Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenTED
Planungsleistung Neubau Pfortengebäude Klärwerk Gut Großlappen, München
Planungsleistung für Neubau eines Pfortengebäudes im Klärwerk Gut Großlappen, München. Leistungen nach HOAI: Gebäude & Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Verkehrsanlagen. Ziel: Sicherung des Klärwerks auf Stand der Technik für kritische Infrastruktur. Enthalten ist auch die Umplanung der Zufahrt (Schranken, Tore, Drehkre...
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Inhalt auf einen Blick
Planungsleistung für Neubau eines Pfortengebäudes im Klärwerk Gut Großlappen, München. Leistungen nach HOAI: Gebäude & Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Verkehrsanlagen. Ziel: Sicherung des Klärwerks auf Stand der Technik für kritische Infrastruktur. Enthalten ist auch die Umplanung der Zufahrt (Schranken, Tore, Dreh...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Veröffentlicht:
- 27. Mai 2026
- Frist:
- 30. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistung für Neubau eines Pfortengebäudes im Klärwerk Gut Großlappen, München. Leistungen nach HOAI: Gebäude & Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Verkehrsanlagen. Ziel: Sicherung des Klärwerks auf Stand der Technik für kritische Infrastruktur. Enthalten ist auch die Umplanung der Zufahrt (Schranken, Tore, Drehkreuzanlage) mit Bedienung von der Pforte aus.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Planungsleistungen Pfortengebäude für Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Verkehrsanlagen
Planung einer neuen Pforte für das Klärwerk Gut Großlappen in München, einschließlich Gebäude- und Innenraumplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Verkehrsanlagen. Die Planung umfasst auch die Umgestaltung der Zufahrt mit Schranken, Toren und Drehkreuzanlage. - BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssen
Planungsleistungen als Objekt-, Tragwerks- und Brandschutzplaner für die Umbauarbeiten des Informationshauses am Standort Ahaus
Das Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 34 Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 8, § 51 Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 6 Durch den Planer sind ebenso die Planungen für den Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ Stand Dezember 2022 zu erbringen AHO Heft 17 Leistungsbild Brandschutz Hier sind die Regelleistungen (LPh 1-5, LPh 8) zu erbringen. Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall (falls erforderlich) • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungspläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen • Aufstellen eines Lastenplans • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Bei Bedarf und Notwendigkeit sind über die Regelleistungen des Leistungsbildes Brandschutz nach AHO Heft 17 hinaus optionale Leistungen zu erbringen (Aufzählung nicht abschließend) Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird • Fachbauleitung Brandschutz • Prüfen von Feuerwehrplänen • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) be-schreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Über die in der Aufgabenstellung hinaus benannten Leistungen sind folgende Beratungsleistungen zusätzlich zu erbringen: Bauphysik nach Anlage 1 Absatz 1.2. der HOAI, Grundleistungen der LPH 1 bis LPH 6 Leistungsbild nach Heft 23 der AHO-Schriftenreihe: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500 d) Planung vorbeugender Brandschutz Bruttofläche: 480 m² - BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbHEssen
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Das Infozentrum Ahaus ist ein zentraler Bestandteil der Kommunikationsaktivitäten der BGZ an den Zwischenlagerstandorten sowie in den umliegenden Regionen. Als Ort des Dialogs und der Begegnung betreibt die BGZ in Ahaus ein eigenes Informationshaus, das den Bürger*innen einen transparenten Zugang zu Informationen rund um die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ermöglicht. Vor diesem Hintergrund plant die BGZ, ihr Infozentrum am Standort Ahaus umfassend zu sanieren und neu auszurichten. Ziel der Umbaumaßnahme ist es, das bestehende Gebäude technisch, funktional und gestalterisch zu modernisieren und es zu einem zukunftsfähigen, barrierefreien Informations- und Dialogzentrum weiterzuentwickeln. Durch den Planer sind folgende Grundleistungen nach HOAI 2021 zu erbringen: § 34 Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 3 - 8, § 51 Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 - Abschnitt 1 KGR 300 Einstufung Honorarzone: III, Honorarsatz: Mindestsatz Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 - 6 Durch den Planer sind ebenso die Planungen für den Brandschutz nach AHO-Heft Nr. 17 „Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“ Stand Dezember 2022 zu erbringen AHO Heft 17 Leistungsbild Brandschutz Hier sind die Regelleistungen (LPh 1-5, LPh 8) zu erbringen. Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall (falls erforderlich) • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungspläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht Über die Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung hinaus sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen • Aufstellen eines Lastenplans • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Bei Bedarf und Notwendigkeit sind über die Regelleistungen des Leistungsbildes Brandschutz nach AHO Heft 17 hinaus optionale Leistungen zu erbringen (Aufzählung nicht abschließend) Feststellen des Bedarfs und Zielstellung eines Entrauchungskonzeptes für spezielle Fragestellungen • Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird • Fachbauleitung Brandschutz • Prüfen von Feuerwehrplänen • Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen BGZ legt größten Wert auf eine nachhaltige Bauweise und möchte daher für die geplante Maßnahme den DGNB Standard oder gleichwertig umsetzen. Eine Zertifizierung erfolgt derzeit nicht, die Planungsleistungen sollen jedoch garantieren, dass nach Sanierung des Gebäudes eine Zertifizierung nachträglich erfolgen kann. Der Anbieter ist mit dem DGNB Standard bereits vertraut und hat hierzu einige Maßnahmen entsprechend abgewickelt und weist dies im Teilnahmeantrag nach. Die Planung und Dokumentation der Ausführungsleistungen soll mittels BIM erfolgen. Für BIM werden zwei separate Unterlagen des Projekts erstellt. Zum einen das AIA (Auftraggeber-Informations-Anforderungen). Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) enthalten eine konkrete Beschreibung der unternehmens- und projektspezifischen BIM-Ziele und -Anforderungen. Zum anderen der BAP (BIM-Abwicklungs-Plan). Der BIM Abwicklungs-Plan (BAP) be-schreibt die konkrete Umsetzung der BIM-Vorgaben aus den AIA und stellt damit ein Pflichtenheft zum Lieferumfang des Auftragnehmers dar. Über die in der Aufgabenstellung hinaus benannten Leistungen sind folgende Beratungsleistungen zusätzlich zu erbringen: Bauphysik nach Anlage 1 Absatz 1.2. der HOAI, Grundleistungen der LPH 1 bis LPH 6 Leistungsbild nach Heft 23 der AHO-Schriftenreihe: Wärmeschutz und Energiebilanzierung Für die Ermittlung der vorläufigen Vergütung und Erstellung des Angebotes wurden die anrechenbaren Kosten (netto) nach DIN 276 wie folgt geschätzt: a) Vorbereitende Maßnahmen (Herrichten und Erschließen des Baufelds): mit KG 200: -- b) Gebäude und Innenräume: • Gebäude mit KG 300: 765.533 EUR mit KG 400: 793.193 EUR mit KG 600: 148.610 EUR c) Freianlagen und Verkehrsanlagen mit KG 500 d) Planung vorbeugender Brandschutz Bruttofläche: 480 m² - WiBau Gesellschaft mbHWiesbaden
Abbruch und Neubau Hallenbad Kostheim, Wiesbaden; Generalplanungsleistungen / LPH 1-9
Ausgangslage Das bestehende Hallenbad wird seit einem Brandschaden nicht mehr betrieben. Eine Machbarkeitsstudie untersuchte die Varianten Sanierung oder Neubau. Im Anschluss wurde die Entscheidung getroffen, die bestehende Halle abzureißen und ein neues Hallenbad zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Kostheim, Waldhofstraße 11. Die Grundstücksfläche beträgt 10.632 m². Luftbilder siehe Anlagen. Das geplante Hallenbad soll eine moderne, nachhaltige und barrierefreie Einrichtung für Sport, Freizeit und Gesundheit bieten. Ziel ist es, den Bürgern vor Ort ganzjährig Schwimmmöglichkeiten zu eröffnen und den Schul- und Vereinssport zu unterstützen. Fläche und Rauminhalt geplant: - BGF ca. 5.200 m² - BRI ca. 23.350m³ Gebäude: Sportbecken 25 m, mind. 6 Bahnen mit Startblöcken und Sprungbretter 1m und 3m. -Lehrschwimmbecken Wassertiefe 0,75 - 1,35 m, alternativ mit Hubboden. Evtl. mit kurzer Rutsche. -Kinder- und Planschbecken mit Wasserspielen, räumlich getrennt von den anderen Becken. Mit Sitzgelegenheiten für Eltern und Kinder und angrenzendem Wickelraum. -Umkleidebereiche mit ca. 250 Schränken und Duschbereiche, unterteilt in öffentlichen Bereich und einem separaten Engang für Schüler und Vereine. - Foyer mit Sitzgelegenheiten für den kurzen Aufenthalt. Abstellraum für Kinderwagen. Kassenbereich mit Backoffice. -Büro- Technik- und Lagerräume. Umkleiden und Duschen und Aufenthaltsraum für Personal. Freianlagen: -Barrierefreier Hauptzugang mit Vorplatzgestaltung. Sitz-, Spiel- und Wartebereich für Kinder und Familien. Grünflächen und Bepflanzung zur Verschattung. -Fahrradstellplätze, ggf. mit Überdachung. -Parkmöglichkeiten sind an der benachbarten Sporthalle vorhanden. - Betriebshof mit separater Zufahrt. Tragwerk: Für die Baukonstruktion keine Festlegung getroffen, sie soll im Planungsprozess ermittelt werden. Technische Anlagen: - Wasseraufbereitungsanlagen. -Nutzung erneuerbarer Energien. -Wärmerückgewinnung aus Lüftungs- und Abwasseranlagen. -Beleuchtungskonzept. -PV-Anlage auf dem Dach. Prüfung, ob PVT-Anlage effizienter ist. -Energiemonitoring zur Betriebskostenkontrolle. Abbruch: Fläche und Rauminhalt Bestand: - BGF ca. 6.425 m². - BRI ca. 26.350 m³. -Schadstoffentsorgung. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33ff Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff, Leistungsphasen 1-9. Objektplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §49 ff, Leistungsphasen 1-6(8). Objektplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 4, Abschnitt 2, §53ff, Leistungsphasen 1-9. Abbruchplanung in Anlehnung an HOAI. Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Anlage 1, Abschnitt 1.2 Leistungsphasen 1-7. Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8, Stufe V: LPH 9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen / optionalen Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: September 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: Dezember 2026 Einreichung Bauantrag LPH 4: Februar 2027 Baubeginn Schadstoffsanierung und Abbruch September 2027 Baubeginn Neubau April 2028 - WiBau Gesellschaft mbHWiesbaden
Abbruch und Neubau Hallenbad Kostheim, Wiesbaden; Generalplanungsleistungen / LPH 1-9
Ausgangslage Das bestehende Hallenbad wird seit einem Brandschaden nicht mehr betrieben. Eine Machbarkeitsstudie untersuchte die Varianten Sanierung oder Neubau. Im Anschluss wurde die Entscheidung getroffen, die bestehende Halle abzureißen und ein neues Hallenbad zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Kostheim, Waldhofstraße 11. Die Grundstücksfläche beträgt 10.632 m². Luftbilder siehe Anlagen. Das geplante Hallenbad soll eine moderne, nachhaltige und barrierefreie Einrichtung für Sport, Freizeit und Gesundheit bieten. Ziel ist es, den Bürgern vor Ort ganzjährig Schwimmmöglichkeiten zu eröffnen und den Schul- und Vereinssport zu unterstützen. Fläche und Rauminhalt geplant: - BGF ca. 5.200 m² - BRI ca. 23.350m³ Gebäude: Sportbecken 25 m, mind. 6 Bahnen mit Startblöcken und Sprungbretter 1m und 3m. -Lehrschwimmbecken Wassertiefe 0,75 - 1,35 m, alternativ mit Hubboden. Evtl. mit kurzer Rutsche. -Kinder- und Planschbecken mit Wasserspielen, räumlich getrennt von den anderen Becken. Mit Sitzgelegenheiten für Eltern und Kinder und angrenzendem Wickelraum. -Umkleidebereiche mit ca. 250 Schränken und Duschbereiche, unterteilt in öffentlichen Bereich und einem separaten Engang für Schüler und Vereine. - Foyer mit Sitzgelegenheiten für den kurzen Aufenthalt. Abstellraum für Kinderwagen. Kassenbereich mit Backoffice. -Büro- Technik- und Lagerräume. Umkleiden und Duschen und Aufenthaltsraum für Personal. Freianlagen: -Barrierefreier Hauptzugang mit Vorplatzgestaltung. Sitz-, Spiel- und Wartebereich für Kinder und Familien. Grünflächen und Bepflanzung zur Verschattung. -Fahrradstellplätze, ggf. mit Überdachung. -Parkmöglichkeiten sind an der benachbarten Sporthalle vorhanden. - Betriebshof mit separater Zufahrt. Tragwerk: Für die Baukonstruktion keine Festlegung getroffen, sie soll im Planungsprozess ermittelt werden. Technische Anlagen: - Wasseraufbereitungsanlagen. -Nutzung erneuerbarer Energien. -Wärmerückgewinnung aus Lüftungs- und Abwasseranlagen. -Beleuchtungskonzept. -PV-Anlage auf dem Dach. Prüfung, ob PVT-Anlage effizienter ist. -Energiemonitoring zur Betriebskostenkontrolle. Abbruch: Fläche und Rauminhalt Bestand: - BGF ca. 6.425 m². - BRI ca. 26.350 m³. -Schadstoffentsorgung. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33ff Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff, Leistungsphasen 1-9. Objektplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §49 ff, Leistungsphasen 1-6(8). Objektplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 4, Abschnitt 2, §53ff, Leistungsphasen 1-9. Abbruchplanung in Anlehnung an HOAI. Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Anlage 1, Abschnitt 1.2 Leistungsphasen 1-7. Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8, Stufe V: LPH 9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen / optionalen Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: September 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: Dezember 2026 Einreichung Bauantrag LPH 4: Februar 2027 Baubeginn Schadstoffsanierung und Abbruch September 2027 Baubeginn Neubau April 2028 - Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt München, Baureferat.
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