Gemeinde Feldkirchen-WesterhamFeldkirchen-Westerham
Vorhanganlagen für Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Bayern
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham vergibt ein Offenes Verfahren nach VGV für Vorhanganlagen. Ort: 83620 Bayern.
Textilien
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Feldkirchen-Westerham
- Veröffentlicht:
- 08. Juli 2026
- Frist:
- 11. August 2026
- Thema:
- Textilien
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham vergibt ein Offenes Verfahren nach VGV für Vorhanganlagen. Ort: 83620 Bayern.
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Feldkirchen-WesterhamFeldkirchen-WesterhamTitel: Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gi-gabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 12 Abs. 1, 10 Abs. 1 UVgO (zweistufige Verhandlungsvergabe) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunika-tionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) so-wie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markter-kundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netz-bezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebie-tes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzes-sion für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbauge-biet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lü-ckenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmet-risch bereitzustellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und de-ren Anlagen, insbesondere der Karte zum Ausbaugebiet (B1) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entspre-chend analog zu sehen ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lücken-schluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den defi-nierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwen-dungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirt-schaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kos-ten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der er-forderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tief-bauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwie-sen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zuge-hörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimen-sionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.Möbel für Bücherei, Feldkirchen-Westerham
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- Der Auftraggeber ist Gemeinde Feldkirchen-Westerham.
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