Landesamt für UmweltMainzTED
Rahmenvereinbarung über die Erstellung eines Lastenheftes für BIS-BoKat 3.0 sowie zur Projektunter-stützung in der Entwicklungs- und Einführungsphase ("Projektsteuerung BIS-BoKat 3.0")
Ziel des Projekts ist die vollständige konzeptionelle, technische und organisatorische Neuentwicklung der bestehenden Anwendung BIS-BoKat 2.0. Die bestehende Anwendung wird dabei nicht weiterentwickelt, sondern vollständig neu konzipiert und umgesetzt. Das Projekt gliedert sich in zwei voneinander abgrenzende Leistungsbereiche. Leistungsb...
Softwareentwicklung, IT-Beratung
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Inhalt auf einen Blick
Ziel des Projekts ist die vollständige konzeptionelle, technische und organisatorische Neuentwicklung der bestehenden Anwendung BIS-BoKat 2.0. Die bestehende Anwendung wird dabei nicht weiterentwickelt, sondern vollständig neu konzipiert und umgesetzt. Das Projekt gliedert sich in zwei voneinander abgrenzende Leistungsbereiche. Leistun...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesamt für Umwelt
- Veröffentlicht:
- 21. Juni 2026
- Frist:
- 06. August 2026
- Thema:
- Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
Ziel des Projekts ist die vollständige konzeptionelle, technische und organisatorische Neuentwicklung der bestehenden Anwendung BIS-BoKat 2.0. Die bestehende Anwendung wird dabei nicht weiterentwickelt, sondern vollständig neu konzipiert und umgesetzt. Das Projekt gliedert sich in zwei voneinander abgrenzende Leistungsbereiche. Leistungsbereich A: Erstellung eines Lastenhefts und einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Leistungsbereich B: Betreuung der Entwicklung Der Leistungsbereich A (Leistungserbringung gemäß Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung) wird als Pauschalfestpreis angeboten. Für den Leistungsbereich B (Leistungserbringung gemäß Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung) kalkuliert der AG für die mit 1400 Stunden. Die Verteilung des Stundenbedarfs erstreckt sich auf die gesamte Vertragslaufzeit. Zum jetzigen Zeitpunkt kann eine genaue Verteilung nicht benannt werden. Der vorstehende Stundenbedarf stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Ein Anspruch des AN auf Erbringung dieses Bedarfs besteht nicht. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushalts-mittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemenge abgeschlossen. Da es sich bei dem vorgenannten Stundenbedarf nur um eine Schätzung des AG handelt, kann es vorkommen, dass die Obergrenze nicht auskömmlich ist. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Rahmenvereinbarung über die Erstellung eines Lastenheftes für BIS-BoKat 3.0 sowie zur Projektunter-stützung in der Entwicklungs- und Einführungsphase ("Projektsteuerung BIS-BoKat 3.0")
Rahmenvereinbarung zur vollständigen Neuentwicklung von BIS-BoKat 2.0 in zwei Leistungsbereichen: A (Lastenheft und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Pauschalfestpreis) und B (Entwicklungsbetreuung, max. 1400 Stunden, ohne Mindestabnahmemenge, Aufstockung bis 100% möglich). - Landesamt für UmweltMainzFrist: 28. Aug.
ISGA-Portal Weiterentwicklung und Support
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für das IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen des IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) sowie die System-Schnittstellen zu periphären Systemen c) Konzeptionsarbeiten zur Erarbeitung optimaler Umsetzungsstrategien, technologischer Methoden und Use Cases zur Entwicklungsumsetzung Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.2 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung, b) Anpassungsentwicklungen und c) Konzeptionsarbeiten zusammen mit folgendem Stundenbedarf: Grundvertragslaufzeit: - 2027: 4.800 Stunden - 2028: 4.800 Stunden - 2029: 4.800 Stunden - 2030: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 1 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 21 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer Aufteilung zu den drei Leistungsbereichen zu folgenden geschätzten Prozentsätzen des gesamten Arbeitsvolumens: a. Anteil Betriebsunterstützung: 20% b. Anteil Anpassungsentwicklungen: 60% c. Anteil Konzeptionsarbeiten: 20% Hierbei wird von einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum ausgegangen, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Es handelt sich bei der vorstehenden Aufteilung um eine grobe Schätzung. Im Vertragsverlauf können hier Verschiebungen stattfinden. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich. - Landesamt für UmweltMainzFrist: 28. Aug.
ISGA-Portal Weiterentwicklung und Support
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für das IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen des IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) sowie die System-Schnittstellen zu periphären Systemen c) Konzeptionsarbeiten zur Erarbeitung optimaler Umsetzungsstrategien, technologischer Methoden und Use Cases zur Entwicklungsumsetzung Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.2 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung, b) Anpassungsentwicklungen und c) Konzeptionsarbeiten zusammen mit folgendem Stundenbedarf: Grundvertragslaufzeit: - 2027: 4.800 Stunden - 2028: 4.800 Stunden - 2029: 4.800 Stunden - 2030: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 1 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 21 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer Aufteilung zu den drei Leistungsbereichen zu folgenden geschätzten Prozentsätzen des gesamten Arbeitsvolumens: a. Anteil Betriebsunterstützung: 20% b. Anteil Anpassungsentwicklungen: 60% c. Anteil Konzeptionsarbeiten: 20% Hierbei wird von einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum ausgegangen, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Es handelt sich bei der vorstehenden Aufteilung um eine grobe Schätzung. Im Vertragsverlauf können hier Verschiebungen stattfinden. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jähr - Stadtwerke Bernburg GmbHBernburg
Transformationsplanung f. Fernwärmenetze SW Bernburg - Erstellung v. Planungsgrundlagen
3.1 LEISTUNGSUMFANG (Einschätzung der EIGNUNG) Als Ergebnis der nachfolgend beschriebenen Arbeiten soll ein nach BEW förderfähiger Transformationsplan für die bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiete erarbeitet werden. Transformationspläne dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung durch klimaneutrale Wärmequellen bis 2045 darzustellen. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen Bei den anzubietenden Leistungsumfängen u. -inhalten geht es zuerst um die BEW-konforme Erstellung eines Transformationsplans mit folgenden Zielen: (a) Grundlagenermittlung für den Transformationsprozess, (b) Qualifikation für die Folgemodule – insbes. die Investitions- und Betriebskostenförderung, (c) Erfüllung der Anforderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die üblicherweise erforderlichen Arbeitspakete bzw. deren Mindestanforderungen beziehen sich auf: - „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW“ vom 1. August 2022 (gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger, veröffentlicht am 18. August 2022) - BAFA-Merkblatts „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. technische Anforderungen der Module 1 bis 4“ vom 15. September 2022 und sind unter Berücksichtigung der konkreten Leistungsbeschreibung (wird – nach Abschluss des Eignungsverfahrens - den potentiellen Bietern in der 2. Stufe des VV vorgelegt) zu leisten. Wenn es aus Sicht des AG und nach Beratung durch den AN im Sinne der Transformationsplanerstellung sinnvoll und zielführend ist, hat der AN zusätzliche Betrachtungen und Analysen vorzunehmen, teils angelehnt an die AGFW-Empfehlungen zur Erstellung eines Transformationsplanes nach BEW mit Stand September 2022. Bei der konkreten Bearbeitung werden sich zahlreiche Schnittstellen zum AG, aber auch ggf. zu anderen Planungsbüros ergeben. Der AG beabsichtigt allerdings derzeit nicht, weitere bzw. zusätzliche Büros zu beauftragen. Vielmehr soll die Erstellung der Transformationsplanung „aus einer Hand“ erfolgen. Die ggf. gemeinschaftlich mit dem AG zu bearbeitenden konkreten Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung in der 2. Stufe des VV zu entnehmen. Diese beinhalten entsprechende Leistungen, die vertragsgemäß durch den AG selbst bzw. Dritte und damit nicht durch den AN erbracht werden. Für eine möglichst hohe Transparenz bei der Leistungsabgrenzung zwischen AN und AG soll(en) vor allem auch die Bieterverhandlung(en) zum VV dienen. Im Ergebnis dessen übernimmt der AN die durch den AG bzw. durch Dritte erarbeiteten Ergebnisse, plausibilisiert und integriert diese in eine BEW-konforme Endfassung und stellt die Überführung in den Transformationsplan sicher. 3.2 VORGEHENSWEISE (auszugsweise / beispielhaft) (zur EIGNUNG) A IST- ANALYSE Wärmeversorgung (Erzeugung, Verteilung, Absatz) B POTENTIALANALYSE erneuerbare Energien und Abwärme C SOLL-ANALYSE des Wärmenetzes – Erzeugungskonzept D KOSTENRAHMEN und ökonomische Betrachtung E MAßNAHMENBESCHREIBUNG zur Umsetzung der Transformation weitere Angaben finden Sie in der ANLAGE 1 unter Pkt. 3 und 4. - Stadtwerke Bernburg GmbHBernburg
Transformationsplanung f. Fernwärmenetze SW Bernburg - Erstellung v. Planungsgrundlagen
3.1 LEISTUNGSUMFANG (Einschätzung der EIGNUNG) Als Ergebnis der nachfolgend beschriebenen Arbeiten soll ein nach BEW förderfähiger Transformationsplan für die bestehenden Fernwärmeversorgungsgebiete erarbeitet werden. Transformationspläne dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung durch klimaneutrale Wärmequellen bis 2045 darzustellen. Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen Bei den anzubietenden Leistungsumfängen u. -inhalten geht es zuerst um die BEW-konforme Erstellung eines Transformationsplans mit folgenden Zielen: (a) Grundlagenermittlung für den Transformationsprozess, (b) Qualifikation für die Folgemodule – insbes. die Investitions- und Betriebskostenförderung, (c) Erfüllung der Anforderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die üblicherweise erforderlichen Arbeitspakete bzw. deren Mindestanforderungen beziehen sich auf: - „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW“ vom 1. August 2022 (gemäß Bekanntmachung im Bundesanzeiger, veröffentlicht am 18. August 2022) - BAFA-Merkblatts „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze. technische Anforderungen der Module 1 bis 4“ vom 15. September 2022 und sind unter Berücksichtigung der konkreten Leistungsbeschreibung (wird – nach Abschluss des Eignungsverfahrens - den potentiellen Bietern in der 2. Stufe des VV vorgelegt) zu leisten. Wenn es aus Sicht des AG und nach Beratung durch den AN im Sinne der Transformationsplanerstellung sinnvoll und zielführend ist, hat der AN zusätzliche Betrachtungen und Analysen vorzunehmen, teils angelehnt an die AGFW-Empfehlungen zur Erstellung eines Transformationsplanes nach BEW mit Stand September 2022. Bei der konkreten Bearbeitung werden sich zahlreiche Schnittstellen zum AG, aber auch ggf. zu anderen Planungsbüros ergeben. Der AG beabsichtigt allerdings derzeit nicht, weitere bzw. zusätzliche Büros zu beauftragen. Vielmehr soll die Erstellung der Transformationsplanung „aus einer Hand“ erfolgen. Die ggf. gemeinschaftlich mit dem AG zu bearbeitenden konkreten Arbeitspakete sind der Leistungsbeschreibung in der 2. Stufe des VV zu entnehmen. Diese beinhalten entsprechende Leistungen, die vertragsgemäß durch den AG selbst bzw. Dritte und damit nicht durch den AN erbracht werden. Für eine möglichst hohe Transparenz bei der Leistungsabgrenzung zwischen AN und AG soll(en) vor allem auch die Bieterverhandlung(en) zum VV dienen. Im Ergebnis dessen übernimmt der AN die durch den AG bzw. durch Dritte erarbeiteten Ergebnisse, plausibilisiert und integriert diese in eine BEW-konforme Endfassung und stellt die Überführung in den Transformationsplan sicher. 3.2 VORGEHENSWEISE (auszugsweise / beispielhaft) (zur EIGNUNG) A IST- ANALYSE Wärmeversorgung (Erzeugung, Verteilung, Absatz) B POTENTIALANALYSE erneuerbare Energien und Abwärme C SOLL-ANALYSE des Wärmenetzes – Erzeugungskonzept D KOSTENRAHMEN und ökonomische Betrachtung E MAßNAHMENBESCHREIBUNG zur Umsetzung der Transformation weitere Angaben finden Sie in der ANLAGE 1 unter Pkt. 3 und 4. - Landkreis WittenbergLutherstadt WittenbergFrist: 14. Juli
Beschaffung Lizenz sowie Unterstützungsleistungen für bestehende Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath)
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö 51/26 L 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Deutschland Telefonnummer: +49 3491806-2830 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-wittenberg.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Erweiterung der bestehenden Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath) Beschaffung einer zusätzlichen Lizenz- sowie Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die bestehende RPA-Lösung von UiPath Menge und Umfang: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 1 auf 2 Robots mit Laufzeitanpassung an Erstlizenz, Laufzeit: 01.09.2026-14.01.2029) 20 h Dienstleistungskontingent optional: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 2 auf 3 Robots mit Laufzeitanpassung an bestehende Lizenzen, Laufzeit: 01.03.2027-14.01.2029) optional: 20 h Dienstleistungskontingent Ort der Leistung: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Leistungserbringung unverzüglich nach Zuschlagserteilung Ende der Ausführung bis spätestens 36. KW 2026 Vertragslaufzeit: entsprechend Leistungsbeschreibung Optionale Beauftragung und Ausführung bzgl. weiterer Lizenz sowie Dienstleistungskontingent entsprechend Leistungsbeschreibung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ef4c26dc9-18ee29b54d446383 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 14.07.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 14.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : es gilt EVB-IT Rechnungslegung ausschließlich digital als PDF-Datei an den zentralen Rechnungseingang unter der E-Mail-Adresse: [email protected] weitere Hinweise entsprechend Pkt. 5 der Leistungsbeschreibung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Zum Nachweis der Eignung ist die Eignerklärung zur Eignung allg. mit dem Angebot einzureichen (in Vergabeunterlagen enthalten). Diese enthält folgende Angaben: zu Insolvenzverfahren und Liquidation dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Angaben zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder im AVPQ für die entsprechende Leistung. Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen: Nachweis des geforderten UiPath-Partnerstatus (Mindestanforderung: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven, offiziellen Partnerstatus des Herstellers UiPath (mindestens UiPath Registered Partner oder eine nachweisbar gleichwertige bzw. höhere Autorisierungsstufe des Herstellers, z. B. Gold oder Platinum) verfügen. Nachweis der personellen Qualifikation (Die Qualität der zu entwickelnden Automatisierungslösungen wird über personengebundene Mindestqualifikationen abgesichert. Mindestanforderung: Alle für die konkrete Leistungserbringung (insb. Prozessanalyse, Entwicklung, Testing) eingesetzten Berater und Entwickler müssen über ein gültiges Zertifikat als UiPath Certified Advanced RPA Developer oder eine nachweisbar gleichwertige, aktuelle und personengebundene Entwickler-Zertifizierung des Herstellers UiPath verfügen. Geforderter Nachweis: Die entsprechenden Zertifikatsnachweise (z. B. Kopie der Urkunde oder ein verifizierbarer Online-Verifizierungslink wie Credly) sind zwingend mit dem Angebot für alle vorgesehenen Schlüsselpersonen einzureichen. Es dürfen im gesamten Projektverlauf ausschließlich qualifizierte und für die ausgeschriebenen Leistungen geeignete Mitarbeitende eingesetzt werden. mind. 1 Referenz (Zum Nachweis seiner ausreichenden Erfahrung im öffentlich-rechtlichen Kontext hat der Bieter mit dem Angebot eine aussagekräftige Referenz über ein in den letzten drei Jahren (Stichtag ist der Schlusstermin für den Eingang der Angebote) erfolgreich durchgeführtes oder laufendes Projekt einzureichen. Mindestanforderungen an die Referenz: Gegenstand des Referenzprojektes ist die Konzeption, Entwicklung (Programmierung von Software-Robotern) und/oder die operative Betreuung einer RPA-Infrastruktur auf Basis der Softwareplattform UiPath. Der Auftraggeber des Referenzprojektes muss ein öffentlicher Auftraggeber sein. Die Projektsprache im Rahmen der Erbringung beim damaligen Referenzkunden sowie die dabei erstellte technische Dokumentation müssen in deutscher Sprache erfolgt sein. Die referenzierte Anwendung muss sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seit mindestens sechs Monaten im unterbrechungsfreien Produktivbetrieb befinden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei Problemen und Fragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Supportbedingungen werden in den EVB-IT-Verträgen geregelt. Die Supportsprache ist deutsch. Datenschutz: DSGVO-Konformität Die datenschutzrechtlichen, auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betreffenden Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden. (siehe Leistungsbeschreibung) Die IT-Grundschutzvorgaben müssen erfüllt und eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat sich am BSI-Grundschutz zu orientieren, der folgende Ziele verfolgt: Schutz vor Täuschung und Betrug; Absicherung von Prozessen und Workflows als Ganzes; Vermeiden von Programmierfehlern, die zu Schwachstellen führen; richtige Wahl und sicherer Einsatz von Technologie; Absicherung der auf der Systemplattform eingesetzten Software; Absicherung von Host und Netzwerk. Es muss regelmäßige aber auch anlassbezogene Patches geben, um den Stand der Technik halten zu können und Sicherheitslücken zu schließen und vorzubeugen sowie für Fehlerkorrekturen im Programmcode. Der Auftraggeber kann entsprechend § 41 UVgO fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern, ist jedoch nicht verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen der Nachunternehmer vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung allg. bzw. Nachweis der Präqualifikation ggf. v.g. Eignungsnachweise, soweit diese Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen Weitere einzureichende Unterlagen und Erklärungen: Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz: Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen und Namen der/des Nachunternehmer/s (in Vergabeunterlagen enthalten) Von den Nachunternehmen des Bestbieters sind auf Verlangen der Vergabestelle zudem folgende Unterlagen und Erklärungen vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVerg LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA Vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n sind die auf Verlangen genannten Erklärungen und Nachweise verpflichtend nach Aufforderung elektronisch in Textform innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage kann das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 WRegG Einsicht in das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt beantragen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: - Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung einnehmen muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Software,IT-Systemdienstleistungen - Stadtverwaltung Bad Muskau
Entwicklung eines grenzübergreifenden deutsch-polnischen Tourismuskonzeptes für Bad Muskau und Łęknica
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung; Bereich/Abteilung: Bürgeramt; Straße, Hausnummer: Berliner Str. 47; Postleitzahl: 02953; Ort: Bad Muskau; Land: DE; Telefon: +49 3577156032; Fax: +49 3577160331; Internet-Adresse: https://www.badmuskau.de/; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: BM 042026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Entwicklung eines grenzübergreifenden Tourismuskonzeptes für Bad Muskau und Łęknica Aufgabenstellung und Zielsetzung: Die beiden Nachbarkommunen im deutsch-polnischen Grenzraum wollen gemeinsam ein integriertes Tourismuskonzept erarbeiten lassen, das die Entwicklung eines ganzjährigen, nachhaltigen Tourismus fördert. Das Konzept soll die Stärken beider Städte bündeln, Synergien nutzen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken. Gegenstand der Ausschreibung ist die fachlich fundierte Erstellung eines gemeinsamen Tourismuskonzeptes für Bad Muskau und Łęknica sowie Unterstützung bei der Umsetzung erster Maßnahmen. Beide Städte verfolgen das Ziel, den Tourismus als wichtigen Wirtschafts-, Standort- und Imagefaktor nachhaltig weiterzuentwickeln und strategisch neu auszurichten. Für die Erstellung des Tourismuskonzeptes steht ein Gesamtbudget von maximal 45.000 € brutto zur Verfügung. Dies umfasst sämtliche Leistungen inkl. Personal-, Reise-, Druck- und Veranstaltungskosten. Zu den Einzelheiten des Vergabegegenstands wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) verwiesen. Das Ergebnis der Konzepterstellung soll ein umsetzungsorientiertes, grenzübergreifendes Tourismuskonzept sein, das die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit der beiden Kommunen im Bereich des ganzjährigen Tourismus bildet. Besondere Schwerpunkte für das Konzept sind: • Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen • Unbedingte Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung einschließlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung • Integration digitaler Lösungen • Förderung der interkulturellen Zusammenarbeit und des Austauschs zwischen den Kommunen Um eine breite Akzeptanz und nachhaltige Wirksamkeit des grenzübergreifenden Tourismuskonzeptes zu gewährleisten, wird der Entwicklungsprozess offen, transparent und unter aktiver Einbindung der lokalen Bevölkerung sowie der Gewerbebetriebe beider Kommunen gestaltet. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Muskau und Gemeinde Łęknica in Polen; Straße, Hausnummer: Berliner Str. 47; Postleitzahl: 02953; Ort: Bad Muskau; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Die Vertragslaufzeit beginnt mit wirksamer Zuschlagserteilung. Das Konzept soll spätestens 9 Monate nach Zuschlagserteilung an die Stadt Bad Muskau übermittelt sein. Der Vertrag endet mit Ablauf von 12 Monaten nach Zuschlag. Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3411561/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 03.08.2026, 12:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und keine Ausschlussgründe) mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorzulegen: • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 31 Abs.1 UVgO i.V.m. § 123 und § 124 GWB - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: • Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Eigenerklärung über den gesamten Jahresumsatz (in Euro) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (2023- 2025); • Eigenerklärung über den anteiligen Jahresumsatz (in Euro) für die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), der ausschließlich mit vergleichbaren Leistungen (Erstellung Tourismuskonzept) erzielt worden ist; • Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung; - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Gestaltetes Porträt der Agentur mit der Darstellung eines Kompetenzportfolios (Informationen zu Arbeitsweise, Stärken, Kunden); • Zahl und Qualifikation (Ausbildungsniveau und Berufserfahrung) der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den Bereichen Tourismusentwicklung, Destinationsmanagement sowie Strategie- und Konzeptentwicklung; • Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens, die in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung umgesetzt wurden: Mindestanforderungen zu den Referenzen: Der Bewerber muss über zwei Referenzen (vollständige Umsetzung) über vergleichbare Leistungen der letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren (2022–2025) verfügen. Es ergeben sich folgende Mindestanforderungen, die durch unterschiedliche Referenzprojekte erfüllt werden können: • Mindestens zwei Referenzen zur Entwicklung von Tourismusstrategien • Mindestens zwei Referenzen zur Stakeholderbeteiligung bei der Entwicklung des Tourismuskonzepts • Mindestens eine Referenz, die die Erstellung eines Tourismuskonzepts für eine Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnenden zum Gegenstand hat, • Mindestens eine Referenz, die die Erstellung eines Tourismuskonzepts zum Gegenstand hat, das Gegenstand eines bewilligten Fördermittelantrags war Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen: Auftraggeber, --- soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten) --- Beschreibung der Leistung, insbesondere Vorstellung von Projekt- und Kampagnenbeispielen (PDFs, Screenshots o.ä.). Bitte beachten Sie, dass die Angabe von Hyperlinks nicht ausreichend ist. --- Auftragswert --- Zeitraum der Leistungserbringung Es steht dem AG frei, die genannten Ansprechpartner zu kontaktieren, um die Angaben der Referenzprojekte zu prüfen. –Objektive Kriterien zur Auswahl der Bewerber Sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, macht die Auftraggeberin von der Möglichkeit gemäß § 36 UVgO-Gebrauch, die Zahl der Teilnehmer anhand festgelegter objektiver Kriterien zu reduzieren, und wird nur eine begrenzte Zahl an Bewerbern (hier: mindestens drei, voraussichtlich maximal fünf Bewerber) zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber erfolgt anhand: • der vom Bewerber zum Nachweis der Eignung eingereichten Unternehmensreferenzen: Hierzu werden die vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unternehmensreferenzen im Hinblick auf die Anzahl und die Vergleichbarkeit bewertet. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzen ist der kreative und innovative Ansatz. Im Rahmen der Auswahlentscheidung finden maximal 5 Referenzen Berücksichtigung. Der Bewerber hat in einer Rangliste zu kennzeichnen, welche 5 Referenzen aus seiner Sicht einen besonders hohen kreativen und innovativen Ansatz verfolgen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Marketing/ Werbung,Organisation von Veranstaltungen,Reisebürodienste/ Touristeninformation - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Umwelt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.