BG BAU - Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftTED
Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen für die BG BAU. Ziel ist die fachliche Unterstützung in allen steuerlich relevanten Fragestellungen, die Begleitung bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten sowie die Sicherstellung einer sachgerechten Behandlung steuerlicher Sachverhalte durch eine qualifizierte Steuerber...
Steuerberatung
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Inhalt auf einen Blick
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen für die BG BAU. Ziel ist die fachliche Unterstützung in allen steuerlich relevanten Fragestellungen, die Begleitung bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten sowie die Sicherstellung einer sachgerechten Behandlung steuerlicher Sachverhalte durch eine qualifizierte Steuer...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Veröffentlicht:
- 26. April 2026
- Frist:
- 25. Mai 2026
- Thema:
- Steuerberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen für die BG BAU. Ziel ist die fachliche Unterstützung in allen steuerlich relevanten Fragestellungen, die Begleitung bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten sowie die Sicherstellung einer sachgerechten Behandlung steuerlicher Sachverhalte durch eine qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen für die BG BAU. Ziel ist die fachliche Unterstützung in allen steuerlich relevanten Fragestellungen, die Begleitung bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten sowie die Sicherstellung einer sachgerechten Behandlung steuerlicher Sachverhalte durch eine qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft. Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen unterstützt, bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten begleitet, sachgerechte Behandlung steuerlicher Sachverhalte sicherstellt und kontinuierliche, verlässliche Beratung gewährleistet.- BG BAU - Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftBerlinFrist: 26. Mai
Rahmenvereinbarung Steuerberatungsleistungen
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten. - BG BAU - Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftBerlin
Rahmenvereinbarung Stuerberatungsleistungen
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten. - BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Rahmenvereinbarung Stuerberatungsleistungen
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten. - BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Rahmenvereinbarung Stuerberatungsleistungen
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen. Diese werden durch eine fachlich qualifizierte Steuerberatungsgesellschaft erbracht, die die BG BAU in allen steuerlich relevanten Fragestellungen professionell unterstützt. Ziel ist es, die BG BAU bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten zu begleiten, die sachgerechte Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte sicherzustellen und eine kontinuierliche, verlässliche Beratung zu gewährleisten. - BwFuhrparkService GmbH
Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für steuerliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die BwFuhrparkService GmbH. Der Leistungsumfang umfasst die permanente steuerliche Beratung (§ 21 StBVV), laufende Unterstützung (§§ 23-31, 38, 40 ff. StBVV) sowie die Erstellung adhoc erforderlicher gutachterlicher Stellungnahmen (§ 22 StBVV) zu sämtlichen Ertrag-, Verbrauch-, Verkehrs- und Lohnsteuerarten inklusive der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen. Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).- Toll Collect GmbHBerlin
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung in der Agilen Organisation
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern zur Bereitstellung von qualifiziertem Fremdpersonal im Rahmen der befristeten Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG. Die Unterstützung wird insbesondere für die agile (IT-)Organisation benötigt. Durch die zunehmende Digitalisierung, eine vorhabenorientierte Arbeitsweise in agilen Strukturen sowie schwankende Projekt- und Entwicklungsbedarfe entstehen regelmäßig kurzfristige Personalengpässe für das operative Geschäft, die mit vorhandenen internen Ressourcen nicht vollständig abgedeckt werden können. Ziel der Rahmenvereinbarung ist daher die flexible und bedarfsgerechte Ergänzung der internen Teams durch qualifiziertes Fremdpersonal. Das bereitgestellte Fremdpersonal soll vor allem zur Unterstützung der Agilen Funktionen eingesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt auf Rollen in den Agilen Fachbereichen bzw. Domänen der Toll Collect. Zu den relevanten Einsatzbereichen der überlassenen Arbeitnehmer gehören insbesondere klassische Rollen im DevOps sowie weiteren technischen Spezialfunktionen innerhalb agiler Teams. Ergänzend können auch unterstützende Rollen im (IT-)Projekt- oder Produktumfeld abgerufen werden, soweit diese für die operative Umsetzung der (IT-)Vorhaben erforderlich sind. Die Rahmenvereinbarung dient damit der kurzfristigen und flexiblen Abdeckung von Kapazitäts- und Kompetenzbedarfen sowie der Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung von Vorhaben in der agilen Organisation. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen beinhalten explizit nicht: Management Beratungsleistungen, Rechts- oder Wirtschaftsberatungsleistungen sowie kaufmännische Rollen außerhalb der agilen Ablauforganisation der Toll Collect.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 25. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.