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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Leicht-LKW nach Losen
Lieferung von Leicht-LKW mit 3-Seiten-Kippaufbau und Laubsammelaufbau laut Leistungsverzeichnis (Freitext 1.1) Die Mindestabnahmemenge für dieses Los beträgt 2 Stück. Maximal werden 4 Stück beauftragt. Die Beauftragungen werden in voraussichtlich 2 Bestellungen erfolgen. Die ersten beiden Fahrzeuge werden unmittelbar nach Zuschlagserteilu...
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Inhalt auf einen Blick
Lieferung von Leicht-LKW mit 3-Seiten-Kippaufbau und Laubsammelaufbau laut Leistungsverzeichnis (Freitext 1.1) Die Mindestabnahmemenge für dieses Los beträgt 2 Stück. Maximal werden 4 Stück beauftragt. Die Beauftragungen werden in voraussichtlich 2 Bestellungen erfolgen. Die ersten beiden Fahrzeuge werden unmittelbar nach Zuschlagserte...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Leipzig
- Veröffentlicht:
- 19. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Lieferung von Leicht-LKW mit 3-Seiten-Kippaufbau und Laubsammelaufbau laut Leistungsverzeichnis (Freitext 1.1) Die Mindestabnahmemenge für dieses Los beträgt 2 Stück. Maximal werden 4 Stück beauftragt. Die Beauftragungen werden in voraussichtlich 2 Bestellungen erfolgen. Die ersten beiden Fahrzeuge werden unmittelbar nach Zuschlagserteilung und erfolgter Technikabstimmung beauftragt. Die mögliche weitere Beauftragung der beiden weiteren Fahrzeuge erfolgt spätestens bis 01.04.2026.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren. - Stadt Schleiden
Erneuerung Außenanlagen Haupteingang-Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium
Im Zuge der Flutsanierung werden die flussbegrenzenden Ufermauern in weiten Teilen neuerrichtet und auch der verrohrte (DN1000) Holgenbach, der ca. 4 Meter unterhalb des Vorplatzes verläuft, soll im Bereich des angrenzenden Weges entlang der Olef freigelegt und saniert werden. Die Beschickung dieser Maßnahme erfolgt durch den Sturmiuspark. Diese Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich nicht vor Herbst 2026. Die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist geplant mit dem Beginn der Sommerferien 2026. Der Ausführungsbeginn ist angesetzt für die KW30/2026. Der Ausführungszeitraum ist angesetzt bis KW39/2026. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass die Arbeiten auch in die dann anschließende reguläre Schulzeit fallen, muss der Haupteingang des Gymnasiums ab KW36 für Schüler und Personal jederzeit zugänglich sein. Nach Abbruch der Haupteingangstreppe bis zur Fertigstellung der neuen Treppenanlage muss daher ggfs. eine temporäre Lösung gestellt werden. Ziel ist es jedoch, die geplante Stufenanlage, inklusive der neuen barrierefreien Rampe, zuerst zu erstellen. Lärmintensive Arbeiten wie z. B. Stemm- und Abrissarbeiten haben innerhalb der Schulferien zu erfolgen und müssen spätestens am letzten Werktag der KW35/2026 zwingend abgeschlossen sein. Ab der KW36 dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, welche den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen. Mehrfaches Umsetzen von Bauzäunen und Material ist einzukalkulieren. Für den Bauablauf hat die rechtzeitige Bestellung / Verfügbarkeit der ausgeschriebenen Fertigteile höchste Bedeutung. Der AN ist dazu verpflichtet, direkt nach Erhalt des Auftrags die Werkplanung der Fertigteile als Grundlage zur Freigabe für die Produktion in Auftrag zu geben. Der BH und die OÜ sind unaufgefordert hierüber in Kenntnis zu setzen. Die im Folgenden ausgeschriebene Großbaumpflanzung kann erst ab November 2026 erfolgen. Hierzu wird eine zweite Baustelleneinrichtung notwendig. Art und Lage der baulichen Anlage: Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um Landschaftsbauarbeiten zur Erneuerung des öffentlichen Vorplatzes mit Rampen, Stufen und Mauerelementen. Folgende Arbeiten sind durch den AN auszuführen: Abbrucharbeiten: - Ausbau und Abfuhr von Betonteilen - Abbruch und Entsorgung von Stahlbetonteilen - Ausbau von Stahlteilen und Ausstattungselementen Erdarbeiten: - Ausbau und Abfuhr von vorhandenem Bodenmaterial - Lieferung und Einbau von verdichtungsfähigen Böden und Böden zur Bauraumverfüllung Entwässerungsarbeiten: - Einbau von Oberflächenentwässerungselementen mit Anschluss an teils bauseitige Grundleitungen - Neuerstellung von Entwässerungsleitungen inkl. Schachtbauwerken - Anschluss bauseitiger Regenfallrohre Wegebauarbeiten: - Einbau von Tragschichten und Frostschutzschichten - Pflasterarbeiten (Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster) Fertigteile setzen: - Einbau von Stufen, Einfassungen, Sitzblöcken und Mauerteilen (Betonfertigteile), insbesondere Schwerlastwinkelstützen Ausstattung: - Einbau von Ausstattungselementen (Abfallbehälter, Radbügel, Masten, Sitzauflagen) Beleuchtung: - Einbau von Mastleuchten mit Stromkabel Vegetationstechnische Arbeiten: - Baumpflanzungen Im unmittelbaren Baubereich sind zur Zeit der Maßnahme keine weiteren Unternehmen tätig. Während der Sommerferien von KW30 bis KW36 wird der Vorplatz nicht von Schülern frequentiert. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres am 01.09.2026 muss der Haupteingang jederzeit frei zugänglich sein für fußläufigen Verkehr. Angrenzende Bearbeitungsflächen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Aufgrund der Schülerfrequentierung ist bei Nutzung von Fahrzeugen insbesondere im Zufahrtsbereich Blumenthaler Straße besondere Vorsicht geboten. Bei Arbeiten ab dem 01.09.2026 muss zwingend der Schulbetrieb berücksichtigt werden. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen: Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser; Bauschild: Anschlüsse für Bauwasser und Strom werden durch den AG gestellt und können unentgeltlich genutzt werden. Die Anschlüsse befinden sich im Bereich der Einbringöffnungen der Turnhalle, circa 25 Meter von der Bearbeitungsfläche entfernt. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sollte ein Nachunternehmen für diese Beschaffung in Betracht gezogen werden, so behält sich die Stadt Schleiden vor, dies zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 01.04.2026, 9:00 Uhr. Geplantes Ende der Bindefrist ist der 08.06.2026. Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen. - Institut der Feuerwehr NRWMünsterFrist: 02. Juni
Planung Technische Gebäudeausrüstung SG1
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen. - Institut der Feuerwehr NRWFrist: 02. Juni
Planung Technische Gebäudeausrüstung SG1
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen. - Institut der Feuerwehr NRWFrist: 02. Juni
Planung Technische Gebäudeausrüstung SG1
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen. - Institut der Feuerwehr NRW
Planung Technische Gebäudeausrüstung SG1
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
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