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Open House Arzneimittelrabattverträge Bekanntmachung geschlossener Verträge 13.01.2026 bis 12.02.2026
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V sowie § 130a Abs. 8c SGB V im Zeitraum vom 13.01.2026 bis 12.02.2026 geschlossenen Verträge. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pha...
Arzneimittel
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Inhalt auf einen Blick
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V sowie § 130a Abs. 8c SGB V im Zeitraum vom 13.01.2026 bis 12.02.2026 geschlossenen Verträge. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Veröffentlicht:
- 03. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die AOK Bayern aus Gründen der Transparenz alle im Rahmen der Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V sowie § 130a Abs. 8c SGB V im Zeitraum vom 13.01.2026 bis 12.02.2026 geschlossenen Verträge. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über die im jeweiligen Verfahren genannten Wirkstoffe nach § 130a Abs. 8 SGB V bzw. § 130a Abs. 8c SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Ein Vertragsschluss ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Einzelheiten können der Auftragsbekanntmachung zum jeweiligen Open House Verfahren im Amtsblatt der Europäische Union entnommen werden. Im Zeitraum vom 13.01.2026 bis 12.02.2026 geschlossene Verträge: 1. Aflibercept, ausg. 114,3 mg/ml: Abacus Medicine A/S, Kopenhagen, Dänemark 2. Anakinra: axicorp Pharma B.V., Den Haag, Niederlande 3. Apremilast: STADAPHARM GmbH, Bad Vilbel; ratiopharm GmbH, Ulm; Dermapharm AG, Grünwald; Accord Healthcare GmbH, München; ALIUD PHARMA, Laichingen 4. Budesonid; ratiopharm GmbH, Ulm 5. Chlortalidon: Trommsdorff GmbH & Co. KG, Alsdorf 6. Denosumab: ALTAMEDICS GmbH, Köln; Celltrion Healthcare Deutschland GmbH, Bad
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Open house Arzneimittelrabattverträge Estradiol, ATC G03CA03
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Estradiol, ATC G03CA03 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2026, alle Verträge enden am 31.07.2028. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.06.2028. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit - AOK Bayern - Die GesundheitskasseFrist: 03. Apr.
Open house Arzneimittelrabattverträge Alitretinoin, ATC D11AH04
Die AOK Bayern schließt im Rahmen eines Open-House-Modells nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Alitretinoin (ATC D11AH04) gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Das Angebot richtet sich an alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Laufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028. Ein Vertragsschluss ist jederzeit bis zum 03.04.2028 möglich. Die Verträge sind mit einer Frist von einem Monat kündbar und enden bei Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge. - AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.Frist: 21. Feb.
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Die AOK Bayern schließt im Rahmen eines Open-House-Modells nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Alitretinoin (ATC D11AH04) gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Das Angebot richtet sich an alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Laufzeit: 01.06.2026 bis 31.05.2028. Ein Vertragsschluss ist jederzeit bis zum 03.04.2028 möglich. Die Verträge sind mit einer Frist von einem Monat kündbar und enden bei Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge. - AOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchenFrist: 03. Juni
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Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Tacrolimus, ATC L04AD02 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2026, alle Verträge enden am 31.07.2028. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.06.2028. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkei - AOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchenFrist: 03. Juni
Open house Arzneimittelrabattverträge Ustekinumab, ATC L04AC05
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Ustekinumab, ATC L04AC05 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.08.2026, alle Verträge enden am 31.07.2028. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.06.2028. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigke
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- Der Auftraggeber ist AOK Bayern - Die Gesundheitskasse.
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