EU-Normen und nationalen Richtlinien. WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026- Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Wirtschaftsprüfungsleistungen
Die Gesellschaften des Vivantes-Konzerns beabsichtigen den Abschluss von Verträgen für die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse - erweitert um die Prüfung nach § 53 HGrG und, im Falle der Muttergesellschaft Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (nachfolgend: "Vivantes") sowie der Tochtergesellschaft BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH auch um die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates und der leitenden Angestellten einschließlich der Verwendung eines Teils der Bezüge der Geschäftsführung für die Altersvorsorge und der Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bei der Abrechnung der Geschäftsführung mit separater Berichterstattung - und, nur im Falle der Vivantes auch der Konzernabschlüsse gemäß §§ 316 ff. HGB ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2027. Der dafür abzuschließende Vertrag kommt zwischen der jeweiligen Konzerngesellschaft als Auftraggeberin und dem Auftragnehmer zustande und umfasst die Prüfung der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse der jeweiligen Auftraggeberin bis maximal zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2031. Bei den Auftraggeberinnen Vivantes, Vivantes Service GmbH, Vivantes-Forum für Senioren GmbH, Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH, VivaClean Nord GmbH und Vivantes Rehabilitation GmbH ist jeweils deren Aufsichtsrat und nicht deren Geschäftsführung für den Abschluss des Vertrages über die Prüfung der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse gemäß §§ 316 ff. HGB zuständig. Bei Abschluss der auf die Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung bezogenen Verträge wird der verbindliche Auftrag zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses von Vivantes, sowie der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2027 von den zuständigen Organen der jeweiligen Konzerngesellschaft beschlossen worden sein. Die geprüften Jahresabschlüsse aller Konzerngesellschaften und der geprüfte Konzernabschluss der Vivantes sollen bis Mitte März 2028 vorliegen. Der Abruf der Prüfungsleistungen für die Folgejahre setzt jeweils voraus, dass das zuständige Organ der jeweiligen Konzerngesellschaft den Prüfungsauftrag für ein weiteres Geschäftsjahr erteilt, was wiederum die Wahl des Auftragnehmers zum Abschlussprüfer des betreffenden Geschäftsjahres durch die Gesellschafterversammlung der jeweiligen Konzerngesellschaft voraussetzt. Mit Erteilung des Prüfungsauftrages verlängert sich der mit der Konzerngesellschaft bestehende Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf wiederholte Bestellung in den Folgejahren besteht nicht. Soweit sich aufgrund des Geschäftsverlaufes von Vivantes und/oder einer oder mehrerer Tochtergesellschaften in den Folgejahren die Notwendigkeit einer Änderung der Prüfungsschwerpunkte ergibt, ist dem bei einer etwaigen Bestellung als Abschlussprüfer für die Folgejahre Rechnung zu tragen. Aktuell befindet sich der Vivantes-Konzern in der Vorbereitung der Umstellung des ERP Systems von SAP R3 auf SAP HANA. Der GoLive ist zum 1. Januar 2027 geplant. In dem Zusammenhang soll bereits projektbegleitend, beginnend spätestens Ende Q3/2026, die ordnungsmäßige Datenmigration für das Jahr 2027 geprüft werden. Über die Prüfung und deren Ergebnisse ist ein separater Bericht für den internen Gebrauch zu erstellen. Ergänzend zu den vorstehend genannten Leistungen beabsichtigen die Auftraggeberinnen Vivantes, Vivantes-Forum für Senioren GmbH, Vivantes Ida-Wolff-Krankenhaus GmbH und BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH für zusätzliche betriebswirtschaftliche Prüfungen, einschließlich der Erteilung spezifischer Testate und Bescheinigungen, eine gesonderte "Rahmenvereinbarung über betriebswirtschaftliche Prüfungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfung)" mit dem ausgewählten Wirtschaftsprüfer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung über diese Leistungen weist dieselbe Laufzeit auf wie der von jeder dieser Auftraggeberinnen abzuschließende Vertrag über die Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfung. Ein Anspruch auf Abruf einzelner Leistungen aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt nach Bedarf durch gesonderte Einzelaufträge durch die jeweilige Auftraggeberin. Auch insoweit kommen mit Zuschlagserteilung separate Rahmenvereinbarungen zwischen einer der vorgenannten vier Konzerngesellschaften und dem Auftragnehmer zustande. Höchstwerte der Rahmenvereinbarungen: 1. Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH - 3.250.000,00 Euro netto 2. Vivantes - Forum für Senioren GmbH - 975.000,00 Euro netto 3. Vivantes - Ida Wolff Krankenhaus GmbH - 975.000,00 Euro netto 4. BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH - 97.500,00 Euro netto.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Nord LB Hannover.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.