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Neustadt-Forum "Nikolai Ostrowski" - OSSI - Hoyerswerda; Los 1.13 - Objekttüren
Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Dies umfasst u.a. wirksame Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen, rechtskräftige Urteile wegen Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Menschenhandel, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Untreue,...
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Inhalt auf einen Blick
Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Dies umfasst u.a. wirksame Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen, rechtskräftige Urteile wegen Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Menschenhandel, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Untre...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Hoyerswerda
- Veröffentlicht:
- 04. März 2026
- Frist:
- 07. April 2026
- Bauobjekt:
- Kindergarten / Kita
Bauobjekt-Klassifikation
- Kindergarten / KitaHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Dies umfasst u.a. wirksame Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen, rechtskräftige Urteile wegen Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen, Menschenhandel, Diebstahl, Betrug, Geldwäsche, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Brandstiftung, Baugefährdung, Umweltvergehen oder Vorteilsgewährung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB, wenn die Straftat mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten bedroht ist.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- EVERGABE_DE_documents.zip
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Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 32.2 – Estricharbeiten Altbau | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländis - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 16. Feb.
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 48.1 - Gerüstbauarbeiten Anbeu | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU umfassen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung von Vermögenswerten, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechung und Bestechlichkeit (geschäftlich, im Gesundheitswesen, von Mandatsträgern, international), Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit sowie Ausbeutung der Arbeitskraft. Dies gilt auch bei rechtskräftigen Verurteilungen oder Geldbußen in diesen Bereichen. - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 31. März
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Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller undterroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen;Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländisch - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 05. März
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Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU umfassen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (auch im Ausland), Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, im Gesundheitswesen sowie von Mandatsträgern und Vorteilsgewährung. - Gemeinde NeckartailfingenNeckartailfingenFrist: 08. Juni
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € gem. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches geahndet wurde. Erklärung, dass gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € geahndet wurde. Formblatt 124 - Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 26. Mai
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 07. April 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Hoyerswerda.
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