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Rahmenvereinbarung BCM-Beratungsleistungen 2026-2030
Rahmenvereinbarung über BCM-Beratungsleistungen für die gematik GmbH gemäß BSI-Standard 200-4. Fokus: Business Impact Analysen, Soll-Ist-Vergleiche, Geschäftsfortführungspläne und Krisenstabsübungen. Laufzeit: 2 Jahre mit Option auf 2 weitere Jahre. Höchstwert: 362.000 EUR netto. Die Leistungen werden bei Bedarf abgerufen; es besteht kein...
Projektmanagement, Unternehmensberatung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung über BCM-Beratungsleistungen für die gematik GmbH gemäß BSI-Standard 200-4. Fokus: Business Impact Analysen, Soll-Ist-Vergleiche, Geschäftsfortführungspläne und Krisenstabsübungen. Laufzeit: 2 Jahre mit Option auf 2 weitere Jahre. Höchstwert: 362.000 EUR netto. Die Leistungen werden bei Bedarf abgerufen; es besteht k...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- gematik GmbH
- Veröffentlicht:
- 22. April 2026
- Frist:
- 22. Mai 2026
- Thema:
- Projektmanagement
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über BCM-Beratungsleistungen für die gematik GmbH gemäß BSI-Standard 200-4. Fokus: Business Impact Analysen, Soll-Ist-Vergleiche, Geschäftsfortführungspläne und Krisenstabsübungen. Laufzeit: 2 Jahre mit Option auf 2 weitere Jahre. Höchstwert: 362.000 EUR netto. Die Leistungen werden bei Bedarf abgerufen; es besteht keine Abrufverpflichtung, ausgenommen der Onboardingphase.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Rahmenvereinbarung TÜV Mängel RLT-Anlagen
Rahmenvereinbarung zur Instandsetzung von Schaltschränken an RLT-Anlagen für das Universitätsklinikum Aachen. Laufzeit: 01.05.2026 bis 30.04.2028, mit Option auf Verlängerung um 12 Monate bis 30.04.2029. Geschätztes Gesamtauftragsvolumen: 250.000 EUR netto (ca. 83.333 EUR pro Jahr). Es besteht keine Abnahmeverpflichtung; Leistungen werden bei Bedarf abgerufen. Das Volumen stellt eine Höchstgrenze dar. - gematik GmbHBerlin
Betrieb- und Software-Service Polarion ALM
Folgende Leistungen sollen im Rahmen der Ausschreibung von den Auftragnehmern übernommen werden: . (1) In Los 1 - Bereitstellung und Verwaltung der Polarion ALM Lizenzen der gematik im Hybrid-SaaS Mietmodell der Herstellerfirma Siemens Industry Software (License Sub-scription Plan) (2) In Los 2 - Pflege der bestehenden und der neu erstellten Custom-Softwareanteile - Anpassung bestehender und Entwicklung neuer gematik-spezifischer Funktionen - Anpassung bestehender und Entwicklung neuer (Standardtechnologie-) Schnittstellen zu den Systemen der gematik - Betrieb der gesamten IT-Lösung (inkl. Custom-Softwareanteile) als on-premise- bzw. Cloud-Installation - Einspielen von Updates der Standard-Software "Polarion ALM" . Ausführliche Angaben finden die Bieter in den Unterlagen der Ausschreibung. . Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Los 2 für die Weiterentwicklungsleistungen eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer geschlossen wird. Das Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt für die feststehende Laufzeit von 4 Jahren maximal EUR 768.000,- (Höchstwert der Rahmenvereinbarung). Die Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung können in der feststehenden Laufzeit nur bis zum Erreichen dieses Höchstwertes abgerufen werden. - Universitätsklinikum Aachen AöR
Rahmenvereinbarung TÜV Mängel RLT-Anlagen
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Instandsetzung von Schaltschränken über einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Auftraggeberin schließt eine Rahmenvereinbarung ohne Verpflichtung zum Leistungsabruf über eine Laufzeit von maximal 2 Jahren ab. Start der Arbeiten ist der 01.05.2026. End der Arbeiten ist der 30.04.2028. Optionale Verlängerung: vom 01.05.2028 bis 30.04.2029. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht drei (3) Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der/des Auftragnehmer/in auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs (z.B. Stunden). Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 250.000 EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. 1. Jahr 83.333,33 Euro Netto 2. Jahr 83.333,33 Euro Netto 3. Jahr optional 83.333,33 Euro Netto Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dieser Leistungsbeschreibung. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist gematik GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.