Amt Plessa, Gemeinde PlessaPlessa
Planungsleistungen Einbau Personenaufzug
Ex-ante Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg nach Maßgabe der VV Nr. 3.3 zu § 55 LHO Brandenburg. Wir beabsichtigen nach Ablauf der Frist (bis 06.07.2026) die unten aufgeführten Leistungen im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung zu vergeben. Die Ausschreibung wird auf 5 Bieter begrenzt, bei mehr Interessenten entschei...
Architektur, Brandschutzplanung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Amt Plessa, Gemeinde Plessa
- Veröffentlicht:
- 22. Juli 2026
- Frist:
- 22. August 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Ex-ante Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg nach Maßgabe der VV Nr. 3.3 zu § 55 LHO Brandenburg. Wir beabsichtigen nach Ablauf der Frist (bis 06.07.2026) die unten aufgeführten Leistungen im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung zu vergeben. Die Ausschreibung wird auf 5 Bieter begrenzt, bei mehr Interessenten entscheidet das Los. Die Gemeinde Plessa im Amt Plessa plant den Einbau eines Personenaufzugs im Kulturhaus Plessa. Planungsgegenstand Gegenstand der Planung ist der Einbau eines Personenaufzugs zur barrierefreien Erschließung des Kulturhauses Plessa. Hierzu ist innerhalb des bestehenden Gebäudes ein neuer Aufzugsschacht zu planen und zu errichten. Der Aufzug soll alle drei Geschosse des Gebäudes erschließen und den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Im Zuge der Maßnahme ist ein barrierefreier Zugang zum Aufzug herzustellen. Dabei sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen und mit den Belangen der Barrierefreiheit in Einklang zu bringen. Im Zusammenhang mit dem Einbau des Personenaufzugs ist zudem ein bestehendes Brandschutzkonzept für das Gebäude anzupassen bzw. zu erweitern. Dieses hat die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf den vorbeugenden Brandschutz zu bewerten, die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen aufzuzeigen und gegebenenfalls notwendige Kompensationsmaßnahmen festzulegen. Das Brandschutzkonzept ist mit den zuständigen Genehmigungs-, Brandschutz- und Denkmalschutzbehörden abzustimmen und in die Planung zu integrieren. Im Rahmen der Planung sind insbesondere folgende Leistungen zu berücksichtigen: -Bestandsaufnahme und Bewertung der baulichen Gegebenheiten, -Planung des innenliegenden Aufzugsschachtes einschließlich der erforderlichen Durchbrüche und baulichen Anpassungen, -Herstellung einer barrierefreien Erschließung des Aufzugs unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften und Normen, -Erstellung und Abstimmung eines Brandschutzkonzeptes für das Gebäude, -Abstimmung der Planung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden sowie Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Anforderungen, -Planung der erforderlichen Anpassungen der Tragwerks-, Ausbau-, Elektro- und gegebenenfalls haustechnischen Anlagen, -Erstellung der Planungsunterlagen für die erforderlichen Genehmigungen, -Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen, -Begleitung der Bauausführung bis zur Fertigstellung und Abnahme. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Verbesserung der Barrierefreiheit des Kulturhauses Plessa unter größtmöglicher Wahrung der denkmalgeschützten Bausubstanz. Gleichzeitig sollen die brandschutztechnischen Anforderungen an das Gebäude im Zusammenhang mit der Baumaßnahme überprüft und durch ein abgestimmtes Brandschutzkonzept sichergestellt werden. Die Kosten betragen nach Kostenschätzung Leistungsbildern Baukonstruktion und Technische Anlagen: - KG 300+400 170.834,00 EUR netto Leistungsbestandteile der Planungsleistung: - Objektplanung Gebäude nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Lph 1-9 - TGA-Planung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Lph 1-9 Falls Sie Interesse daran haben, möchten wir Sie bitten, dieses durch die Abgabe einer Interessenbekundung, innerhalb der entsprechenden Frist an die Email-Adresse [email protected] zu übermitteln. Entsprechende zusätzliche Mindestanforderungen an die Eignung finden Sie unter dem Punkt Zusätzliche Angaben. In dieser Interessenbekundung erwarten wir vorab folgende Information: a) Vorstellung Ihres Unternehmens, b) Auflistung des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre c) Erklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, Deckungssumme von mind. 2 Mio EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. d) Erklärung von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer, e) Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen, f) Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Berufsgruppen,
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Zentrale Vergabestelle Landkreis HEF-ROF für die Marktgemeinde NiederaulaBad HersfeldFrist: 22. Sept.Die Tragwerksplanung beinhaltet die Erarbeitung eines wirtschaftlichen, sicheren und dauerhaften Tragwerkskonzepts unter Berücksichtigung der architektonischen und technischen Rahmenbedingungen des Projekts. Hierzu zählen die Aufstellung der statischen Berechnungen einschließlich Lastannahmen, die Bemessung der tragenden Bauteile wie Fundamente, Decken, Stützen, Wände und Dachkonstruktionen sowie die Erstellung der erforderlichen Positions- und Schalpläne. Der Tragwerksplaner wirkt zudem bei der Prüfung der Ausführungsplanung mit und steht während der Bauausführung beratend zur Verfügung. Die anrechenbaren Kosten betragen voraussichtlich ca. 980.000,00 Euro. Es wird die Honorarzone III zugrunde gelegt. Das Leistungsbild Wärmeschutz umfasst die Erstellung der energetischen Nachweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Berechnung und Optimierung der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Der Fachplaner hat die U-Werte der relevanten Bauteile zu ermitteln, den Jahresprimärenergiebedarf zu berechnen und die Planung in Hinblick auf Energieeffizienz, Wärmebrücken, Luftdichtheit und Feuchteschutz zu optimieren. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Ausführungsunterlagen auf Übereinstimmung mit den Wärmeschutznachweisen zu prüfen und die Bauleitung bei der Qualitätssicherung während der Ausführung zu unterstützen. Grundlage der Honorarermittlung sind die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von etwa 2.172.807,50 Euro. Es wird die Honorarzone III zugrunde gelegt. Im Leistungsbild Bauakustik obliegt dem beauftragten Ingenieurbüro die Erstellung der schalltechnischen Nachweise gemäß DIN 4109 sowie die Festlegung der erforderlichen Schalldämmmaße und Maßnahmen zum Schallschutz. Der Fachberater ist verantwortlich für die Berechnung und Bewertung von Luft- und Trittschall, die Beratung bei der Auswahl und konstruktiven Ausbildung schallrelevanter Bauteile sowie für die Integration schalltechnischer Anforderungen in die Ausführungsplanung. Zudem ist er bei der Planung von haustechnischen Anlagen zur Minimierung von Geräuschemissionen beratend tätig und begleitet die Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung der akustischen Anforderungen. Die anrechenbaren Kosten betragen voraussichtlich 2.246.590,00 Euro. Auch hier wird die Honorarzone III zugrunde gelegt, wobei diesbezüglich eine Pauschale anzubieten ist. Das Leistungsbild Brandschutz umfasst die Erstellung des Brandschutznachweises einschließlich Fachbauleitung Brandschutz. Der Brandschutzplaner hat das Brandschutzkonzept für das Gebäude der Gebäudeklasse 3 nach HBO zu erarbeiten. Dazu gehören die brandschutztechnische Bewertung des Gebäudekonzepts, die Entwicklung eines Flucht- und Rettungswegkonzeptes, die Planung von Brandabschnitten und Entrauchungsmaßnahmen sowie die Abstimmung der brandschutztechnischen Belange mit der Tragwerksplanung, der Haustechnik und der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Der Fachplaner ist ferner für die Erstellung der Brandschutzpläne verantwortlich, in denen die Maßnahmen grafisch dargestellt werden, und begleitet das Projekt beratend in allen Planungs- und Ausführungsphasen. Im Rahmen der Fachbauleitung Brandschutz überwacht er die ordnungsgemäße Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen und bescheinigt abschließend deren Übereinstimmung mit dem genehmigten Nachweis gegenüber der Bauaufsicht. Grundlage der Honorarermittlung ist die Bruttogrundfläche von etwa 1.160 m² mit zwei Nutzungsbereichen und zwei Geschossen. Das Honorar ist als Pauschale anzubieten. Zudem sollen folgende Besondere Leistungen als Pauschalen angeboten und beauftragt werden: 1) Tragwerksplanung • LP 8 Objektüberwachung Ingenieurmäßige Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. 2) Bauphysik • LP 8 Wärmeschutz Objektüberwachung: Mitwirkung bei der Baustellenkontrolle • LP 8 Bauakustik Objektüberwachung: Mitwirkung bei der BaustellenkontrolleBau einer Kinderklinik - TGA-Planungsleistungen
Knappschaft Kliniken Bottrop GmbHBottropFrist: 17. Sept.Gegenstand der Maßnahme ist der Neubau und Umbau zu einem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Marienhospital Bottrop. Ziel ist die räumliche und funktionale Bündelung der pädiatrischen, neonatologischen und geburtshilflichen Versorgung sowie der zugehörigen ambulanten und stationären Bereiche. Der Neubau umfasst die Kinder-Notfallambulanz mit Schockraum und Eingriffsräumen, die Kinder-Tagesklinik, die interdisziplinären Untersuchungs- und Behandlungsbereiche mit Nephrologie, Neuropädiatrie, Gastroenterologie und Urologie, die Kinderintensiv- und IMC-Versorgung, die Wöchnerinnenstation, die allgemeinpädiatrische Bettenstation einschließlich Isolationsbereiche sowie den Kreißsaal. Die geburtshilflichen Bereiche mit Kreißsaal und Wöchnerinnenstation sowie die neonatologische bzw. pädiatrische Intensivversorgung sind räumlich und funktional eng miteinander verbunden. Das dreigeschossige Gebäude soll rund 50 Patientenzimmer mit insgesamt 79 Betten umfassen. Das Zentrum soll auf den Erfahrungen der Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie der Kinderklinik aufbauen. Die technische Gebäudeausrüstung ist auf die besonderen Anforderungen eines Krankenhausneubaus sowie der unterschiedlichen medizinischen Nutzungen /Versorgung auszulegen. Dieses umfasst insbesondere die Sanitär- und Medienversorgung, Wärme- und Kälteversorgung, Raumlufttechnik, Starkstrom- und Sicherheitsstromversorgung, Kommunikations- und Sicherheitstechnik, Fördertechnik sowie die Gebäudeautomation. Für die medizinisch auszustattenden Bereiche, insbesondere Kreißsaal, Kinderintensiv- und IMC-Bereich, Kinder-Notfallambulanz, Eingriffs- und Untersuchungsräume sowie Isolationsbereiche, sind die jeweiligen nutzungsspezifischen Anforderungen an Versorgungssicherheit, Raumlufttechnik, Elektroversorgung, Sicherheitsstromversorgung, medizinische Versorgungssysteme sowie Kommunikations- und Sicherheitstechnik zu berücksichtigen. Die zentralen technischen Anlagen werden im Untergeschoss sowie in den Technikzentralen des obersten Geschosses angeordnet. Hier sind unter anderem die erforderlichen Lüftungsanlagen, Elektroversorgungsanlagen und technischen Steuerungs- und Automationssysteme unterzubringen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die technische Anbindung des Neubaus an die bestehende Infrastruktur des Bestandsgebäudes des Marienhospitals. Die vorhandenen Versorgungskapazitäten, Übergabepunkte der technischen Anlagen und Zentralen sind zu berücksichtigen sowie hinsichtlich der für den Neubau erforderlichen Leistungen zu prüfen. Erforderliche Anpassungen, Erweiterungen und Neuanschlüsse sind Bestandteil der Planung. Dies betrifft insbesondere die Strom- und Sicherheitsstromversorgung, Wärme- und Kälteversorgung, Wasser- und Abwasserversorgung, Lüftung, medizinische Versorgungssysteme sowie Kommunikations-, Sicherheits- und Gebäudeautomationstechnik. Die Planung und spätere Umsetzung erfolgen unter Berücksichtigung des laufenden Krankenhausbetriebes. Die Versorgungssicherheit der bestehenden medizinischen Bereiche ist während sämtlicher Umschluss-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen sicherzustellen. Erforderliche Provisorien, Bauzustände, Umschaltungen und betriebliche Abstimmungen sind bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen. Die technischen Anlagen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Betriebssicherheit, Wartungsfreundlichkeit und Klimaanpassung zu planen. Die Planung ist mit der Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutzplanung, Medizintechnik sowie den weiteren beteiligten Fachplanungen und den betrieblichen Anforderungen des Marienhospitals abzustimmen. Eine ausführliche Projektbeschreibung ist als Bestandteil der Vergabeunterlagen (Datei Projektbeschreibung) beigefügt. Grundflächen und Rauminhalte der geplanten Maßnahme nach DIN 277: Brutto-Grundfläche (BGF): 8.193,09 (m2) Konstruktionsfläche (KGF): 723,40 (m2) Netto-Raumfläche (NRF): 7.469,69 (m2) Nutzungsfläche (NUF): 5.087,07 (m2) Technikfläche (TF): 258,03 (m2) Verkehrsfläche (VF): 2.124,59 (m2) Brutto-Rauminhalt (BRI): 29.818,02 (m3) Nutzungseinheiten (NE): 79 Betten Die Vergabe der Bauleistungen wird in Einzelvergaben öffentlich ausgeschrieben. Kostenrahmen des Bauvorhabens - Kosten nach DIN 276: 300 Bauwerk-Baukonstruktionen: rd. 12.778.000 EUR netto 400 Bauwerk-Technische Anlagen: rd. 9.900.000 EUR netto Aufteilung KG 400 nach Anlagengruppen: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 410 866.372,44 EUR Wärmeversorgungsanlagen 420 1.278.271,43 EUR Raumlufttechnische Anlagen 430 1.947.558,32 EUR Starkstromanlagen 440 2.959.689,08 EUR Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 450 1.157.924,37 EUR Förderanlagen 460 385.915,97 EUR Nutzungsspezifische / verfahrenstechnische Anlagen 470 617.424,96 EUR Gebäude- und Anlagenautomation 480 724.956,09 EURBeauftragung von Planungsleistungen (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung)
Gemeinde GroßenknetenGroßenknetenFrist: 22. Sept.Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI 2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“ Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf in Großenkneten an der Ahlhorner Straße zu errichten. Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren. Ein Plansatz ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zinkstehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert. Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung durch den Fachbereich Architektur zu erarbeiten. Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist. Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage durch die Fachplanung ELT optimiert werden. Die BeheizunErweiterungsbau für den KindergartenzweckverbandKita in Höchstenbach - Planungsleistungen
Verbandsgemeinde HachenburgHachenburgFrist: 10. Sept.Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, Leistungsphasen 5 – 9 für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte in Trägerschaft des Kindergartenzweckverbandes Höchstenbach in Höchstenbach. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich den in Anlage beigefügten Planunterlagen beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Erweiterungsbau der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den in Anlage beigefügten Planunterlagen. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Leistungsphasen 5 – 9 (Los 2). Die Freianlagenplanung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Mit der Ausführung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5-7 soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für 31.12.2028 geplant. Da bereits eine Genehmigungsplanung vorliegt, kann es zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf mit dem Ingenieur für die technische Ausrüstung kommen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine Baugenehmigung liegt bereits seit November 2025 vor. Für das Vorhaben werden Fördermittel aus Land- und Kreisförderung bezogen. Diesbezüglich liegt ein Bescheid bereits vor. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ebenfalls bewilligt worden.Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergFrist: 20. Juli4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).Lieferung und Einbau eines Personenaufzugs für Sanierung und Umbau Rathaus
Stadt BlausteinBlausteinFrist: 06. Aug.Lieferung und Einbau eines Personenaufzugs mit Durchladerfunktion für Sanierung und Umbau Rathaus Blaustein, Marktplatz 2, 89134 BlausteinBeauftragung von Planungsleistungen (Tragwerksplanung)
Gemeinde GroßenknetenGroßenknetenPlanungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens auf Flurstücken 130/9 und 132/11 (teilw.), Flur 17, Gemarkung Großenkneten, an der Ahlhorner Straße in Großenkneten. Das Gebäude soll sich räumlich und optisch an den Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b orientieren. Die Planung umfasst zwei Gruppen inkl. Nebenräume, Kindermensa inkl. Nebenräume, Krippengruppe inkl. Nebenräume, Bewegungsraum inkl. Nebenräume sowie Personal- und Büroräume. Das Dach ist in Zink-Stehfalz ausgeführt; die Fassade im
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt Plessa, Gemeinde Plessa.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.