Gemeinde Neuburg a.InnNeuburg a.InnTED
Ortskernsanierung Neuburg a.Inn - Planungsleistungen nach §§ 39 und 47 HOAI 2021
Die Gemeinde Neuburg a.Inn beabsichtigt für den Ortsteil Neuburg die Durchführung einer Ortskernsanierung im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“. Als Grundlage dient ein Rahmenplan von Wenzl-Architekten der im Auftrag der Gemeinde Neuburg a.Inn erarbeitet und mit der Regierung von Niederbayern/ Städtebauförderung a...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Neuburg a.Inn
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Die Gemeinde Neuburg a.Inn beabsichtigt für den Ortsteil Neuburg die Durchführung einer Ortskernsanierung im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“. Als Grundlage dient ein Rahmenplan von Wenzl-Architekten der im Auftrag der Gemeinde Neuburg a.Inn erarbeitet und mit der Regierung von Niederbayern/ Städtebauförderung abgestimmt wurde. Die Belange der Führung der Ortsdurchfahrt/ Staatsstraße 2110 wurden mit dem Staatlichen Bauamt Passau und dem beauftragten Ingenieurbüro Herrmann Dietl Passau abgeglichen. Der Rahmenplan wurde 2025 fortgeschrieben und die Ortskernsanierung soll nun schrittweise umgesetzt werden. Der Ortskern weist derzeit Mängel und Risiken im Verkehrsraum, in der Fuß- und Radwegeinfrastruktur sowie in der Aufenthaltsqualität auf. Sichere Querungen für Fußgänger fehlen, und wesentliche Teile des Fußwegenetzes sind lückenhaft, zu schmal oder nicht barrierefrei. Zusätzlich bestehen funktionale und gestalterische Mängel an Einmündungen, Bushaltestellen und der Beleuchtung sowie ein unzureichender Zugang zum Schloss Neuburg. Aus dem Umgriff der Planung herausgenommen wird der bereits beauftragte Bereich der reinen Straßen- bzw. Tiefbauplanung der nicht im Gemeindebesitz befindlichen Fahrbahn der Staatsstraße. Außer den Randbereichen der Straße und den Gehwegen sind auch die notwendigen Querungen zu bearbeiten. Zur Umsetzung der Planung gehört auch eine kritische Beurteilung der informellen Planung einschließlich sinnvoller Ergänzungen und Anpassungen, ebenso wie die genaue Schnittstellenklärung mit der bereits beauftragten Verkehrsanlagenplanung. Die überschlägige Betrachtung des Umgriffs ergab für die Verkehrsanlage ca. 6.300 m², abzüglich der Flächen für Querungen und ca. 8.700 m² für die angrenzenden Freiflächen. Dabei sind zusätzliche Flächen im Bereich der Tennisplätze und Umfeld, sowie im Abschnitt der Schärdinger Str. 11. Geforderte Leistungen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 für die Planungsleistungen der Freia
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