Polizeipräsidium BochumBochumTED
Rahmenvereinbarung für die Vergabe von Dolmetscher- und Übersetzerleistungen
Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung erfolgt in den Liegenschaften des Polizeipräsidiums Bochum in Bochum, Herne und Witten. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichne...
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Inhalt auf einen Blick
Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung erfolgt in den Liegenschaften des Polizeipräsidiums Bochum in Bochum, Herne und Witten. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeic...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Polizeipräsidium Bochum
- Veröffentlicht:
- 01. Juni 2026
- Frist:
- 02. Juli 2026
- Thema:
- Übersetzung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung erfolgt in den Liegenschaften des Polizeipräsidiums Bochum in Bochum, Herne und Witten. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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10- Polizeipräsidium BochumBochumFrist: 02. Juli
Rahmenvereinbarung für die Vergabe von Dolmetscher- und Übersetzerleistungen
Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung erfolgt in den Liegenschaften des Polizeipräsidiums Bochum in Bochum, Herne und Witten. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. - Nationalpark Unteres Odertal - VerwaltungSchwedt/OderFrist: 25. Juli
Rahmenvereinbarung Dolmetschen und Übersetzen DE-PL
Der Nationalpark Unteres Odertal benötigt Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen für fachspezifische und wissenschaftliche Themen. Es sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Dolmetschern und Übersetzern geschlossen werden, um den Bedarf zeitnah abdecken zu können. Die Vereinbarungen gelten voraussichtlich vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 mit Option auf zweimalige Verlängerung. Der Umfang der Leistungen ist nicht vorhersehbar und entsteht im Zuge der deutsch-polnischen Zusammenarbeit und Projektentwicklung. Es werden etwa 10 Dolmetschungen und alle 2 Monate Übersetzungen in kleinen Textmengen von 1-5 Normseiten benötigt, sowie alle 6 Monate längere Texte. - Kreisklinikum Siegen GmbHSiegen
Vergabe Textile Vollversorgung
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenFrist: 11. Aug.
Vergabe Textile Vollversorgung
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenFrist: 11. Aug.
Vergabe Textile Vollversorgung
Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Stadtwerke Postdam GmbHPotsdam
Revier- & Sicherheitsdienstleistungen
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für eine Vielzahl von Liegenschaften und betrieblichen Einrichtungen des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage einer funktional und leistungsbezogen formulierten Leistungsbeschreibung und dient der Sicherstellung eines angemessenen und durchgehend verlässlichen Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung unterschiedlicher objektbezogener Anforderungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Revierkontrollen in Form von Kontrollgängen und Kontrollfahrten zur Überprüfung von Gebäuden, technischen Anlagen und Außenbereichen. Hierbei sind vorgegebene Kontrollrouten, Zeitfenster sowie objektspezifische Anforderungen einzuhalten. Festgestellte Abweichungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich zu erfassen, zu bewerten und entsprechend den Vorgaben zu melden und zu dokumentieren. Weiterhin umfasst die Leistung die Durchführung von Öffnungs- und Schließdiensten, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung von Gebäuden und Anlagen sowie der Kontrolle sicherheitsrelevanter Zustände. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Alarmmeldungen über eine durchgehend betriebene Notruf- und Serviceleitstelle. Die Alarmbearbeitung erfolgt auf Grundlage festgelegter Maßnahmen- und Eskalationsprozesse und umfasst insbesondere die Bewertung von Meldungen, die Steuerung von Interventionsmaßnahmen sowie die Information definierter Ansprechpartner oder externer Stellen. Ergänzend hierzu sind Interventionsleistungen zu erbringen, bei denen im Alarm- oder Ereignisfall unverzüglich Maßnahmen vor Ort einzuleiten sind. Dies umfasst insbesondere die Anfahrt zum Einsatzort innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten, die Durchführung einer Lagefeststellung sowie die Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der übertragenen Befugnisse einschließlich vollständiger Dokumentation. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrolle, Besuchersteuerung sowie Empfangs- und Servicedienste, beauftragt werden. Diese Leistungen sind optional und werden ausschließlich bei gesondertem Abruf durch den Auftraggeber erbracht. Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt objektspezifisch und bedarfsgerecht im Rahmen des abgeschlossenen Rahmenvertrages. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Mindestleistungsvolumen besteht nicht. Die Beschaffung dient dem Ziel, eine einheitliche, zuverlässige und wirtschaftliche Sicherheitsdienstleistung sicherzustellen, die geeignet ist, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unbefugte Zugriffe zu verhindern sowie Personen, Sachwerte und betriebliche Infrastruktur angemessen zu schützen. Zugleich soll die Leistungserbringung einen störungsfreien Betrieb der betreuten Liegenschaften unterstützen und unterschiedliche Nutzungsprofile, insbesondere auch Bereiche mit Publikumsverkehr sowie technisch sensible Anlagen, angemessen berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Leistungsparameter, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten, Einsatzverfügbarkeit und Kontrollintervalle, zu erfolgen. Diese Anforderungen stellen wesentliche Leistungspflichten dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche eingesetzten personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen geeignet sind, die geschuldeten Leistungen zuverlässig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere qualifiziertes und geeignetes Personal, eine leistungsfähige Leitstellenstruktur, geeignete Einsatzmittel sowie Systeme zur Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Leistungen. Sämtliche Leistungen sind vollständig, nachvollziehbar und prüffähig zu dokumentieren, sodass eine transparente Kontrolle und Bewertung der Leistungserbringung ermöglicht wird. Die Dokumentation hat insbesondere die Durchführung von Kontrollleistungen, die Bearbeitung von Alarmen, Interventionsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse zu umfassen und ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Bewachungsrechts sowie die Einhaltung arbeits-, sozial- und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Anforderungen sind so ausgestaltet, dass sie eine diskriminierungsfreie Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig eine hinreichend bestimmte und vergleichbare Angebotsgrundlage gewährleisten. Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung. Einzelne Leistungen werden durch Abrufe innerhalb des vertraglich definierten Rahmens konkretisiert. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmen sich nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers sowie den objektspezifischen Anforderungen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 20. Aug.
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOEK 188-25
Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 12 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 6 umfassen Baumkontrollen und die Lose 7 bis 12 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 6: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages sofern zutreffend. 5. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: -- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit oder bei Neuaufnahme einer WE) -- Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) -- Regelkontrolle Einzelbäume, (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Flächige Regelkontrolle (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Baumplaketten / Neunummerierung -- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung (1xjährlich) -- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegarbeiten -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle -- Bedarfspositionen: --- Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde --- Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung --- Baumplaketten / Neunummerierung --- Los 7 bis 12: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. Baustelleneinrichtung - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 20. Aug.
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 661-25
Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 12 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 6 umfassen Baumkontrollen und die Lose 7 bis 12 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 6: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages sofern zutreffend. 5. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: -- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit oder bei Neuaufnahme einer WE) -- Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) -- Regelkontrolle Einzelbäume, (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Flächige Regelkontrolle (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Baumplaketten / Neunummerierung -- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung (1xjährlich) -- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegarbeiten -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle -- Bedarfspositionen: --- Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde --- Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung --- Baumplaketten / Neunummerierung --- Los 7 bis 12: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. Baustelleneinrichtung - SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen. - SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) lediglich sortiert für die Beförderung, Frankierung und Zustellung bei der Abholung übergeben. Die Zustellung der Briefsendungen erfolgt werktäglich. Die Leistungserbringung muss zuverlässig und qualitativ hochwertig erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 02. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Polizeipräsidium Bochum.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.