Schule KüsnachtKüsnachtTED
Produktion und Belieferung von Mahlzeiten für die schulergänzende Betreuung der Schule Küsnacht
Herstellung und Kaltanlieferung von Mittagsmahlzeiten für 4 Standorte der schulergänzenden Betreuung Primarstufe Küsnacht (KICK-Betriebe) für ca. 40 Schulwochen pro Jahr, rund 2'200 Mahlzeiten pro Schulwoche.
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Inhalt auf einen Blick
Herstellung und Kaltanlieferung von Mittagsmahlzeiten für 4 Standorte der schulergänzenden Betreuung Primarstufe Küsnacht (KICK-Betriebe) für ca. 40 Schulwochen pro Jahr, rund 2'200 Mahlzeiten pro Schulwoche.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Schule Küsnacht
- Veröffentlicht:
- 31. Mai 2026
- Frist:
- 09. Juli 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Herstellung und Kaltanlieferung von Mittagsmahlzeiten für 4 Standorte der schulergänzenden Betreuung Primarstufe Küsnacht (KICK-Betriebe) für ca. 40 Schulwochen pro Jahr, rund 2'200 Mahlzeiten pro Schulwoche.
Weiterführende Details
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10- Schule KüsnachtKüsnachtFrist: 08. Juli
Produktion und Belieferung von Mahlzeiten für die schulergänzende Betreuung der Schule Küsnacht
Herstellung und Kaltanlieferung von Mittagsmahlzeiten für 4 Standorte der schulergänzenden Betreuung der Primarstufe Küsnacht während ca. 40 Schulwochen pro Jahr. Ca. 2'200 Mahlzeiten pro Schulwoche. - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung München
Die Speiseräume werden vom Auftraggeber ausgestattet. Der Speisesaal im Betriebsrestaurant Ludwigstraße umfasst ca. 90 Sitzplätze, in der Leopoldstraße stehen ca. 130 Sitzplätze zur Verfügung. In der Cafeteria Leopoldstraße gibt es weitere ca. 40 Sitzplätze. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierbei ein vom AG bereitgestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.4 und 11.2.1 LB) einsetzt. Betriebsrestaurants: 2 Stück Automatenstationen (Automatentypen s. Punkt 2.11.2 LB): 6 Stück Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice: Ludwigstr. ca. 15 Stück / Leopoldstr. ca. 10 Stück Gästeräume für Sonderveranstaltungen je Standort: 2 Stück Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundes-regierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirdschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Kasino Ludwigstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort ca. 400 Gastesser am Standort ca. 30 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 35 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Kasino Leopoldstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort Ca. 400 Gastesser am Standort ca. 20 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 65 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Konferenzservice Angaben zur Anzahl am Standort Ludwigstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,4 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 71 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 264 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 8 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Angaben zur Anzahl am Standort Leopoldstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,7 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 126 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 285 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 17 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Gemeinschaftsverpflegung und Konferenzbewirtungen sind an ca. 250 Arbeitstagen zu erbringen. Es gilt die Feiertagsregelung für Bayern. Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Frühstück 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) und während Öffnungs-zeit Verpflegungskonzept Produktion vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. weitere ausführliche Beschreibung siehe B1_Leistungsbeschreibung - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Callcenter-Dienstleistung für die Kompetenzzentren- und DIAdrei Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 Anlagen 3 und 4
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Präventionsarbeit werden von der VBG digitale Angebote (DIAdrei-Portal und KPZ-Portal) zur alternativen Betreuung zur Verfügung gestellt. Damit wird Mitgliedsunternehmen im Zuständigkeitsbereich der VBG ein Zugang zu der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzten erleichtert. Die Wahl einer dieser alternativen Betreuungsmodelle nach den Anlagen 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2 steht jedem Unternehmen in der Zuständigkeit der VBG frei, soweit es allen Voraussetzung nach DGUV Vorschrift 2 insbesondere hinsichtlich der Beschäftigtenzahl und Branchenzugehörigkeit entspricht. Durch Nutzung des Betreuungsangebotes mit dem jeweiligen Portal kann die Unternehmerin/der Unternehmer ihrer/seiner gesetzlichen Pflicht zur Betreuung durch Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit nachkommen und hat ihre/seine Verpflichtung zu deren schriftlicher Bestellung erfüllt (Siehe DGUV-Regel 100-002: Erstes Kapitel, § 2 "Bestellung"). Die Beratung der Unternehmerinnen bzw. Unternehmer und deren Beschäftigten im Rah-men dieser Portalangebote wird durch eine CallCenter-Hotline erbracht, die den Nutzen-den ausschließlich über die Kontaktmöglichkeiten des Portals zur Verfügung steht. Diese Portal-Hotline wird vom beauftragten DL betrieben und erbringt die Beratung gemäß den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung. Die Hotline des DL ist erste Anlaufstelle für Portalnutzende und verfügt unmittelbar über fachkundige Personen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Die Call-Center-Hotline bearbeitet die Anfragen zur Nutzung der VBG-Portale im Auftrag der VBG und unterstützt die Unternehmen beim betrieblichen Arbeitsschutz im Rahmen der Portalnutzung durch eine weisungsunabhängige fachkundige Beratung am Telefon (E-Mail). Die Dienstleistung wird vom DL in einem von der VBG festgelegten Verfahren ausgeführt und dokumentiert, um eine nachvollziehbare Leistungsabrechnung und eine ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Die Bearbeitung und Dokumentation der Beratungsleistungen wird mit einem Ticketsystem umgesetzt. Dabei ist/sind verpflichtend und ausschließlich die von der VBG festgelegte(n) Software-Anwendung(en) zu nutzen, die die Abwicklung und Dokumentation der Telefon- und E-Mail-Kontakte bewerkstelligt und gleichzeitig die Datenbankverwaltung für alle Profile der Portalnutzenden umsetzt. Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beratungsanlässe nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung durchgeführt. Mögliche CallCenter-Hotline-DL müssen die räumlichen, technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung aller Beratungsaufgaben, die in dieser Leistungsbeschreibung detailliert festgelegt sind, erfüllen. Die mit der Ausführung der Beratungstätigkeit betrauten Mitarbeiter des DL müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass sie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen beziehungsweise Betriebsärzte im Rahmen einer Bestellung gemäß den Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 tätig werden dürfen. Der DL muss über Beschäftigte beider Gruppen (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte) verfügen. Eine Unterauftragnahme ist statthaft. Diese Erfordernisse sind grundsätzlich für den gesamten Vertragszeitraum zu erfüllen. Das Online-Angebot mit dem KPZ-Portal steht gemäß den Festlegungen der DGUV Vorschrift 2 Kleinstunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigen (Vollzeitäquivalent) offen. Das DIAdrei-Portal wird kleinen Unternehmen mit bis zu 50 (Vollzeitäquivalent) Beschäftigen beziehungsweise Betrieben mit besonderer Branchenzugehörigkeit nur bis zu 30 Beschäftigten angeboten. Die alternativen Betreuungsmodelle mit den beiden VBG-Portalen können von allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der VBG - unabhängig von der Branchenzugehörigkeit - gewählt werden, wenn sie die gültigen Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl gemäß DGUV Vorschrift 2 einhalten. Potenziell kann das KPZ-Portal von rund 700.000 Unternehmen genutzt werden. Das DIAdrei-Portal kann etwa eine Teilnehmendenzahl von 90.000 Unternehmen erreichen. Derzeit sind rund 1.500 Nutzende im DIAdrei-Portal und etwa 9.200 im KPZ-Portal (Stand: November 2025) registriert. Die Nutzendenzahlen wachsen stetig. Aufgrund von laufenden Bestrebungen kleine Unternehmen bei der Gestaltung ihres Arbeitsschutzes zu unterstützen, soll die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von kleinen Unternehmen unter Nutzung alternativer Betreuungsangebote gesteigert werden. Unternehmen, die als Neumitglieder in die Zuständigkeit der VBG aufgenommen werden, sollen gezielt über die Möglichkeit der alternativen Betreuung informiert werden. Nach einer Konsolidierungsphase er-folgt unter den noch aktiven Betrieben mit Beschäftigten eine Abfrage, wie sie ihrer Betreuungspflicht gemäß DGUV Vorschrift 2 nachkommen. Die Betriebe sind verpflichtet die Durchführung der Betreuung an die VBG zurückzumelden. Daher wird im Laufe der nächsten Jahre, beginnend mit dem 2. Quartal 2027, mit einer erheblichen Steigerung (jährlich ca. 20.000 gesamt) der Nutzendenzahlen für die beiden Betreuungsangebote gerechnet. Dem DL wird die Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Zeitraums vom 01.06. bis 30.06.2026 in die Portale und Software-Anwendungen einzuarbeiten. Zur Einarbeitung erfolgt eine Schulung durch die VBG. Für Test- und Schulungszwecke kann eine Testumgebung der Portale und Anwendungen verwendet werden, die auch über die Einführung hinaus permanent genutzt werden kann. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - vor allem der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen. - Stadt Bad Rappenau - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad RappenauBad Rappenau
Stadt Bad Rappenau (Eigenbetrieb Stadtentwässerung) - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal
Gegenstand der Maßnahme: Die Stadt Bad Rappenau - Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau beabsichtigt die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal durch den Neubau einer zweistraßigen Schlammentwässerungsanlage auf einem neuen Standort innerhalb des Kläranlagengeländes, nördlich des bestehenden Betriebsgebäudes. Hintergrund: Die bestehende Zentrifugenanlage im Klärwerk Mühlbach befindet sich seit rund 13 Jahren in Betrieb und ist technisch sowie wirtschaftlich verschlissen. In den letzten Jahren kam es wiederholt zu kostspieligen Defekten, ohne dass ein dauerhaft stabiler Betrieb gewährleistet werden konnte. Die Maschine ist unterdimensioniert, wird häufig an ihrer Leistungsgrenze betrieben und erzeugt aufgrund von Undichtigkeiten keimbelastete Aerosole, die das Betriebspersonal gesundheitlich belasten. Auch die elektrotechnischen Anlagen sind unzureichend gegen die feuchte und aggressive Atmosphäre geschützt, was den Betrieb zusätzlich gefährdet. Zudem ist der bisherige Standort im 1. Obergeschoss des Betriebsgebäudes betrieblich ungünstig: Der vorhandene Kran bietet nicht die notwendige Hubhöhe für Wartungsarbeiten, das verwendete Teleskopförderband zum Containerfüllsystem ist stark störanfällig und verursacht hohe Folgekosten. Der für den Containerwechsel erforderliche LKW verursacht ebenfalls dauerhafte Mietkosten, erfordert speziell geschultes Personal und stößt in der beengten Schlammabwurfhalle auf erhebliche Rangierprobleme. Variantenuntersuchung: Im Jahr 2025 wurde daher das Büro Klinger & Partner GmbH mit einer umfassenden Variantenuntersuchung beauftragt. Diese ergab, dass lediglich die Variante 3.2 - der Neubau eines eigenständigen zweistraßigen Schlammentwässerungsgebäudes - alle technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Zielvorgaben erfüllt. Die Variante 3.2 stellt insbesondere folgendes sicher: - eine weitgehende Automatisierung zur Entlastung des Betriebspersonals, - die redundante zweistraßige Auslegung der Zentrifugen, - die Möglichkeit, die wöchentliche Schlammmenge innerhalb von 3 Arbeitstagen à 6 Stunden zu entwässern, - einen Schlammaustrag ohne LKW-Einsatz, - optimale Voraussetzungen für Wartung und Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 30 bis 40 Jahren, - die parallele Nutzung der mobilen Interimsschlammentwässerungsanlage bis zur Inbetriebnahme sowie - die Option zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Gebäude. Die Gesamtkosten der Vorzugsvariante belaufen sich auf ca. EUR 2,115 Mio. brutto (vorläufige anrechenbare Herstellkosten in den KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Umsetzung der Vorzugsvariante 3.2 umfasst folgende vier Gewerke: - Gewerk Nr. 1: Neubau Betriebsgebäude - Gewerk Nr. 2: Maschinentechnik - Gewerk Nr. 3: Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik-Technik - Gewerk Nr. 4: Tief-/Straßenbau Die Leistungen für die Gewerke Nr. 1 bis 4 haben auf den Planungsleistungen des Büros Klinger & Partner GmbH (Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart) aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Klinger & Partner GmbH unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI (Gewerk Nr. 1) sowie Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 (Gewerk Nr. 2 und 3) sowie Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI (Gewerk 4) für die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal. Zeitgleich mit der Bauausführung in diesem Projekt wird mit dem Austausch des Trafos eine weitere Baumaßnahme auf dem Grundstück der Kläranlage Bad Rappenau Mühlbachtal stattfinden. Diese Maßnahme ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. - Schloss-Stadt Hückeswagen
Totalübernehmervertrag über schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau eines barrierefreien und behindertengerechten Familien-, Schul- und Vereinsbades für ca. 100.000 Besucher p.a.
Die Schloss-Stadt Hückeswagen, Betrieb Freizeitbad, beabsichtigt, einen Totalübernehmer zu beauftragen, der den schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau eines barrierefreien und behindertengerechten Familien-, Schul- und Vereinsbades für ca. 100.000 Besucher pro Jahr, am Standort des ehemaligen sog. „Bürgerbades“, Zum Sportzentrum 9, 42499 Hückeswagen realisiert. „Totalübernehmerbeauftragung“ wird definiert als Beauftragung an einen gesamtschuldnerisch haftenden Auftragnehmer, der die gesamten Planungs- , Koordinierungs- und Ausführungsleistungen übernimmt, bestehend aus allen erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI, ggf. Sonderberatungsleistungen nach AHO sowie allen erforderlichen Ausführungsleistungen, die Kostengruppen 200-600 (nach DIN 276) betreffend. Das neue Hallenbad soll folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen: • Schwimmerbecken 25m, vier Bahnen á 2,5m, Seiteneinstiegstreppe, NSB-Bereich (WT: 1,35m), 4 Startblöcke, 1m-Sprungbrett • Vario-/ Kursbecken 12,5m x 8m: Wassergewöhnungstreppe, Hubboden (WT: 0,00m – 1,80m, kleine Kinderrutsche ohne separates Landebecken • Kleinkinderbecken mit ca. 30m² Wasser-/Spielfläche mit verschiedenen Wassertiefen, Kleinkindrutsche und Kleinkindattraktionen • Ein Textildampfbad • Separate Verweilfläche auf der Badeplatte mit Sitzgelegenheiten ca. 40-60m² • Nahwärmeanbindung (keine eigene Heizzentrale) • Erforderliches Nebenraumprogramm Neben dem Neubau eines Hallenbades ist der vollständige Rückbau samt Verwertung aller Bestandsgebäude auf dem Planungsfeld Teil der ausgeschriebenen Leistung, ebenso wie die Herstellung der Außenanlagen auf dem Grundstück. Vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Badbetriebes über einen durchschnittlichen Lebenszyklus von ca. 30 Jahren, muss das gesamte Bauwerk so konzeptioniert werden, dass Folge- und Betriebskosten (z.B. Instandhaltungs- und Energiekosten) so wirtschaftlich wie möglich dargestellt werden können. Das Projekt steht unter einem grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt. Es soll nach derzeitigem Stand ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln realisiert werden. Der Nutzungsbeginn des neuen Hallenbades ist für 2028 vorgesehen. Der Rückbau von Bestandsgebäuden kann erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme einer neuen Heizzentrale beginnen, die parallel und unabhängig von diesem Verfahren projektiert und realisiert wird; die Heizzentrale ist insofern NICHT Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags. Die neue Heizzentrale soll künftig das neue Hallenbad sowie die benachbarte Schule und die Mehrzweckhalle mit Energie (Nahwärme) versorgen. Aktuell findet die Energieversorgung der genannten Liegenschaften über die Energiezentrale im Bestandshallenbad statt. Das Ausschreibungsverfahren findet nach VOB/A § 3a EU (2) statt und ist als mehrstufiges Verfahren mit planerischem Lösungsansatz geplant. Zunächst durchlaufen interessierte Bewerber einen Teilnahmewettbewerb, indem die grundsätzliche Eignung und Leistungsfähigkeit nachzuweisen sind. Auf Basis veröffentlichter Wertungskriterien werden danach drei bis max. fünf Bewerber dazu aufgefordert, ein konkretes Angebot zu unterbreiten. Folgende Angaben und Unterlagen sind mit dem Erstangebot einzureichen: • Zeichnerischer Lösungsvorschlag bestehend aus: o Lageplan | Maßstab M 1:500 o Grundrisse | Maßstab M 1:200, inkl. skizzenhafter Darstellung der Einrichtung und Möblierung, sowie Darstellung der Außenanlagen/-Flächen o konzeptionelle Farb- und Materialgestaltung o Schnitte / Ansichten | Maßstab M 1:200 o Perspektivische Darstellung des Baukörpers • Erläuterungsbericht in Bezug auf städtebaulichen, architektonischen, gestalterischen, bautechnischen sowie funktionalen und betrieblichen Lösungsansatz • Erläuterung zur Umsetzung von barrierefreien und behindertengerechten Anforderungen • Erläuterungsbericht zum vorgesehenen Technikkonzept, insbesondere zu energieeffizienten, nachhaltigen und wirtschaftlich Methoden und Verfahren • Projektterminplan (Planungsphase, Bauphase, Abnahme-, Inbetriebnahme und Übergabephase) mit Darstellung des kritischen Weges • Massen-/Flächenaufstellung in Anlehnung DIN 277 | BGF, BRI, NRF (NUF, VF, TF) • Bau- und Nebenkostenaufstellung in Anlehnung DIN 276 - gewerkeorientiert (2. Ebene) • Folgekostenbetrachtung (Betriebs- und Wartungskosten) • Preis als pauschales Festpreisangebot sowie Wartungsangebot(e) Jeder unterlegene Bieter im Verhandlungsverfahren wird, sofern er ein vollständiges und wertungsfähiges Endangebot abgegeben hat, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 30.000,00 brutto erhalten (Klarstellung: allein die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche der Bewerber aus). Der obsiegende Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses und eine Angebotskalkulation wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich NICHT gefordert. Die Bewerber können sich anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung (im Folgenden: FLB) im ENTWURF ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen. Die Vergabestelle behält sich dabei ausdrücklich vor, die bereits zu diesem Zeitpunkt aus Transparenzgründen bereitgestellten Unterlagen und Inhalte nach Belieben anzupassen, soweit damit keine wesentliche Änderung des Auftragsgegenstands einhergeht. In diesem Sinne können sich das Leistungssoll und die vertraglichen Rahmenumstände im späteren Verlauf des Verfahrens gegenüber dem jetzigen Stand – dem Wesen eines Verhandlungsverfahrens entsprechend – noch ändern. - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main
Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: Dienstleistungsbereiche Anzahl Betriebsrestaurant / Kasino 1 Cafeteria mit Automatenstation im Gebäudeteil A (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Cafeteria / Teeküche mit Automatenstation sowie Wassersprudler im Gebäudeteil B (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2) , Menge 1 Kaffeespezialitätenautomat, Wassersprudler, Snackautomat inkl. Getränken im Gebäudeteil C (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Tagungs- und Besprechungsräume, Menge 28 Gästeräume für Sonderveranstaltungen, Menge 8 Getränkelieferungen in andere Räumlichkeiten (z.B. bei externen Besuchern), Menge vereinzelt / nicht quantifizierbar 1.3 Ist-Zustand Das Kasino wird derzeit von einem externen Dienstleister betrieben. Durch die Übernahme eines neuen Caterers würde das Personal gemäß § 613 a BGB gegebenenfalls zu übernehmen sein. 1.4 Zielsetzung und Anforderungen Der Auftraggeber wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer. 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den Auftragnehmer ein Betriebskonzept zu erstellen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten, soweit diese nicht durch Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung oder der vorhandenen Ausstattungen des Betriebsrestaurants (s. Anlage 4) bereits vorgegeben sind. Das endgültige Betriebs-konzept muss vom Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung bis zur Betriebsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber fertig erstellt werden. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. müssen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. 1.5 Tischgastpotenzial Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: aktive Bankangehörige am Standort, Menge ca. 700 Mittagsmahlzeiten pro Tag (durchschnittlich), Menge ca. 125 davon Gastesser am Standort (durchschnittlich), Menge ca. 25 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Die Zwischen- und Mittagsverpflegung sowie die Konferenzbewirtung sind an ca. 250 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu erbringen. Es sind die Feiertagsregelungen für Nordrhein-Westfalen und die aktuellen örtlichen Besonderheiten (Rosenmontag ist kein Arbeitstag) zu beachten. Verpflegungen für den Konferenzservice und den Sonderveranstaltungen werden gesondert angefordert und nach Absprache geleistet. 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Zwischen- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr Zwischenverpflegung 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung Die Versorgung in Bezug auf die Zwischenverpflegung ist über den Direktverkauf der Produkte an der Essensausgabe innerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten bzw. über Kaffee-, Snack- und Getränke-Automaten bereitzustellen. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung geändert werden. 2.4 Dienstleistungsbereitschaft bei Gästebewirtung und Sonderleistungen Bei den o.a. Sonderveranstaltungen legt der Auftraggeber den geplanten Beginn und das geplante Ende fest und teilt dies dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von mind. 14 Kalendertagen mit. Bei besonderen Anlässen kann die o.a. Vorlaufzeit vom Auftraggeber unterschritten werden. 3 Verpflegungskonzept Das Verpflegungskonzept wird wie folgt vorgegeben: Die Zubereitung der Speisen erfolgt täglich vor Ort unter Verwendung von frischen und vorgefertigten Produkten und wird direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben. Die Ausführungen zum Einsatz von Convenience-Produkten unter Punkt 3.1 sind zu beachten. Bei dem Konzept handelt es sich um eine Frischküche vor Ort (Cook & Serve). Grundsätzlich sind die Speisen bzw. Komponenten nach dem Konzept der Frischküche zuzubereiten. Frische Produkte sind Convenience-Produkten zu bevorzugen. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten müssen bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage "B1_Leistungsbeschreibung_26-2000066266". - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung - Infrastruktur Einkauf, Supply Chain, Produktion, Einkauf Technologie, BahnsteuerungBern 65
Beschallungsanlagen (Audioverstärker, Lautsprecher und verstellbare Halterungen)
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betreiben ca. 800 Bahnhöfe und Haltestellen in der Schweiz mit einer hohen Publikumsfrequenz von bis zu 400'000 Ein- und Aussteigenden pro Tag je nach Standort, Größe und Bedeutung des Bahnhofs. Akustische Beschallungsanlagen an Bahnhöfen stellen ein zentrales Instrument für die Publikumsinformation, -orientierung, -lenkung und -sicherheit dar. Die hohe Zuverlässigkeit der Beschallungsanlagen und die einwandfreie Wiedergabequalität von Informationen sind für einen kontinuierlichen, reibungslosen und sicheren Betrieb an den Bahnhöfen von entscheidender Bedeutung. Um den kontinuierlichen und reibungslosen Informationsbetrieb in den Bahnhöfen mit hoher Qualität sicherzustellen, werden neue Beschallungsanlagen benötigt, welche mittels IP-Konnektivität angesteuert, konfiguriert und überwacht werden können. Beschallungsanlagen bestehen aus folgenden Komponenten:- Audioverstärker- Lautsprechern- Halterungen für Lautsprecher Der Gegenstand des Auftrags umfasst die Lieferung von 1 Beschallungsanlage (Pilotanlage) bestehend aus folgenden Komponenten:- 1 Audioverstärker mit 4 Kanälen- 4 Lautsprecher- 1 Halterung «doppelt» rund- 1 Halterung «doppelt» viereckig- Produktdokumentation- zugehörige Leistungen Zwecks Aufbaus eines Lagerbestandes werden folgende Komponenten einmalig separat beschafft:- 100 Lautsprecher- 10 Audioverstärker Der Bedarf an einzelnen Komponenten für die Laufzeit von 5 Jahren umfasst:- 5’000 Lautsprecher- 1'500 Halterungen für Lautsprecher- 150 Audioverstärker Die Pilotanlage wird als einmaliger Festauftrag vergeben. Die 100 Lautsprecher und 10 Audioverstärker werden als optionaler Auftrag einmalig vergeben. Weitere Komponenten (Serie) werden in Form von Optionen abgerufen. Die SBB AG prüft die Einlösung von Serien (Optionen) ausschließlich bei einer nachweislich erfolgreich bestandenen Homologierung, Typenprüfung und Betriebserprobung der Pilotanlage gemäß Lasten- bzw. Pflichtenheft. Die SBB AG prüft den Abschluss eines allfälligen Service- und Supportvertrags (Option) für die vorgesehene Lebensdauer der Beschallungsanlagen und deren Komponenten ausschließlich bei einer nachweislich bestandenen Homologierung, Typenprüfung und Betriebserprobung der Pilotanlage gemäß Lasten- bzw. Pflichtenheft. - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main
Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: Dienstleistungsbereiche Anzahl Betriebsrestaurant / Kasino 1 Cafeteria mit Automatenstation im Gebäudeteil A (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Cafeteria / Teeküche mit Automatenstation sowie Wassersprudler im Gebäudeteil B (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2) , Menge 1 Kaffeespezialitätenautomat, Wassersprudler, Snackautomat inkl. Getränken im Gebäudeteil C (Automatentypen siehe Punkt 4.2.2), Menge 1 Tagungs- und Besprechungsräume, Menge 28 Gästeräume für Sonderveranstaltungen, Menge 8 Getränkelieferungen in andere Räumlichkeiten (z.B. bei externen Besuchern), Menge vereinzelt / nicht quantifizierbar 1.3 Ist-Zustand Das Kasino wird derzeit von einem externen Dienstleister betrieben. Durch die Übernahme eines neuen Caterers würde das Personal gemäß § 613 a BGB gegebenenfalls zu übernehmen sein. 1.4 Zielsetzung und Anforderungen Der Auftraggeber wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer. 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den Auftragnehmer ein Betriebskonzept zu erstellen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten, soweit diese nicht durch Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung oder der vorhandenen Ausstattungen des Betriebsrestaurants (s. Anlage 4) bereits vorgegeben sind. Das endgültige Betriebs-konzept muss vom Auftragnehmer nach der Zuschlagserteilung bis zur Betriebsaufnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber fertig erstellt werden. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. müssen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. 1.5 Tischgastpotenzial Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: aktive Bankangehörige am Standort, Menge ca. 700 Mittagsmahlzeiten pro Tag (durchschnittlich), Menge ca. 125 davon Gastesser am Standort (durchschnittlich), Menge ca. 25 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Die Zwischen- und Mittagsverpflegung sowie die Konferenzbewirtung sind an ca. 250 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu erbringen. Es sind die Feiertagsregelungen für Nordrhein-Westfalen und die aktuellen örtlichen Besonderheiten (Rosenmontag ist kein Arbeitstag) zu beachten. Verpflegungen für den Konferenzservice und den Sonderveranstaltungen werden gesondert angefordert und nach Absprache geleistet. 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Zwischen- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr Zwischenverpflegung 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung Die Versorgung in Bezug auf die Zwischenverpflegung ist über den Direktverkauf der Produkte an der Essensausgabe innerhalb der aufgeführten Öffnungszeiten bzw. über Kaffee-, Snack- und Getränke-Automaten bereitzustellen. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung geändert werden. 2.4 Dienstleistungsbereitschaft bei Gästebewirtung und Sonderleistungen Bei den o.a. Sonderveranstaltungen legt der Auftraggeber den geplanten Beginn und das geplante Ende fest und teilt dies dem Auftragnehmer mit einem Vorlauf von mind. 14 Kalendertagen mit. Bei besonderen Anlässen kann die o.a. Vorlaufzeit vom Auftraggeber unterschritten werden. 3 Verpflegungskonzept Das Verpflegungskonzept wird wie folgt vorgegeben: Die Zubereitung der Speisen erfolgt täglich vor Ort unter Verwendung von frischen und vorgefertigten Produkten und wird direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben. Die Ausführungen zum Einsatz von Convenience-Produkten unter Punkt 3.1 sind zu beachten. Bei dem Konzept handelt es sich um eine Frischküche vor Ort (Cook & Serve). Grundsätzlich sind die Speisen bzw. Komponenten nach dem Konzept der Frischküche zuzubereiten. Frische Produkte sind Convenience-Produkten zu bevorzugen. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten müssen bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage "B1_Leistungsbeschreibung_26-2000066266". - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenN/A
Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung Baden-Württemberg
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: 1 Betriebsrestaurant 1 Cafeteria 1 Automatenstationen (Automatentypen siehe Punkt 5.2.2) 9 Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice 1 Gästeräume für Sonderveranstaltungen Zielsetzung und Anforderungen Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort 310 Gastesser am Standort 20 Mittagsmahlzeit gesamt pro Tag 85 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr) 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr Frühstück 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe bis 13:30 Uhr) In Absprache mit dem AN wird das Kasino an einzelnen Tagen zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienereinigungen geschlossen (bevorzugt an sog. "Brückentagen"). 2.3 Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) 3 Verpflegungskonzept Konzept Frischküche vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig die Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber des AG in Form einer Eigenerklärung (siehe C8 Anlage 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20% Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 09. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Schule Küsnacht.
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