Stadt Altena (Westf.)AltenaTED
Rahmenvereinbarung Örtliche Bauüberwachung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der Rahmenvereinbarung eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. ...
Architektur, Bauüberwachung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Altena (Westf.)
- Veröffentlicht:
- 29. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der Rahmenvereinbarung eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. Für Los 1 wird ein Pool mit maximal 3 Unternehmen gebildet.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
7 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten50 Angaben erfasstUnterlagen · Dokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten3 Angaben erfasstLose LOT-0001 · Lose LOT-0002 · Lose LOT-0003
Verfahrensdaten
Freischalten6 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Referenz des Auftraggebers · Verfahrensart · +2 weitere
Ausführungsorte
Freischalten3 Angaben erfasstAusführungsorte
Bieter und Auftragnehmer
Freischalten6 Angaben erfasstBieter und Auftragnehmer · Anschrift · Kontakt
Veröffentlichungsstelle
Freischalten6 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
Ähnliche Bekanntmachungen
10Rahmede und Umgebung
Stadt Altena (Westf.)AltenaGegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der Rahmenvereinbarung eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. Für Los 3 wird ein Pool mit maximal 5 Unternehmen gebildet.Rahmenvereinbarung Vermessungsleistungen
Stadt Altena (Westf.)AltenaFrist: 21. Aug.Die Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu Vermessungsleistungen, wobei folgende Gebietslose gebildet werden: Folgende Gebietslose werden gebildet: Los 1-Gewässer: Brachtenbecke; Los 2-Gewässer: Linscheider-/Hegenscheider Bach, sonstige Maßnahmen an der Lenne; Los 3-Gewässer: Nette - Unterlauf; Los 4-Gewässer: Nette - Oberlauf; Los 5-Gewässer: Rahmede. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarungen ist eine Vielzahl von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen innerhalb der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Innerhalb eines jeden Gebietsloses erfolgt die Verteilung der Einzelabrufe im so genannten Kaskadenprinzip. Ein weiterer Wettbewerb erfolgt nicht. Weitere Angaben zum Einzelabruf sind der Anlage 7, Ziff. 6 zu entnehmen. Je Los wird ein Pool mit maximal drei Unternehmen gebildet.Rahmenvereinbarung Örtliche Bauüberwachung
Stadt Altena (Westf.)AltenaDie Stadt Altena hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtischen Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Stadtgebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Inhalt dieser Leistungsbeschreibung sind Rahmenvereinbarungen zu örtlichen Bauüberwachung zu unterschiedlichen Leistungsbildern der HOAI. Die Leistungen orientieren sich an den Grundleistungen und den Besonderen Leistungen nach der HOAI. Das Leistungssoll des Einzelauftrags erfolgt ausschließlich aus dem Einzelabruf. Folgende Gebietslose werden gebildet: - Los 1-Gewässer: Brachtenbecke, Lindscheider/Hegenscheider Bach und Umgebung - Los 2-Gewässer: Nette und Umgebung - Los 3-Gewässer: Rahmede und Umgebung Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter 5-VgV-ANG - Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27. Mai 2025.Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgObjektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgObjektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDas LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverDas LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.Open-House-Rabattverträge 2024-12
Techniker KrankenkasseHamburgFrist: 30. JuniDie Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.12.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2028 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.Open-House-Rabattverträge 2024-09
Techniker KrankenkasseHamburgFrist: 31. Aug.Die Krankenkassen (ob HEK und/ oder hkk am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus der Bezeichnung des jeweiligen Loses) verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel zu schließen. Vertragsgegenständliche Arzneimittel sind - soweit der Vertrag keine Ausnahmen regelt - immer alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners nach dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich maximal 24 Monate beginnend frühestens mit dem 01.09.2024 (ggf. abweichende Startzeiten ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los). Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2026 (evtl. Ausnahmen ergeben sich aus den Angaben beim entsprechenden Los), unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.Rahmenvereinbarung GaLaBau 2026-2027 Bezirk OST
Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainFrist: 04. Aug.Landschaftsbauarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Altena (Westf.).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.