Oberbergischer Kreis - Der LandratGummersbachTED
OBK Neubau Rettungswachen GU-Leistungen Paket 1
Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen Abme...
Nichtwohnungsbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Oberbergischer Kreis - Der Landrat
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 24. August 2026
- Thema:
- Nichtwohnungsbau
- Bauobjekt:
- Feuerwehr- / Rettungswache
Bauobjekt-Klassifikation
- Feuerwehr- / RettungswacheHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen Abmessungen mit Erweiterungsmöglichkeiten entstehen. Die Größen der Rettungswachen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Rettungswachen werden voraussichtlich in 3 Vergabepakete aufgeteilt, die sukzessive veröffentlicht werden sollen. Diese Ausschreibung dient der Vergabe der Generalunternehmerleistungen für Paket 1, bestehend aus den Rettungswachen für folgende Standorte: 1. Rettungswache Morsbach 2. Rettungswache Marienheide-Mitte 3. Rettungswache Waldbröl Im Vorfeld wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Nutzern eine Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI bis hin zu einer Genehmigungsplanung einschließlich der erforderlichen Fachplanungen erstellt. Diese entspricht den abgestimmten Raumbedürfnissen und Anforderungen und wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Um auf die sehr unterschiedlichen Grundstückzuschnitte mit einer Entwurfsidee reagieren zu können, wurde ein Konzept entwickelt, bei dem das Raumprogramm zwei Modulen zugeordnet ist: Das Modul 1 beinhaltet die Wasch- und Fahrzeughalle(n) samt ihrer Nebenräume, das Modul 2 beinhaltet die Büro-, Sozial-, und Umkleideräume inklusive der Nebenräume. Diese beiden Module sind in zwei Formen zueinander angeordnet: in der "T-Anordnung" und in der "Rücken-an-Rücken-Anordnung". Die Anordnung je Standort ist in den Genehmigungsplänen definiert und entsprechend in der Ausführungsplanung des Generalunternehmers zu übernehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ist jeweils die Erstellung des schlüsselfertigen, funktionsfähigen und betriebsbereiten Gebäudes, einschließlich der technischen Anlagen, sowie aller noch erforderlichen Planungsleistungen, die bisher nicht, oder nicht vollständig erbracht wurden. Ausgenommen sind die seitens des Auftraggebers gesondert beauftragten Leistungen für Alarmierungstechnik, lose Möblierung und aktive Komponenten der IT. Der Generalunternehmer hat jedoch die Einbindung der Fachplanung für diese Leistungen und Gewerke in seiner Ausführungsplanung und im Zuge der Ausführung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Vergabeunterlagen wird eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beschrieben (vgl. 3.1.3 der FLB sowie ihre Anlagen Auftraggeber-Informationsanforderungen (AiA) und Muster-BIM-Abwicklungsplan (Muster-BAP), letzterer wird mit der Aufforderung zum ersten indikativen Angebot bereitgestellt). So-fern eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beauftragt wird, bestimmen sich Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad der vom AN zu erbringenden BIM-Leistungen nach den vorgenannten Vorgaben in der FLB und ihren Anlagen. Der Auftraggeber möchte allerdings den Wettbewerb um die Generalunternehmerleistungen nicht dadurch beschränken, dass er eine BIM-gestützte Projektbearbeitung zwingend vorgibt. Aus diesem Grund hat er sich zu einem gestuften Vorgehen entschlossen, bei dem die Entscheidung, ob BIM-Leistungen mit dem finalen Angebot optional, zwingend oder gar nicht abgefragt werden, im Lauf des Vergabeverfahrens, insbesondere auf Grundlage der indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche, entschieden wird. Die Rahmenbedingungen für dieses Vorgehen werden hiermit allen Bewerbern und Bietern transparent mitgeteilt: a) Die BIM-Leistungen sind zunächst eine nicht zwingende, optionale Leistung. Dies bedeutet, dass die Bieter in ihren ersten indikativen Angeboten die BIM-Leistungen anbieten dürfen und sollen, aber nicht müssen. b) Der Preis für die BIM-Leistungen wird im ersten indikativen Angebot informatorisch abgefragt. Er ist im Preisblatt separat und getrennt vom Pauschalpreis einzutragen und in den Pauschalpreis nicht einzurechnen. c) In den Gesprächen der ersten Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber mit den Bietern besprechen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen diese BIM-Leistungen anbieten können und möchten. d) Bleibt der Auftraggeber anschließend dabei, die BIM-Leistungen als nicht zwingend abzufragen, ist auch ein Angebot zuschlagsfähig, das keine BIM-Leistungen anbietet. Der Auftraggeber berücksichtigt aber im Rahmen der Qualitätswertung (Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement", vgl. Ziffer 5.1.10), ob der Bieter BIM-Leistungen gemäß den Vorgaben der FLB und ihrer Anlagen anbietet. Wird der Zuschlag auf ein Angebot mit BIM-Leistungen erteilt, hat der Auftragnehmer die BIM-Leistungen zum separat angebotenen Preis zu erbringen. e) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor der Aufforderung zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes zu streichen. Dann entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzept zum Qualitätsmanagement". f) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot von optionalen zu zwingend anzubietenden, mit Zuschlag zu beauftragenden Leistungen zu machen. Dies wird er nur tun, wenn die indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche gezeigt haben, dass alle Bieter die BIM-Leistungen anbieten können. In diesem Fall entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt beim Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement". Stattdessen wird der Preis für die BIM-Leistungen in den Pauschalpreis einzurechnen sein und über diesen nach dem Zuschlagskriterium "Preis" gewertet. Durch den skizzierten Umgang mit BIM-Leistungen wird sichergestellt, dass auch Bieter, die BIM-Leistungen nicht anbieten können oder wollen, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben können.
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Der Leistungsumfang der qualitätssichernden Projektsteuerung beinhaltet die Prüfung und Kontrolle auf Übereinstimmung der ausgeschriebenen Leistungen mit der Planung, der anschließenden Realisierung und der Mängelverfolgung für die Technische Ausrüstung. Voraussetzung ist die selbständige Einarbeitung in die Vertragsunterlagen. Ziel ist es, ein qualitativ einwandfreies und den Anforderungen voll entsprechendes Bauwerk zu schaffen. Eine enge Absprache zwischen den Projektbeteiligten der LHH und der qualitätssichernden Projektsteuerung unterschiedlicher Fachdisziplinen ist dafür erforderlich. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten sowie der Einhaltung des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts. Die Leistung für die qualitätssichernde Projektsteuerung wird wie folgt vergeben: Qualitätssichernde Projektsteuerung für Technische Ausrüstung angelehnt an §§53 und ff. HOAI. Gewerkegruppe 1: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Lufttechnische Anlagen, - Nutzungsspezifische und Verfahrenstechnische Anlagen, - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken, - Technische Anlagen in Außenanlagen, Gewerkegruppe 2: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Gewerkegruppe 3: - Förderanlagen, Zur Vermeidung von Interessenskonflikten ist die Vergabe der qualitätssichernden Projektsteuerung an einen am gleichnamigen ÖPP-Projekt beteiligten Auftragnehmer ausgeschlossen. 2. Leistungsumfang der qualitätssichernden Projektsteuerung und FLB-Erstellung Die Aufgaben der Projektleitung werden vollumfänglich von dem Auftraggeber übernommen. Qualitätssichernde Projektsteuerung für Fachplanung, angelehnt an §§ 53 ff. HOAI. 2.1 Erstellung Funktionale Leistungsbeschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe 2.1.1 Analyse der Grundlagen und umfassende Einarbeitung in die übergebenen Projektunterlagen. Überführung aller bereits vorhandenen Ergebnisse und Erkenntnisse aller Projektbeteiligten in die FLB. 2.1.2 Ergänzung und Vervollständigung der Vergabeunterlagen und strukturierte Zusammenführung dieser Unterlagen. Klärung offener Punkte. 2.1.3 Erstellung einer ergebnisorientierten FLB unter Berücksichtigung aller Vorgaben des Auftraggebers. Die FLB soll den Bietern alle notwendigen Informationen für eine optimale Angebotserstellung und Leistungserbringung geben. 2.1.4 Teilnahme an Bietergesprächen und Vertragsverhandlungen. Klärung von Bieteranfragen in der Angebotsphase. 2.1.5 Prüfung der eingehenden Angebote. 2.2 Qualitätskontrolle und Dokumentation vor Abnahme 2.2.1 Überprüfen der vom ÖPP-Partner ausgearbeiteten Baugenehmigungsplanung (vor Antrag-stellung) auf Übereinstimmung mit der Vertragsleistung (ÖPP-Bausoll und der daraus resultierende Vertrag). 2.2.2 Überprüfen und Fortschreiben der vom ÖPP-Partner ausgearbeiteten Ausführungs-pläne, ggf. BIM-Modell; auf Übereinstimmung mit der Vertragsleistung (ÖPP-Bausoll und der daraus resultierende Vertrag). 2.2.3 Mitwirken bei der Prüfung von Nachträgen des ÖPP-Partners. 2.2.4 Mitwirken bei der Prüfung der mit dem ÖPP-Partner vertraglich festgelegten Termine der Bauausführung einschl. Ausführungsvorbereitung bis zur Übergabe an die Nutzer, ggf. Vorbereitung der erforderlichen Rügeverfahren gem. VOB. 2.2.5 Qualitätskontrolle der Ausführung vor Ort und Prüfung auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung und dem Vertrag mit dem ÖPP-Partner (in Abhängigkeit vom Bauablauf, im Normalfall mind. 1mal wöchentlich) inkl. Fotodokumentation und Mängelbericht. 2.2.6 Berichtswesen: Erstellung von Monatsberichten. 2.2.7 Regelmäßige Teilnahme an den Projektbesprechungen (wöchentlich) inkl. Vor- und Nachbereitung. 2.2.8 Mitwirken und Steuern der Bemusterungsplanung 2.2.9 Mitwirken bei der Organisation von Vorbegehungen zur Vorbereitung der Abnahme der Bauleistung. 2.2.10 Mitwirken bei den Abnahmen. einschließlich der Mängelverfolgung und Kontrolle der Mängelbeseitigung. 2.2.11 Mitwirken bei der Feststellung, Verfolgung und Beseitigung von Mängeln sowie Rüge-verfahren gem. VOB. 2.2.12 Überprüfen der vertraglich mit dem ÖPP-Partner vereinbarten Leistung zur Dokumentation, (Abforderung vom ÖPP-Partner, Prüfung auf Vollständigkeit ggf. Nachforderung und Übergabe an den AN) 2.3 Qualitätskontrolle und Objektbetreuung nach Abnahme 2.3.1 Fachliche Bewertung der innerhalb der Gewährleistungsfristen festgestellten Mängel, bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschl. notwendiger Begehungen sowie Nachverfolgung und Vorbereitung ggf. erforderlicher Rügeverfahren 2.3.2 Prüfung der mit dem ÖPP-Partner vertraglich vereinbarten Wartungsfristen und deren Doku-mentation während der Verjährungsfristen. 2.3.3 Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängel-ansprüche gegenüber dem ÖPP-Partner inkl. Fotodokumentation und Mängelbericht sowie Überwachen der Mängelbeseitigung.Neubau Kita Bergheim - GU-Leistung
rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbHKölnFrist: 21. Sept.Die rainbowtrekkers Kinderhäuser GmbH plant im Wohn- und Entwicklungsgebiet "Am Tonnenberg" in Bergheim (Nordrhein-Westfalen) den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte. Ziel des Bauherrn ist die Errichtung einer Kindertagesstätte, welche die Raumbedarfe sowie das pädagogische Konzept dauerhaft und wirtschaftlich umsetzt und termingerecht zur Nutzung übergeben wird. Erwartet wird ein Gebäude in Holzbauweise mit einer der vorgesehenen Nutzung entsprechenden Dauerhaftigkeit sowie einer ressourcenschonenden, wirtschaftlichen und nachhaltigen Konstruktion. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere die Erstellung sämtlicher erforderlicher Werk-, Ausführungs-, Detail-, Montage-, Bestands- und Revisionsplanungen auf Grundlage der bereitgestellten Ausschreibungs- und Planungsunterlagen sowie sämtliche zur vollständigen, schlüsselfertigen und funktionsfähigen Errichtung erforderlichen Liefer-, Bau-, Koordinations- und Nebenleistungen. Die Leistung umfasst ferner sämtliche Prüfungen, Inbetriebnahmen, Funktionsprüfungen, Einweisungen, Dokumentationen und Bestandsunterlagen sowie die termingerechte Übergabe eines vollständig funktionsfähigen und mängelfreien Bauwerks an den Auftraggeber. Zur schlüsselfertigen Herstellung durch den Auftragnehmer gehören nicht: - Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen, Altlastenbeseitigung - Möblierung (siehe Grundrisse) - Lieferung und Montage der Kücheneinrichtung einschließlich Küchengeräte sowie deren betriebsfertiger Anschluss, soweit nicht ausdrücklich in der KG 400 beschrieben, erfolgen bauseits - Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule sowie der hierzu gehörenden Wechselrichter, Batteriespeicher und weiterer Contracting-Komponenten, soweit diese bauseits geliefert werden. Die erforderlichen baulichen Voraussetzungen, Unterkonstruktionen, Leitungswege, Leerrohre, Dachdurchführungen sowie sämtliche Schnittstellen sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers entsprechend der Fachplanung TGA - Lieferung, Montage und Konfiguration der aktiven Netzwerkkomponenten (Switches, Router, WLAN-Access-Points und vergleichbare aktive Komponenten), sofern in der Fachplanung TGA nichts Abweichendes geregelt istPlanungsleistungen Neubau Rettungswache Wermsdorf - Los 1
Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, StraßenbauamtEilenburgFrist: 28. Aug.Gegenstand des Projektes ist die Vergabe von Planungsleistungen (Architekten- und Fachplanerleistungen inklusive Gebäudeplanung, Freiflächenplanung, Tragwerksplanung, HLSK, ELT, Wärme-, Brand- und Schallschutz) für den beabsichtigten Neubau zum Bauvorhaben einer Rettungswache in der Gemeinde Wermsdorf. Das Vorhaben gliedert sich in Bestandteile (Losaufteilung): Los 1 - Gebäudeplanung, Selbständige Frei-/ Außenanlagen, Sonstige Planungsleistungen (Brandschutz / Wärmeschutz u. Energiebilanzierung / Schallschutz) Los 2 - Tragwerksplanung Los 3 - Technische Ausrüstung (ELT) Los 4 - Technische Ausrüstung (HLSK) Jedes bietende Unternehmen kann für jedes Los Angebote unterbreiten. Es gibt keine Loslimitierung. Gegenstand des hier maßgeblichen Verfahrens, betreffend die Vergabenummer: 2026_ZIM_001-P-1, stellt die zu vergebenden Leistungen für das Los 1 dar.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Oberbergischer Kreis - Der Landrat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.