Landratsamt Rems-Murr-KreisWaiblingen
Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis im Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel 10 'Unteres Murrtal' (Landkreis Rems-Murr-Kreis). Umfasst Linien 367, 367A, 455, 455A, 457A, 488 mit insgesamt 478.566 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr als Gesamtleistung. Vertragslaufzeit 144 Monate. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich.
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Inhalt auf einen Blick
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel 10 'Unteres Murrtal' (Landkreis Rems-Murr-Kreis). Umfasst Linien 367, 367A, 455, 455A, 457A, 488 mit insgesamt 478.566 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr als Gesamtleistung. Vertragslaufzeit 144 Monate. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Rems-Murr-Kreis
- Veröffentlicht:
- 26. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste im Linienbündel 10 'Unteres Murrtal' (Landkreis Rems-Murr-Kreis). Umfasst Linien 367, 367A, 455, 455A, 457A, 488 mit insgesamt 478.566 Nutzwagen-Kilometern pro Jahr als Gesamtleistung. Vertragslaufzeit 144 Monate. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 10 „Unteres Murrtal“ im offenen Verfahren.
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien Linie 367 Backnang – Großaspach – Kleinaspach Linie 367A Backnang – Großaspach – Kleinaspach (Schülerverkehr) Linie 455 Backnang – Burgstall Linie 455A Burgstall – Kirchberg – Zwingelhausen – Großaspach (Schülerverkehr) Linie 457A Backnang – Aspach – Rielingshausen (Schülerverkehr) Linie 488 Kirchberg Bf – Zwingelhausen – Kirchberg Bf (Ortsbus Kirchberg) Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument - (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 478.566 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Nach Ziff. 5.1.3 wird der Vertrag eine Laufzeit von 144 Monaten haben. Bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren, muss der Genehmigungsinhaber der Genehmigungsbehörde Investitionen in das Rollmaterial nachweisen, die sich in der bisherigen Laufzeit nicht amortisieren können. Der Landkreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde zu reagieren, solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahr-gastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die zu-ständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflich-tungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags ab-zugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen. - Landkreis Ludwigsburg
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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im Linienbündel LB06 „Marbach“ (Linien 460, 460A, 461, 463, 465, X46, N46). Der Umfang beträgt ca. 1.043.936 Nutzwagen-Kilometer pro Jahr. Die Linien 461, 463 und 465 können ggf. in Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) überführt werden. Der Auftrag umfasst den Linienverkehr nach § 42 PBefG als Gesamtleistung. Anpassungen an Verkehrsbedürfnisse oder den Nahverkehrsplan sind während der Laufzeit möglich. - Landkreis Ludwigsburg
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Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr (Linien 443, 451, 456, 456A, 457) im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis (Linienbündel LB06 „Marbach“, Los 1). Die Leistung umfasst ca. 777.376 Nutzwagen-km/Jahr (Fahrplanzustand 1 bis 31.12.2029) und ca. 859.342 Nutzwagen-km/Jahr (Fahrplanzustand 2 ab 01.01.2030). Linie 451 wird erst ab 2030 bedient. Anpassungen des Verkehrsangebots während der Laufzeit sind gemäß den Bedingungen des Dienstleistungsauftrags möglich. - Landkreis LudwigsburgFrist: 14. Juni
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Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr (Linien 443, 451, 456, 456A, 457) im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis (Linienbündel LB06 „Marbach“, Los 1). Die Leistung umfasst ca. 777.376 Nutzwagen-km/Jahr (Fahrplanzustand 1 bis 31.12.2029) und ca. 859.342 Nutzwagen-km/Jahr (Fahrplanzustand 2 ab 01.01.2030). Linie 451 wird erst ab 2030 bedient. Anpassungen des Verkehrsangebots während der Laufzeit sind gemäß den Bedingungen des Dienstleistungsauftrags möglich. - Landkreis LudwigsburgLudwigsburgFrist: 29. Juli
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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis, Linienbündel LB06 'Marbach' Los 1. Umfasst Linien 443, 451, 456, 456A, 457. Zwei Fahrplanzustände: Zustand 1 ab Betriebsbeginn bis 31.12.2029 (777.376 Nutzwagen-km/Jahr), Zustand 2 ab 01.01.2030 bis Laufzeitende (859.342 Nutzwagen-km/Jahr). Linie 451 nur in Zustand 2. Gesamtleistung, offenes Verfahren. - Landkreis Osnabrück
Wettbewerbliche Vergabe des Landkreises Osnabrück eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Osnabrück Nord
Der Landkreis Osnabrück vergibt wettbewerblich einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Personenverkehrsdienste im Linienbündel Osnabrück Nord. Umfasst sind fahrplanmäßige Linienverkehre mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen, ca. 3.213.000 Fahrplankilometer pro Jahr bei Vertragsbeginn. Anpassungen an veränderte Verkehrsbedürfnisse, Nahverkehrspläne und neue Umstände sind vorgesehen. - Landkreis Ludwigsburg
Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis im Linienbündel LB06 „Marbach“ Los 1
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr (nach § 42 PBefG) auf den Linien 443, 451, 456, 456A und 457. Fahrplanzustand 1 (bis 31.12.2029): 777.376 Nutzwagen-km/Jahr. Fahrplanzustand 2 (ab 01.01.2030): 859.342 Nutzwagen-km/Jahr (inkl. Linie 451). Die Leistungen werden als Gesamtpaket vergeben. Anpassungen an Verkehrsbedürfnisse oder Nahverkehrspläne sind während der Laufzeit möglich. - Landkreis Ludwigsburg
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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr (nach § 42 PBefG) auf den Linien 443, 451, 456, 456A und 457. Fahrplanzustand 1 (bis 31.12.2029): 777.376 Nutzwagen-km/Jahr. Fahrplanzustand 2 (ab 01.01.2030): 859.342 Nutzwagen-km/Jahr (inkl. Linie 451). Die Leistungen werden als Gesamtpaket vergeben. Anpassungen an Verkehrsbedürfnisse oder Nahverkehrspläne sind während der Laufzeit möglich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.