Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Planungsleistungen Planquadrat
Entwicklung eines Konzepts für den Olympiastandort in Köln-Chorweiler. Die Leistungserbringung beginnt ab März 2026. Auftraggeber ist die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Der Auftrag wurde an die planquadrat Elfers Geskes Krämer GmbH (64293 Darmstadt) vergeben.
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Inhalt auf einen Blick
Entwicklung eines Konzepts für den Olympiastandort in Köln-Chorweiler. Die Leistungserbringung beginnt ab März 2026. Auftraggeber ist die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Der Auftrag wurde an die planquadrat Elfers Geskes Krämer GmbH (64293 Darmstadt) vergeben.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht:
- 05. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Entwicklung eines Konzepts für den Olympiastandort in Köln-Chorweiler. Die Leistungserbringung beginnt ab März 2026. Auftraggeber ist die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf. Der Auftrag wurde an die planquadrat Elfers Geskes Krämer GmbH (64293 Darmstadt) vergeben.
Weiterführende Details
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
10- DLR e.V.
Erweiterung der Luftstützung
Vergebener Auftrag gemäß § 30 UVgO Auftraggeber: DLR e.V., Einkauf, Dounia Amazzal, Linder Höhe, 51147 Köln Name des beauftragten UN: Fabreeka GmbH Deutschland Vergabeart: Verhandlungsvergabe ohne TW § 8 Abs. 4 UVgO i.V.m. § 12 UVgO Art und : Kaufleistung - Luftfedern mit mechanischen Pendeln Zeitraum der Leistungserbringung: Mai 2026 Erweiterung der Luftstützung - NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Erhebungsleistungen für das Qualitätsmesssystem (QMS) in Baden-Württemberg für Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr
Eine der Aufgaben der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Das Land hat weit über 30 aktuell laufende Verkehrsverträge, die es federführend betreibt. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem entsprechenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Auf Grundlage dieser Verträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Anspruch des EVU zu bestimmen, ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch, in welcher Qualität diese erbracht wurde. In allen laufenden und zukünftig noch zu schließenden Verkehrsverträgen ist daher eine Überprüfung der Qualität durch die NVBW vereinbart, meist durch ein Qualitätsmesssystem (QMS). Das QMS überprüft die Einhaltung der vertraglich festgelegten Qualitätskriterien. Diese Kriterien werden erhoben/erfasst und im Hinblick auf die in den Verkehrsträgen dargestellten Anforderungen überprüft, woraus finanzielle Zuwendungen oder Nachteile für die Betreiber errechnet werden. Ziel des QMS ist daher, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen, Abweichungen zu den vertraglichen Vorgaben zu ermitteln und die Leistungserbringung durch finanzielle Anreize und eine fundierte Datenbasis kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien, aus Stationserhebungen sowie aus der Überprüfung der personenbedienten Verkaufsstellen, Fahrkartenautomaten und Entwerter. Das QMS besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Zum einen aus der Qualitätsdatenbank, welche die erhobenen/erfassten Informationen automatisch speichert, prüft, abbildet und auswertet. Dieser Auftrag wurde für den Zeitraum bis März 2032 an die heutige Cosmo Consult Data & Analytics GmbH vergeben. Zum anderen umfasst das QMS die Erhebung und Erfassung der Qualitätskriterien. Dieser Auftrag wird für den Zeitraum von 2027-2030 neu vergeben. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in Teil B. - Berliner Wasserbetriebe
Rahmenverträge über die Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum
Es ist beabsichtigt, die in ausgeschriebenen Leistungen im Namen und für Rechnung der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin und / oder Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin zu vergeben. Rahmenverträge über die Wartung und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privatenRaum für Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH Laufzeitbeginn: mit Zuschlagserteilung frühester Lieferbeginn: 01.07.2026 Laufzeit: zunächst 24 Monate ab Zuschlagserteilung zzgl. Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (12 Monate), bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) ab Zuschlagserteilung Vergabenummer EK-L_B-2026-0063 Empfangsstelle / Leistungsort: diverse Standorte der Ladeinfrastruktur in Berlin entsprechend Einzelbeauftragung durch einen der nachfolgend genannten Auftraggeber: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin und / oder Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH und die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH sind Tochteruntermehmen der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB Erklärungen in diesem Vergabeverfahren werden ausschließlich gegenüber diesen beiden Unternehmen abgegeben. Die Berliner Stadtwerke GmbH (BSW) ist die Muttergesellschaft der Berliner Stadtwerke Energiepartner GmbH (BSW EP) und der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (BSW KP). Die Berliner Stadtwerke gehören über die Berliner Wasserbetriebe AöR zu 100% dem Land Berlin. Die BSW KP hat den Auftrag die Ladestationen im öffentlichen Raum sowie für landeseigene Unternehmen einzurichten und zu betreiben (z.B. SenUVK, Bezirksämter, kommunale Wohnungswirtschaft etc.). Die BSW EP soll die Ladestationen bei privaten Kunden einrichten und betreiben (private Wohnungswirtschaft etc.). Die Berliner Wasserbetriebe sind von den beiden Unternehmen beauftragt worden, das Vergabeverfahren für sie durchzuführen und in diesem Sinne als Vergabestelle zu fungieren. - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen. B 1, VKE D181, Ersatzneubau Josef-Kardinal-Frings-Brücke - Geotechnische Gutachten
Allgemeines Die Josef-Kardinal-Frings-Brücke (JKFB) verbindet als Bundesstraße 1 die beiden Städte Neuss und Düsseldorf über den Rhein. Westlich schließt die B 1 an die A 57 an und erfüllt eine Zubringerfunktion des überörtlichen Verkehrs zum Düsseldorfer Zentrum bzw. zum Neusser Hafen. Ferner besteht über die JKFB eine doppelgleisige Straßenbahnstrecke des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Düsseldorf und Neuss. Die Straßenbaulast wurde zum 01.01.2024 von den Städten Neuss und Düsseldorf in Auftragsverwaltung für den Bund an die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) übergeben. Aufgrund des schlechten Zustands der Brücke laufen seit 2024 Sanierungsarbeiten durch Straßen.NRW, um die Verkehrstüchtigkeit bis zu einem geplanten Ersatzneubau aufrecht zu erhalten. Die DEGES wurde 2024 mit der Planung und Baudurchführung eines Ersatzneubaus beauftragt. In 2025/2026 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der Zielstellung, unter welchen Randbedingungen der Ersatzneubau realisiert werden kann und welche grundsätzlichen Varianten in Frage kämen. Hierbei wurden sowohl Szenarien hinsichtlich der Trassenlage, des Brückentyps, sowie des Querschnitts untersucht. Ferner wurden die Schnittstellen anderer von der Planung Betroffener Stakeholder (Rheinbahn, Stadtwerke Neuss, Wasser- und Schifffahrtsamt, Autobahn GmbH des Bundes, etc.) identifiziert und Vorgaben für die weiteren Planungsschritte (Voruntersuchung) abgeleitet. Außerdem wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Altlastenkartierung, eine vergleichende Umweltuntersuchung mit Ausweisung der vorhandenen Schutzgebiete und eine Leitungsrecherche durchge-führt. Die Festlegung der genauen Lage des Ersatzneubaus und des Brückentyps wird unter Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Ende der Voruntersuchung (Mitte 2027) feststehen. Beschreibung der Planungsaufgabe (1) Gegenstand des Vertrages ist die Baugrundbeurteilung und die Gründungsberatung für die Ingenieurbauwerke und anschließende Strecke mit Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen, die Ausarbeitung der dazugehörigen geotechnischen Berichte einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung sowie die Erstellung von geotechnischen Längs- und Querschnitten (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) für den Ersatzneubau der Josef-Kardinal-Frings-Brücke. (2) Bestandteil der Beauftragung sind alle erforderlichen wechselseitigen Abstimmungen mit fachlich Beteiligten. Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: • Auswertung der vorhandenen Baugrunderkenntnisse und dazugehörige Recherchen • Erstellung eines zweistufigen Erkundungs- bzw. Aufschlussprogrammes unter Berücksichtigung der Bestandsunterlagen und des Planungsfortschrittes o Stufe 1: Voruntersuchung, parallel zur Voruntersuchung Objektplanung Verkehrsanlagen o Stufe 2: Hauptuntersuchung (Nach Festlegung der Vorzugsvariante), parallel zum Vorentwurf Objektplanung Verkehrsanlagen • Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die Aufschlussarbeiten nach VOB o Leistungsverzeichnis (LV) o Baubeschreibung (BB) o Kostenschätzung (KS) • Geotechnische Untersuchungen der Grundwassersituation (u.a. Anlage von Grundwassermessstellen zur Dokumentation der Grundwassersituation) • Baugrundbeurteilung in Hinblick auf: o Strecke o konstruktiver Ingenieurbau o Verlegungen von Leitungen im Vorfeld der Baumaßnahme • Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen geotechnischen und umwelttechnischen Laboruntersuchungen • Ausarbeitung der zugehörigen geotechnischen Berichte und Altlastenberichte (Leistungen gem. HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3) einschließlich der Altlasten- und abfallrechtlichen Bewertung • Anwendung des DEGES-Standards (Band 1 + 2) • Vorlage von Zeitplänen zu den Bohrprogrammen • Erstellung einer Handakte für die Landesarchäologie (Umfang: max. 3 Seiten), um im Vorfeld die Baugrunduntersuchungen im Bereich eventueller Fundstellen abzustimmen Es sind die Anforderungen/Regelwerke des AG zu beachten. Zu diesen Anforderungen gehört neben der vorgegebenen Struktur insbesondere die plausible inhaltliche Abarbeitung des Arbeitsauftrages nach den anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Regelwerke sowie die Aufteilung der Resultate in einen Band 1 "Ergebnisse" und einen Band 2 "Handlungsempfehlungen". Für die Planungen der Verkehrsanlage Straße und der Ingenieurbauwerke sind Leistungen der Baugrunduntersuchung zu erbringen. Die Planungen erfolgen mit der BIM-Methodik. Bei der Bearbeitung des 3D-Baugrundmodells und des 3D-Grundwassermodells ist die Unterlage B03_BIM_Baugrundmodellierung zu berücksichtigen.Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen sowie das Innenstadtmanagement zu vergeben. Umfasst ist ein Sanierungsgebiet von rd. 19 ha, welches die Fußgängerzone mit ihren wichtigen Einzelhandelsfunktionen im Wesentlichen den zentralen Versorgungsbereich sowie die angrenzenden Bereiche beinhaltet. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige städtebauliche Aufwertung der Innenstadt bzw. Fußgängerzone, die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität. Die Attraktivität der Innenstadt, insbesondere der Fußgängerzone, soll insgesamt erhöht werden. Dafür soll der Sanierungsträger die erforderlichen Aufgaben im Treuhandverhältnis übernehmen. Dazu zählen insbesondere der Entwurf und die Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten nach § 149 BauGB, Verwaltung des Treuhandvermögens, die Koordination und Steuerung von Planungs- und Umsetzungsprozessen, die Erarbeitung von Konzepten, das Fördermittelmanagement sowie die Dokumentation und Abrechnung der Maßnahmen gegenüber der Stadt. Die Unterstützung soll ab dem 15.01.2026 erfolgen. Im Jahre 2021 beantragte die Stadt Wunstorf bereits erfolgreich Fördermittel aus dem Sofortprogramm des Landes "Perspektive Innenstadt" in Höhe von über einer Million Euro. Daraus folgten erste Investitionen in neue Sitzelemente und Mülleimer für die Innenstadt. In dem Zuge hat die Stadt Wunstorf zudem in den Jahren 2021/2022 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) entwickeln sowie eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) durchführen lassen. Das Innenstadtkonzept (ISEK und VU) wurde von einem Stadtplanungsbüro im Mai 2022 fertiggestellt. Zudem erfolgte nach einstimmigem Ratsbeschluss am 6. Juli 2022 die Beantragung der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne". Im Jahr 2023 wurde die Stadt Wunstorf in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Weitere Details sind dem Innenstadtkonzept zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Im Mai 2025 wurde zudem die Sanierungssatzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes beschlossen. Seit Mitte Juni 2025 wird ein freiraumplanerischer Wettbewerb zur Fußgängerzone und zum Ville-de-Flers Platz durchgeführt, über den Anfang Oktober 2025 entschieden wird. Parallel wird mit UNterstützung von zwei Planungsbüros der Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2026 zum Beschluss vorgelegt werden soll. Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt: Lage des Fördergebietes: Innenstadt Wunstorf Gebietsgröße: rd. 19 ha Einwohnerzahl: 41.211 (Gesamteinwohnerzahl Stand Dez. 2024) Durchführungszeitraum: 2023 - 2038 Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: 17.194.780 EUR z. Zeit bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: 16.709.736 EUR Die Gesamtfinanzierungssumme wurde in der Kosten -und Finanzierungsübersicht des Innenstadtkonzeptes (Stand Jan. 2023, Innenstadtkonzept, Anlage II) auf rd. 11,64 Mio. EUR geschätzt. Die veranschlagten Kosten werden zu je 1/3 von Bund, Land und Kommune getragen und auf einen Sanierungszeitraum von bis zu 14 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Wunstorf rd. 3.878.340,00 EUR). Die förderfähigen Sanierungsträgerleistungen machen nach der Städtebauförderrichtlinie 6% der Gesamtsumme (ohne Grunderwerb) aus, sogenannte Vergütungsobergrenze. Weitere Details und Einzelheiten, auch zu dem Kosten des Innenstadtmanagements, können dem beiliegenden Innenstadtkonzept inkl. Kosten- und Finanzierungsübersicht (vgl. Anlage II) sowie den weiteren Vergabeunterlagen entnommen werden.A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Baubegleitende geotechnische und umweltfachliche Beratung
Allgemeine Projektangaben Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost an der BAB 10. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost liegen auf der Bundesautobahn 10 (A 10), östlicher Berliner Autobahnring, zwischen dem Autobahndreieck (AD) Barnim und dem AD Spreeau bei Betriebs-km 12,300. Für den genannten Abschnitt wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für das Prognosejahr 2030 ein Fehlbedarf von Lkw-Parkständen ermittelt. Dieses Defizit soll durch die geplante Erweiterung der TR Seeberg West und Ost kompensiert werden. Die TR-Anlagen Seeberg West und Ost befinden sich im Bundesland Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin und der Stadt Altlandsberg. Allgemein Gegenstand des Vertrages sind geotechnische und umwelttechnische Beratungen bei der baulichen Realisierung des DEGES-Vorhabens: BAB 10, Erweiterung der TR-Anlagen Seeberg West und Ost Baubegleitende geotechnische und umweltfachliche Beratung Das Bauvorhaben wird nach VOB sowie dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA B-StB), Teil 3, "Richtlinien für das Abwickeln der Verträge" und den DEGES-Ergänzungen zum Teil 3 HVA B-StB, soweit zutreffend, unter Beachtung des Technischen Regelwerkes (DIN-Normen, ZTV, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter) in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt. Die baubegleitenden erdbau- und oberbautechnischen Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber gesondert vergeben. Leistungsbild Pos. 01 - Beratung AG zu geotechnischen Fragestellungen Pos. 02 - Beratung AG zum Entsorgungsmanagement Pos. 03 - Chemische Analysen Pos. 04 - Felduntersuchungen Möglicher Bauablauf Das gesamte Bauvorhaben gliedert sich in mehrere Bauphasen. Der Neubau von zwei Absetzbecken und des Rückrückhaltebeckens erfolgt voraussichtlich ab Mai bis Dezember 2026. Die Erweiterung der vorhandenen Rastanlagen und der Lärmschutzwände erfolgt voraussichtlich ab März 2027 bis Ende 2028.- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. - Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
L-Bank - Vergabe für einen Dienstleistungsvertrag für Unterhaltsreinigungsarbeiten (Standort Karlsruhe)
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für Reinigungsarbeiten am Standort "Haus 1,2,3 und TPK" der L-Bank in Karlsruhe (Schlossplatz 10,12,21 und Albert-Nestler-Str. 24, 26, 76131 Karlsruhe). Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Unterhaltsreinigung von Einzel-, Doppel-, Dreier- und Großraumbüros, Sanitäranlagen (WC, Duschen und Aufenthaltsräume), Verkehrfläche (Flure und Treppenhäuser), Besprechungsräume sowie die Außenanlagen des Gebäudes mit Winterdienst. Die zu reinigende Reinigungsfläche beläuft sich derzeit auf ca. 44.320m² (Innenflächen) + 2.378m² (Außenflächen). Das Haus 2 wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2027 technisch sowie architektonisch kernsaniert. Daher werden zukünftig ab dem Umbaubeginn Ausweichflächen im Raum Karlsruhe (vermutlich Albert-Nestler-Straße,76131 Karlsruhe) hinzukommen und dafür die Flächen von Haus 2 entfallen. Die Ausweichflächen sind daher ebenfalls Leistungsgegen-stand dieser Ausschreibung. Aufgrund der veränderten Bedingungen hinsichtlich der Mitarbeiterpräsenz vor Ort bzw. im Homeoffice strebt die L-Bank in diesem Umbauprojekt auch die Gestaltung eines modernen Arbeitsumfelds (bspw. mit Desksharing-Optionen) an. Diese Aspekte sind im Rahmen der späteren Leistungserbringung durch den künftigen Auftragnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere wird von dem künftigen Auftragnehmer ein innovatives Konzept zum flexiblen Umgang mit den zu reinigenden Flächen erwartet, das auf mögliche Änderungen in der Nutzungsfrequenz sowie den Reinigungsanforderungen flexibel und unter Berücksichtigung der moderne Büroflächennutzung reagiert. Die L-Bank legt in diesem Zusammenhang großen Wert auf eine konzeptionelle Herangehensweise, die eine bedarfsorientierte und kundenzentrierte Dienstleistung mit entsprechendem Kommunikationstool und fortlaufender Qualitätsoptimierung vorsieht. Die Leistung soll sich daher von starren Reinigungszyklen für vorgegebene Raumbücher deutlich abheben. Im Rahmen der Leistungserbringung sind zudem sehr hohe sicherheitstechnische Anforderungen für die Räumlichkeiten zu berücksichtigen. Dies muss sich insbesondere in der Personaleinsatzplanung mit einem möglichst hohen Anteil an Stammpersonal widerspiegeln. Auf folgende Reinigungsmittel ist grundsätzlich zu verzichten: - Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale; - Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume; - Chemische Abflussreiniger; - Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen, ein Hygieneplan den Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger vorschreibt, der Auftraggeber dies gezielt im Einzelfall anordnet oder rechtliche Anforderungen, z. B. gemäß Infektionsschutzgesetz, dem entgegenstehen. Die angewandten Produkte sollen kennzeichnungsfrei gemäß CLP-Verordnung sein. Die Reinigung soll außerdem über maschinelle Hilfsmittel und muss ohne den Einsatz von Kraftstoffen erfolgen. Der Vertragsschluss ist bis Anfang Mai 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Juli 2026 beginnen und hat zunächst eine feste Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30. Juni 2028 (Grundlaufzeit). Darüber hinaus bestehen zugunsten des Auftraggebers zwei einseitige Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf eines Kalenderquartals gekündigt wird. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. - Stadt Offenbach am Main
Uhlandschule Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gebäude sollen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau innenräumlich überarbeitet werden. Zudem ist zu prüfen, ob die zusätzlich erforderlichen Flächen im Dachgeschoss des Hauptgebäudes oder an anderer Stelle als Ergänzung oder Aufstockung realisert werden können. Eine Machbarkeitsstudie für ein räumlich-pädagogisches Konzept wurde bereits erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden bereits Optionen untersucht, von welchen mindestens 2 vertieft werden sollen. Die zu erhaltenden Gebäude sind durchweg in Massivbauweise errichtet. Die Fenster als auch die Gebäudehülle sollen denkmalgerecht energetisch saniert werden und einen Sonnenschutz erhalten. Im Rahmen der Planungsleistung ist eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu realisieren. Die bestehenden Schulgebäude als auch der Schulhof sollen die Anforderungen und Bedürfnisse einer zeitgemäßen Grundschule als ganzheitlichem Lern- und Lebensort mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Der schützenswerte Baumbestand ist möglichst zu erhalten. Wie bereits unter Punkt 3.3. beschrieben, wurde die innere Struktur der Bestandsgebäude (aller im Teil 2 genannten Gebäude) im Zuge der pädagogischen Fachberatung gesamtkonzeptionell betrachtet und der Umfang einer eventuell erforderlichen baulichen Erweiterung definiert. Die Ergebnisse sind in eine Machbarkeitsstudie eingeflossen, in welcher mehrere Szenarien entwickelt wurden. Die Cafeteria ist so zu planen, dass der Raum auch für andere schulische Zwecke oder als Aula für die Schule nutzbar ist. Alle Gebäudeteile der Uhlandschule stehen unter Denkmalschutz. Die Planung von neuer Bausubstanz muss dies entsprechend berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie mit dem Raum- und Nutzungskonzept sowie dem zugehörigen Raumprogramm und erste Studien zu Statik, Brandschutz und energetischer Sanierung, werden den Planenden in Stufe II des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Organisation der Nutzungen aus der Machbarkeitsstudie ist in der Planungsphase durch die Planenden zu prüfen und ggfs. entsprechend der Ergebnisse weiterer Voruntersuchungen und -planungen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschafts- und wenig Verkehrsflächen. Dies kann und soll durch sinnvollerweise mehrfach zu nutzende Räume erreicht werden, welche die traditionelle Unterscheidung zwischen Beschulung am Vormittag und Betreuung am Nachmittag durchbricht, ohne das Bedürfnis nach individueller Ausstattung und Nutzung einzelner Räume zu missachten. Durch die künftig längere Aufenthaltsdauer der Schüler*innen in den schulischen Räumen ist es insbesondere wichtig, dass die Gebäude incl. Freianlagen den Kindern als "zweite Heimat" dient und die dafür erforderliche Aufenthaltsqualität bietet. Hervorzuheben sind, neben der gewünschten räumlichen Qualität, insbesondere auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik. Zusammenfassend ist dem Auftraggeber eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Schule auf Basis einer verbindenden Architektur von Bestand, Sanierung, ggf. Ersatzneubau und Schulhof wichtig sowie ein respektvoller Umgang mit dem Ensembleschutz innerhalb der spezifischen städtebaulichen Umgebung. Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: Ein kurzer Stegreifentwurf als Arbeitsprobe mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500 Euro brutto vergütet, sollten Bietende keinen Zuschlag erhalten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist weitere Details siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.
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