Stadt BottropBottropTED
Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen Flüchtlingsunterkünften
Das Los 1 enthält die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße Objekt- und Wachschutz vom 15.05.2026 bis 14.05.2027 mit jeweils zwei Mitarbeitenden in zwei Losen (zwei Tandembewachungen) täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Wach- & Personenschutz, Bewachung Einrichtungen
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Inhalt auf einen Blick
Das Los 1 enthält die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße Objekt- und Wachschutz vom 15.05.2026 bis 14.05.2027 mit jeweils zwei Mitarbeitenden in zwei Losen (zwei Tandembewachungen) täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bottrop
- Veröffentlicht:
- 24. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Wach- & Personenschutz
Ausschreibungsbeschreibung
Das Los 1 enthält die Flüchtlingsunterkünfte Glückaufstraße 2 und Schellingstraße Objekt- und Wachschutz vom 15.05.2026 bis 14.05.2027 mit jeweils zwei Mitarbeitenden in zwei Losen (zwei Tandembewachungen) täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Durchführung der täglichen Unterhaltsreinigung und einer jährlichen Grundreinigung in zwei Flüchtlingsunterkünften in 61169 Friedberg, im Zeitraum 10/2026 bis 09/2030, inkl. einer Verlängerungsoption
Durchführung täglicher Unterhaltsreinigung und jährlicher Grundreinigung in zwei Flüchtlingsunterkünften in 61169 Friedberg (Zeitraum 10/2026 bis 09/2030, inkl. Verlängerungsoption). Objekt 1: Täglich 2.749,87 m², jährlich Grundreinigung 233,07 m². Objekt 2: Täglich 741,18 m², jährlich Grundreinigung 155,00 m². Grundreinigung einzelner Bewohnerzimmer separat beauftragt. - Stadt SolingenSolingen
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Wach- und Sicherheitsdienstleistungen (Revierdienst) für zwei Übergangsheime in Solingen: Los 1 Neuenkamper Str. 108, Los 2 Cronenberger Str. 170. Die Bestreifung erfolgt Mo-Fr 16-7 Uhr, Sa/So/Feiertage 7-7 Uhr. Anfahrten: Mo-Fr 6x täglich, Sa/So/Feiertage 12x täglich mit Kontrollgängen innen und außen, inkl. Dokumentation. Auftragsdauer: 01.08.2026-31.12.2026. - Stadt SolingenSolingen
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen (Revierdienst) in Übergangsheimen
Revierdienst für zwei Übergangsheime in Solingen: Los 1 und Los 2. Bestreifung montags–freitags 16–7 Uhr, samstags/sonntags/Feiertage 7–7 Uhr. Objektanfahrten: Mo–Fr 6x, Sa/So/Feiertage 12x täglich mit Innen- und Außenkontrollgängen. Dokumentation erforderlich. Vertragslaufzeit: 01.08.2026–31.12.2026. - Landkreis FreudenstadtFreudenstadt
Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt (Amt für Migration und Flüchtlinge) beabsichtigt, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den im Landkreis gelegenen Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens zu vergeben. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die Sicherheitsdienstleistungen in sämtlichen durch den Landkreis betriebenen oder künftig hinzukommenden Unterkünften. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Objektschutz: o Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte; o Kontrolle des Zutritts einschließlich Überprüfung und Abweisung unberechtigter Personen; o Durchführung von Zimmerkontrollen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers; o Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (sofern seitens des Auftraggebers vorgelegt) einschließlich der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises, der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften; o Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahrenlagen durch Personen oder Sachen, insbesondere Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst; o Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge. - Revierdienst: o Bestreifung verschiedener vom Auftraggeber benannter Objekte; o Durchführung von Kontrollen nach dem jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmten Einsatzplan; o Dokumentation der durchgeführten Revierfahrten, Kontrollzeiten und festgestellten Vorkommnisse. - Weitere Leistungen: o Unverzügliche Meldung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden oder Ausstattung des Landkreises; o Weitergabe relevanter Informationen und Anfragen von Bewohnern oder Besuchern an den Auftraggeber, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer beantwortet werden können; o Übermittlung der täglichen Wachberichte und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber. o Unmittelbare Übermittlung von Vorfallmeldungen bei besonderen Ereignissen, insbesondere bei Blaulichteinsätzen oder sicherheitsrelevanten Störungen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden). - Landkreis FreudenstadtFreudenstadt
Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt (Amt für Migration und Flüchtlinge) beabsichtigt, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den im Landkreis gelegenen Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens zu vergeben. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die Sicherheitsdienstleistungen in sämtlichen durch den Landkreis betriebenen oder künftig hinzukommenden Unterkünften. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Objektschutz: o Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte; o Kontrolle des Zutritts einschließlich Überprüfung und Abweisung unberechtigter Personen; o Durchführung von Zimmerkontrollen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers; o Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (sofern seitens des Auftraggebers vorgelegt) einschließlich der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises, der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften; o Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahrenlagen durch Personen oder Sachen, insbesondere Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst; o Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge. - Revierdienst: o Bestreifung verschiedener vom Auftraggeber benannter Objekte; o Durchführung von Kontrollen nach dem jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmten Einsatzplan; o Dokumentation der durchgeführten Revierfahrten, Kontrollzeiten und festgestellten Vorkommnisse. - Weitere Leistungen: o Unverzügliche Meldung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden oder Ausstattung des Landkreises; o Weitergabe relevanter Informationen und Anfragen von Bewohnern oder Besuchern an den Auftraggeber, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer beantwortet werden können; o Übermittlung der täglichen Wachberichte und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber. o Unmittelbare Übermittlung von Vorfallmeldungen bei besonderen Ereignissen, insbesondere bei Blaulichteinsätzen oder sicherheitsrelevanten Störungen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden). - Landkreis FreudenstadtFreudenstadt
Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt
Der Landkreis Freudenstadt (Amt für Migration und Flüchtlinge) beabsichtigt, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den im Landkreis gelegenen Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens zu vergeben. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die Sicherheitsdienstleistungen in sämtlichen durch den Landkreis betriebenen oder künftig hinzukommenden Unterkünften. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Objektschutz: o Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte; o Kontrolle des Zutritts einschließlich Überprüfung und Abweisung unberechtigter Personen; o Durchführung von Zimmerkontrollen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers; o Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (sofern seitens des Auftraggebers vorgelegt) einschließlich der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises, der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften; o Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahrenlagen durch Personen oder Sachen, insbesondere Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst; o Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge. - Revierdienst: o Bestreifung verschiedener vom Auftraggeber benannter Objekte; o Durchführung von Kontrollen nach dem jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmten Einsatzplan; o Dokumentation der durchgeführten Revierfahrten, Kontrollzeiten und festgestellten Vorkommnisse. - Weitere Leistungen: o Unverzügliche Meldung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden oder Ausstattung des Landkreises; o Weitergabe relevanter Informationen und Anfragen von Bewohnern oder Besuchern an den Auftraggeber, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer beantwortet werden können; o Übermittlung der täglichen Wachberichte und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber. o Unmittelbare Übermittlung von Vorfallmeldungen bei besonderen Ereignissen, insbesondere bei Blaulichteinsätzen oder sicherheitsrelevanten Störungen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden). - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenFrist: 14. Juli
Sprachmittlung im Festeinsatz
Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für 8 Sprachmittler (3 Sprachmittler für arabisch/ kurdisch; 3 Sprachmittler für ukrainisch/russisch und 2 Sprachmittler für russisch. Das JobCenter Essen verfügt über einen Neukundenbereich (NKB) sowie einen Integration Point (IP) am Berliner Platz in Essen. Der Einsatzort ist dementsprechend der Berliner Platz, Essen. Über eine verfügbare Buchungsliste können zu verschiedenen Terminen von den Fachkräften des NKB/ IP die benötigten Sprachmittler frei gebucht werden. Die Gespräche finden in den Einzel- und Beratungsbüros des NKB/ IP statt. Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort. Während freier Kapazitäten hält sich der Sprachmittler in der Eingangszone des Neukundenbereichs auf um dort ggfls. sprachlich zu unterstützen. Während der Anwesenheit steht den Sprachmittlern eine Aufenthaltsmöglichkeit vor Ort zur Verfügung. Eine Sicherstellung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer ist auch während geplanter oder auch ungeplanter Abwesenheit der Sprachmittler sicherzustellen. Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden. Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird täglich von einer befugten Person des JobCenter im NKB/ IP gegengezeichnet. Die Sprachmittler werden täglich innerhalb der Öffnungszeit vor Ort sein und können im Rahmen einer Buchungsliste vom NKB sowie vom IP frei gebucht werden. Die Anwesenheitszeiten in der Woche sind jeweils 6 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 15 Uhr (Montag bis Donnerstag) und jeweils 4 Stunden in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr (Freitag). Sollten freie Zeiten verfügbar sein, hat sich der Sprachmittler im Bereich der Eingangszone aufzuhalten um dort zu unterstützen. Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen. - Stadt IbbenbürenIbbenbüren
Wartungsvertrag raumlufttechnische Anlagen in verschiedenen Objekten der Stadt Ibbenbüren
Wartungsvertrag für raumlufttechnische Anlagen in verschiedenen Objekten der Stadt Ibbenbüren und der Ibbenbürener Bäder GmbH. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragserteilung nach schriftlicher Beauftragung und endet am 31.12.2027. Bei gegenseitigem Einverständnis kann der Vertrag zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Der Vertrag läuft maximal bis zum 31.12.2029. Ein Anspruch auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Die Wartungsarbeiten, technische Funktionskontrolle und Hygieneüberwachung an Raumlufttechnischen Anlagen sind turnusmäßig entsprechend den Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. Im Rahmen der Wartung sind die Wartungsvorschriften der jeweiligen Hersteller zu beachten sowie die VDMA 24186 1 & 4 und der Leistungskatalog / Arbeitskarte 430 für Lufttechnische Anlagen. Die Leistung ist einmal jährlich während der geschäftsüblichen Zeiten wochentags in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr durchzuführen. Die Anlagen müssen 2026 gewartet werden. Für die Anlagen bei der Erna-de-Vries-Gesamtschule am Neubau, die Umkleiden der Sporthalle des Kepler-Gymnasiums, die Feuerwehr Ibbenbüren (2 Stück) sowie die Kläranlage beginnt die Wartung erst am 01.01.2027. Es werden 4 Lose gebildet. Es können Angebote für einzelne, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielFrist: 24. Juli
Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Flensburg: Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll, Landgericht Flensburg, Oberlandesgericht Schleswig, Oberverwaltungsgericht Schleswig. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Kiel: Landgericht Kiel, Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Neumünster, Amtsgericht Rendsburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Eckernförde, Sozialgericht Kiel, Staatsanwaltschaft Kiel. _________________________________________________________________________________________________ Los 1 Bezirk Nord: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bottrop.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.