Gemeinsamer Bundesausschuss
Postdienstleistungen für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V
Zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben wird ein Postdienstleister für die Abholung, Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung von Briefsendungen gesucht. Der Leistungsumfang umfasst den Versand von Fragebögen an Patienten sowie den Versand von Erinnerungsschreiben.
Post- & Kurierdienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinsamer Bundesausschuss
- Veröffentlicht:
- 31. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Post- & Kurierdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben wird ein Postdienstleister für die Abholung, Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung von Briefsendungen gesucht. Der Leistungsumfang umfasst den Versand von Fragebögen an Patienten sowie den Versand von Erinnerungsschreiben.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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4 Datenbereiche verfügbar
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8Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.05.2026 bis zum i.d.R. 30.04.2028
spectrumK GmbHEssenFrist: 08. Apr.Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V über den/die unter Titel genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund deAbschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.06.2026 bis zum i.d.R. 31.05.2028
spectrumK GmbHEssenFrist: 06. MaiAbschluss von nicht-exklusiven Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 bzw. 130c Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028. Teilnahmeberechtigt sind alle pharmazeutischen Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG. Es handelt sich um ein Verfahren mit einheitlichen, nicht dispositiven Konditionen für alle Vertragspartner ohne Auswahlentscheidung. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Unterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen.Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.04.2026 bis zum i.d.R. 31.03.2028
spectrumK GmbHEssenFrist: 13. MärzAbschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130c Abs. 1 SGB V für pharmazeutische Unternehmer nach § 4 Abs. 18 AMG. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die Konditionen gelten für alle Vertragspartner gleich und sind nicht dispositiv. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, die bei der benannten Kontaktstelle angefordert werden können.Abschlusses eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Absatz 8 bzw. 130c Absatz 1 SGB V für die Zeit vom 01.05.2026 bis zum i. d. R. 31.08.2028
spectrumK GmbHEssenFrist: 05. MaiAbschluss von nicht-exklusiven Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 oder 130c Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01.05.2026 bis voraussichtlich 31.08.2028. Teilnahmeberechtigt sind alle pharmazeutischen Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG. Es handelt sich um ein Verfahren mit für alle Partner einheitlichen, nicht dispositiven Konditionen. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Unterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Dexketoprofen, ATC M01AE17 für die Zeit 01.03.2024 - 31.03.2026
DAK-GesundheitDie DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Dexketoprofen, ATC M01AE17, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.03.2024 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: [email protected] DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse [email protected] zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.03.2024 abgeschlossen und enden am 31.03.2026. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei [email protected] einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse [email protected] ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Molsidomin, ATC C01DX12 für die Zeit 01.05.2024 - 30.04.2026
DAK-GesundheitDie DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Molsidomin, ATC C01DX12, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.05.2024 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: [email protected] DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse [email protected] zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.05.2024 abgeschlossen und enden am 30.04.2026. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei [email protected] einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse [email protected] ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Minoxidil, ATC C02DC01 für die Zeit 01.11.2024 - 31.10.2026
DAK-GesundheitDie DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Minoxidil (ATC C02DC01) ab. Die Laufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 31.10.2026 bzw. bei Inkrafttreten eines Exklusivvertrags. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Erforderlich sind ein Angebotsschreiben, die Anerkennung der Vertragsbedingungen sowie die Einreichung der Anlagen 1 und 2 (letztere als Excel-Datei).Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Isosorbidmononitrat, ATC C01DA14 für die Zeit 01.03.2024 - 28.02.2026
DAK-GesundheitDie DAK-Gesundheit schließt Exklusivverträge für Isosorbidmononitrat (ATC C01DA14) ab. Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit Rahmenverträge zu gleichen Bedingungen abschließen. Vertragsunterlagen stehen online zum Download bereit. Interessenten müssen Angebotsschreiben, Anerkennung der vertraglichen Maßgaben und ausgefüllte Anlagen 1 und 2 per E-Mail an [email protected] senden. Verträge treten erstmals am 01.03.2024 in Kraft.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinsamer Bundesausschuss.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.