Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
Öffentliche Zahlungserinnerung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Hannover ÖFFENTLICHE ZAHLUNGSERINNERUNG Es wird daran erinnert, dass zum 31.08.2026 die Rückzahlung folgender Corona-Soforthilfen fällig sind: Corona-Soforthilfen, die in der Zeit vom 31.03.2020 bis 31.05.2020 beantragt wurden, nach den Richtlinien ― Bundes-Soforthilfe: Richtlinie über di...
Bankdienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
- Veröffentlicht:
- 10. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Bankdienste
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Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Hannover ÖFFENTLICHE ZAHLUNGSERINNERUNG Es wird daran erinnert, dass zum 31.08.2026 die Rückzahlung folgender Corona-Soforthilfen fällig sind: Corona-Soforthilfen, die in der Zeit vom 31.03.2020 bis 31.05.2020 beantragt wurden, nach den Richtlinien ― Bundes-Soforthilfe: Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten Kleinstunternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten (Corona-Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbständige); Erlass des MW vom 31.03.2020 - 35-323229/1400; Nds. Mbl. Nr. 15/2020 ― Landes-Soforthilfe: Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten (Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen); Erlass des MW vom 31.03.2020 - 35-323229/1401; Nds. Mbl. Nr. 15/2020 und deren Empfänger in den vergangenen Monaten per Bescheid aufgefordert wurden, die Corona-Soforthilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen, weil sie auf die Anforderung von Unterlagen/Anhörung nicht reagiert haben und somit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind oder trotz Aufforderung keine Rückmeldung zu einer möglichen Überkompensation abgegeben haben und somit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind oder der NBank eine Überkompensation gemeldet haben, also gemeldet haben, dass sie gemäß den anzuwendenden Vorgaben zu viel Corona-Soforthilfe erhalten haben. oder die Förderbedingungen nicht oder nur teilweise erfüllt haben. oder deren Empfänger in den vergangenen Monaten einen Kostenfestsetzungsbescheid und/oder Zinsbescheid erhalten haben und die Kosten bzw. Zinsen nicht oder nicht vollständig beglichen haben. Die Meldung der Überkompensation erfolgte in der Zeit ab November 2021 über ein Onlineportal unter Einreichung eines Excel-Berec
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