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örtliche Bauüberwachung (BÜ BAU)
Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbau (HOAI Anlage 12), architektonischen Ausbau (Anlage 10), Verkehrsanlagen (Anlage 13) sowie vollumfassende Schadstoffsanierung. Aufgaben: Überwachung der Ausführung gemäß Unterlagen und Bauvertrag, Schnittstellenmanagement, Vorbereitung, Schriftverkehr, Rechnungsprüfung, Nachtragsmanagement, Dokument...
Bauüberwachung
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Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbau (HOAI Anlage 12), architektonischen Ausbau (Anlage 10), Verkehrsanlagen (Anlage 13) sowie vollumfassende Schadstoffsanierung. Aufgaben: Überwachung der Ausführung gemäß Unterlagen und Bauvertrag, Schnittstellenmanagement, Vorbereitung, Schriftverkehr, Rechnungsprüfung, Nachtragsmanagement, Dokum...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- oben genannte Kontaktstelle
- Veröffentlicht:
- 29. März 2026
- Frist:
- 29. April 2026
- Thema:
- Bauüberwachung
Ausschreibungsbeschreibung
Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbau (HOAI Anlage 12), architektonischen Ausbau (Anlage 10), Verkehrsanlagen (Anlage 13) sowie vollumfassende Schadstoffsanierung. Aufgaben: Überwachung der Ausführung gemäß Unterlagen und Bauvertrag, Schnittstellenmanagement, Vorbereitung, Schriftverkehr, Rechnungsprüfung, Nachtragsmanagement, Dokumentation, Besprechungswesen, LEAN Management sowie Planprüfung und Qualitätssicherung.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Die örtliche Bauüberwachung umfasst die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und geltenden Vorschriften. Zu den Aufgaben gehören die Koordination von Schnittstellen, Überwachung der Bauleistungen, Termin- und Kostenkontrolle, Nachtragsmanagement, Dokumentation, Besprechungen sowie Planprüfung und Qualitätssicherung. Details sind der Anlage 'Leistungsbeschreibung örtliche Bauüberwachung' zu entnehmen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
Bauüberwachung für Bahnbauarbeiten OU Neustadt (Oberbau, KIB, OLA, 50 Hz, LST)
Bauüberwachung für Bahnbauarbeiten der OU Neustadt gemäß Ril 208.1412Z30ff. Gewerke: Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau, OLA, 50 Hz-Anlagen sowie Schweißüberwachung. Aufgaben: Überwachung der Bauausführung, Abstimmungsgespräche, Nachtragsprüfung, Dokumentation, Aufmaß, Abnahmen und Rechnungsprüfung. Inklusive Betra-Antragstellung und Leistungen nach VV BAU/VV BAU-STE. LST- und TK-Anlagen sind nicht betroffen, lediglich bauzeitliche Kabelsicherung erforderlich. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg
2026-07_B6_OU_Neustadt_BÜB_ex-post_Bekanntmachung
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Bauüberwachung für sämtliche Arbeiten im Bahnbereich, gemäß Leistungsbilder nach Ril 208.1412Z30ff in den Gewerken Oberbau, Konstruktiver Ingenieur-bau (KIB), Elektrotechnik OLA, Elektrotechnik 50 Hz sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST). Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen Begleitung und Überwachung der Bauausführung, die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche, sowie bei nicht Vorliegen das Erwirken der Bevollmächtigung durch die DB InfraGO AG. Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende technische Fachbereiche: - Konstruktiver Ingenieurbau - Oberbau - Schweißüberwachung Oberbausysteme - OberIeitungsanIagen (OLA) - Elektrotechnik 50 Hz - Bauüberwachung Kabelverlegeaufsicht - Bauüberwachung Telekommunikation (TK) und Elektroenergieanlagen (EEA), siehe Hinweis - Leit- und Sicherungstechnik inkl. Bauzeitlicher Kabeltrasse (LST), siehe Hinweis Die Tätigkeit enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Leistungen der o.g. technischer Fachbereiche - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende Leistungsbilder gem. RiI 208.1212Z49: - Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung für Ing.-Bauwerke / Verkehrsanlagen / tech-nische Streckenausrüstungen - Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung - Betra-Antragstellung für den beauftragten Umfang - Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA Der konkrete inhaltliche Umfang ist vom Bieter als Anlage entsprechend detailliert nachzuweisen. Hinweis: Die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie Anlagen der Telekommunikation sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Die bestehenden Kabel werden bauzeitlich gesichert (gem. Bau-beschreibung abgedeckt mit Stahlplatten und mit Kies-Sandgemisch überschüttet). Die sachgemäße, bauzeitliche Absicherung und deren Rückbau müssen überwacht werden. Mit einzurechnen sind Leistungen gemäß folgenden Randbedingungen / Annahmen: - Mitwirkung bei Besprechungen im Durchschnitt 1 x pro Monat und zu den Sperrpausen verdichtet - Begleitung der Arbeiten gemäß den Erfordernissen der VVBAu / VVBau-STE und des Sperrpausenkonzeptes - Die Leistung des Betra-Antragstellers beinhaltet die Beantragung von maximal 10 Betren für die gemäß Sperrpausenkonzept bekannten Sperrpausen inklusive der dafür erforderlichen Abstimmungen mit den Betra-bearbeitenden Stellen der DB Netz AG. - Die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen des Bau-AN gehört nicht zum Leistungsumfang. Hierfür und für alle weiteren Bauleistungen, die nicht explizit zu dem hier benannten Leistungsum-fang gehören, stellt der AG eine gesonderte Bauüberwachung. - Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/WerraMeiningen
Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 29. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist oben genannte Kontaktstelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.