DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainTED
Projektsteuerung DSTW Koblenz-Trier Erweiterungsstufe
Die Stellwerkstechnik auf der Strecke 3010 von km 37,680 bis km 53,880 wird durch DSTW-Technik ersetzt. Betroffen sind die Betriebsstellen Hp Pommern, Hp Klotten, Bf Cochem, Bft Ediger-Eller und Bf Treis-Karden. Die Erweiterung der 1. Baustufe des Vorserienprojekts DSTW Koblenz-Trier wird im Dezember 2029 in Betrieb genommen. Fünf Bahnübe...
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Veröffentlicht:
- 31. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stellwerkstechnik auf der Strecke 3010 von km 37,680 bis km 53,880 wird durch DSTW-Technik ersetzt. Betroffen sind die Betriebsstellen Hp Pommern, Hp Klotten, Bf Cochem, Bft Ediger-Eller und Bf Treis-Karden. Die Erweiterung der 1. Baustufe des Vorserienprojekts DSTW Koblenz-Trier wird im Dezember 2029 in Betrieb genommen. Fünf Bahnübergänge werden angepasst. Technischer Ausrüster: Hitachi Rail.
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DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainFrist: 27. JuliDie Stellwerkstechnik, die auf der Strecke 3010 von km 37,680 bis zum km 53,880 vorhanden ist, ist abgängig und soll durch die neue DSTW-Technik ersetzt werden. Im Bereich der Erweiterung der 1. Baustufe im DSTW Koblenz – Trier liegen die Betriebsstellen Hp Pommern, Hp Klotten, Bf Cochem und der Bf Ediger-Eller an der zweigleisigen, elektrifizierten Hauptbahn 3010. Die zweite Baustufe ist Teil des Vorserienprojektes des DSTW Koblenz-Trier und wird gemeinsam mit der ersten Baustufe im Dezember 2029 in Betrieb genommen. Für die Leistungsphasen fünf bis Projektabschluss wird daher eine Bauüberwachung benötigt, welche die Projektleitung im Zuge der Bauausführung beratend zu Verfügung steht und auch die Leistung der Bauüberwachung gemäß VV Bau und VV Bau-STE übernimmt.Gestellung von zwei Gleisarbeitsmaschinen bis 180 KW für die Netzbezirke Koblenz und Trier
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Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen RechtsStuttgartFrist: 23. JuliDer Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Der Auftrag besteht aus folgenden wesentlichen Hauptleistungen: Rahmenvereinbarung • 4 Jahre maximal. • Grundlaufzeit 2 Jahre + 1 + 1 Lieferleistungen • Lieferung von mechanisch montierten und verkabelten Regionalstudios bestehend aus o Broadcast-Funktionskomponenten o Möbel o Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleineteile, Zubehör o Umfangreichen Beistellungen des Auftraggebers Dienstleistungen • Projekt- und Montagekoordination • Übernahme der Fachplanung vom Auftraggeber. Die Fachplanung enthält auch die Pläne für die Möbel. • Erarbeitung einer Montageplanung / Ablaufplanung • Koordination der Lieferung der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel, Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des AG • Verkabelung & Montage der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel (hier teilweise auch Umbau und Verkabelung von vorhandenen Möbeln), Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des Auftraggebers • Sicherstellen, dass der Auftraggeber die Elektroprüfung (DGUV3) durchführen kann (vor Gefahrenübergang) • Begleitung der RBT-Prüfung inkl. direkter Fehlerbeseitigung • Baustelle räumen und Übergabe an den Auftraggeber • Teilabnahmen während der Bauphase und Abnahme nach erfolgreicher RBT-Prüfung Abgrenzung • Die Fachplanung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer übergeben. • Die ausgeschriebenen und beigestellten Komponenten werden nach dem mechanischem Montieren und Verkabeln (durch den Auftragnehmer) vom Auftraggeber komplett in Betrieb genommen. • Elektroprüfung (DGUV3) der Geräte wird durch den AG durchgeführt. • RBT-Prüfung wird durch den AG durchgeführt. Optionale Leistungen • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Obermonteurs“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Fachplaners“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Reisekosten für Vor-Ort-Einsätze dieser optional zu beauftragenden Leistungen eines „Obermonteurs“ bzw. „Fachplaners“. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.09.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.08.2028. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Durchführung und Abnahme des beauftragten Liefer-Montageumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen – Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung. Die Mengen sind in dem Dokument "2. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil", Kapitel 3.3 Abnahmemengen dargestellt: Mindestabnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 2 Geplantes Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 5 Höchst-Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 6Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier und BAMF Speyer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 077-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist: 10. JuniSicherheitsdienstleistungen für BAMF Trier (Dasbachstraße 15b, Am Wissenschaftspark 29/31-33) und BAMF Speyer. Leistungen: Objektleitung (Mo-Fr 07-17 Uhr, erreichbar), Schichtführung vor Ort (Mo-Fr 07-17 Uhr, nur Trier), Stationärer Sicherheitsdienst (Trier: 5-fach, Speyer: 3-fach, Mo-Fr 07-17 Uhr), Mobiler Sicherheitsdienst (Trier). Bedarfsleistungen. Details in Leistungsbeschreibung.Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Trier und BAMF Speyer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz, VOEK 077-25, Los 2
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 10. JuniZiel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung) Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit 07:00 bis 17.00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Schichtführung erfolgt durch den AN vor Ort: in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Stationären Sicher-heitsdienst einzusetzen. Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort: in Dreifachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Bedarfsleistung:Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung), Stationärer Sicherheitsdienst (Empfangs- und Kontrolldienst) Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.