Stadt Castrop-RauxelTED
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisaufs...
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisa...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Castrop-Rauxel
- Veröffentlicht:
- 22. März 2026
- Frist:
- 21. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisaufstellungen). Beratung und Bemusterung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zu erbringen; Kosten für Bemusterung trägt der Bieter.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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7Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisaufstellungen). Beratung und Bemusterung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zu erbringen; Kosten für Bemusterung trägt der Bieter.- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Rahmenvereinbarung für Schulmobiliar gemäß Leistungsbeschreibung Teil B. Geschätzter Bedarf für 2026-2027 basierend auf 2024-2025 und bekannten Projekten. Keine Mindestabnahme, Lieferung in Teilmengen, auch Einzellieferungen möglich. Abruf durch Schulverwaltung Castrop-Rauxel. Bis zu 10 kostenlose Planungs-/Beratungsleistungen pro Jahr vor Ort innerhalb 14 Tagen, einmalige Änderung kostenfrei. Bemusterung innerhalb 14 Tagen auf Kosten des Bieters. - Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Schulmobiliar, bestehend aus Produkten, die in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführt sind. Die Mengen basieren auf geschätzten Bedarfen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen, ohne Mindestmengen oder -bestellmengen. Der Auftragnehmer muss auch Kleinmengen und Einzelprodukte liefern. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Anforderung der Auftraggeberin Planungs- und Beratungsleistungen vor Ort zu erbringen, einschließlich Einrichtungszeichnungen und Angebotsaufstellungen. Die Bemusterung von Produkten kann ebenfalls angefordert werden, wobei die Kosten vom Bieter getragen werden. - Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen. - Universität Duisburg-EssenDuisburgFrist: 28. Mai
Lieferung von technische Gase und Bereitstellung von Tankanlagen
Rahmenvereinbarung für folgende Leistungen und Zeiträume (nähres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen): Los 1: Bereitstellung der Tankanlagen für Flüssig-Stickstoff und Argon inkl. Lieferung für einen Zeitraum von max. 10 Jahren. Die innere Beschaffenheit von 2 Tanks sind derzeit elektropoliert. Dieser Standard gilt als Maßstab bei einem Austausch der Tankanlagen. Die Verdampfer, wie auch alle Verrohrungen müssen aus Edelstahl gefertigt und verlegt werden. Buntmetalle wie Kupfer, Messing, Aluminium und Bronze sind zu vermeiden, wo dies möglich ist. Die Anlagen werden von der Bedarfsstelle auf die Materialauswahl und die Oberflächenkonditionierung des Tanks und der Rohre schriftlich genehmigt. Unmittelbar vor der Demontage hat eine Partikelmessung zu erfolgen. Nach Umbau der Anlage hat der Lieferant sicherzustellen, dass dieser Wert wieder erreicht wird. Um 7.0 Reinstgas für Halbleiterprozesse zu erreichen, ist vor Einleitung in den SaesGetters Reiniger (hauseigen) eine Oxisorb-Trockner-Einheit vorgeschaltet. Den Bietern wird eine optionale Ortsbesichtigung angeboten. Die möglichen Termine entnehmen Sie der Anlage 7. Terminanfragen sind von den Bietern spätestens bis zum 29.04.2026 über die Kommunikation des Vergabemarktplatztes einzureichen. Für Los 1 gilt: Mit Beginn des Liefervertrages werden vom Lieferanten in Terminabsprache Tanks kostenfrei für die Universität Duisburg-Essen auf die vorhandenen Fundamente gestellt und montiert. Eine Tankmiete wird nicht erhoben. Für die Zeit einer ggf. erforderlichen Demontage bzw. Montage ist vom Lieferanten eine Notversorgung sicherzustellen. Die Tankanlagen beinhalten die notwendigen Nebeneinrichtungen (z. B. Flachverdampfer, zusätzliche Flüssigentnahme über Schlauch für Kannenabfüllung) als auch die technischen Dokumentationen. Nach Beendigung des Liefervertrages sind vorhandene Anlagen nach Terminabsprache vom Lieferanten kostenlos und fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Darüber hinaus enthält die Leistung die Tankwartung, Unterhaltung und Prüfung der Tankanlagen, sowie die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Notfallversorgung und Fernüberwachung. Für das Errichten der Kaltvergaser/ neuen Fundamenten muss der Bieter bis 14 Tage nach Vertragsschluss die notwendigen Dokumente der neuen Tankanlage dem Auftraggeber auszuhändigen. Für die Kaltvergaser sind statische Unterlagen zu liefern, die die Standsicherheit der Anlagen ausweisen, falls im Rahmen einer Anzeige bzw. Antrag diese benötigt werden. Los 2: Lieferung von Flaschengasen unterschiedlichster Art und Reinheit. Für die Flaschenversorgung, mit Ausnahme speziell herzustellender Gasgemische, übernimmt der Lieferant die im Vertrag festgeschriebene Lieferfristen. Im Falle einer Falschlieferung wird ein Umtausch innerhalb von 24 Std. erwartet. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine Gasflaschenmiete wird in den ersten 90 Tagen nicht erhoben. Die Bedarfsstellen (ca. 140) sind direkt bis zur jeweiligen Annahmestelle zu beliefern. Los 3: Belieferung mit Helium - flüssig in Kannen und Helium Rücknahme aus Helium Rückgewinnungsanlagen. Für Los 3 gilt für das erste Jahr eine Mindestabnahmemenge von 3.000 Kg als vereinbart. Für die Verlängerungsoption besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge und es wird mit einem Rückgang der Abnahmemengen gerechnet, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Leistung umfasst die Lieferung von Helium als auch die Rückgewinnung. ________ Bei allen Losen erfolgt die Zuschlagserteilung auf das preisgünstigste Angebot. - Frist: 20. Apr.
Lieferung von Feuerwehrdruckschläuchen nach DIN 14 811
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/38/106-26/jn 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 3496601175 Telefaxnummer: +49 3496601193 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung von Feuerwehrdruckschläuchen nach DIN 14 811 Menge und Umfang: Lieferung von 300 Stck. B 75 L1, 6 Stck. B 75 L1, 200 Stck. C 42 L1, 30 Stck. C 42 L 3, 50 Stck. D 25 L1, 30 Stck. D 25 L 1 Feuerwehrdruckschläuchen und 100 Stck. Druckkupplungen PN 16 B 75 Ort der Leistung: FTZ Richard-Schütze-Straße 6 06749 Bitterfeld-Wolfen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 30.10.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d057c05d0-6788138cb89e31d 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.04.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 12.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung c) Eigenerklärung zur Eignung d) ggf. TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern keine abweichender Geschäftszyklus; Eigenerklärung ist ausreichend d) Angabe, ob Liquidation vorliegt e) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalendertagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Feuerwehrfahrzeuge,Feuerwehrtechnik - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Castrop-Rauxel.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.