AOK - Die Gesundheitskasse in HessenTED
Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen
Prüfung der Jahresrechnungen, Buchführung und des Haushaltsvollzugs der AOK Hessen. Fokus auf formale/materielle Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und das interne Kontrollsystem unter Beachtung von SGB, SVHV, SVRV, SRVwV, Kontenrahmen und GoB. Die Prüfung muss Unrichtigkeiten aufdecken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wese...
Wirtschaftsprüfung
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Inhalt auf einen Blick
Prüfung der Jahresrechnungen, Buchführung und des Haushaltsvollzugs der AOK Hessen. Fokus auf formale/materielle Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und das interne Kontrollsystem unter Beachtung von SGB, SVHV, SVRV, SRVwV, Kontenrahmen und GoB. Die Prüfung muss Unrichtigkeiten aufdecken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage w...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Veröffentlicht:
- 12. März 2026
- Frist:
- 14. April 2026
- Thema:
- Wirtschaftsprüfung
Ausschreibungsbeschreibung
Prüfung der Jahresrechnungen, Buchführung und des Haushaltsvollzugs der AOK Hessen. Fokus auf formale/materielle Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und das interne Kontrollsystem unter Beachtung von SGB, SVHV, SVRV, SRVwV, Kontenrahmen und GoB. Die Prüfung muss Unrichtigkeiten aufdecken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Durchführung ausschließlich durch Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gemäß § 77 SGB IV in deutscher Sprache.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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4- GKV-Spitzenverband
Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 77 Absatz 1a SGB IV ab dem Rechnungsjahr 2026
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, die Prüfung seiner Jahresrechnung ab dem Rechnungsjahr 2026 neu zu vergeben. Gemäß § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i. V. m. § 217d Absatz 2 Satz 3 SGB V ist die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dieser ist gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 31 Absatz 1 Nr. 12 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes jährlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmen und zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist gemäß § 77 Absatz 1a Satz 6 SGB IV von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und der Abteilung DVKA mit Dienstsitz in Bonn durchgeführt hat. Die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes über die Zuschlagserteilung/Beauftragung zur Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2026 erfolgt in dessen Sitzung am 10.12.2026. Im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung der Jahre 2027 bis 2030 ist eine jährliche Weiterbeauftragung unter dem Vorbehalt der jährlichen Bestimmung und Bestellung durch den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes vorgesehen. Ein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 besteht nicht. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
265. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte und Gemeinden II
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Tageseinrichtungen für Kinder (Angebot, Steuerungskomponenten gemäß Prüfungshandbuch, Personalausstattung / Fachkräftemangel, Auswirkung des "Gute-Kita-Gesetz" auf die kommunalen Haushalte) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Straßenbeiträge in Verbindung mit Straßensanierungsmaßnahmen - Einmalige Straßenbeiträge gem. § 11 Abs. 4 KAG; Straßenbeiträge mit erhöhtem Gemeindeanteil; Wiederkehrende Straßenbeiträge • Lesbarer Haushalt • Verwaltungsdigitalisierung / KI / Digitale interkommunale Zusammenarbeit • Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Bei den weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Allendorf (Lumda), Brensbach, Breuberg, Calden, Cölbe, Dipperz, Ebersburg, Frielendorf, Fronhausen, Gedern, Hofbieber, Hohenroda, Lützelbach, Messel, Münchhausen, Neckarsteinach, Ronneburg, Steffenberg. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2026. - Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
263. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Weitere Schwerpunkte der Prüfung sind: • Bürgerservice / Bürgerbüro (Aufgabenbereiche, Organisation, Personalausstattung des Bürgerservice, Kundenorientierung, Digitalisierung, KI, Smart-City-Technologie etc.) • Tageseinrichtungen für Kinder (Steuerungskomponenten gem. Handbuch (inkl. ptimierung der Betreuungszeiten, siehe auch 233. Vergleichende Prüfung, Personalsituation (Fachkräftemangel, Auswirkung aktueller Gesetzgebungen auf die kommunalen Haushalte etc.) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Stand der Verwaltungsdigitalisierung (KI, Smart-City-Technologie) • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Wirtschaftlichkeitsvergleich und Folgekostenbetrachtung ausgewählter Investitionen • Vorschlag eines weiteren Prüfungsthemas durch den Bewerber (Kreativität) Bei den weiteren Prüfungsschwerpunkten sind neben der Darstellung des Umsetzungsstandes, praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: Zwölf Städte, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 14 Städten ausgewählt: Alsfeld, Babenhausen, Bad Wildungen, Eltville am Rhein, Eschwege, Frankenberg (Eder), Hünfeld, Kirchhain, Königstein im Taunus, Pohlheim, Schlüchtern, Schwalmstadt, Groß-Umstadt, Ober-Ramstadt. Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn. - Hessischer Rechnungshof - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
264. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2027: Städte und Gemeinden I
Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen nach Ziffer 14 des Vertrags untersuchen und die Nachschau nach Ziffer 10 des Vertrags vornehmen. Schwerpunkte der Prüfung sind: • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Tageseinrichtungen für Kinder (Angebot, Steuerungskomponenten gemäß Prüfungshandbuch, Personalausstattung / Fachkräftemangel, Auswirkung des "Gute-Kita-Gesetz" auf die kommunalen Haushalte) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Verwaltungsdigitalisierung / KI • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Eine zentrale Fragestellung wird die Investitions- und Instandhaltungstätigkeit der Kommunen sein (Infrastruktur und Gebäude). In der Analyse sind insbesondere geplante vs. nicht umgesetzte Projekte zu betrachten und die Gründe für eine Nichtumsetzung zu ermitteln. Sind den Investitionsmaßnahmen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Folgekostenbetrachtungen vorausgegangen? Sind - in Anknüpfung an vorangegangene Prüfungserfahrungen der Überörtlichen Prüfung - Erheblichkeitsgrenzen definiert? Die Verwendung von Fördermitteln nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bzw. dem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz (HIFG) ist in dieses Prüffeld einzubeziehen. Die Prüfungsergebnisse sind einzuordnen sowie daraus folgend praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch nach Ziffer 13 des Vertrags sowie dem Merkblatt nach Ziffer 16 des Vertrags. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Alsbach-Hähnlein, Altenstadt, Bad Endbach, Bad Orb, Ebsdorfergrund, Ehringshausen, Heuchelheim, Hofgeismar, Hünfelden, Laubach, Niestetal, Oberzent, Oestrich-Winkel, Rimbach, Rüdesheim am Rhein, Schlitz, Staufenberg, Wehrheim Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.