Stadt TammTamm
Nichtoffener freiraumplanerischer Planungswettbewerb „Stadtgarten“ – Teilnahmewettbewerb
Die Stadt Tamm beabsichtigt die Durchführung eines nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil nach RPW 2013 zur Entwicklung des Stadtgartens. Dem Wettbewerb ist ein europaweiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden neun geeignete Landschaftsarchitekturbüros ausgewählt; e...
Stadtplanung, Landschaftsarchitektur
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Tamm beabsichtigt die Durchführung eines nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil nach RPW 2013 zur Entwicklung des Stadtgartens. Dem Wettbewerb ist ein europaweiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden neun geeignete Landschaftsarchitekturbüros ausgewählt...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Tamm
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- 27. August 2026
- Thema:
- Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Tamm beabsichtigt die Durchführung eines nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs mit Ideenteil nach RPW 2013 zur Entwicklung des Stadtgartens. Dem Wettbewerb ist ein europaweiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden neun geeignete Landschaftsarchitekturbüros ausgewählt; ein weiteres Büro ist gesetzt. Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt die Ausloberin, mit dem Gewinner oder einem Preisträger ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchzuführen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
Alle Unterlagen im Workspace öffnenÄhnliche Bekanntmachungen
10- Stadt TammTammFrist: 27. Aug.
Nichtoffener freiraumplanerischer Planungswettbewerb „Stadtgarten“ – Teilnahmewettbewerb
Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs zur Auswahl von Teilnehmern für einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil nach RPW 2013 zur Entwicklung des Stadtgartens. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines qualitätsvollen, klimaangepassten und identitätsstiftenden Freiraums mit hoher Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung freiraumplanerischer, städtebaulicher, ökologischer und wasserwirtschaftlicher Anforderungen. Dem Wettbewerb ist ein europaweiter Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Aus den fristgerecht eingegangenen und geeigneten Bewerbungen werden neun Landschaftsarchitekturbüros ausgewählt. Zusätzlich nimmt ein gesetztes Büro am Wettbewerb teil. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbs mit dem Gewinner oder einem Preisträger ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Freianlagenplanung durchzuführen. Die beigefügten Auslobungsunterlagen dienen der ausführlichen Erläuterung des Verfahrens und der Aufgabenstellung. - Stadt OberhausenOberhausenFrist: 22. Juli
Stadt Oberhausen | Umgestaltung des Osterfelder Zentrums | Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 zur Umgestaltung des Osterfelder Zentrums in Oberhausen. Bei Überschreitung der max. Teilnehmerzahl erfolgt Losentscheid. Zugelassen nur Bewerber ohne Ausschlussgründe nach §123/124 GWB. Pro Büro nur eine Bewerbung; nach Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen. Bewerbung über Vergabemarktplatz mit bereitgestellten Formularen bis zum Termin. - Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldFrist: 26. Juni
Bielefeld | Nichtoffener freiraumplanerischer ettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 - Neugestaltung Brackweder Freiraumband
Nichtoffener freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 für die Neugestaltung des Brackweder Freiraumbands in Bielefeld. Gesucht werden Bewerber mit Fachrichtung Landschaftsarchitektur. Vier Büros sind bereits eingeladen, acht weitere werden in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Bewerbungen sind über die Vergabeplattform bis zum genannten Termin einzureichen. - Stadt Bad Kreuznach vertreten durch die Stadtverwaltung Bad KreuznachBad Kreuznach
Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neubau Integrative Grundschule Bad Kreuznach"_Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wurde als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 3/10/24 registriert. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wurde ein VgV-Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger durchgeführt. - Universitätsstadt MarburgMarburgFrist: 17. Aug.
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Universitätsstadt MarburgMarburg
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Universitätsstadt MarburgMarburgFrist: 17. Aug.
Neubau Mosaikschule Marburg // hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 15 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. /// Die Wettbewerbsphase wird federführend und überwiegend von den teilnehmenden Architekturbüros bestritten. Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen. Der Wettbewerb richtet sich daher an Teams aus Architekt:innen, Stadtplaner:innen und Landschaftsarchitekt:innen oder interdisziplinäre Büros, die die Fachdisziplinen Architektur und Stadtplanung zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Beratung durch ein Büro der Verkehrsplanung empfohlen. /// Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es ist eine Verfassendenerklärung (§ 5 Abs. 3 RPW 2013 abzugeben). /// Von der Ausloberin wird eine Teilnehmendenzahl von maximal 15 festgelegt. Die Teams werden in einem vorgelagerten Teilnahmewettbewerb bestimmt. Erfüllen mehr als 15 bewerbende Teams die Anforderungen zur Teilnahme, wird unter den entsprechenden Bewerbenden gelost. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für alle Fachplanenden sind in den Teilnahmeunterlagen zum Bewerbungsverfahren benannt. /// Es wurde ein Wettbewerbssumme von 175.000,- EUR netto festgelegt. Die Wettbewerbssumme wird in eine Aufwandsentschädigung von 75.000,- Euro netto und eine Preissumme von 100.000,- Euro netto aufgeteilt. /// Bei der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberin unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die ersten Preisträger mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 34 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, und Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 39 HOAI 2021 in der HZ IV, Basissatz, stufenweise zu beauftragen. Es wird zwei separate Verträge für Objektplanung und Freianlagen geben. /// - Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldFrist: 26. Juni
Bielefeld | Nichtoffener freiraumplanerischer ettbewerb nach RPW 2013 und VgV 2016 - Neugestaltung Brackweder Freiraumband
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachrichtung Landschaftsarchitektur abdecken. Vier Büros wurden von der Ausloberin zur Teilnahme ausgewählt und eingeladen. 8 weitere werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen/Bewerbern dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete / freigeschaltete Bewerberinnen/Bewerber müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen. Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen/Bewerber gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die ersten Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der vorgesehenen Beauftragung abweichen, werden auch die übrigen Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs zur Angebotsabgabe und Verhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet. Der 1. Preisträger/die 1. Preisträgerin erhält für das Wettbewerbsergebnis 45 Wertungspunkte, der 2. Preisträger/die 2. Preisträgerin 30 Wertungspunkte, der 3. Preisträger/die 3. Preisträgerin 15 Wertungspunkte bei einer zu erreichenden Gesamtpunktzahl von 100 Punkten. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese 0 Punkte für das Wettbewerbsergebnis. Die weiteren Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber/zur Bewerberin, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen, von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern. - Stadt Rheinfelden (Baden), Körperschaft des öffentlichen RechtsRheinfelden (Baden)
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für die Gebäudeplanung des/der Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen und die Freianlagenplanung des Schulhofs. Zusätzlicher Ideenteil für eine skizzenhafte Freiflächengestaltung.
Hauptsächlicher Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist die Gebäudeplanung für den/die Neubau(ten) bzw. den/die Erweiterungsbau(ten) der Hebelschule in Rheinfelden-Nollingen mit ganztägigem Betreuungsangebot und Mensa für künftig 312 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 4. Die Schulhoffläche ist als Freianlage in Verbindung mit dem Gebäude mitzuplanen. Die Hebelschule ist eine konventionelle und inklusive Grundschule. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Erweiterung des Schulstandorts mit einem oder mehreren Neu-bau(ten) und die Außenraumgestaltung aufzeigen. Ziel ist es die unterschiedlichen Nutzungsbereiche, die künftig auf dem Areal untergebracht werden, aufeinander abzustimmen. Bei der Gesamtkonzeption ist darauf zu achten, dass die Gebäude eine wahrnehmbare und funktionale Einheit bilden, die durch kurze Wege verbunden sind und Raumbereiche geclustert werden. Der Außenraum der Grundschule soll ein Ort des Aufenthalts und Treffens für die Schülerinnen und Schüler werden und weiterhin auch für die Bewohner*innen Nollingens zugänglich sein. Fachpreisrichter*innen: Daniel Wentzlaff (Vorsitz), Architekt, Nissen Wentzlaff Studio, Basel-CH | Bärbel Hoffmann, Freie Architektin, Stuttgart | Florian Hagmüller, Architekt, Schaudt Architekten, Konstanz | Andreas Böhringer, Landschaftsarchitekt, AG Freiraum, Freiburg | Christiane Ripka, Stadtplanerin, Leitung Stadtbauamt || Stellvertretende Fachpreisrichter*innen: Irene Sperl-Schreiber, Architektin, Stadtplanerin, Landschaftsarchitektin, Schreiber-plan GmbH, Stuttgart | Marc Lösch, Architekt, K9 Architekten, Freiburg || Sachpreisrichter*innen: Klaus Eberhardt, Oberbürgermeister, Stadt Rheinfelden (Baden) | Sigrid Senger, Rektorin Hebelschule, Stadt Rheinfelden (Baden) (bzw. Nachfolge) | Hanspeter Schuler, Leitung Hauptamt, Stadt Rheinfelden (Baden) | Werner Wohner, Leitung Gebäudemanagement, Stadt Rheinfelden (Baden) || Stellvertretende Sachpreisrichter*innen: Sven Irmscher, Gebäudemanagement, Leitung Technische Abteilung, Stadt Rheinfelden (Baden) | Vanessa Hünerli, Hauptamt, Leitung Abteilung Schulen, Sport, Stadt Rheinfelden (Baden) Preise und Bearbeitungshonorar: Bearbeitungshonorar je Arbeitsgemeinschaft: 3.800,00 € (= 38.000,00 €, netto) | Preisgeld: 50.000,00 € (netto) | Aufteilung: 1. Preis: 22.500,00 €, 2. Preis: 15.000,00 €, 3. Preis: 10.000,00 €, Anerkennung: 2.500,00 € | Das Bearbeitungshonorar und Preisgeld verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung des Preisgelds vorbehalten. Ebenso befindet das Preisgericht über freiwerdendes Bearbeitungshonorar. Die Bewertung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand transparenter Kriterien gemäß Auslobung. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine*n der Preisträger*innen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013) mit der Objektplanung (Hochbau und Freian-lage), mindestens Leistungsphasen 2 – 5 gemäß §§ 33 – 37 HOAI sowie §§ 38 – 40 HO-AI beauftragen. Im Anwendungsbereich der VgV wird die Ausloberin mit allen Preisträger*innen über den Auftrag verhandeln. Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – unter den in § 8 Abs. 2 RPW 2013 genannten Voraussetzungen einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI für Objektplanung Hochbau und Freianlagen mindestens bis jeweils zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht und vorbehaltlich der geopolitischen, wirtschaftlichen Lage. Die Verfasser*innen der ausgewählten Arbeiten erhalten nach der Jurysitzung und Abgabe des Angebots Gelegenheit, ihre Arbeiten bei den Verhandlungsgesprächen vorzustellen und Fragen zu beantworten. Diese Präsentation ist bereits Bestandteil des Vergabeverfahrens nach VgV. Im Anschluss an das erfolgreiche Vergabeverfahren gem. VgV wird die Ausloberin den/die Landschaftsarchitekt*in mit den Leistungen der Freianlagen und das Architekturbüro mit den die Leistungen der Objektplanung Gebäude, gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung separat beauftragen. Die Abgrenzung der Leistungsbereiche Hochbau und Freianlagen erfolgt auf Basis des zu beauftragenden Entwurfs. Es ist eine bauabschnittsweise Beauftragung vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, die Freianlagenplanung zu einem späteren Zeit-punkt zu beauftragen. Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer*innen bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Bei passendem Erstangebot behält sich die Ausloberin vor, keine Verhandlungsgespräche durchzuführen. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ist vorgesehen die Gewerke (Tragwerksplanung, HLS, Bauphysik, Elektrotechnik und Brandschutz) an ein Generalunternehmen zu vergeben. - Vergabe und Beschaffungszentrum DortmundDortmund
Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund am Beispiel der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße
Inhalt des Verfahrens ist der barrierefreie Umbau der zu den Stadtbahn-Linien U43 und U44 gehörenden Haltestellen Ofenstraße (im Osten) und Ottostraße (im Westen). Es sollen architektonisch anspruchsvolle Lösungen für die Neugestaltung der Haltestellen gefunden werden. Sie sollen mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. versehen werden. Der Entwurf dient als Grundlage für einen barrierefreien Modellhaltestellentypus, der für Haltestellen sowohl in Mittel- als auch in Seitenlage eingesetzt werden kann. Die Gestaltung der Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße steht stellvertretend für die der weiteren umzubauenden oberirdischen Haltestellen im Dortmunder Stadtgebiet. Gewünscht ist eine weitgehend einheitliche Gestaltungssprache der beiden Stadtbahnhaltestellen mit wiederkehrenden Gestaltungselementen bzw. Materialien. Zu achten ist insbesondere auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien (Dauerhaftigkeit, Vandalismusresistenz, Pflegeaufwand). Hierfür geht die Stadt Dortmund von Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von 850.000 EUR netto aus. Da lediglich die Überdachung eines Drittels der Gesamtlänge der jeweiligen Bahnsteige (60 m) förderfähig ist, soll die Länge der Überdachung nach Möglichkeit 20 m nicht überschreiten. Auch die förderfähige Obergrenze von 1.500 EUR netto je Quadratmeter Dachfläche soll eingehalten werden. Beides gilt aber nicht zwingend, begründete Überschreitungen sind möglich. Die 2013 in Kraft getretene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefK) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie nennt die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nicht nur als bundespolitisches Ziel - der Gesetzgeber verpflichtet die Aufgabenträger zudem, bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV auszudehnen. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger, in der Regel der Gewinnerin/dem Gewinner, die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 übertragen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Entgegen der in Bekanntmachung und in Auslobung aufgeführten Ausführungen erfolgt die Beauftragung nach dem Leistungsbild § 34 HOAI. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Es ist beabsichtigt, den ausgewählten Wettbewerbsbeitrag als Grundlage für die Entwicklung eines Modellhaltestellentypus zu verwenden. Es ist beabsichtigt, dass das Nutzungsrecht an die Ausloberin abgetreten wird. Das hierfür erforderliche Prozedere ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Tamm.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.