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Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen...
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehöri...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
- Veröffentlicht:
- 29. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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10- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 07. Juli
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RV Beschaffung von Tower Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 700.000,00 EUR netto; 833.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 07. Juli
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 700.000,00 EUR netto; 833.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 14. Juli
RV Beschaffung von Tower Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 1.500.000,00 EUR netto; 1.785.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 14. Juli
RV Beschaffung von Tower Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 1.500.000,00 EUR netto; 1.785.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 07. Juli
RV Beschaffung von Tower Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 700.000,00 EUR netto; 833.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 07. Juli
RV Beschaffung von Tower Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 700.000,00 EUR netto; 833.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgart
Beschaffung einer Langzeitarchivlösung
Gegenstand des Vertrages ist der Aufbau des Langzeitarchivs für Geodaten in Baden-Württemberg an ein sog. elektronisches Langzeitarchiv. Dies beinhaltet eine Komplettlösung bestehend aus dem Kauf der Hardware, Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und den Betrieb des Langzeitarchivs (inkl. Garantie, Support, Instandhaltung und Pflegeleistungen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Die Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen), sowie der Betrieb des Langzeitarchivs können, sofern eine Verlängerungsoption gezogen wird optional zu dem Zeitpunkt der Verlängerung beschafft werden. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Dienstleistungen der Rollen 1 bis 3. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen: Vertrag: - Kauf der Hardwarekomponenten (einmalig) - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Zusammenstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Langzeitarchivs (einmalig) - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Schulung, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit Rahmenvereinbarung: Rolle 1: Projektleitung (166 PT für 5 Jahre) Rolle 2: Technical Consultant (320 PT für 5 Jahre) Rolle 3: Techniker/in (166 PT für 5 Jahre) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 36 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit, ob die Option gezogen wird und sich der Vertrag somit für ein weiteres Jahr verlängert. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die Rahmenvereinbarung endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 735.200,00 EUR netto; 874.888,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgart
Certificate Lifecycle Management
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Certificate Lifecycle Management (CLM) Systems, welches die Prozesse automatisiert, zentralisiert und nachvollziehbar gestaltet. Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus von Zertifikaten von der Beantragung über die Ausstellung bis zur Erneuerung oder zum Widerruf effizient, sicher und revisionssicher zu steuern. Es wird beabsichtigt folgende Leistungen zu beschaffen: - Kauf des CLM Systems für die Produktions- und Testumgebung sowie die externe Zertifikate über "PSW-Group" inkl. Lizenzen und Produktpflege und Support des CLM Systems für zwei Jahre Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung abgerufen werden. Die geschätzte Abnahmemenge während der Mindestvertragslaufzeit wird wie folgt geschätzt: - Unterstützungsleistungen für den Betrieb (48 PT) sowie folgende Leistungen pro optionale Verlängerungsoption je Jahr: - Produktpflege und Support des CLM Systems für 1 Jahr - Unterstützungsleistungen für den Betrieb (24 PT) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Die Rahmenvereinbarungen endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 300.000,00 EUR netto; 357.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartFrist: 07. Juli
Beschaffung einer SOAR - Plattform
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer SOAR Plattform. Aufgrund der für die Umgebung der Auftraggeberin erforderlichen Orchestrierungsmöglichkeit der Installationen und Umfang der Systeme hinsichtlich Ausführungen von Automatisierungen werden Lizenzen benötigt. Der Auftragsmenge liegt eine modulare und flexibel skalierbare Infrastruktur zu Grunde, die mit den Erfordernissen der Auftraggeberin wachsen kann. Es wird von folgenden Mengen pro Vertragsjahr ausgegangen: bei Lizenzierung über Ausführungen: 100.000 Ausführungen pro Monat bei Lizenzierung über Playbooks: 100 Playbooks bei Lizenzierung über Seats/Nutzer: 5 Nutzer oder eine pauschale Lizenzierung ohne Sonderkategorie. Ausführungen sind definiert als das produktive Durchlaufen eines Playbooks mit reellen Daten. Tests und Simulationen zählen nicht zum lizenzierten Nutzen. Playbooks können beliebig viele Aktionen/Komponenten beinhalten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.