ProPotsdam GmbH vertreten durch ProPotsdam WOHNEN GmbHPotsdam
Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Warmwasserbereitungsgeräten
Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Warmwasserbereitungsgeräten. Mindestens 2 Fachfirmen für Instandhaltung und Instandsetzung im Bestand der ProPotsdam. Ab 2026 Umstellung von ca. 30-50 Gas-Warmwassererzeugungen auf Strom.
HLK-Wartung, Elektrowartung, Installationsservice
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Warmwasserbereitungsgeräten. Mindestens 2 Fachfirmen für Instandhaltung und Instandsetzung im Bestand der ProPotsdam. Ab 2026 Umstellung von ca. 30-50 Gas-Warmwassererzeugungen auf Strom.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- ProPotsdam GmbH vertreten durch ProPotsdam WOHNEN GmbH
- Veröffentlicht:
- 07. Juni 2026
- Frist:
- 30. Juli 2026
- Thema:
- HLK-Wartung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Warmwasserbereitungsgeräten. Mindestens 2 Fachfirmen für Instandhaltung und Instandsetzung im Bestand der ProPotsdam. Ab 2026 Umstellung von ca. 30-50 Gas-Warmwassererzeugungen auf Strom.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXT8YYRYT25N5GWY.zip
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9- ProPotsdam GmbH vertreten durch ProPotsdam WOHNEN GmbHPotsdamFrist: 30. Juli
Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Warmwasserbereitungsgeräten
Rahmenvereinbarung für Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Warmwasserbereitungsgeräten - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnFrist: 06. Aug.
Rahmenvereinbarung über Gepäckprüfanlagen für Rückführungsmaßnahmen
Die Bundespolizei ist verantwortlich für die begleitete oder unbegleitete Rückführung von ausländischen Personen in den Zielstaat anlässlich einer Zurückweisung, Zurückschiebung, Abschiebung oder Überstellung gem. Dublin III. Die Zuständigkeit für diese Rückführungen auf dem Land-, Luft und Seeweg richtet sich nach den § 1 (2) BPolG i.V.m. § 71 (3) Nr. 1-1e und 7 AufenthG. Darüber hinaus nimmt die Bundespolizei auch Aufgaben der Bundesländer im Zusammenhang mit der Rückführung auf Weisung des Bundesministeriums des Innern wahr. Die Durchsuchung von unbegleiteten Rückzuführenden und begleiteten Personen, von denen nach polizeilicher Bewertung keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist, richtet sich grundsätzlich nach den Standards des § 5 LuftSiG. Für die in diesem Vergabeverfahren auszuschreibenden Röntgenkontrollanlagen sind diese konventionell auszuführen. Abgrenzung der originär für die Aufgaben nach § 5 LuftSiG eingesetzten GPA werden die im vorliegenden Verfahren enthaltenen, für den zuvor beschriebenen Zweck vorgesehenen Gepäckprüfanlagen als GPA RFM bezeichnet. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPA RFM und dafür benötigtem Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung beschafften GPA RFM. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.397.000,00 EUR abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 25 GPA RFM, - 25 Bildauswertearbeitsplätze, - 25 Funktionstestobjekte "ECAC - EWSTP (Exposed Wire STP)" - 125 Wannen für GPA RFM, - 25 aktive Einlaufbänder, 1.000 mm - 25 aktive Auslaufbänder, 1.000 mm - 50 Tischelemente - je eine zentrale Schulung für Multiplikatoren u. Administratoren gemäß LB geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von je 9 Stück GPA RFM, Bildschirmauswerteplätzen und Funktionstestobjekten. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA RFM sind einschließlich der mitbestellten Komponenten zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA RFM müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA RFM charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen mindestens 700 mm x 500 mm (B x H), maximal 800 mm x 600 mm (B x H), - Förderbandhöhe zwischen 650 mm und 800m, - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten), - geeignet für den anzeigepflichtigen Betrieb gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG - geeignet für die Steuerung angetriebener Ein- und Auslaufbänder Die GPA RFM müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Ausführungen zur werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt. - Bocholter Energie- und Wasserversorgung (BEW) GmbHBocholt
Lieferung von 110 kV Erdkabeln und Tiefbauleistungen für eine ca. 4,4 km lange Kabeltrasse in 46395 Bocholt
Der Auftraggeber ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das in Bocholt die Strom-, Gas-, Wasser- und Glasfasernetze betreibt. Ferner ist der Auftraggeber für die Nahwärmeversorgung im Stadtgebiet zuständig. Der Auftraggeber sieht sich im städtischen Kontext neuen Herausforderungen ausgesetzt. Aufgrund der umfangreichen Erweiterung der elektrischen Anlagen plant der Auftraggeber ein neues Umspannwerk mit Großtransformatoren errichten zu lassen, das an eine 110-kV-Kabeltrasse quer durch das Bocholter Stadtgebiet angeschlossen ist. Das Umspannwerk soll auf einem Grundstück errichtet werden, das im Eigentum des Auftraggebers steht. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungsbestandteile "Kabel" und "Tiefbauleistung Kabeltrasse". Der Leistungsbestandteil "Kabel" enthält die Kabelzug-, Muffen-, Endverschluss- und sonstige zur betriebsbereiten Montage notwendigen Materiallieferungen. Dazu zählt ebenso die gesamte elektrische Montage bis zum betriebsbereiten bzw. einschaltbereiten Zustand, inklusive Werks- und Inbetriebnahmeprüfungen. Der Auftraggeber plant mit dieser Ausschreibung, ein 110-kV-VPE-Kabel vom Typ NA2XS(FL)2Y >c< 1x800 mm² RM/50 64/110 kV mit leitfähiger Außenschicht oder einen gleichwertigen Kabeltyp zu beschaffen. Die Trassenführung ist als durchgehende Rohrtrasse geplant. Zum Einsatz kommen 160 mm-PE Rohre. Als Steuerleitungen werden zwei LWL-Kabel in jeweils einem eigenen 50 mm-Schutzrohr mitverlegt. Das Kabel wird voraussichtlich in 30 Teillängen (5 Teilabschnitte je System bei 2 Systemen) verlegt. Derzeit sind Teillängen von 720 m bis zu 1.000 m geplant. Die gesamte Länge je System beträgt ca. 4.350 m. Die Verantwortung für die Planungsleistungen liegt grundsätzlich bei dem separat beauftragten Fachplaner. Der Leistungsbestandteil "Tiefbauleistung Kabeltrasse" enthält den gesamten Rohrtrassenbau inkl. der notwendigen Tiefbauleistungen für die Muffenmontage. Geplant ist der Aufbau einer durchgehenden Rohrleitungstrasse, worin die Hochspannungskabel eingezogen werden. Die Ausführung ist in Teilabschnitten von ca. 100 m (größere Abschnitte nach Absprache) vorgesehen, um die offenen Grabenabschnitte in Grenzen zu halten. Die Tiefbauleistungen sind sowohl im Horizontalbohrspülverfahren als auch in offener Bauweise durchzuführen. Die Ausführungsplanung liegt vor. Der Auftragnehmer soll voraussichtlich Mitte 2026 mit den Bauarbeiten beginnen. Die Großtransformatoren für das Umspannwerk hat der Auftraggeber bereits bestellt. Diese werden voraussichtlich zum Ende des Jahres 2027 geliefert. Planung und Bau des Umspannwerks, an das die Kabeltrasse angeschlossen wird, schreibt der Auftraggeber in separaten Vergabeverfahren aus. Diese Leistungen sind jeweils nicht Gegenstand der Ausschreibung. - Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbHZwickau
Grundinstandsetzung Knoten Neumarkt (GVFG07): Gleis-, Fahrleitungs-, Haltestellen-, Straßen-,Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau
Der öffentliche Personennahverkehr der Stadt Zwickau wird von der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ GmbH) realisiert und erfolgt mit zwei Straßenbahn- und dreizehn Omnibuslinien. Im Jahr 2026 plant die SVZ GmbH die Modernisierung und grundhafte Instandsetzung des Gleisknotenpunktes am Neumarkt. Im Zuge der Maßnahme werden die Gleisanlagen in der Leipziger Straße zwischen der Moritzstraße und dem Dr.-Friedrichs-Ring sowie in der Bosestraße zwischen Römerstraße und Max-Pechstein-Straße grundhaft erneuert sowie der bisher fehlende Gleisbogen zwischen der südlichen Leipziger Straße und der westlichen Bosestraße ergänzt. Die Planungsgrenzen befinden sich jeweils vor den Knotenpunkten. Die Gesamtbaulänge beträgt rund 1541 m Einfachgleis, inkl. 18 Weichen. Die Lieferung der Gleise sowie der Weichen sind kein Bestandteil dieser Ausschreibung und wird durch den AG beigestellt. Der Planungsbereich befindet sich im Zentrum der Stadt Zwickau. Die Gleistrasse ist als besonderer Bahnkörper geführt und wird zusätzlich von Bussen des ÖPNV befahren. In der Bosestraße und der nördlichen Leipziger Straße sind die Gleise mit Asphalt eingedeckt, in der südlichen Leipziger Straße besitzen die Gleise eine Betonpflastereindeckung mit bituminösem Fugenverguß. Auf den Gleistrassen Leipziger Straße und Bosestraße verkehren die Stadtbahnlinie 3 und 4 im 10- Minuten-Takt. Der Baubeginn ist in der Leipziger Straße bei Station rd. 0+000 südliche des KP Moritzstraße und in der Bosestraße bei Station rd. 0+030, östlich des KP Römerstraße. Das Bauende ist bei rd. 0+253 in der Leipziger Straße und bei 0+264 in der Bosestraße. Die Gleise sollen als Feste Fahrbahn, System Rheda City (FF-System), wieder errichtet werden. Die Gleislage bleibt unverändert. Für das FF-System sind Gleiseindeckungen unterschiedliche Eindeckungen vorgesehen. Die Haltestellenabschnitte erhalten eine Betoneindeckung, alle übrigen Bereiche eine Endeckung mit Asphalt. Es kommt ausschließlich das Rillenschienenprofil 60R2 (Ri60N) zum Einsatz. Auf der gesamten Baustrecke ist die Gleisdrainage zu erneuern. Die beiden Straßenbahnhaltestellenpaare in der Leipziger Straße und der Bosestraße werden barrierefrei ausgebaut und erhalten ein Blindenleitsystem. Dabei erhalten die Bahnsteige in der Leipziger Straße eine Nutzlänge von 60 m und in der Bosestraße von 70 m mit einer Einstiegshöhe von 23 cm. Auf allen vier Haltestellen werden großflächige Überdachungen errichtet. Für den Errichtung des fehlenden Gleisbogens werden neben Erweiterungs- und Anpassungsarbeiten, der Fahrleitungs- und Lichtsignalanlage, partiell Umverlegungs- und Schutzmaßnahme an Trassen für Trinkwasser, Stromversorgung, öffentliche Beleuchtung, Bahnstromversorgung und Weichensteuerung sowie Telekomunikation (Telekom, PYUR) notwendig. Weiterhin werden für das Errichten der Haltestellenüberdachungen Umverlegungsmaßnahmen von Trassen für Gas-und Stromversorgung sowie Bahnstrom und Telekomunikation (Telekom, PYUR) erforderlich Die bestehenden Schienen- und Gleisverbinder werden erneuert, die betreffenden Einbauten sind im Gleis neu herzustellen. Gleichzeitig planen die Wasserwerke Zwickau (WWZ) die Sanierung des Mischwasserkanals in der Leipziger Straße und die trassengleiche Ersatzneuverlegung der Trinkwasserleitung im nördlichen Teil der Leipziger Straße. Weiterhin beabsichtigt die Zwickauer Energieversorgung (ZEV), Sparte Fernwärme, eine neue Trasse in der nördlichen Leipziger Straße und der östlichen Bose zur Erschließung der dortigen Anlieger herstellen zu lassen. Die Sparte Gas beabsichtigte die Sanierung von rd. 125 m Gasleitung in der östlichen Bosestraße mittels Leitungseinzug. Für die Sparte Strom sind Schutzrohrquerungen unter Gleisen und Fahrbahnen herzustellen. Alle Materialien und Arbeiten zur Rohrleitungsverlegung für die Zwickauer Energieversorgung GmbH sind kein Bestandteil dieser Ausschreibung. Das Sachgebiet Stadtbeleuchtung der Stadt Zwickau lässt im Zuge der Maßnahme zwei Leuchtenköpfe auf kombinierten Fahrleitungsmasten erneuern. Art und en: 1. - Rückbau von rd. 845 m Rahmengleis zzgl. 14 Weichen und 12 Kreuzungen, - Abbruch von rd. 2595 m2 Betontragschicht mit Bewehrung, - Neubau von 925 m Einfachgleis zzgl. 18 Weichen und 16 Kreuzungen als Feste Fahrbahn, - Gleiseindeckung: rd. 850 m2 Betondecke, ca. 2720 m2 Asphaltbefestigung, - Aus- und Neubau 2 Haltestellen mit 4 Bahnstiegen, Fläche rd. 1420 m2, - 4 St. Bahnsteigüberdachung rd. 406 m2 Gesamtfläche, - Fahrleitungsumbau: 8 neue Maste, ca. 1590 m Fahrdrahtwechsel, - Gehwegbau: rd. 310 m2, - Umbau und Modernisierung LSA: 4 St. Fundament für Normalmaste, 3 St. Steuergerät, ca. 85 m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung; Abwasser: - ca. 127 m Kanalsanierung Ei 850/1300 mittels Inliner, einschließlich 3 Schachtsanierungen, - Sanierung Stutzeneinbindung & Anschlussleitungen in offener Bauweise: 54 Stück, - ca. 19 m Kanalerneuerung DN 315 PP und 1 Schachtbauwerk, - Kanalrückbau & Verpressung von Kanälen; Trinkwasser: - ca. 104 m Erneuerung Bestand DN 200 GG in PE100 250x22,7 SDR11 PN16, - ca. 28 m Erneuerung Bestand DN 150 GGG in PE100 180x16,4 SDR11 PN16 mit Schutzrohr St Pe 323,9 x 6,6, - Trinkwasserprovisorien in verschiedenen Teilabschnitten, - 7 Hausanschlüsse umbinden / erneuern; Gas: - ca. 47 m Graben für Leitungsumverlegung DN 200, 9 St. Montagegruben; Strom: - ca. 220 m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung; Fernwärme: - ca. 75 m Graben für KMR DN 65/160; Umbau öffentliche Beleuchtung: - 4 St. Leuchte, ca. 75m Graben für Kabel- und Schutzrohrverlegung - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBerlinFrist: 18. Juni
Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Liegenschaftsversorgung - Elektrozentrale - Vergabe 77/2026
KKE 4402 Elektrozentrale (Trafo MSHV NSHV) Am Standort Dahlemer Dreieck, Thielallee 88–92, 14195 Berlin, soll die vorhandene, gegenwärtig teilweise ungenutzte Liegenschaft zu einem Büro und Wissenschaftsstandort entwickelt werden. Die Liegenschaft verfügt über einen unterirdischen begehbaren Medienkanal (ca. 550 m lang), über dem sämtlichen Gebäude mit Strom, Wärme und TK versorgt und verbunden werden. Die gesamte medientechnische Infrastruktur der Liegenschaft wird erneuert. Die Stromversorgung erfolgt als Strahlennetz aus Haus 18, das im Zuge der Baumaßnahme umfassend umgebaut wird. Gegenstand der Ausschreibung sind die Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen inkl. Trassierung, Kabelanlagen, elektrischer Gebäudeinstallationen im Haus 18 und im Medienkanal, sowie die Vorbereitung der Übergabe-Verteiler sowie die Anschlüsse bestehender Gebäudehauptverteilungen an die neue Stromversorgung. Die Ausführung erfolgt in Abschnitten. Teile der Liegenschaft bleiben in Betrieb. Allgemeine Anlagenbeschreibung • Erneuerung der zentralen Stromversorgung (allgemeine Versorgung und Ersatznetz) als Strahlennetz aus Haus 18 bestehend ausfolgenden wesentlichen Komponenten: MS-Übergabestation, 3 Transformatoren á 1.250 kVA mit Querlüftern bis 140% belastbar, NSHV AV, NSHV EN sowie Kabelanlage • Nutzung des bestehenden Medienkanals als den Hauptweg für die Versorgungsleitungen • Abschnittsweise Trassen und Kabelverlegung (mindestens drei Bauabschnitte) Öffentliche Erschließung Strom • Vorbereitung und Mitwirkung beim Ausbauen des MS-Raumes und MS-Anschlusses mit dem Netzbetreiber Stromnetz Berlin • Paralleler Betrieb Bestand – und Neu-MS-Anschluss für ca. 12 Monate berücksichtigt Elektrische Versorgung / Hauptanlagen • Mittelspannungshauptverteilung (MSHV) im Haus 18 (3 Trafo-LS-Felder Kundenteil); Das Netzteil liefert und installiert der Netzbetreiber. Fabrikat: Böhning • Drei Transformatoren je 1.250 kVA, parallel betrieben, 140 % Überlastfähigkeit (Querlüfter), Ökodesign Stufe 2 • Zwei Niederspannungshauptverteilungen: NSHV AV (Allgemeinstrom) und NSHV EN (Ersatznetz) • Aufstellung aller Hauptanlagen in separaten Technikräumen mit Doppelboden Betriebsräume Haus 18 • Ausstattung der neuen Technikräume für MSHV, Trafos, NSHV AV, NSHV EN • Doppelböden und Elektroinstallationen im Haus 18 Mittelspannungstechnik • MS Schaltanlage Typ Böhning 91R560/660: Einbau der Transformator Leistungsschalterfelder (s. Begründung) Niederspannungsverteilungen • NSHV AV und NSHV EN als Standschränke in getrennten, klimatisierten Räumen • Zähler Mess und Zählertechnik • Separate Zählung für die NEA (Anforderung Stromnetz Berlin) • Netzanalysatoren in den Trafo NS Abgängen • Alle Abgänge mit MID konformen Stromzählern mit M-Bus-Schnittstelle Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich • Neuer Fundamenterder und Tiefenerder für Haus 18 • Neue Erdungs und Blitzschutzanlagen für Kälteanlage und NEA Station • Potentialausgleichsband im Medienkanal • Potentialausgleichsschienen Beleuchtung und Elektroinstallation • Allgemeine Beleuchtung im Mediankanal und im Haus 18 • Sicherheitsbeleuchtung über Einzelbatterie Leuchten im Medienkanal und Notbeleuchtung über Einzelbatterie Leuchten im Haus 18 • Bedarfsgerechte Steckdosen- und Schalterinstallation • Tragbare Akkuleuchten in MSHV-/NSHV Räumen Kabelanlagen und Trassen • MS- und NS Kabelanlage im Doppelboden auf Trassen und auf Trassen im Medienkanal • Kabeltrassen im Medienkanal und im Haus 18 • Wichtig: Halogenfreie Kabel im Medienkanal Gebäudeanschlüsse • Neue Übergabekästen und Hausanschlüsse für definierte Gebäude • Zuleitungen über Medienkanal, Tiefbau oder Bestandsschutzrohre • AV (und EN )Versorgung abhängig vom Haus Hinweise: • Anwendung Projektkommunikationssystem Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre Termine: Ausführungsbeginn: 08/2026 Ausführungsende: 08/2027 Verbindliche Einzelfristen - EinkaufBerlin
E31.1 Fachplanung TGA-M; Sanierung MDH - 1. Teilmaßnahme (A1.2)
Sanierung Max-Delbrück-Haus (MDH bzw. Haus 31.1) - Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI §55, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß HOAI §53 LP5-LP9. Die Leistungen umfassen Planungsleistungen für die Abbrucharbeiten der v.g. Anlagengruppen, die dazugehörigen Interimsmaßnahmen sowie für die Erneuerung der v.g. Anlagengruppen im Gebäude als auch die Sanierung von Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und im Bereich der Außenanlagen. Grundlage der geplanten Maßnahmen bilden insbesondere eine Machbarkeitsstudie, ein Konzept zur "Grund- und Energetischen Sanierung Max-Delbrück" aus dem Jahr 2022 sowie die derzeit noch in Erstellung befindliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Das Vorhaben wird zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungsmitteln des Bundes (90%) und des Landes (10%) sowie aus Drittmitteln finanziert. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme i.S. §44 BHO nach RZBau; das BBR ist mit Prüf- bzw. Kontrolltätigkeiten betraut. Das MDH ist das größte Forschungsgebäude auf dem Campus Berlin-Buch des Max-Delbrück-Center (NUF 10.700 qm), "Herzstück" der wissenschaftlichen Forschung am MDC mit rd. 50% der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Das Haus ist Teil des Gebäudekomplexes 31 (31.1, 31.2 und externe Technikzentrale 31.3). Es wurde 1980 in Betrieb genommen, in den 90er Jahren ein erstes Mal saniert. Das Gebäude wurde als Stahlbetonfertigteilbau im 7,20 m-Raster nach dem System "SK Berlin" errichtet. Die Investitionsgüter (Laborausstattung, Ausbau) haben ihre Lebensdauer überschritten. Mit dem Hauptanteil an Laborfläche ist das Gebäude zudem der größte Energieverbraucher des MDC. Vor dem Hintergrund der Energiewende und künftigen Änderung der Gesetzeslage ist eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs unabdingbar. Daher soll das Haus 2024-2031 schrittweise (in 2 Teilbaumaßnahmen) saniert und dabei eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 65% erreicht werden. Da die größte Herausforderung bei der Sanierung von Forschungsgebäuden der hohe Energiebedarf ist, insb. der raumlufttechnischen Anlagen (80% des Verbrauchs), wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um ein innovatives Konzept für einen neuen Laborstandard zu entwickeln und eine Senkung der CO2-Emissionen und Energiekosten zu erreichen. Ziel ist, durch Anpassung der raumstrukturellen Organisation und der Workflows in Partizipation mit den Arbeitsgruppen sowie Optimierung der Strömungstechnik im Labor den Luftwechsel so weit zu senken, dass das Gebäude langfristig mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann. 2025-2029 ist die Umsetzung der 1. Teilbaumaßnahme mit den Bauabschnitten vorgesehen. Im 1. BA wurde bereits auf einer Teilfläche A1.1 ein Demonstrator-Labor vorzeitig errichtet werden, um das effektive Zusammenspiel neuer Technologien zu prüfen, prognostizierte Einsparpotentiale zu verifizieren und die Nutzerzufriedenheit zu hinterfragen. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Bauabschnitte genutzt werden. Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen die Teilbaumaßnahme A1 (entspricht der Hälfte des Gebäudes, die andere Hälfte des Gebäudes bleibt in Betrieb): - Entkernung (Rückbau bis auf die tragenden Bauteile) - Grundsanierung (Erneuerung Dachabdichtung/extensive Begrünung, Oberflächen [Wände, Böden, Decken], Labormöbel); - Energetische Sanierung (u.a. Erneuerung RLT-Anlagen, Ausbau Warmwassernetz, Optimierung Beleuchtung, Installation Photovoltaik); - Erneuerung IT-Infrastruktur und Elektronetz; - Raumstrukturelle Optimierungen (ohne Nutzungsänderungen). Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau); 2. BGF A1 ca. 11.250 qm; NUF A1 ca. 5.510qm, 3. Geschätzte Kosten für Teilmaßnahme A1 KGr 400 nach DIN 276 gesamt: rd. 17,8 Mio. EUR netto (inkl. Labortechnik); geschätzte Kosten für die ausgeschriebenen Maßnahmen in den KGr 410-430, 470-480 (incl. Abbruch und Grundleitungen), nach DIN 276: rd. 9,1 Mio. EUR netto (Basis vorläufige KoBe Stand 02/2026, derzeit in finaler Aufstellung) Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. HOAI §53/Anlage 15.2 ab LP5-LP9. Aufgabe ist der Austausch veralteter Technik und die Anpassung der Verteilungsstruktur auf die neue Grundrissorganisation. Speziell betroffen sind u.a. folgende Anlagen/Anlagenteile (incl. erforderlicher Rückbauarbeiten und Interimsmaßnahmen): Anlagengruppe 1: Ausbau Warmwassererzeugungs- und Verteilanlage, Umstellung auf dezentrale Warmwasserversorgung, Sanierung von Grundleitungen Anlagengruppe 2: Anpassung Raumtemperaturregelung; Anlagengruppe 3: Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen, innovative Raumluftführung; Anlagengruppe 7: Anpassungen im Bereich Technische Gase und Feuerlöschanlage Anlagengruppe 8: Anpassungen im Bereich Gebäudeautomation. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die 1. Teilmaßnahme (A1): Grundleistungen LP5-LP9 (soweit erforderlich) sowie ausgewählte besondere Leistungen. Die Planung der LP1-LP4 soll zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen sein und als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 07/2026 2. bauliche Realisierung 1. Teilmaßnahme A1: 01/2027 bis 03/2030 (incl. Inbetriebnahmen und Abnahmen) 3. Projektabschluss: im Nachgang - Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-GemeinschaftBerlin
E31.1 Fachplanung TGA-M; Sanierung MDH - 1. Teilmaßnahme (A1.2)
Sanierung Max-Delbrück-Haus (MDH bzw. Haus 31.1) - Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß HOAI §55, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß HOAI §53 LP5-LP9. Die Leistungen umfassen Planungsleistungen für die Abbrucharbeiten der v.g. Anlagengruppen, die dazugehörigen Interimsmaßnahmen sowie für die Erneuerung der v.g. Anlagengruppen im Gebäude als auch die Sanierung von Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte und im Bereich der Außenanlagen. Grundlage der geplanten Maßnahmen bilden insbesondere eine Machbarkeitsstudie, ein Konzept zur "Grund- und Energetischen Sanierung Max-Delbrück" aus dem Jahr 2022 sowie die derzeit noch in Erstellung befindliche Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Das Vorhaben wird zu wesentlichen Teilen aus Zuwendungsmitteln des Bundes (90%) und des Landes (10%) sowie aus Drittmitteln finanziert. Es handelt sich um eine Zuwendungsmaßnahme i.S. §44 BHO nach RZBau; das BBR ist mit Prüf- bzw. Kontrolltätigkeiten betraut. Das MDH ist das größte Forschungsgebäude auf dem Campus Berlin-Buch des Max-Delbrück-Center (NUF 10.700 qm), "Herzstück" der wissenschaftlichen Forschung am MDC mit rd. 50% der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen. Das Haus ist Teil des Gebäudekomplexes 31 (31.1, 31.2 und externe Technikzentrale 31.3). Es wurde 1980 in Betrieb genommen, in den 90er Jahren ein erstes Mal saniert. Das Gebäude wurde als Stahlbetonfertigteilbau im 7,20 m-Raster nach dem System "SK Berlin" errichtet. Die Investitionsgüter (Laborausstattung, Ausbau) haben ihre Lebensdauer überschritten. Mit dem Hauptanteil an Laborfläche ist das Gebäude zudem der größte Energieverbraucher des MDC. Vor dem Hintergrund der Energiewende und künftigen Änderung der Gesetzeslage ist eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs unabdingbar. Daher soll das Haus 2024-2031 schrittweise (in 2 Teilbaumaßnahmen) saniert und dabei eine Reduktion des Energieverbrauchs um bis zu 65% erreicht werden. Da die größte Herausforderung bei der Sanierung von Forschungsgebäuden der hohe Energiebedarf ist, insb. der raumlufttechnischen Anlagen (80% des Verbrauchs), wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um ein innovatives Konzept für einen neuen Laborstandard zu entwickeln und eine Senkung der CO2-Emissionen und Energiekosten zu erreichen. Ziel ist, durch Anpassung der raumstrukturellen Organisation und der Workflows in Partizipation mit den Arbeitsgruppen sowie Optimierung der Strömungstechnik im Labor den Luftwechsel so weit zu senken, dass das Gebäude langfristig mit erneuerbaren Energien versorgt werden kann. 2025-2029 ist die Umsetzung der 1. Teilbaumaßnahme mit den Bauabschnitten vorgesehen. Im 1. BA wurde bereits auf einer Teilfläche A1.1 ein Demonstrator-Labor vorzeitig errichtet werden, um das effektive Zusammenspiel neuer Technologien zu prüfen, prognostizierte Einsparpotentiale zu verifizieren und die Nutzerzufriedenheit zu hinterfragen. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Bauabschnitte genutzt werden. Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen die Teilbaumaßnahme A1 (entspricht der Hälfte des Gebäudes, die andere Hälfte des Gebäudes bleibt in Betrieb): - Entkernung (Rückbau bis auf die tragenden Bauteile) - Grundsanierung (Erneuerung Dachabdichtung/extensive Begrünung, Oberflächen [Wände, Böden, Decken], Labormöbel); - Energetische Sanierung (u.a. Erneuerung RLT-Anlagen, Ausbau Warmwassernetz, Optimierung Beleuchtung, Installation Photovoltaik); - Erneuerung IT-Infrastruktur und Elektronetz; - Raumstrukturelle Optimierungen (ohne Nutzungsänderungen). Im Ergebnis sollen funktional und technisch sowie energetisch optimierte Gebäudeteile zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau); 2. BGF A1 ca. 11.250 qm; NUF A1 ca. 5.510qm, 3. Geschätzte Kosten für Teilmaßnahme A1 KGr 400 nach DIN 276 gesamt: rd. 17,8 Mio. EUR netto (inkl. Labortechnik); geschätzte Kosten für die ausgeschriebenen Maßnahmen in den KGr 410-430, 470-480 (incl. Abbruch und Grundleitungen), nach DIN 276: rd. 9,1 Mio. EUR netto (Basis vorläufige KoBe Stand 02/2026, derzeit in finaler Aufstellung) Die beabsichtigte Vergabe umfasst die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gem. HOAI §53/Anlage 15.2 ab LP5-LP9. Aufgabe ist der Austausch veralteter Technik und die Anpassung der Verteilungsstruktur auf die neue Grundrissorganisation. Speziell betroffen sind u.a. folgende Anlagen/Anlagenteile (incl. erforderlicher Rückbauarbeiten und Interimsmaßnahmen): Anlagengruppe 1: Ausbau Warmwassererzeugungs- und Verteilanlage, Umstellung auf dezentrale Warmwasserversorgung, Sanierung von Grundleitungen Anlagengruppe 2: Anpassung Raumtemperaturregelung; Anlagengruppe 3: Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen, innovative Raumluftführung; Anlagengruppe 7: Anpassungen im Bereich Technische Gase und Feuerlöschanlage Anlagengruppe 8: Anpassungen im Bereich Gebäudeautomation. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung gem. HOAI §55 für die 1. Teilmaßnahme (A1): Grundleistungen LP5-LP9 (soweit erforderlich) sowie ausgewählte besondere Leistungen. Die Planung der LP1-LP4 soll zum Zeitpunkt der Beauftragung abgeschlossen sein und als Grundlage für die weiterführende Planung dienen. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s.a. II.2.11). Optionale Leistungen: s. Ziffer II.2.11. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 07/2026 2. bauliche Realisierung 1. Teilmaßnahme A1: 01/2027 bis 03/2030 (incl. Inbetriebnahmen und Abnahmen) 3. Projektabschluss: im Nachgang - Landkreis KarlsruheKarlsruheFrist: 16. Juli
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5)
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro erfolgen (vertragsgegenständlich) Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026, für Umspannstation September 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027, für Umspannstation Oktober 2026 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Stand Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 440 1.248.001,98 € netto KG 450 16.490,03 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (An- lagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Be- darfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 „Mitwirken bei der Vergabe“ auf 4,8 % gekürzt. Die Besonderen Leis- tungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 30. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist ProPotsdam GmbH vertreten durch ProPotsdam WOHNEN GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.