Oberbergischer Kreis - Der LandratGummersbachTED
OBK Neubau Rettungswachen GU-Leistungen Paket 1
Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen Abme...
NON_RESIDENTIAL_BUILDING
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Inhalt auf einen Blick
Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen A...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Oberbergischer Kreis - Der Landrat
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- NON_RESIDENTIAL_BUILDING
- Bauobjekt:
- Feuerwehr- / Rettungswache
Bauobjekt-Klassifikation
- Feuerwehr- / RettungswacheHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen Abmessungen mit Erweiterungsmöglichkeiten entstehen. Die Größen der Rettungswachen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Rettungswachen werden voraussichtlich in 3 Vergabepakete aufgeteilt, die sukzessive veröffentlicht werden sollen. Diese Ausschreibung dient der Vergabe der Generalunternehmerleistungen für Paket 1, bestehend aus den Rettungswachen für folgende Standorte: 1. Rettungswache Morsbach 2. Rettungswache Marienheide-Mitte 3. Rettungswache Waldbröl Im Vorfeld wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Nutzern eine Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI bis hin zu einer Genehmigungsplanung einschließlich der erforderlichen Fachplanungen erstellt. Diese entspricht den abgestimmten Raumbedürfnissen und Anforderungen und wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Um auf die sehr unterschiedlichen Grundstückzuschnitte mit einer Entwurfsidee reagieren zu können, wurde ein Konzept entwickelt, bei dem das Raumprogramm zwei Modulen zugeordnet ist: Das Modul 1 beinhaltet die Wasch- und Fahrzeughalle(n) samt ihrer Nebenräume, das Modul 2 beinhaltet die Büro-, Sozial-, und Umkleideräume inklusive der Nebenräume. Diese beiden Module sind in zwei Formen zueinander angeordnet: in der "T-Anordnung" und in der "Rücken-an-Rücken-Anordnung". Die Anordnung je Standort ist in den Genehmigungsplänen definiert und entsprechend in der Ausführungsplanung des Generalunternehmers zu übernehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ist jeweils die Erstellung des schlüsselfertigen, funktionsfähigen und betriebsbereiten Gebäudes, einschließlich der technischen Anlagen, sowie aller noch erforderlichen Planungsleistungen, die bisher nicht, oder nicht vollständig erbracht wurden. Ausgenommen sind die seitens des Auftraggebers gesondert beauftragten Leistungen für Alarmierungstechnik, lose Möblierung und aktive Komponenten der IT. Der Generalunternehmer hat jedoch die Einbindung der Fachplanung für diese Leistungen und Gewerke in seiner Ausführungsplanung und im Zuge der Ausführung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Vergabeunterlagen wird eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beschrieben (vgl. 3.1.3 der FLB sowie ihre Anlagen Auftraggeber-Informationsanforderungen (AiA) und Muster-BIM-Abwicklungsplan (Muster-BAP), letzterer wird mit der Aufforderung zum ersten indikativen Angebot bereitgestellt). So-fern eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beauftragt wird, bestimmen sich Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad der vom AN zu erbringenden BIM-Leistungen nach den vorgenannten Vorgaben in der FLB und ihren Anlagen. Der Auftraggeber möchte allerdings den Wettbewerb um die Generalunternehmerleistungen nicht dadurch beschränken, dass er eine BIM-gestützte Projektbearbeitung zwingend vorgibt. Aus diesem Grund hat er sich zu einem gestuften Vorgehen entschlossen, bei dem die Entscheidung, ob BIM-Leistungen mit dem finalen Angebot optional, zwingend oder gar nicht abgefragt werden, im Lauf des Vergabeverfahrens, insbesondere auf Grundlage der indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche, entschieden wird. Die Rahmenbedingungen für dieses Vorgehen werden hiermit allen Bewerbern und Bietern transparent mitgeteilt: a) Die BIM-Leistungen sind zunächst eine nicht zwingende, optionale Leistung. Dies bedeutet, dass die Bieter in ihren ersten indikativen Angeboten die BIM-Leistungen anbieten dürfen und sollen, aber nicht müssen. b) Der Preis für die BIM-Leistungen wird im ersten indikativen Angebot informatorisch abgefragt. Er ist im Preisblatt separat und getrennt vom Pauschalpreis einzutragen und in den Pauschalpreis nicht einzurechnen. c) In den Gesprächen der ersten Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber mit den Bietern besprechen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen diese BIM-Leistungen anbieten können und möchten. d) Bleibt der Auftraggeber anschließend dabei, die BIM-Leistungen als nicht zwingend abzufragen, ist auch ein Angebot zuschlagsfähig, das keine BIM-Leistungen anbietet. Der Auftraggeber berücksichtigt aber im Rahmen der Qualitätswertung (Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement", vgl. Ziffer 5.1.10), ob der Bieter BIM-Leistungen gemäß den Vorgaben der FLB und ihrer Anlagen anbietet. Wird der Zuschlag auf ein Angebot mit BIM-Leistungen erteilt, hat der Auftragnehmer die BIM-Leistungen zum separat angebotenen Preis zu erbringen. e) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor der Aufforderung zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes zu streichen. Dann entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzept zum Qualitätsmanagement". f) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot von optionalen zu zwingend anzubietenden, mit Zuschlag zu beauftragenden Leistungen zu machen. Dies wird er nur tun, wenn die indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche gezeigt haben, dass alle Bieter die BIM-Leistungen anbieten können. In diesem Fall entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt beim Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement". Stattdessen wird der Preis für die BIM-Leistungen in den Pauschalpreis einzurechnen sein und über diesen nach dem Zuschlagskriterium "Preis" gewertet. Durch den skizzierten Umgang mit BIM-Leistungen wird sichergestellt, dass auch Bieter, die BIM-Leistungen nicht anbieten können oder wollen, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben können.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssenFrist: 20. Juli
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Gegenstand der Beschaffung ist die Implementierung einer neuen SAP S/4HANA-Systemlandschaft am Universitätsklinikum Essen. Im Fokus stehen die ERP-Module FI, CO, MM, PM und PS sowie die Integration aller relevanten Sub- und Umsysteme. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, technische Implementierung, Datenmigration, Systemintegration, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssen
Los 2 - SAP HCM-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der personalwirtschaftlichen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Essen durch Migration von SAP HCM auf H4S4 und/oder SAP SuccessFactors. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Systemkonfiguration, Datenmigration, Integration in die bestehende Systemlandschaft, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssenFrist: 20. Juli
Los 2 - SAP HCM-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der personalwirtschaftlichen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Essen durch Migration von SAP HCM auf H4S4 und/oder SAP SuccessFactors. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Systemkonfiguration, Datenmigration, Integration in die bestehende Systemlandschaft, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Universitätsklinikum Essen, AöREssenFrist: 20. Juli
Los 2 - SAP HCM-Transformation
Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung der personalwirtschaftlichen Systemlandschaft des Universitätsklinikums Essen durch Migration von SAP HCM auf H4S4 und/oder SAP SuccessFactors. Der Leistungsumfang umfasst Konzeption, Systemkonfiguration, Datenmigration, Integration in die bestehende Systemlandschaft, Change-Management und Schulung bis zum Go-Live (inkl. Hypercare) sowie optional die Unterstützung in der Weiterentwicklungsphase. Näheres kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Aufgrund technischer Limitierungen werden nachfolgend die Zuschlagskriterien dargestellt: 1. Preis 30% 300 Pkte. 2. Umsetzungskonzept 30% 300 Pkte. 3. Angebotspräsentation und Fallstudie 20% 200 Pkte. 4. Projektteam 20% 200 Pkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der vorstehen-den Kriterien das wirtschaftlichste ist. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Preis" erhält der Bieter die maximale Leistungspunktzahl, dessen Angaben für den Auftraggeber den besten Wert darstellen; die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihrer Angabe zur besten Angabe darstellen. Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote jeweils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grundlage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapolation der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Der Auftraggeber er-achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig. Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Der Auftraggeber erachtet die gewählten Wertungskriterien, deren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts-konform. Der Auftraggeber hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaßstäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. "TNS Dimarso" (Urt. v. 14.07.2016 - C-6/15, "TNS Dimarso") erklärt, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zweifeln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeobliegenheit. Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest. Zuschlagskriterium Nr. 1: Preis Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 300. Dies entspricht in der Gewichtung 30 %. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Aufgrund der Zeichenlimitierung sind nähere Informationen zu den nachfolgenden Kriterien der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zuschlagskriterium Nr. 2: Umsetzungskonzept Zuschlagskriterium Nr. 3: Angebotspräsentation und Fallstudie Zuschlagskriterium Nr. 4: Projektteam - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
BIM Qualitätsmanager für den Neubau der Feuerwache 1, 50676 Köln, Agrippastr. 18
Projektbeschreibung: Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt gehört mit fast 40.000 Einsätzen im Jahr zu den am häufigsten alarmierten Wachen im Stadtgebiet. Ihr zentraler Standort im Einsatzschwerpunkt Innenstadt ermöglicht nicht nur kurze Fahrzeiten im eigenen Einsatzgebiet, sondern auch schnelle Unterstützungsmöglich- keiten für benachbarte Feuer- und Rettungswachen. Die Bestandsgebäude entsprechen nicht mehr den Ansprüchen an eine moderne und zukunftsorientierte Feuer- und Rettungswache. Aufgrund der wachsenden Anforde- rungen an die Gefahrenabwehr sind die Kapazitätsgrenzen der bestehenden Feuer- und Rettungswache 1 erreicht. Die 1962 eröffnete Wache war für 60 Personen ausgelegt. Inzwischen sind es rund 260 Mitarbeitende, deren Zahl aufgrund des stetig steigenden Einsatzaufkommens weiterwachsen wird. In einer Großschadenslage mit Ausfall der Hauptleitstelle sind folgende Mitarbeiter pro Schicht zu erwarten: 51 Mitarbeiter*innen Feuer und Rettungswache, 29 Mitarbeiter*innen Ausweichleitstelle, 20 Mitarbeiter*innen Einsatzleitung, 20 Mitarbeiter*innen Krisenstab: Gesamt 120 Mitarbeiter*innen. Im Juni 2020 hat der Rat der Stadt Köln dem Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt zugestimmt. Dazu hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ein VgV Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb für Generalplanerteams als zweiphasigen nichtoffenen, anonymen, städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 ausgelobt. In den ersten Schritten werden die Bestandsgebäude in Gänze abgebrochen und Archäologische Untersuchungen durchgeführt. Im Anschluss daran wird der Neubau realisiert. Nach der Leistungsphase 4 wird durch den Generalplaner eine Funktionale Leistungsbeschreibung inklusive Leitdetails erstellt. Die Bauausführung wird von einem Generalunternehmer übernommen. Das Projekt rund um den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 wird in vier Teilprojekte aufgeteilt: 1. Abbruch 2. Archäologische Untersuchungen 3. Optional: projektbezogenes B-Plan Verfahren 4. Neubau Der Neubau beinhaltet 3 Hauptbestandteile - die Feuer- und Rettungswache, die Ausweichleitstelle sowie Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab. Insgesamt werden Flächen für mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge sowie die dazugehörigen Arbeits-, Ruhe- und Sozialräume, Flächen für die Ausweichleitstelle, Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab sowie optional Büroflächen für die Branddirektion und Dienstwohnungen für 12 zukünftige Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr zuzüglich der entsprechenden Technikflächen benötigt. Das Gesamtprojekt umfasst - rund 9.600 m² NUF - rund 13.800 m² BGF - rund 56.300 m³ BRI Es ist beabsichtigt den Neubau mit BIM darzustellen. Neben Generalplaner und Generalunternehmer sind an den verschiedenen Teilprojekten zahlreiche weitere Projektbeteiligte beteiligt. Insbesondere sind hier folgende Projektbeteiligte zu nennen: Abbruchingenieur, Römisch-Germanisches Museum, Verkehrsplaner et cetera und Ämter, wie zum Beispiel Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt et cetera Die Bauherrin beabsichtigt, die Planung des Neubaus von Beginn an mit der BIM-Methodik umzusetzen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen BIM - Qualitätsmanager. Es ist vorgesehen den BIM-Manager sowie den BIM-Gesamtkoordinator beim Generalplaner anzusiedeln. Der BIM-gestützte Planungsprozess soll von Beginn an darauf ausgerichtet werden, dass im Ergebnis neben einem hervorragenden Gebäude auch ein digitales Gebäudemodell vorliegt, über das das gesamte Facility-Management einschließlich der Instandhaltung des Gebäudes unterstützt und umgesetzt werden kann. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 5 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 1, Planung, (hier: Lph 1) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 2-3) Leistungsstufe 2: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 4) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3, Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 6-7) Leistungsstufe 3: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3 und in Anlehnung an die AHO (BIM) Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 5) Leistungsstufe 4: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 4, Ausführung (hier: Lph 8) Die erste Beauftragungsstufe erfolgt bis Leistungsphase 3. Eine Weiterbeauftragung über Leistungsphase 3 hinaus erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. Sofern keine Weiterbeauftragung über die Leistungsphase 3 hinaus erfolgt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Die vollständige ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung aufgeführt und ist zu beachten. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
BIM Qualitätsmanager für den Neubau der Feuerwache 1, 50676 Köln, Agrippastr. 18
Projektbeschreibung: Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt gehört mit fast 40.000 Einsätzen im Jahr zu den am häufigsten alarmierten Wachen im Stadtgebiet. Ihr zentraler Standort im Einsatzschwerpunkt Innenstadt ermöglicht nicht nur kurze Fahrzeiten im eigenen Einsatzgebiet, sondern auch schnelle Unterstützungsmöglich- keiten für benachbarte Feuer- und Rettungswachen. Die Bestandsgebäude entsprechen nicht mehr den Ansprüchen an eine moderne und zukunftsorientierte Feuer- und Rettungswache. Aufgrund der wachsenden Anforde- rungen an die Gefahrenabwehr sind die Kapazitätsgrenzen der bestehenden Feuer- und Rettungswache 1 erreicht. Die 1962 eröffnete Wache war für 60 Personen ausgelegt. Inzwischen sind es rund 260 Mitarbeitende, deren Zahl aufgrund des stetig steigenden Einsatzaufkommens weiterwachsen wird. In einer Großschadenslage mit Ausfall der Hauptleitstelle sind folgende Mitarbeiter pro Schicht zu erwarten: 51 Mitarbeiter*innen Feuer und Rettungswache, 29 Mitarbeiter*innen Ausweichleitstelle, 20 Mitarbeiter*innen Einsatzleitung, 20 Mitarbeiter*innen Krisenstab: Gesamt 120 Mitarbeiter*innen. Im Juni 2020 hat der Rat der Stadt Köln dem Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 in der Kölner Innenstadt zugestimmt. Dazu hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ein VgV Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb für Generalplanerteams als zweiphasigen nichtoffenen, anonymen, städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 ausgelobt. In den ersten Schritten werden die Bestandsgebäude in Gänze abgebrochen und Archäologische Untersuchungen durchgeführt. Im Anschluss daran wird der Neubau realisiert. Nach der Leistungsphase 4 wird durch den Generalplaner eine Funktionale Leistungsbeschreibung inklusive Leitdetails erstellt. Die Bauausführung wird von einem Generalunternehmer übernommen. Das Projekt rund um den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 wird in vier Teilprojekte aufgeteilt: 1. Abbruch 2. Archäologische Untersuchungen 3. Optional: projektbezogenes B-Plan Verfahren 4. Neubau Der Neubau beinhaltet 3 Hauptbestandteile - die Feuer- und Rettungswache, die Ausweichleitstelle sowie Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab. Insgesamt werden Flächen für mindestens 19 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge sowie die dazugehörigen Arbeits-, Ruhe- und Sozialräume, Flächen für die Ausweichleitstelle, Räumlichkeiten für die Einsatzleitung und den Krisenstab sowie optional Büroflächen für die Branddirektion und Dienstwohnungen für 12 zukünftige Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr zuzüglich der entsprechenden Technikflächen benötigt. Das Gesamtprojekt umfasst - rund 9.600 m² NUF - rund 13.800 m² BGF - rund 56.300 m³ BRI Es ist beabsichtigt den Neubau mit BIM darzustellen. Neben Generalplaner und Generalunternehmer sind an den verschiedenen Teilprojekten zahlreiche weitere Projektbeteiligte beteiligt. Insbesondere sind hier folgende Projektbeteiligte zu nennen: Abbruchingenieur, Römisch-Germanisches Museum, Verkehrsplaner et cetera und Ämter, wie zum Beispiel Bauaufsichtsamt, Stadtplanungsamt et cetera Die Bauherrin beabsichtigt, die Planung des Neubaus von Beginn an mit der BIM-Methodik umzusetzen. Hierfür sucht die Auftraggeberin einen BIM - Qualitätsmanager. Es ist vorgesehen den BIM-Manager sowie den BIM-Gesamtkoordinator beim Generalplaner anzusiedeln. Der BIM-gestützte Planungsprozess soll von Beginn an darauf ausgerichtet werden, dass im Ergebnis neben einem hervorragenden Gebäude auch ein digitales Gebäudemodell vorliegt, über das das gesamte Facility-Management einschließlich der Instandhaltung des Gebäudes unterstützt und umgesetzt werden kann. Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu § 5 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: Leistungsstufe 1: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 1, Planung, (hier: Lph 1) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 2-3) Leistungsstufe 2: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 2, Planung (hier: Lph 4) und in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3, Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 6-7) Leistungsstufe 3: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 3 und in Anlehnung an die AHO (BIM) Ausführungsvorbereitung (hier: Lph 5) Leistungsstufe 4: in Anlehnung an die AHO (BIM) Projektstufe 4, Ausführung (hier: Lph 8) Die erste Beauftragungsstufe erfolgt bis Leistungsphase 3. Eine Weiterbeauftragung über Leistungsphase 3 hinaus erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien. Sofern keine Weiterbeauftragung über die Leistungsphase 3 hinaus erfolgt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung aufgeführt und ist zu beachten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Oberbergischer Kreis - Der Landrat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.