Landkreis CloppenburgTED
Personenbeförderungsleistungen auf der Linie 937 im Landkreis Cloppenburg
Linienverkehrsleistungen mit Bussen auf der Linie 937 im Stadtverkehr Friesoythe, Zeitraum: 01.08.2026 bis 30.06.2030.
Personenbeförderung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Cloppenburg
- Veröffentlicht:
- 06. Mai 2026
- Frist:
- 11. Mai 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Linienverkehrsleistungen mit Bussen auf der Linie 937 im Stadtverkehr Friesoythe, Zeitraum: 01.08.2026 bis 30.06.2030.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
6 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten50 Angaben erfasstUnterlagen · Dokumentenpaket
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten1 Angabe erfasstLose LOT-0001
Verfahrensdaten
Freischalten6 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Referenz des Auftraggebers · Verfahrensart · +2 weitere
Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Veröffentlichungsstelle
Freischalten3 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
Ähnliche Bekanntmachungen
7Vergabeverfahren Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Stade
Landkreis StadeStadeFrist: 13. MaiDurchführung von Linienverkehrsleistungen im Landkreis Stade (Los 1, Teilnetze 1 und 5). Das Volumen beträgt ca. 2.397.000 Fahrplankilometer pro Normjahr. Die Ausschreibung umfasst ein umfangreiches Liniennetz, darunter Stadtverkehr Stade (Linien 2001-2017), Regionalverbindungen (u.a. 2050-2055, 2060-2066) sowie diverse Schulverkehre. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die verbindlichen Fahrpläne.Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Linienbündel CO3 des Landkreises Cloppenburg
Landkreis CloppenburgFrist: 18. JuniBusverkehrsleistungen im Linienbündel CO3 des Landkreises Cloppenburg: Linien nach §42 PBefG: Netzebene 1 Linie 930; Netzebene 2b Linien 911, 924, 929, 931, 932, 933, 935, 939, 950, 951, 953, 954, 956, 957; Verkehre nach Freistellungs-VO: Linie ASS. Ab 01.01.2031 zusätzlich Linie 965 (Netzebene 2b). Umfang ca. 1.050.000 Fahrplan-Km/a. Marketingaktivität 'Einsteigerbus'.Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt auf den Linien 310 und 410 und Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi)
Landkreis EichstättVerkehrsleistungen für Linie 310 (künftig 210) Mühlheim/Mörnsheim–Eichstätt und Linie 410 (künftig 220) Eichstätt–Schernfeld sowie flächendeckende Rufbusse (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld. Betriebsbeginn: 01.08.2026. Laufzeit Linien: 10 Jahre (bis 31.07.2036). Laufzeit Rufbus: 1 Jahr (bis 31.07.2027) mit Verlängerungsoption bis 2036 und Erweiterungsoption auf Pollenfeld/Titting ab 01.08.2027.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 07 "Süßen"
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturDas Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 951 Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche Linie 951A Süßen – Gingen – Geislingen Stadtkirche [Ausbildungsverkehr] Linie 970 Süßen – Schlat – Ursenwang Linie 971 Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen Linie 971A Süßen – Donzdorf – Winzingen – Wißgoldingen [Ausbildungsverkehr] Linie 972 Göppingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch Linie 972A Eislingen – Süßen – Donzdorf – Böhmenkirch [Ausbildungsverkehr] Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 15 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 5 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 250.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.Busverkehrsleistungen im Landkreis Eichstätt auf den Linien 310 und 410 und Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi)
Landkreis EichstättEichstättGegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen auf folgenden Linien: • Linie 310 (künftig Linie 210): Mühlheim/Mörnsheim – (Ensfeld – Haunsfeld – Pfaffenbügel) – Dollnstein - Eichstätt • Linie 410 (künftig Linie 220): Eichstätt – Workerszell/Sappenfeld – Schernfeld/Eberswang • Flächendeckende Rufbusverkehrsleistungen (VGI-Flexi FX10) in Dollnstein, Mörnsheim und Schernfeld Betriebsbeginn für die dargestellten Verkehre ist am 01.08.2026. Die Laufzeit der dargestellten Linien beträgt 10 Jahre bis zum 31.07.2036. Für die Bedarfsverkehrslinie VGI-Flexi und damit in Anlage 1 ausgewiesene Fahrten im Bedarfsverkehr beträgt die Laufzeit des Betriebes 1 Jahr, also bis zum 31.07.2027. Der Auftraggeber hat einmalig die einseitige Option auf eine Verlängerung des Leistungserbringungszeitraums bis zum 31.07.2036. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Der Auftraggeber hat zudem die Option, das Verkehrsgebiet des VGI-Flexi FX10 ab dem 01.08.2027 auf die Gebiete der Gemeinden Pollenfeld und Titting zu erweitern. Die Wahrnehmung der Option ist spätestens bis zum 31.01.2027 durch den Auftraggeber schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.Trennerleistungen (SEV) Linie 1 im Bereich Köln Neumarkt-Deutz (Jul 26-Sep 26)
Kölner Verkehrs-Betriebe AGFrist: 08. MaiSchienenersatzverkehr (SEV) mit Gelenkomnibussen für die Stadtbahn-Linie 1 zwischen Neumarkt und Bensberg aufgrund von Sanierungsarbeiten. Zeitraum: 13.07.2026 bis 02.09.2026. 13.07.-14.08.2026: Strecke Merheim bis Bensberg; 14.08.-02.09.2026: Strecke Neumarkt bis Bensberg. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen (je 2 pro Zeitraum), wobei pro Los zwischen 3 und 7 Busse benötigt werden.Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenFrist: 30. JuniDas Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Cloppenburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.