HochsauerlandkreisArnsberg
Rahmenvereinbarung: Graben- und Banketträumarbeiten im Hochsauerlandkreis 2026
Art der Leistung Rahmenvereinbarung: Graben- und Banketträumarbeiten im Hochsauerlandkreis 2026 Umfang der Leistung Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen das Räumen und Profilieren von Straßengräben und das Abschälen bzw. Fräsen von Banketten, auch unter Schutzplanken, an den Kreisstraßen im Hochsauerlandkreis. Des Weiteren sind im Vorau...
Straßenunterhaltung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hochsauerlandkreis
- Veröffentlicht:
- 22. Juli 2026
- Frist:
- 11. August 2026
- Auftragswert:
- 33.613.445 €
- Thema:
- Straßenunterhaltung
Ausschreibungsbeschreibung
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Art der Leistung Rahmenvereinbarung: Graben- und Banketträumarbeiten im Hochsauerlandkreis 2026 Umfang der Leistung Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen das Räumen und Profilieren von Straßengräben und das Abschälen bzw. Fräsen von Banketten, auch unter Schutzplanken, an den Kreisstraßen im Hochsauerlandkreis. Des Weiteren sind im Voraus Bodenproben zu nehmen und diese im Labor zu analysieren. Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt, die Arbeiten kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Arbeiten sollen bis zum 31.12.2026 erledigt sein. Konkretere Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Abrechnung erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis vereinbarten Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Mengen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Schätzmengen und unverbindlich. Als Volumen wird eine Summe von ca. 400.000,00 EUR veranschlagt. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die genannte Summe, aus Erfahrungen und Größe des Straßennetzes ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Betrag erreicht wird. Der Auftraggeber beabsichtigt, das Budget aufzubrauchen. Der Auftragnehmer erklärt sich einverstanden, ggf. mehr oder weniger Strecken zu denselben Einheitspreisen zu leisten. Die Einheitspreise gelten fest für die Vertragslaufzeit. Preisänderungen sind ausgeschlossen, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
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Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückFrist: 20. Aug.Art der Leistung Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt in dem Unterhaltungsbereich Nord Flicksanierungs arbeiten durchführen zu lassen. Hier sind größtenteils Asphaltsanierungsarbeiten durchzu führen, jedoch sind auch Pflasterarbeiten (Borde, Rinnen, Beton-pflaster, etc.) geplant. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Sanierungsarbeiten auf Fahrbahnen und Radwegen auf/an Kreisstraßen im Unterhaltungsbezirk der Kreisstraßenmeisterei Nord des Landkreises Osnabrück. Darüber hinaus ist der punktuelle Einbau von Rasengittersteinen in unterschiedlichen Längen und Breiten überwiegend im Fahrbahnrandbereich (Innenkurven) sowie das Angleichen von Rinnen, Pflasterflächen sowie Einbauten vorgesehen. Nach Unterrichtung und Einweisung des AN sind die Sanierungsarbeiten kurzfristig durchzuführen. Jedoch wird die Erledigung in 2 Kategorien unterschieden: 1. kurzfristig -innerhalb von 7 Kalendertagen zu erledigen: bei Schäden in der Fahrbahn / Radweg, welche eine Verkehrsbehinderung darstellen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährdet 2. innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beauftragung zu erledigen Es besteht kein Anrecht auf vollständige Ausschöpfung der einzelnen Vordersätze, des Weiteren rechtfertigt ein Überschreiten der Vordersätze ebenfalls keine neue Bildung der Einheitspreise. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens. Mit der Ausführung ist frühestens 14 Werktage nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Das Auftragsverhältnis endet: - entweder bei Erreichen der Auftragssumme (einschl. eventueller Nachträge) - oder spätestens am 31.12.2027 - oder wenn sich beide Vertragsparteien vorher schriftlich über eine Beendigung einigen. Umfang der Leistung vgl. LeistungsverzeichnisRahmenvereinbarung Holzeinschlag- und Rückung 2026-2030
Stadt Fürstenwalde/SpreeFürstenwalde/SpreeEs wird ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Der Rahmenvertrag endet nach Ablauf der Laufzeit oder mit Erreichen der Höchstmenge automatisch zum 31.03.2030. Eine Mindestabnahmemenge pro Jahr wird nicht garantiert. Die Schätzmenge beträgt zwischen 19.000-22.600 Erntefestmeter pro Jahr. Die Höchstmenge beträgt 25.000 Erntefestmeter pro Jahr, im Schnitt werden es ca. 22.600 Erntefestmeter sein. Somit liegt die Gesamtmenge in der Laufzeit bei minimal bei 76.000 Efm und maximal bei 100.000 Efm. Bei ungünstiger Marktlage, bei der eine kostendeckende Vermarktung von Holz nicht möglich ist, oder bei Naturkatastrophen kann die Menge deutlich reduziert oder auf Null gesetzt werden. Hinweis: Das Leistungsverzeichnis sieht die Höchstmengen für je ein Jahr vor, der Rahmenvertrag wird jedoch für vier Jahre geschlossen.Rahmenvereinbarung GaLaBau 2026-2027 Bezirk OST
Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainFrist: 04. Aug.Landschaftsbauarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027.Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück (Dickschichtmarkierung) im Jahr 2026
Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleOsnabrückFrist: 01. Sept.Art der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück. Die Arbeiten umfassen die Ausführung von Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Kreisstraßen im Landkreis Osnabrück, einschließlich der Lieferung der erforderlichen Markierungsmaterialien. Es handelt sich um die Erneuerung bestehender und erstmalige Herstellung von Dickschichtmarkierungen auf alten und neuen Fahrbahndecken. Markierung überwiegend als Typ II Markierung in verschiedenen Strichbreiten und Symbolen. Die wesentlichen Leistungen sind: - Ca. 30.000 m Längsmarkierung Typ II Strichbreite 0,12 m - Ca. 7.000 m Längsmarkierung Typ II Strichbreite 0,25 m - Ca. 2.000 m Quermarkierung Typ II als Radfahrerfurt - Ca. 250 Stck. verschiedene Symbolmarkierungen Bei den auszuführenden Leistungen handelt es sich um eine Ausschreibung für zunächst ein Jahr, wobei eine Verlängerung möglich ist, s. unten. Die Mengenansätze sind aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte geschätzt, bedingt durch diese Art der Leistungserfassung ist § 2 Nr. 3 VOB/B ausgeschlossen. (Die in dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Mengenvordersätze sind auf einen 1-jährigen Bedarf berechnet.) Der AN kann bei Nichterreichung des ges. Angebotsumfanges oder einzelner Leistungspositionen keinen Anspruch auf etwa entgangenen Gewinn geltend machen. Darüber hinaus wird keine Stoffpreisgleitklausel o. ä. vereinbart. Der Jahresauftrag beginnt mit dem Zugang des Auftragsschreibens und endet spätestens am 31.12.2027, bzw. nach Erreichen der Auftragssumme. Er kann in beiderseitigem Einvernehmen auf eine schriftlich festzulegende Dauer verlängert werden. Änderungen der Einheitspreise sind dabei ausgeschlossen. Somit endet das Auftragsverhältnis entweder bei Erreichen der Auftragssumme (inkl. eventueller Nachträge) oder aber spätestens am 31.12.2027 (falls nicht wie oben beschrieben verlängert wird). Umfang der Leistung vgl. Leistungsbeschreibung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hochsauerlandkreis.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.