BARMER Beschaffung und Vergabe
Psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Pflege & Rehabilitation
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- BARMER Beschaffung und Vergabe
- Veröffentlicht:
- 04. Mai 2026
- Frist:
- 07. Juni 2026
- Thema:
- Pflege & Rehabilitation
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Weiterführende Details
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9- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 08. Juni
Psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Beschaffung von Maßnahmen zur psychischen Gesundheit (max. 6.000) und gesundheitsorientierter Führung (max. 1.000) über eine Vertragslaufzeit von vier Jahren. Die Leistungen umfassen über ein Buchungstool abrufbare Module; Vorbereitungspauschalen sind von den Höchstmengen ausgenommen. Genaue Kalkulationsmengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - BARMER Beschaffung und Vergabe
Psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Die Kalkulationsmengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als Höchstmengen gelten maximal 6.000 Maßnahmen für den Themenbereich psychische Gesundheit und 1000 Maßnahmen für den Themenbereich gesundheitsorientierte Führung über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren. Unter die Höchstmenge fallen die Module, die über das Buchungstool gebucht werden können. Vorbereitungspauschalen fallen nicht darunter. - Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)Berlin
vdek - Vergabe von Prozess- und Organisationsberatungsleistungen und Maßnahmenumsetzung in ambulanten Pflegediensten (Los 2)
Gegenstand dieses Los 2 ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarungen über die Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) von ambulanten Pflegediensten sowie die Maßnahmenumsetzung auf Grundlage der in § 20b i. V. m. § 20 SGB V definierten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an bis zu drei Rahmenvertragspartner. Die Prozess- und Organisationsberatung in Krankenhäusern, (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen ist Gegenstand des separaten Los 1. Im Zuge der Leistungserbringung soll in einem ersten Schritt ein umfassender Beratungsansatz zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung und die Durchführung der Prozessberatung in ambulanten Pflegeeinrichtungen nach den Förder- und Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention gemäß § 20b i. V. m. § 20 SGB V konzipiert werden. Auf Grundlage dieses Beratungsansatzes sollen die vorgenannten Einrichtungen ganzheitlich beraten werden und Beschäftigte sowie Führungskräfte in ihrer Arbeit durch betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden. Zielstellung ist es, die Einrichtungen in einem ganzheitlichen Prozess zu beraten und die Einführung bzw. Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu erreichen. Außerdem sollen durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der aus der Beratung gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse in den Einrichtungen Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach dem durch den Auftraggeber entwickelten Konzept EMMA umgesetzt werden. - Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)Berlin
vdek - Vergabe von Prozess- und Organisationsberatungsleistungen in Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtung (Los 1)
Gegenstand dieses Los 1 ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarungen über die Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) von Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen auf Grundlage der in § 20b i. V. m. § 20 SGB V definierten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an bis zu drei Rahmenvertragspartner. Die Prozess- und Organisationsberatung sowie die Maßnahmenumsetzung in ambulanten Pflegediensten ist Gegenstand des separaten Los 2. Im Zuge der Leistungserbringung soll in einem ersten Schritt ein umfassender Beratungsansatz zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung und die Durchführung der Prozessberatung in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nach den Förder- und Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention gemäß § 20b i. V. m. § 20 SGB V konzipiert werden. Auf Grundlage dieses Beratungsansatzes sollen die vorgenannten Einrichtungen ganzheitlich beraten werden und Beschäftigte sowie Führungskräfte von (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern in ihrer Arbeit durch betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden. Zielstellung ist es, die Einrichtungen in einem ganzheitlichen Prozess zu beraten und die Einführung bzw. Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu erreichen. - DAK-GesundheitHamburg
BGM - Sucht
Ziel der DAK-Gesundheit ist es, DAK-Firmenkunden zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren und Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. So sollen gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und die Gesundheitskompetenz gestärkt werden. Unternehmen sollen hierbei durch Vorträge und Seminare für Führungskräfte, Personalvertretungen und Mitarbeitende sowie der Ausbildung zum Suchtbeauftragen unterstützt werden. Diese Maßnahmen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der DAK-Gesundheit. Zum künftigen Leistungsumfang gehört sowohl die Ausarbeitung und Vorbereitung der Vorträge, Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen (inklusive Unterlagen), als auch die Umsetzung bzw. Durchführung dieser Maßnahmen vor Ort oder digital bei Unternehmenskunden der DAK-Gesundheit. Für den Inhalt der Leistungserbringung werden insbesondere die Anforderungen des Leitfadens Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung Abschnitt 6 und die Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) maßgeblich sein. Innerhalb der Maßnahmen soll nach derzeitiger Planung vor allem auch adressiert werden, dass - der Konsum von substanzgebundenen und verhaltensbezogenen Suchtmitteln nicht nur häufig zu einer Suchtgefährdung und zu einer Abhängigkeitserkrankung, sondern auch zu Störungen am Arbeitsplatz führt und - auch pathologische Formen des Glücksspielens (Spielsucht) oder des Mediengebrauchs und verschiedene Typen von Essstörungen in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt für Schäden sorgen. Die Markterkundung dient der Vorbereitung einer späteren Beschaffung. Sie stellt keine Vorabentscheidung dar und begründet keine Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der beschriebenen Inhalte besteht nicht. Im Rahmen der Markterkundung werden potenzielle Anbieter darum gebeten mitzuteilen, ob sie die vorgenannten Leistungen unter Berücksichtigung der formulierten Anforderungen und sonstigen Aspekte erbringen können. Auch über die o.g. Themen (ausgenommen davon ist die Tabakentwöhnung) hinaus sind wir daran interessiert, welche weiteren zusätzlichen Themen Anbieter in ihrem Portfolio vorweisen können, die einen Bezug zur betrieblichen Suchtprävention haben, und ob sie diese Themen bereits erfolgreich umgesetzt haben. Anbieter, die entsprechende Leistungen erbringen können, werden gebeten, ihre unverbindlichen Informationen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anforderungen und Aspekte formlos bis spätestens 18.06.2026 an die E-Mail-Adresse: [email protected] zu übermitteln. Nach Eingang der Rückmeldungen kann es zu weiteren Gesprächen kommen, um offene Fragen zu klären oder vertiefende Informationen zu erhalten. Diese Markterkundung erfolgt rein informatorisch und ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens. Wir danken für Ihre Unterstützung. - DAK-GesundheitHamburgFrist: 26. Juni
BGM - Sucht
Ziel der DAK-Gesundheit ist es, DAK-Firmenkunden zum Thema betriebliche Suchtprävention zu sensibilisieren und Wissen zu vermitteln, das einen verantwortungsvollen Konsum und eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmittel ermöglicht. So sollen gesundheitsriskante Verhaltensweisen vermieden bzw. reduziert und die Gesundheitskompetenz gestärkt werden. Unternehmen sollen hierbei durch Vorträge und Seminare für Führungskräfte, Personalvertretungen und Mitarbeitende sowie der Ausbildung zum Suchtbeauftragen unterstützt werden. Diese Maßnahmen sind Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements der DAK-Gesundheit. Zum künftigen Leistungsumfang gehört sowohl die Ausarbeitung und Vorbereitung der Vorträge, Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen (inklusive Unterlagen), als auch die Umsetzung bzw. Durchführung dieser Maßnahmen vor Ort oder digital bei Unternehmenskunden der DAK-Gesundheit. Für den Inhalt der Leistungserbringung werden insbesondere die Anforderungen des Leitfadens Prävention, Betriebliche Gesundheitsförderung Abschnitt 6 und die Qualitätsstandards der betrieblichen Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) maßgeblich sein. Innerhalb der Maßnahmen soll nach derzeitiger Planung vor allem auch adressiert werden, dass - der Konsum von substanzgebundenen und verhaltensbezogenen Suchtmitteln nicht nur häufig zu einer Suchtgefährdung und zu einer Abhängigkeitserkrankung, sondern auch zu Störungen am Arbeitsplatz führt und - auch pathologische Formen des Glücksspielens (Spielsucht) oder des Mediengebrauchs und verschiedene Typen von Essstörungen in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt für Schäden sorgen. Die Markterkundung dient der Vorbereitung einer späteren Beschaffung. Sie stellt keine Vorabentscheidung dar und begründet keine Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der beschriebenen Inhalte besteht nicht. Im Rahmen der Markterkundung werden potenzielle Anbieter darum gebeten mitzuteilen, ob sie die vorgenannten Leistungen unter Berücksichtigung der formulierten Anforderungen und sonstigen Aspekte erbringen können. Auch über die o.g. Themen (ausgenommen davon ist die Tabakentwöhnung) hinaus sind wir daran interessiert, welche weiteren zusätzlichen Themen Anbieter in ihrem Portfolio vorweisen können, die einen Bezug zur betrieblichen Suchtprävention haben, und ob sie diese Themen bereits erfolgreich umgesetzt haben. Anbieter, die entsprechende Leistungen erbringen können, werden gebeten, ihre unverbindlichen Informationen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anforderungen und Aspekte formlos bis spätestens 18.06.2026 an die E-Mail-Adresse: [email protected] zu übermitteln. Nach Eingang der Rückmeldungen kann es zu weiteren Gesprächen kommen, um offene Fragen zu klären oder vertiefende Informationen zu erhalten. Diese Markterkundung erfolgt rein informatorisch und ist nicht Teil eines Vergabeverfahrens. Wir danken für Ihre Unterstützung. - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenGroß-GerauFrist: 28. Juli
Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost
Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin. Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits: Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden. Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte. Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle) Regionale Gesundheitsangebote: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen. Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein: - mindestens 800 Angebote im Land Berlin - mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg - mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind. Digitale Gesundheitsangebote und -produkte: Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere: - digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote - digitale Präventionsprogramme - Gesundheits-Apps Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen. Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.: - Weiterentwicklung der Plattform - Nutzerbefragung und Evaluation inkl. Bericht - Key-Account-Management - Telefonischer und digitaler Support - Qualitätssicherung der Angebote - Erweiterung des Anbieterportfolios - Entwickeln, initiieren, anbieten, durchführen und die Qualitätssicherung von Gesundheitschallenges - Organisation von Inhouse-Gesundheitsangeboten - Budget- und Guthabenverwaltung sowie Finanzierung kostenpflichtiger Angebote - Zahlungsabwicklung - Umfangreiches Angebot an Gesundheitsinformationen und redaktionellen Inhalten bereitstellen (200 Inhalte ab Vertragsbeginn bis 1.500 nach dem 6 Monat). - Erstellung wöchentlicher Newsletter - Unterstützende Kommunikation zu Plattform - Evaluation (Nutzerstatistiken etc.) - Bei Bedarf ein Angebot zur mentalen Gesundheit - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenEschbornFrist: 28. Juli
Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost
Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin. Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits: Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden. Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte. Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle) Regionale Gesundheitsangebote: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen. Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein: - mindestens 800 Angebote im Land Berlin - mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg - mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind. Digitale Gesundheitsangebote und -produkte: Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere: - digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote - digitale Präventionsprogramme - Gesundheits-Apps Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen. Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.: - Weiterentwicklung der Plattform - Nutzerbefragung und Evaluation inkl. Bericht - Key-Account-Management - Telefonischer und digitaler Support - Qualitätssicherung der Angebote - Erweiterung des Anbieterportfolios - Entwickeln, initiieren, anbieten, durchführen und die Qualitätssicherung von Gesundheitschallenges - Organisation von Inhouse-Gesundheitsangeboten - Budget- und Guthabenverwaltung sowie Finanzierung kostenpflichtiger Angebote - Zahlungsabwicklung - Umfangreiches Angebot an Gesundheitsinformationen und redaktionellen Inhalten bereitstellen (200 Inhalte ab Vertragsbeginn bis 1.500 nach dem 6 Monat). - Erstellung wöchentlicher Newsletter - Unterstützende Kommunikation zu Plattform - Evaluation (Nutzerstatistiken etc.) - Bei Bedarf ein Angebot zur mentalen Gesundheit - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrankfurt am MainFrist: 28. Juli
Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost
Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin. Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits: Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden. Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte. Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle) Regionale Gesundheitsangebote: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen. Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein: - mindestens 800 Angebote im Land Berlin - mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg - mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind. Digitale Gesundheitsangebote und -produkte: Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere: - digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote - digitale Präventionsprogramme - Gesundheits-Apps Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen. Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.: - Weiterentwicklung der Plattform - Nutzerbefragung und Evaluation inkl. Bericht - Key-Account-Management - Telefonischer und digitaler Support - Qualitätssicherung der Angebote - Erweiterung des Anbieterportfolios - Entwickeln, initiieren, anbieten, durchführen und die Qualitätssicherung von Gesundheitschallenges - Organisation von Inhouse-Gesundheitsangeboten - Budget- und Guthabenverwaltung sowie Finanzierung kostenpflichtiger Angebote - Zahlungsabwicklung - Umfangreiches Angebot an Gesundheitsinformationen und redaktionellen Inhalten bereitstellen (200 Inhalte ab Vertragsbeginn bis 1.500 nach dem 6 Monat). - Erstellung wöchentlicher Newsletter - Unterstützende Kommunikation zu Plattform - Evaluation (Nutzerstatistiken etc.) - Bei Bedarf ein Angebot zur mentalen Gesundheit
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BARMER Beschaffung und Vergabe.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.