Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnTED
Offenes Verfahren (EU-weit) zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Durchführung von standardisierten Vergabeverfahren in Bonn und Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale (VOEK 434-25)
Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände, insbesondere Unterhalts- und Glasreinigung, aber auch Grün- und Graupflege, Winterdienst und Hausmeisterdienstleistungen. Eine Ausweitung der Leistungen auf die Ausschreibung von Si...
Vergabeberatung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
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Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen für verschiedene Leistungsgegenstände, insbesondere Unterhalts- und Glasreinigung, aber auch Grün- und Graupflege, Winterdienst und Hausmeisterdienstleistungen. Eine Ausweitung der Leistungen auf die Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen, forstliche Leistungen, sonstige Dienstleistungen und Ver- und Entsorgungsleistungen kommt ebenfalls in Betracht. Bei den vertragsgegenständlichen Beschaffungsverfahren handelt es sich um Standardverfahren auf der Grundlage von musterhaften Vertrags-, Ausschreibungs- und Auswertungsvorlagen, die die Unterhaltung, Pflege und den Schutz der Immobilien der Auftraggeberin betreffen. Die Unterstützung bei der Durchführung der Vergabeverfahren umfasst keinen rechtlichen Prüfungs- und Beratungsbedarf. Das Ziel des Rahmenvertrags ist die schematische Anwendung der vergaberechtlichen Vorschriften zur Gewährleistung einer entsprechenden Verfahrensführung. Schwerpunkt des Verfahrens ist die rein technische Abwicklung des Vergabeverfahrens. Eine Rechtsberatung ist von der Ausschreibung nicht umfasst.
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Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 14. Sept.Die Unterhaltsreinigung für die Dienstliegenschaft umfasst voraussichtlich zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns eine Reinigungsgesamtfläche von 44.341,48 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 5.511.145,64m² sowie eine Innenglasfläche von 660,20 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen) und eine jährliche Reinigungsfläche von 5.480,96 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen). Im Lauf des Ausbauplanes wird es voraussichtlich zu verschiedenen Mehrungen und Minderungen kommen. Auf den Ausbauplan wird Bezug genommen. Ob es tatsächlich zu den derzeit vorgesehenen Mehrungen, Minderungen und den vorgesehen Veränderungszeitpunkten kommen wird, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verbindlich abzusehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Reinigung der Mehrungsflächen –zu welchem Zeitpunkt auch immer- durchzuführen und ausreichend Personal hierfür vorzuhalten. Ggf. ist ein Nachtrag über die Mehrungsflächen zu schließen.Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOEK 188-25
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Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnFrist: 20. Aug.Es werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Baden-Württemberg ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 12 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 6 umfassen Baumkontrollen und die Lose 7 bis 12 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 6: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages sofern zutreffend. 5. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: -- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit oder bei Neuaufnahme einer WE) -- Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) -- Regelkontrolle Einzelbäume, (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Flächige Regelkontrolle (1x mal je Vegetationszyklus (Wechsel belaubt/unbelaubt)) -- Baumplaketten / Neunummerierung -- Erstellung und Lieferung einer Übersichtskarte je WE inkl. Aktualisierung (1xjährlich) -- Anfahrtspauschale fachliche Kontrolle der Baumpflegarbeiten -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus Regelkontrolle Einzelbaum -- fachliche Kontrolle der Baumpflegearbeiten aus der geschätzten flächigen Regelkontrolle -- Bedarfspositionen: --- Beantragung von Genehmigungen bei der jeweils zuständigen Behörde --- Wahrnehmung von Besprechungs-/Abstimmungsterminen --- Baumkatasterneuerstellung / Ersterfassung --- Baumplaketten / Neunummerierung --- Los 7 bis 12: 1. Die Direktion Freiburg verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Freiburg und nähere Umgebung und vergibt Leistungen zur Baumpflege (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig jährlich, 1-mal je Vegetationszyklus, (jeweils einmal im belaubten und unbelaubten Zustand) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) statt, denen die geplanten Baumpflegearbeiten folgen. Der Abruf der einzelnen Leistungen erfolgt mittels Einzelauftrag. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Folgende Maßnahmen werden erwartet: - 1. Jungbaumpflege - 2. Kronenpflege - 3. Totholzentfernung - 4. Fällung - 5. Einkürzung - 6. Nachbehandlung geschädigter Bäumen mit Ständerbildung - 7. Entfernen von Stamm- und Stockaustrieben - 8. Lichtraumprofilschnitt - 9. Stubbenfräsen - 10. Formschnitt - 11. Fremdbewuchsentfernung - 12. Zusatzleistungen (z.B. Teilnahme an Besprechungen) - 13. BaustelleneinrichtungOffenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben VOEK 410-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts Stabsbereich Einkauf, Abt. 2 Vergabe (VOEK)BerlinEs werden Verkehrssicherungsmaßnahmen (Baumkontrolle und Baumpflege) auf Liegenschaften in Sachsen und Thüringen ausgeschrieben. --- Die Leistung ist in insgesamt 6 Lose aufgeteilt. --- Die Lose 1 bis 3 umfassen Baumkontrollen und die Lose 4 bis 6 Baumpflegemaßnahmen. --- Los 1 bis 3: 1. Die Direktion Erfurt, Hauptstelle FM verwaltet mit ihrer Sparte Facility Management bundeseigene Liegenschaften in Sachsen und Thüringen und vergibt Leistungen zur Baumkontrolle (Verkehrssicherungsarbeiten). 2. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestmenge. Abgerechnet wird nach tatsächlich erfolgter Leistungserbringung. 3. Auf den einzelnen Liegenschaften sollen planmäßig ein- bis zweimal jährlich (Kontrollintervall A: 1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt – Kontrollintervall B: 2x jährlich belaubt/unbelaubt) Begehungen sowie „Sonderkontrollen“ (z. B. nach Sturm) im Rahmen der Verkehrssicherung (Baumkontrolle) stattfinden. 4. Auf den Liegenschaften, in denen in der WE-Liste (Anlage C-03) unter der Rubrik „Besonderheiten“ Zugangsbeschränkungen und ggf. Art der Überprüfung vermerkt ist, ist von der Auftragnehmerin das entsprechende Dokument auszufüllen bzw. vorzulegen. Dies geschieht über das jeweilige Objektteam und vor Aufnahme der Leistungen. Die jeweiligen Muster sind Bestandteile des Vertrages. 5. Bereits vorhandene Baumkataster für einzelne Liegenschaften werden zur Übersicht über den vorhandenen Baumbestand und zur Kalkulation für den Bieter mit veröffentlicht. 6. Folgende Maßnahmen sind, abhängig vom Los, auszuführen: - Baumkatasterneuerstellung/Ersterfassung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Baumkatasterüberarbeitung (einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall A (1x jährlich im Wechsel belaubt/unbelaubt) - Regelkontrolle Einzelbäume, Kontrollintervall B (2x jährlich) - Flächige Regelkontrolle - Baumplaketten / Neunummerierung - Ers
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.