Stadt Flensburg - Zentrale VergabestelleTED
Notunterkünfte für obdachlose Personen, pädagogische Betreuung
Pädagogische Betreuung in den Notunterkünften der Stadt Flensburg für obdachlose Personen. Betreuung tagsüber montags bis freitags in 2 Unterkünften mit insgesamt 130 Plätzen. Erforderlich sind 5 Vollzeitkräfte oder entsprechende Teilzeitkräfte.
Soziale Dienste
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Inhalt auf einen Blick
Pädagogische Betreuung in den Notunterkünften der Stadt Flensburg für obdachlose Personen. Betreuung tagsüber montags bis freitags in 2 Unterkünften mit insgesamt 130 Plätzen. Erforderlich sind 5 Vollzeitkräfte oder entsprechende Teilzeitkräfte.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Flensburg - Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 03. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Soziale Dienste
Ausschreibungsbeschreibung
Pädagogische Betreuung in den Notunterkünften der Stadt Flensburg für obdachlose Personen. Betreuung tagsüber montags bis freitags in 2 Unterkünften mit insgesamt 130 Plätzen. Erforderlich sind 5 Vollzeitkräfte oder entsprechende Teilzeitkräfte.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Notunterkünfte für obdachlose Personen, pädagogische Betreuung
Pädagogische Betreuung in den Notunterkünften der Stadt Flensburg für obdachlose Personen. Die Leistung ist tagsüber von Montag bis Freitag in 2 Notunterkünften mit insgesamt 130 Plätzen zu erbringen. Es wird von 5 Vollzeitkräften oder entsprechender Teilzeitbesetzung ausgegangen. - Stadt Flensburg - Zentrale Vergabestelle
Notunterkünfte für obdachlose Personen, pädagogische Betreuung
Vergabe-Nr. 32/2026: Pädagogische Betreuung, tätig in den Notunterkünften der Stadt Flensburg zur Betreuung obdachloser Personen. Die Betreuungsleistung ist tagsüber montags bis freitags in 2 Notunterkünften mit insgesamt 130 Unterbringungsplätzen zu erbringen. Es ist von einer Betreuung mit 5 Vollzeitkräften bzw. einer dieser Arbeitsleistung entsprechenden Zahl an Teilzeitkräften auszugehen. - Stadt LüdenscheidN/AFrist: 02. Aug.
Betreuung von Sammelunterkünften bei Massenzustrom von Flüchtenden durch freie Träger der Wohlfahrtspflege oder andere geeignete Träger
Markterkundung der Stadt Lüdenscheid zur Betreuung von zwei Sammelunterkünften bei Massenzustrom von Flüchtenden: leerstehende Grundschule (ca. 5 km außerhalb, 140 Plätze) und Integrations- und Begegnungszentrum (ca. 1 km zentrumsnah, 130 Plätze). Beide mit enger Bettbelegung, Zelleinheiten und zentralem Bewirtungsraum. Inbetriebnahme innerhalb von 5 Tagen erforderlich. Gesucht werden freie Träger der Wohlfahrtspflege oder andere geeignete Träger. - Bezirksregierung KölnKölnFrist: 14. Aug.
Pfortendienst ab 2026
1. Aufgaben des Sicherheitspersonals - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr) - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.) - Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle) - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind - Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Vermittlung von Telefongesprächen - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen. - Bezirksregierung KölnKölnFrist: 14. Aug.
Pfortendienst ab 2026
1. Aufgaben des Sicherheitspersonals - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr) - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.) - Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle) - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind - Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Vermittlung von Telefongesprächen - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen. - Bezirksregierung KölnKölnFrist: 14. Aug.
Pfortendienst ab 2026
1. Aufgaben des Sicherheitspersonals - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr) - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.) - Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle) - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind - Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Vermittlung von Telefongesprächen - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen. - Stadt Offenbach am Main
Uhlandschule Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gebäude sollen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau innenräumlich überarbeitet werden. Zudem ist zu prüfen, ob die zusätzlich erforderlichen Flächen im Dachgeschoss des Hauptgebäudes oder an anderer Stelle als Ergänzung oder Aufstockung realisert werden können. Eine Machbarkeitsstudie für ein räumlich-pädagogisches Konzept wurde bereits erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden bereits Optionen untersucht, von welchen mindestens 2 vertieft werden sollen. Die zu erhaltenden Gebäude sind durchweg in Massivbauweise errichtet. Die Fenster als auch die Gebäudehülle sollen denkmalgerecht energetisch saniert werden und einen Sonnenschutz erhalten. Im Rahmen der Planungsleistung ist eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu realisieren. Die bestehenden Schulgebäude als auch der Schulhof sollen die Anforderungen und Bedürfnisse einer zeitgemäßen Grundschule als ganzheitlichem Lern- und Lebensort mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Der schützenswerte Baumbestand ist möglichst zu erhalten. Wie bereits unter Punkt 3.3. beschrieben, wurde die innere Struktur der Bestandsgebäude (aller im Teil 2 genannten Gebäude) im Zuge der pädagogischen Fachberatung gesamtkonzeptionell betrachtet und der Umfang einer eventuell erforderlichen baulichen Erweiterung definiert. Die Ergebnisse sind in eine Machbarkeitsstudie eingeflossen, in welcher mehrere Szenarien entwickelt wurden. Die Cafeteria ist so zu planen, dass der Raum auch für andere schulische Zwecke oder als Aula für die Schule nutzbar ist. Alle Gebäudeteile der Uhlandschule stehen unter Denkmalschutz. Die Planung von neuer Bausubstanz muss dies entsprechend berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie mit dem Raum- und Nutzungskonzept sowie dem zugehörigen Raumprogramm und erste Studien zu Statik, Brandschutz und energetischer Sanierung, werden den Planenden in Stufe II des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Organisation der Nutzungen aus der Machbarkeitsstudie ist in der Planungsphase durch die Planenden zu prüfen und ggfs. entsprechend der Ergebnisse weiterer Voruntersuchungen und -planungen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschafts- und wenig Verkehrsflächen. Dies kann und soll durch sinnvollerweise mehrfach zu nutzende Räume erreicht werden, welche die traditionelle Unterscheidung zwischen Beschulung am Vormittag und Betreuung am Nachmittag durchbricht, ohne das Bedürfnis nach individueller Ausstattung und Nutzung einzelner Räume zu missachten. Durch die künftig längere Aufenthaltsdauer der Schüler*innen in den schulischen Räumen ist es insbesondere wichtig, dass die Gebäude incl. Freianlagen den Kindern als "zweite Heimat" dient und die dafür erforderliche Aufenthaltsqualität bietet. Hervorzuheben sind, neben der gewünschten räumlichen Qualität, insbesondere auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik. Zusammenfassend ist dem Auftraggeber eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Schule auf Basis einer verbindenden Architektur von Bestand, Sanierung, ggf. Ersatzneubau und Schulhof wichtig sowie ein respektvoller Umgang mit dem Ensembleschutz innerhalb der spezifischen städtebaulichen Umgebung. Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: Ein kurzer Stegreifentwurf als Arbeitsprobe mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500 Euro brutto vergütet, sollten Bietende keinen Zuschlag erhalten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist weitere Details siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadtverwaltung Balingen Amt für Hochbau-und GebäudewirtschaftBalingen
Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 + BL, gemäß § 49 ff. HOAI
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Büro für die Tragwerksplanung des Umbaus und der Erweiterung der Längenfeldschule in Balingen ermittelt werden. Beschreibung: 1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebot- und Bearbeitungsphase: Die max. 5 geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen. Auf dieser Basis soll ein Honorarangebot sowie eine Präsentation für die Bietergespräche erstellt werden. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Balingen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. - Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeld
Patrouillen- und Schließdienste für städtische Schulen, Kitas und Sportanlagen
1.1.1 Sicherheitsdienstleistungen an Schulen, Kitas und Sportanlagen in den Schulferien - Bestreifung im Verbund mit mehreren Schulen, Kitas und Sportanlagen in den nachfolgend genannten Stadtbezirken als Patrouille mit 2 Personen in den Schulferien (Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien) - Kontrollen des Schulgeländes, aller außen erreichbaren Fenster, Türen und Tore auf Verschluss und Unversehrtheit sowie die Überprüfung des unmittelbaren Umfeldes auf verdächtige Personen. - Das Gelände ist fußläufig zu kontrollieren. Die Kontrolle ist anhand der im weiteren Verlauf der Leistungsbeschreibung im Einzelnen genannten Transponder zu bestätigten. - Ausübung und Durchsetzung des Hausrechts: Erteilung von Platzverweisen, Durchsetzung des Alkoholverbots auf dem Schulgelände, Zusammenarbeit mit der Polizei 1.1.2 Schließdienst - Durchführung eines Schließdienstes - Kontrollgang des (Schul-)außengeländes auf verdächtige Personen - Das Gelände ist fußläufig zu kontrollieren. Die Kontrolle ist anhand der im weiteren Verlauf der Leistungsbeschreibung im Einzelnen genannten Transponder zu bestätigten. - Ausübung und Durchsetzung des Hausrechts: Erteilung von Platzverweisen, Durchsetzung des Alkoholverbots auf dem (Schul-)gelände, Zusammenarbeit mit der Polizei 1.1.3 Schulhoföffnung bzw. -verschluss in den Schulferien - Durchführung eines Schließdienstes an maximal 10 Schulen in Bielefeld (Bezirk Nord) ? Kontrollgang des Schulaußengeländes auf verdächtige Personen - Das Gelände ist fußläufig zu kontrollieren. Die Kontrolle ist anhand der im weiteren Verlauf der Leistungsbeschreibung im Einzelnen genannten Transponder zu bestätigten. - Ausübung und Durchsetzung des Hausrechts: Erteilung von Platzverweisen, Durchsetzung des Alkoholverbots auf dem (Schulgelände, Zusammenarbeit mit der Polizei Insgesamt sind es 10 Schulen im Bezirk Nord, die je nach Einzelfallentscheidung für diese Leistung in Frage kommen. Erfahrungsgemäß sind in jedem Bezirk zunächst 5 Schulen zu berücksichtigt, wobei die Möglichkeit besteht, dass bis zu 2 weitere Schulen je Bezirk hinzukommen können. Bei der Angebotsabgabe ist daher mit 5 Schulen pro Bezirk zu kalkulieren. Die Mitteilung, welche der aufgeführten Schulen im jeweiligen Ferienzeitraum geöffnet bzw. geschlossen werden sollen, erfolgt spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn. 1.1.4 Ausweitung des Leistungsumfangs Kurzfristig erforderliche Bewachung - Objektschutz an Schulaußenanlagen, Kitas und Sportanlagen In Einzelfällen kann es erforderlich sein, die in dieser Ausschreibung beschriebene Leistung auszuweiten. Weitere Dienste sind nach schriftlicher Anforderung durch den AG mit einer Vorlaufzeit von sieben Werktagen (Werktage sind Montag bis Samstag) ebenfalls vom AN zu übernehmen. In Ausnahmefällen kann eine sofortige Ausweitung des Leistungsumfanges durch folgende Personen schriftlich angefordert werden: - Abteilungsleitung Kaufmännisches Facilitymanagement, Bewirtschaftung des Immobilienservicebetriebs der Stadt Bielefeld, 230.21 - Teamleitung Team 1 - Interne Nutzer 230.211 - Sachbearbeiter Team 1 - Interne Nutzer 230.211 Die Anzahl der Patrouillenfahrten wird anlassbezogen festgelegt. Die Abrechnung erfolgt zu den Sätzen des eingereichten Preisblattes. Die Häufigkeit der Patrouillenfahrten oder Schließungen sowie Uhrzeiten werden anlassbezogen festgelegt. - Markt Regenstauf
Kindergarten am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Grundschule Ramspau
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Entsorgung der anfallenden Speisereste und Abfälle. Übliche Nebenleistungen sind, soweit branchenüblich und erforderlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind, zu erbringen. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf einer Prognose beruhender, geschätzter Richtwert und veränderbar. Die Hinweise auf den voraussichtlichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung dieser Höhe. Die Anlieferung der Speisen an Kindertageseinrichtungen hat spätestens 15 Minuten vor Beginn der Essensausgabe und frühestens eine Stunde davor zu erfolgen. Die genauen Anlieferungszeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Für Grundschulen gelten die oben genannten Anlieferungszeiten verbindlich. Als Bewirtschaftungsform ist die Fremdbewirtschaftung gewählt. Die Bewirtschaftung erfolgt daher durch einen externen Auftragnehmer als Dienstleistungserbringer. Gewähltes Küchensystem: Ausgabeküche Die Küche ist bei der Lebensmittelüberwachung zu melden. Der Nachweis über die entsprechende Meldung ist beim Auftraggeber ohne weitere Aufforderung mit Leistungsbeginn bei diesem einzureichen. Folgende Verpflegungssysteme sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: Cook & Hold Standort der Produktion: Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe den Küchenstandort anzugeben, von dem aus die Belieferung erfolgt. Die Vergabe ist unterteilt in drei Teillose. Es können Angebote für eines, zwei oder drei Lose abgegeben werden. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt, d.h. der Bieter kann grds. auf alle drei Lose den Zuschlag erhalten. Los 1 1. Kinderhaus Steinsberger Dorfzwerge, Pfalzgrafenstr. 2, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 69 2. Kindergarten Eitlbrunner Dorfzwerge, Am Sportplatz 1, 93128 Regenstauf/Eitlbrunn - tägliche Essensanzahl: 35 3. Grundschule Steinsberg-Eitlbrunn, Pfalzgrafenstr. 4, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 50-52 Insgesamt: 154 - 156 Essen täglich; ca. 33.880 - 34.320 Essen jährlich Los 2 1. Eckert Kinderhaus, Dr.-Robert-Eckert-Str. 1a, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 88 2. Kinderhaus Diesenbach, Sandstr. 19c, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 87 3. Grundschule Diesenbach, Sandstr. 19 a, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 35-45 Insgesamt: 210 - 220 Essen täglich; ca. 46.200 - 48.400 Essen jährlich Los 3 1. Kindergarten am Märchenbrunnen, Johann-Strauß-Str. 1, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 160 2. Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Am Grasigen Weg 7, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 41 3. Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Kirchplatz 2, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 7 4. Grundschule Ramspau, Schulweg 1, 93128 Regenstauf/Ramspau - tägliche Essensanzahl: 70-91 Insgesamt: 278 - 299 Essen täglich; ca. 61.160 - 65.780 Essen jährlich Je Los wird ein Portionspreis pro Essensportion für Kindergärten, Kinderhäuser, Kinderkrippen und Grundschulen angeboten (vgl. Lose und das Preisblatt). Zeiten der Mittagsverpflegung Anzahl der Ausgabedurchgänge: 1 bis 2, durch Personal des Auftraggebers Anzahl der Verpflegungstage für die Mittagsverpflegung: Pro Woche: 5; Pro Schuljahr/Kitajahr: ca. 220 Vorgesehene Wochentage, an denen die Mittagsverpflegung stattfinden soll: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Verpflegung in den Ferien ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Flensburg - Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.