Bezirk Oberfranken, Stabsstelle BauenBayreuthTED
Personenbeförderungsleistungen für die Markgrafenschule Bayreuth
Schülerbeförderung für die Markgrafenschule Bayreuth inklusive Vorschüler der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie Kinder und Jugendliche der Tagesstätte. Transport grundsätzlich von/zur nächsten ÖPNV-Haltestelle oder vom/zum Wohnort, teilweise zu Sammelhaltestellen oder externen Tagesstätten, gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz und Schü...
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Schülerbeförderung für die Markgrafenschule Bayreuth inklusive Vorschüler der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie Kinder und Jugendliche der Tagesstätte. Transport grundsätzlich von/zur nächsten ÖPNV-Haltestelle oder vom/zum Wohnort, teilweise zu Sammelhaltestellen oder externen Tagesstätten, gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz und S...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bezirk Oberfranken, Stabsstelle Bauen
- Veröffentlicht:
- 25. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Schülerbeförderung für die Markgrafenschule Bayreuth inklusive Vorschüler der Schulvorbereitenden Einrichtung sowie Kinder und Jugendliche der Tagesstätte. Transport grundsätzlich von/zur nächsten ÖPNV-Haltestelle oder vom/zum Wohnort, teilweise zu Sammelhaltestellen oder externen Tagesstätten, gemäß Schulwegkostenfreiheitsgesetz und Schülerbeförderungsverordnung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Schülerbeförderung Herbert-Meder-Schule, SVE, Heilpädagogische Tagesstätte und Außenklasse Bastheim
Gegenstand ist die regelmäßige Beförderung der Kinder, Schüler und Jugendlichen der Herbert-Meder-Schule, der schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) sowie der Heilpädagogischen Tagesstätte an Öffnungs- und Ferienöffnungstagen einschließlich der regelmäßigen Zusatzbeförderung zur Außenklasse Bastheim; einzusetzen sind geeignete Fahrzeuge einschließlich rollstuhlgerechter Fahrzeuge, Fahrpersonal, Begleitpersonal und Disposition. - Landratsamt Donau-Ries
Los 2 Förderzentrum Nördlingen / weiterf. Schulen
Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Rollstuhl, Autismus) oder aus abgelegenen Wohnorten, die den ÖPNV nicht nutzen können. Einsatzgebiet: Gemeinden im Landkreis Donau-Ries (u.a. Nördlingen, Oettingen, Fremdingen) zu diversen Schulen in Nördlingen und Oettingen. Zeitfenster: 6:30–17:45 Uhr, abhängig von Unterrichtszeiten. Keine Beförderung an schulfreien Tagen/Ferien. Einzelfallweise Beförderung zur nächsten ÖPNV-Haltestelle möglich. - Landratsamt Donau-Ries
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Schülerbeförderung Einzelbeförderung
Beförderung von Kindern/Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Rollstuhl, Autismus, Aufsichtspflicht) oder abgelegenem Wohnort, die nicht den regulären ÖPNV/Schülerverkehr nutzen können. Zeitfenster: 6:30-17:45 Uhr, abhängig vom Schulbeginn. Keine Beförderung an Ferien/Feiertagen (Bayern). Abholorte: Gemeinden im Landkreis Donau-Ries (z.B. Wemding, Donauwörth, Rain). Schulen: Förderzentrum Kaisheim, Gymnasium/Realschulen Donauwörth, Realschulen in Rain/Wemding, Mittelschulen, Berufsschule, Wirtschaftsschule. In Einzelfällen Beförderung zur nächsten Haltestelle. - Landkreis Altötting
Los 6 - Linie N-M3
Die Leistung umfasst die Beförderung der Kinder und Schüler der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting und der Außenstelle Burghausen von den wohnortnahen öffentlichen Haltestellen zum jeweiligen Schulstandort in Neuötting und Burghausen. Die Beförderung erfolgt bei Kindern, die die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE-Kinder), Diagnose- und Förderklassen (DFK-Klassen) oder die Klassen 3 und 4 besuchen, an einer der Wohnung der Erziehungsberechtigten nahe gelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 2 km Entfernung). Bei Schülern der 5. bis 9. Klassen erfolgt die Beförderung ebenfalls an einer nahegelegenen bereits vorhandenen öffentlichen Haltestelle (bis zu 3 km Entfernung). Kinder bzw. Schüler dürfen nur an öffentlichen Haltestellen ein- bzw. aussteigen. Die Haltestellen und Tourenplanungen sind vom Auftragnehmer (im Nachfolgenden als „AN“ bezeichnet) grundsätzlich vor Schuljahresbeginn festzulegen und im Einvernehmen mit dem Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, abzustimmen. Es können auch Änderungen der Haltestellen- und Tourenplanung unter dem Jahr notwendig werden. Sollte aus Sicht des Landratsamtes Altötting oder des ANs eine neue Haltestelle benötigt werden, wird dies durch das Landratsamt Altötting, Schülerbeförderung, geprüft und das weitere Vorgehen mit dem AN besprochen. Eine Beförderung der Kinder und Schüler erfolgt nur zwischen Schule und der festgelegten öffentlichen Haltestelle. Fahrten vom und zum Hort, (Kinder-)Tagesstätte, Kindergarten oder sonstigen Nachmittagsbetreuungen (z.B. Großeltern) werden nicht vom Schulaufwandsträger übernommen. Diese Fahrten unterliegen grundsätzlich nicht dem Vertragsgegenstand. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um besonders schutzbedürftige Kinder, aus diesem Grund muss der AN besondere Sorgfalt, auch bei der Auswahl des eingesetzten Personals, walten lassen. Die zu befördernden Kinder sind zum Teil anfallskrank und/oder (sehr) unbeholfen. Sie sind teilweise auf Unterstützung durch den Busfahrer/Busbegleiter angewiesen. Für jedes Kind muss ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. Die Beförderungsleistungen sind nach Losen in Kleinbussen bzw. Kraftomnibussen (KOM) nach den Festlegungen dieser Leistungsbeschreibung und nach den angebotenen Preisen zu erbringen. Die erforderliche Buskapazität ist bei jeder Linie unter Ziffer 1.2.4 angegeben. Der AN verpflichtet sich, die Fahrten zu den vom AG festgesetzten Zeiten durchzuführen vgl. Ziffer 1.2.5. Befindet sich ein Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht am vereinbarten Haltepunkt, so hat der Fahrer 3 Minuten zu warten. Sollte innerhalb dieser Zeit der Schüler nicht erscheinen, ist die Tour plangemäß fortzusetzen. Bei einer bereits vorhandenen Verspätung entfällt die Wartepflicht. Los 6 - Linie N-M3: Schule Möhrenbachstraße Neuötting Teilgebiet Altötting (u.a. Konventstraße, Feuerwehr) Gemeindegebiet Kastl Gemeindegebiet Burgkirchen Gemeindegebiet Halsbach Gemeindegebiet Kirchweidach Gemeindegebiet Tyrlaching Gemeindegebiet Feichten Grundlinie (einfache Strecke in km): 38 km Beförderungszeiten: Montag bis Donnerstag: jeweils 1 Fahrt (mittags) keine Beförderung in den Ferien erforderliche Buskapazität: mindestens 22 Sitzplätze Busbegleiter: Montag bis Donnerstag mittags
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Bezirk Oberfranken, Stabsstelle Bauen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.