Gemeinde NaturnsNaturnoTED
Planung und Bauleitung: Bauliche Umgestaltung der Erlebnistherme Naturns, Sport- und Regenerationsräume
UMBAU DER ERLEBNISTHERME NATURNS A – BAULICHE UMGESTALTUNG DER ERLEBNISTHERME NATURNS IM SINNE DES ART. 3 ABS. 1 BUCHST. D) D.P.R. NR. 380/2001 – BAULICHE UMSTRUKTURIERUNG DER SPORT- UND REGENERATIONSRÄUME MIT VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ DER DAZUGEHÖRIGEN INFRASTRUKTUR UND DER TECHNISCHEN ANLAGEN
Architektur, Bauüberwachung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Naturns
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- 16. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
UMBAU DER ERLEBNISTHERME NATURNS A – BAULICHE UMGESTALTUNG DER ERLEBNISTHERME NATURNS IM SINNE DES ART. 3 ABS. 1 BUCHST. D) D.P.R. NR. 380/2001 – BAULICHE UMSTRUKTURIERUNG DER SPORT- UND REGENERATIONSRÄUME MIT VERBESSERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ DER DAZUGEHÖRIGEN INFRASTRUKTUR UND DER TECHNISCHEN ANLAGEN
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Auftraggeber
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Lose
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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Marktgemeinde EiterfeldEiterfeldLOS 3 Technische Ausrüstung – Schwerpunkt Bädertechnik u. a. wie gesamte badewassertechnische Anlagen, mit dazugehörigen HLS, Gas- und Lüftungsanlagen, Elektro (Stark- und Schwachstrom u. a.; Anlagenautomation (MSR, Datentechnik) aber auch die gesamte Energiebilanzierung (Badetechnik) Der AN erarbeitet hier solche auf den vorliegenden Unterlagen aufbauende Lösungen für das Objekt, bestehend aus der gesamten Bädertechnik (analog § 53 HOAI). einschl. der dazu unmittelbar erforderlichen (peripheren) technischen Ausrüstungen. Die baulichen Bestandsanlagen unter den Becken sind dazu (weiter) zu nutzen. Vor-handene Anlagen sind auf Nachhaltigkeit zu prüfen und ggf. in das neue technische System zu integrieren. Auch können bestehende Infrastrukturen genutzt werden, sollte sich die als wirtschaftlich sinnvoll erweisen. Im Zusammenhang mit den o. g. Fachplanungen umfassen die Leistungen des AN alle erforderlichen Planungsleistungen für diese technischen Ausrüstungen (TA). Der AN verantwortet die Planung dieser Anlagen und stellt die funktionalen und techni-schen Voraussetzungen zu den baulichen Vorgaben sowie die erforderlichen An-schlüsse dazu sicher. Nachfolgende werden – für die gesamte Bädertechnik - auszugsweise solche Pla-nungsziele und -inhalte beschrieben, die für den AG offenkundig sind und sich aus Er-fahrungen vor Ort bewährt haben. Keinesfalls stellt diese Aufzählung eine vollständige Darstellung des vor Ort tatsächlich Erforderlichen dar. Leistungsumfang der technischen Ausrüstung (TA) Im Leistungsumfang der technischen Ausrüstung (TA) sind die Anlagen der TA sind so zu planen, dass eine möglichst hohe Energieeffizienz bei möglichst geringen Baunut-zungskosten erreicht wird. Grundsätzlich sollen einfache standardisierte technische Anlagen mit hohem Nut-zungsgrad zum Einsatz kommen. Dabei wird besonderer Wert auf eine Langlebigkeit der Anlagen, die einfache Bedienbarkeit und Wartungsfreundlichkeit mit kurzen Responsezeiten gelegt. Technische Anforderungen Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes ist unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit mit bautechnischen, architektonischen und an-lagentechnischen sowie organisatorischen Maßnahmen zu minimieren. Die gebäudetechnischen Anlagen sind gestalterisch in das Gesamtkonzept der Archi-tektur einzuordnen, ebenso die Anlagen im Außenbereich bzw. solche mit Außenwir-kung. Ergänzungen sind jedenfalls der Kompetenz und Erfahrung des Bieters überlasen und müssen – sofern keine besonderen Nutzeranforderungen bestehen - den a. a. R. d. T. entsprechen. Badwassertechnische Anlagen Die Anlagen zur Badewasseraufbereitung sind unter Beachtung der Hygiene, der Richt-linie des Koordinierungskreises Bäder (KOK) und unter wirtschaftlichen Gesichtspunk-ten für den Bau und Betrieb entsprechend den Forderungen nach sparsamem Energie- und Wasserverbrauch zu planen und zu errichten. Für die Desinfektion des Beckenwassers wird das Chlorungsverfahren durch Memb-ranzellenelektrolyse (MZE) bevorzugt. Insbesondere sind folgende Anlagen zu planen: Wasseraufbereitungs-, Dosier- und Filter- und Rückspülanlagen / Abwasser-sammelanlagen, Hebeanlagen, Spülwasser- und Nachspeiseanlagen, o Rohrlei-tungen, Pumpen, Verteiler, Wärme- und Kältedämmung, Schall- und Brand-schutzvorkehrungen, anlagenspezifische Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen. Die Umsetzung soll in 4 Leistungsblöcken erfolgen. Die Leistungen des / der AN unter-teilen sich dazu in objektspezifisch definierte Leistungsblöcke mit Bezug zu den Leis-tungsphasen (LPH) 1-9 analog HOAI und LPH 0 nach BGB, die stufenweise beauftragt werden sollen: Leistungsblock A „Zielfindung“ einschl. LPH 0-2 Leistungsblock B „Entwurf und Genehmigung“ einschl. LPH 3-4 Leistungsblock C „Ausführung und Vergabe“ einschl. LPH 5-7 Leistungsblock D „Objektüberwachung und -betreuung“ einschl. LPH 8-9Generalsanierung Deutsches Nationaltheater Weimar – Haupthaus, Leistungen der Fachplanung Bau- und Raumakustik
Stadtverwaltung WeimarWeimarDie Stadt Weimar beabsichtigt, das Deutsche Nationaltheater Weimar (DNT) als den bedeutendsten Bühnenbetrieb Weimars mit herausragender kommunaler, regionaler und nationaler Bedeutung instand zu setzen, zu modernisieren und im Sinne eines lebendigen kulturellen Zentrums zukunftsorientiert und in einer hohen Qualität umzubauen. Der für die Geschichte der Demokratie wesentliche Ort soll erhalten und gewürdigt werden. Dabei bildet das Haupthaus am Theaterplatz als Einzeldenkmal und Teil des Denkmalensembles Altstadt im Kontext seiner prägnanten Umgebung den Schwerpunkt der Maßnahme und ist Gegenstand des hier bekanntgemachten Verfahrens. Die Institution „DNT“ vereint das Musiktheater und die Sprechbühne sowie das A-Orchester Staatskapelle Weimar. Als baulich-kultureller Kristallisationspunkt im Herzen der Stadt Weimar sollen mit der angestrebten Generalsanierung wichtige Akzente für die Funktionsfähigkeit einer attraktiven, lebendigen und Identität stiftenden Stadtmitte gesetzt werden. Das DNT Weimar arbeitet trotz sich kontinuierlich verändernder Anforderungen an die Inszenierungstechnik, die Arbeitsweisen der Werkstätten und die Veranstaltungsästhetik bislang in einem Gebäude, welches in den Dimensionen und Funktionalitäten nach wie vor durch die Errichtung 1907 und den Wiederaufbau 1948 bestimmt ist. Die letzten umfassenden Anpassungen der baulich-technischen Standards erfolgten mit dem Umbau des Zuschauerhauses im Jahr 1975 und der Teilsanierung im Jahr 1999. Infolge besteht ein erheblicher Sanierungsstau und Anpassungsbedarf. Durch die Generalsanierung soll die Zukunftsfähigkeit des DNT in Form technischer Betriebssicherheit, zeitgemäßer Spielfähigkeit und als anforderungsgerechter Arbeitsort für mindestens 30 Jahre gewährleistet werden. Bei der Planung der Bau- und Raumakustik sind die denkmalpflegerischen Aspekte mit den aktuellen Erfordernissen bestmöglich zu verbinden. Der Nutzungsschwerpunkt für den Zuschauerraum liegt im Sprech- und Musiktheater, wenngleich der Saal auch für Sonderkonzerte genutzt werden soll, finden die regelmäßigen Sinfoniekonzerte der Staatskapelle nicht dort statt. Im Zuge einer baulichen Umgestaltung des Deutschen Nationaltheaters Weimar wird besonderes Augenmerk auf die akustische Verbesserung des Großen Saals gelegt. Hierbei sollen die bestehenden Defizite des Saals behoben werden und eine gute bzw. sehr gute Akustik erreicht werden, die einem multifunktionalen Anforderungsprofil gerecht wird. Für das Bauvorhaben ist folgendes Baukostenbudjet vorgesehen: KG 300 Baukonstruktionen: 34.132.162,98 € Netto/ 40.617.273,95 € Brutto KG 400 Technische Ausrüstung: 22.785.027,18 € Netto/ 27.114.182,34 € Brutto Ca. 20.000 m³ raumakustisch relevante Raumbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen sind zu betrachten (überschlägiger Basiswert Kubatur Gesamtgebäude: 112.500 m³) Für die Baumaßnahme beabsichtigt der Auftraggeber die Leistungsphasen (LPH) 2-7 folgende Planungsleistungen zu vergeben: - Grundleistungen Bauphysik gem. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), 1.2.4: Bauakustik - Grundleistungen Bauphysik gem. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1), 1.2.5: Raumakustik Es ist optional vorgesehen, folgende zusätzliche besondere Leistungen zu vergeben: - LPH 3: Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung zur Vorbereitung einer GU/ GÜ- Vergabe - LPH 3: Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden unter Berücksichtigung angegebener Nutzungsszenarien ausgewählter Räume unter Berücksichtigung angegebener Nutzungsszenarien ausgewählter Räume Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungsphasen.A 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse Die geplante Baumaßnahme dient zur Verbesserung der telematischen Anlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) A215 und soll ausschließlich auf Grundstücken der Bundesrepublik durchgeführt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gemäß RLBP und die Erarbeitung eines Arten-schutzbeitrages (ASB) für die Herstellung telematischer Anlagen im Seitenraum der A215. Durch die geplanten telematischen Anlagen wird es zu einer erheblichen Verbesserung der digitalen Infrastruktur, aber zu keinen neuen oder zusätzlichen anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter kommen. Zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen ist im Rahmen der Entwurfspla-nung ein LBP zur Herstellung der telematischen Anlagen zu erstellen. Mit dem LBP wird durch den Vorhabenträger sichergestellt, dass vorhabenbezogene Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation in Text und Karten dargestellt werden. Die Verlegung der Kabeltrasse soll aus wirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit in offener Bauweise erfolgen. Der Verlauf der Kabeltrasse wird der topografischen Bestandssituation und unter Berücksichtigung von vorhandenen Querungsbauwerken angepasst. Die Beein-trächtigung von Natur und Landschaft wird dabei so gering wie möglich gehalten. In der Re-gel erfolgt die Verlegung in einem bis zu drei Meter breiten Korridor zwischen der Entwässe-rungsmulde bzw. -graben und dem Wildschutzzaun (Grundstücks- bzw. Straßenbegrenzungs-linie). Dieser Korridor bildet den Untersuchungsraum der vorstehend beschriebenen Maß-nahme .Für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i.S. § 4 FStrG, hier: Ertüchtigung fern-meldetechnischer Anlagen im Autobahnbereich) ist die hinsichtlich der Abarbeitung der Ein-griffsreglung (§ 13 BNatschG ff.) ins Benehmen zu setzende zuständige Naturschutzbehörde i.S. § 17 Abs. 1 BNatSchG und § 17 Abs. 2 BNatSchG das MEKUN/ Ref. 53. Kernzuständigkeiten der UNB als Untere Naturschutzbehörde sind der Artenschutz, Biotopschutz und Gebietsschutz Die vorhandene Kabeltrasse mit zwei 48'-LWL und zwei Stck 6"-Cu-Kabeln verläuft parallel zum Fahr-bahnrand der Richtungsfahrbahn Neumünster (RiFa NMS) vom KH Bordesholm und endet bei km 10,0 in einem Kabelschacht mit zwei Kabelverzweigern (KvZ), li. neben der BAB, s. beigefügte Kabelplan-Bestandsunterlagen S. 36. Von diesem Kabelschacht verläuft im Bestand ein 32" Cu-Kabel (rote Linie li. neben der BAB in Abb. oben) in nördliche Richtung. An dieses Kabel sind aktuell verkehrstechnische An-lagen in FR Kiel angeschlossen (z. B. DAUZ Nr. 17261104, "Rumohr"). Dieses Kabel verbleibt nach Ab-schluss der Arbeiten im Boden. Die auf dem Kabel befindlichen Dienste werden vor der Bauphase auf andere Übertragungswege umgeschwenkt (z.B. auf GSM), sodass eine Sicherung des Kabels bzw. die Herstellung eines Provisoriums nicht erforderlich ist. Dieses alte Cu-Kabel endet im Kabelhaus (KH) Melsdorf und ist dort voll aufgelegt. Die Auflage ist zurückzubauen damit die beiden neuen Cu-Kabel dort aufgelegt werden können. Nach Verlegung der neuen LWL-Kabel werden die verkehrstechnischen Anla-gen auf das neue LWL-Nahverkehrskabel aufgeschaltet bzw. für eine spätere Anbindung mit dem 48' Nahverkehrskabel vorbereitet (durch Setzen eines Schachts mit Abzweigmuffe vor der betreffenden Streckenstation). In der neuen Trasse in FR Kiel soll ein zusätzliches DN50 Leerrohr für zukünftige LWL-Kabelreserven mitverlegt werden. In dieses Leerrohr sollen 2...4 Micropipes für eine spätere Mandaten-/Dienstetrennung eingebracht werden. Die für die Trassenplanung benötigten Kabelschutzrohre und Kabel sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenFrist: 25. Aug.Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenDie Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).B 178n, BA 3.3, Los-12.2-OHS-Löbau-Begrünung
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung BautzenFrist: 20. Aug.Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen Käthe-Kollwitz-Straße 19 02625 Bautzen Deutschland Telefonnummer: 03591 684 0 Faxnummer: +49 35916841119 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 032/2026 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 02708 Löbau f) Art und : : B 178n, BA 3.3, Los-12.2-OHS-Löbau-Begrünung : ca. 4 ha Ruderalfläche mähen (3 Jahre), 440 m³ Umverteilung von bauseits gelagertem Oberboden, 560 m³ Oberboden liefern und andecken, ca. 10.000 m² Bodenbearbeitung 2 Laichgewässer mit einer Fläche von zusammen ca. 1.300 m² anlegen und befüllen, ca. 560 m³ Aushub Bodenmulden, ca. 490 t Abdichtung liefern und einbauen, ca. 124 m³ Kies liefern und einbauen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: Einholung Schachtscheine h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: 01.10.2026 Ende: 15.11.2028 sonstiges weitere Fristen: siehe Besondere Vertragsbedingungen Ptk. 1 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19fa74d4c3c-78d54c8a59a1992c m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 20.08.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 18.09.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Zuschlagskriterium Preis (alleiniges Zuschlagskriterium) s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 20.08.2026 um: 10:00 Uhr Ort: LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR (Niederlassung Bautzen) Käthe-Kollwitz-Straße 19, 02625 Bautzen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Keine Bieter zugelassen. Die Bieter werden nach der Angebotsöffnung elektronisch gemäß § 14 Abs. 6 VOB/A über das Ausschreibungsergebnis informiert. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme bei Auftrag von mehr als 250.000 Euro (ohne Umsatzsteuer); Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v H. der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme, siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B (siehe Vergabeunterlagen) v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Auf Verlangen der Vergabestelle: Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer. Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A im Angebotsschreiben die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Weitere Nachweise: siehe Vergabeunterlagen x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Landschaftsbau/ AußenanlagenInhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen
Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300AachenFrist: 26. Aug.Die Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 - XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt "RegioTram Aachen" (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des "Ergänzenden Dokuments". Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem "Ergänzenden Dokument" und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRWTarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS ("Rheinland") sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/inaachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ zugänglich und abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs.1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Stadt AachenAachenDie Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt „RegioTram Aachen“ (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des „Ergänzenden Dokuments“. Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem „Ergänzenden Dokument“ und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRW-Tarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS („Rheinland“) sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ , der Nahverkehrsplan der Stadt Aachen unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/nahverkehrsplan/ und der Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen unter https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/mobilitaet-und-klimaschutz-s-64/mobilitaet/nahverkehrsplan abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).S 11 Neubau LSA KP S 11 / Rosa-Luxemburg-Str. in Eilenburg
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung LeipzigTorgauFrist: 26. Aug.Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig Maximilianallee 3 04129 Leipzig Deutschland Telefonnummer: +49 34124220 Faxnummer: +49 3419124379 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Vergabe-Nr.: 13-0451/4085/5 c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 04838 Eilenburg f) Art und : : S 11 Neubau LSA KP S 11 / Rosa-Luxemburg-Str. in Eilenburg : Verkehrssicherung Aufstellung und Vorhaltung mobile LSA Errichtung von 9 Signalmasten Montage von 31 Signalgebern Verkabelung der gesamten Anlage Herstellung Blindenleitsystem 9 Kabelschächte setzen ca. 50 m Durchörterung Herstellung der Leerverrohrung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Beginn: 19.10.2026 Ende: 27.11.2026 sonstiges weitere Fristen: Beginn 15 Werktage nach Auftragserteilung; Fertigstellung 30 Werktage nach Beginn der Arbeiten j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19fa3758c92-7405080d423a7979 m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 26.08.2026 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 25.09.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Siehe Vergabeunterlagen s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 26.08.2026 um: 10:00 Uhr Ort: Deutschland Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme, bei einem Auftragswert über 250 TEUR (ohne Umsatzsteuer) u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. MIT ANGEBOT vorzulegen # HVA B-StB Eigenerklärung Eignung mit den Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A falls keine Eignung nach § 6b (1) VOB/A vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist oder alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung sowie folgenden weiteren Angaben: a) Angabe des Mindestjahresumsatzes des Unternehmens aus drei Jahren b) Angabe des Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus drei Jahren # HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen) # HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft # Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. Merkblatt Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) # Angaben in beiliegenden Kostenblättern für Wartung, Aufwendungen bei Fahrt- und Übernachtungskosten sowie für Stundenlohnarbeiten gemäß den beiliegenden Anlagen 1 bis 4 zum Instandhaltungsvertrag AUF VERLANGEN vorzulegen # Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben, MINDESTENS 2 # Bestätigungen der Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A # Zur Höhe des Jahresumsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen # Ergänzung des Formblatt HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen # Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A oder den Nachweis nach § 6b (1) VOB/A für die Unterauftrag-/Nachunternehmer an die wesentlichen Leitungen gegeben werden # Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz # Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise # Urkalkulation im verschlossenen Umschlag, mit dem Vermerk "Nur im Beisein des Bieters öffnen", sowie die Angaben zur Preisermittlung gemäß EFB Preis 221 oder 222: # Der Nachweis der Qualifikation für das die Fahrbahnmarkierungen ausführende Unternehmen gemäß Nr. 11 der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)"; nicht älter als drei Jahre. # Der Nachweis der Qualifikation zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß Nr. 10 der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13). # Der Nachweis der Qualifikation für Arbeiten kleineren Umfangs gemäß der "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) in Verbindung mit ARS 25/2016. # Von ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Abteilung 6 Mobilität, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau Archivstraße 1 01097 Dresden Signalanlagen/ Verkehrsampeln
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Naturns.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.