AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurt
Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Exdensur mit dem Wirkstoff Depemokimab
Gegenstand der Rabattvereinbarung zu dem Arzneimittel Exdensur mit dem Wirkstoff Depemokimab ist die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln.
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Veröffentlicht:
- 31. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Rabattvereinbarung zu dem Arzneimittel Exdensur mit dem Wirkstoff Depemokimab ist die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln.
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AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand der Rabattvereinbarung zu dem Arzneimittel Exdensur mit dem Wirkstoff Depemokimab ist die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Budesonid (FAM Kinpeygo und austauschbare Arzneimittel), ATC A07EA06 für die Zeit 01.08.2026 - 31.07.2028
DAK-GesundheitHamburgFrist: 05. JuniAbschluss einer nicht‑exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Budesonid (FAM Kinpeygo und austauschbare Arzneimittel, ATC A07EA06) für den Zeitraum 01.08.2026 – 31.07.2028. Jeder pharmazeutische Hersteller kann während der Laufzeit einen Rahmenvertrag zu gleichen Bedingungen abschließen. Voraussetzung: Angebotsschreiben, schriftliche Anerkennung der DAK‑Rabattbedingungen und ausgefüllte Anlagen 1 & 2 mit den zu liefernden Arzneimitteln.Arzneimittel mit dem Wirkstoff Denosumab (ATC: M05BX04)
AOK Sachsen - AnhaltMagdeburgFrist: 30. MaiArzneimittel mit dem Wirkstoff Denosumab (ATC: M05BX04). Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen im Rahmen eines 'open-house-Modells' für pharmazeutische Unternehmen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Vertragslaufzeit: maximal 24 Monate, beginnend zum 01.08.2026, endet am 31.07.2028. Keine individuellen Vertragsverhandlungen.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Budesonid (FAM Kinpeygo und austauschbare Arzneimittel), ATC A07EA06 für die Zeit 01.08.2026 - 31.07.2028
DAK-GesundheitHamburgFrist: 05. JuniAbschluss einer nicht‑exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Budesonid (FAM Kinpeygo und austauschbare Arzneimittel, ATC A07EA06) für den Zeitraum 01.08.2026 – 31.07.2028. Jeder pharmazeutische Hersteller kann während der Laufzeit zu gleichen Bedingungen einen Rahmenvertrag abschließen. Voraussetzung: Angebotsschreiben, Anerkennung der DAK‑Rabattbedingungen und ausgefüllte Anlagen 1 & 2 (Auflistung der zu liefernden Arzneimittel).Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Eltrombopag (ATC-Code nach WHO: B02BX05)
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtFrist: 30. Sept.Abschluss nicht exklusiver Arzneimittel-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Open-House-Modell für den Wirkstoff Eltrombopag (ATC-Code B02BX05).Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Vocabria mit dem Wirkstoff Cabotegravir
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand der Vereinbarung zu dem Arzneimittel Vocabria mit dem Wirkstoff Cabotegravir ist eine die vereinbarte Erstattung nach § 130b SGB V ergänzende Erstattung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V.Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Rekambys mit dem Wirkstoff Rilpirivin
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand der Vereinbarung zu dem Arzneimittel Rekambys mit dem Wirkstoff Rilpirivin ist eine die vereinbarte Erstattung nach § 130b SGB V ergänzende Erstattung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V.Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Rekambys mit dem Wirkstoff Rilpirivin
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand der Vereinbarung zu dem Arzneimittel Rekambys mit dem Wirkstoff Rilpirivin ist eine die vereinbarte Erstattung nach § 130b SGB V ergänzende Erstattung gemäß § 130c Abs. 1 SGB V.Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V für das Arzneimittel Rekambys mit dem Wirkstoff Rilpirivin
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