BundesnetzagenturMainz
Rahmenvereinbarung Juristische Beratung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit
Rahmenvereinbarung für externe Rechtsberatung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit. Gesamtbudget: 892.320,00 € (brutto) über vier Jahre.
Rechtsberatung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für externe Rechtsberatung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit. Gesamtbudget: 892.320,00 € (brutto) über vier Jahre.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesnetzagentur
- Veröffentlicht:
- 06. Mai 2026
- Frist:
- 11. Juni 2026
- Thema:
- Rechtsberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für externe Rechtsberatung im Zusammenhang mit der treuhänderischen Tätigkeit. Gesamtbudget: 892.320,00 € (brutto) über vier Jahre.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Juristische und wirtschaftliche Beratung und Begleitung - zur Positionsentwicklung (Meinungsbildung) für das Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Energietransformation, - deren Auswirkungen auf Unternehmen mit einem hohen Verwendungsanteil an konventionellen Energierohstoffen und konventionelle Energieerzeugungsunternehmen mit relevantem Marktanteil am Strom- und Wärmemarkt, - Neuverhandlung relevanter Vertragswerke und - Erarbeitung eines "Frühwarnsystems" zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Energierohstofffördernden Unternehmen. Die Rahmenvereinbarung umfasst fünf Leistungsbestandteile: juristische Beratung, juristische Beratung und juristische Begleitung bei der Neufassung von Vertragswerken, Kontinuierliche Überprüfung der Energietransformationsentwicklung, Kontinuierliche Energiemarktanalyse, Jährliche Berichterstattung über potenzielle Risiken, Warnzeichen oder Unwägbarkeiten. Beratungsmandaten sind das MWEKE und seine nachgeordnete Behörde das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. - Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und LandesentwicklungFrist: 19. Mai
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Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen"
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Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Lizenzen für Microsoft Produkte sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzerwerb und -verwaltung
Rahmenvereinbarung für Microsoft-Lizenzen (Software Assurances) für vier Jahre ab 01.02.2027 (außer M365 E5 ab 01.07.2026). Mengen sind Kalkulationsbasis, keine Abnahmeverpflichtung. Jährliches True-Up möglich. Zusätzlich nicht gelistete Produkte möglich. Verwaltung über Microsoft Admin-Center. Serviceleistungen: Lizenz-Helpdesk (Beratung, True-Up-Unterstützung, Info zu Änderungen) und technischer Helpdesk. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten. - compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)Genf
Mandat für die externe Revision von compenswiss und der Zentralen Ausgleichsstelle
Der Auftrag umfasst die externe Revision von compenswiss sowie die Revision der Tätigkeit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) im Zusammenhang mit der Erstellung der Sozialversicherungsrechnungen für die Jahre 2027–2031. Der Grundleistung besteht aus vier Submandaten: Revision der Jahresrechnung von compenswiss (Jahresrechnung der Vermögensbewirtschaftung und der aggregierten Jahresrechnungen der Sozialversicherungen AHV, IV und EO, die von der ZAS im Rahmen des Submandats c) bereitgestellt werden); Revision der Betriebs- und Verwaltungsausgaben von compenswiss; Revision der Jahresrechnungen der Sozialversicherungen AHV, IV und EO bei der ZAS; Revision der Abrechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei der ZAS. - Universität HeidelbergHeidelbergFrist: 20. Juli
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPU-Servern (NVIDIA DGX- und HGX-Systeme) und NVIDIA InfiniBand-Technologie
Die Universität Heidelberg schließt eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPU-Servern (NVIDIA DGX- und HGX-Systeme) und NVIDIA InfiniBand-Technologie. Die Rahmenvereinbarung gliedert sich in drei Lose: Los 1 (DGX-Systeme und Zubehör), Los 2 (HGX-Systeme und Zubehör) und Los 3 (InfiniBand-Switche und Zubehör). Die Universität Heidelberg, Medizinische Fakultät Heidelberg, Medizinische Fakultät Mannheim und das Universitätsklinikum Heidelberg sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Das geschätzte Auftragsvolumen für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren beträgt 10.500.000 EUR brutto (8.823.730 EUR netto) für Los 1, 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) für Los 2 und 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) für Los 3. - Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim
RV Bezirke Pforzheim, Enzkreis und Karlsruhe - Rahmenvereinbarung Bauunterhalt und Gebäudeplanung - Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
diverse Gebäude im Bereich Pforzheim, Enzkreis und Karlsruhe siehe Gebäudeliste (Anlage 2 zum Vertrag), Rahmenvereinbarung (RV) für die Bezirke Pforzheim, Enzkreis und Karlsruhe - Gebäudeplanung - Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für Bauunterhalt sowie für kleine Um- und Erweiterungsbauten Die Planungsaufgabe umfasst Bauunterhaltungsleistungen für Maßnahmen mit Gesamtbaukosten (GBK) bis 300.000 Euro brutto für mindestens zwei Jahre mit Verlängerungsoption bis maximal vier Jahre
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesnetzagentur.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.