armasuisse ImmobilienBern
Neubau Truppenunterkunft Walenstadt, Totalunternehmerleistungen
Gesamtleistungswettbewerb für eine ortsbaulich und architektonisch überzeugende Projektlösung zur Nachverdichtung des Areals durch Neubau Truppenunterkunft, Infrastrukturen und Umgebungsflächen. Planung und Realisierung unter Prämisse nachhaltiger Entwicklung (ökologisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich). Totalunternehmerleistungen umfas...
Wohnungsbau
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Inhalt auf einen Blick
Gesamtleistungswettbewerb für eine ortsbaulich und architektonisch überzeugende Projektlösung zur Nachverdichtung des Areals durch Neubau Truppenunterkunft, Infrastrukturen und Umgebungsflächen. Planung und Realisierung unter Prämisse nachhaltiger Entwicklung (ökologisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich). Totalunternehmerleistungen um...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- armasuisse Immobilien
- Veröffentlicht:
- 30. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Wohnungsbau
Ausschreibungsbeschreibung
Gesamtleistungswettbewerb für eine ortsbaulich und architektonisch überzeugende Projektlösung zur Nachverdichtung des Areals durch Neubau Truppenunterkunft, Infrastrukturen und Umgebungsflächen. Planung und Realisierung unter Prämisse nachhaltiger Entwicklung (ökologisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich). Totalunternehmerleistungen umfassen sämtliche Planungs- und Bauleistungen gemäß Ausschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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10- Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen RechtsMainz
(indikative Erstangebote) Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims in Mainz auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität
Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt, unmittelbar auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gelegenen Grundstück, Wittichweg 37, 55128 Mainz, den Neubau eines Studierendenwohnheims inklusive Stellplätze und Außenanlagen. Die Grundstücksfläche beträgt 3930 m², wovon 3738 m² als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen. Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau des Studierendenwohnheims an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Gesamtkosten der Kostengruppe 200 bis 700 dürfen einen Betrag von 30.000.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten, wobei hierin insbesondere auch die anteiligen Kosten für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs, die Gemeinschaftsflächen, die Möblierung, die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist), die Außenanlagen und Stellplätze enthalten sind. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Planung und Errichtung eines Studierendenwohnheims in Mainz. Das Studierendenwohnheim soll 250 Individualwohnheimplätze für Studierende im Sinne der Ziffer 2.1.9.2. der VV Junges Wohnen mit eigener Nasszelle aufweisen. Dabei sind über die Anforderungen des § 51 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) hinaus alle Appartements einschließlich der Gemeinschaftsflächen und -räume sowie der Erschließung barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2:2011-09 in Verbindung mit der Anlage 2 zur VV-TB-Rheinland-Pfalz zu gestalten. Hinsichtlich der Anzahl uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Appartements besteht eine Übereinkunft mit der kommunalen Bauaufsicht, wonach für diese der Bau von (nur) 8 bis 10 rollstuhlgerechten Appartements akzeptabel ist. Mit dem Studierendenwohnheim sind auch sämtliche Außenanlagen sowie KfZ- und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl zu realisieren. Mit der Johannes Gutenberg-Universität bzw. dem Land Rheinland-Pfalz besteht Einvernehmen darüber, bis zu 27 KfZ-Stellplätze über den Gesamtnachweis des Hochschulgeländes abzubilden. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richtet sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen. Vorliegend besteht auf dem zu bebauenden Grundstück Wittichweg 37, 55128 Mainz eine Bestandsbebauung, das sogenannte Gebäude 1183 (192 m²). Hierbei handelt es sich um ein Technikgebäude mit unterschiedlicher Nutzung. Insbesondere befinden sich in Gebäudeteilen in Betrieb befindliche notwendige Versorgungseinrichtungen inklusive Kabelschächte vor bzw. entlang des Gebäudes, welche während der Bauzeit in Betrieb bleiben und geschützt werden müssen. Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass ein Abriss der Bestandteile des Gebäudes 1183, in welchen sich technische Einrichtungen der umliegenden Liegenschaften befinden, nicht erforderlich wird. Die nichttechnischen Teile des Gebäudes 1183 sind von dem Auftragnehmer in das Gesamtkonzept zu integrieren, in der Nutzungsplanung mit zu berücksichtigen sowie die Fassaden dem Erscheinungsbild des Neubaus anzupassen. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und dem Auftraggeber ist für das Vorhaben ein Erbbaurecht bestellt. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Bau des Studierendenwohnheims ist nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Förderung von Wohnraum für "Junges Wohnen" (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung öffentlich gefördert. Die Vorgaben der VV Junges Wohnen sind Bestandteil der Beauftragung. Neben der Grundförderung sollen nach jetzigem Wissens- und Planungsstand folgende Zusatzdarlehen in Anspruch genommen werden: Ziffer 4.3.1.2. VV Junges Wohnen: Einbau von Aufzügen; Ziffer 4.3.1.8. VV Junges Wohnen: Errichtung von überdachten Stellplätzen für Fahrräder; Ziffer 4.3.1.9. VV Junges Wohnen: Durchführung von Planungswettbewerben. Aufgrund der vorgenannten fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Auftragnehmer nach der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbes durchzuführen. Ziel ist die Vergabe der Architektenleistungen für die Planung der Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI sowie der Freianlagen gemäß § 39 HOAI (jeweils stufenweise Leistungsphasen 1 bis 5). Der Wettbewerb erfolgt nach den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und umfasst die gesamte Planung des Wohnheims einschließlich der Freianlagen. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Vorbereitung und Durchführung des eingekapselten Planungswettbewerbs und die Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; Leistungsstufe 2: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 5 analog HOAI; 3. Leistungsstufe 3: Bauleistungen inkl. Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 6-8; Leistungsstufe 4: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 9 (Grundleistungen und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist). Der Auftraggeber beauftragt mit der Erteilung des Zuschlags zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftragnehmer als privater Auslober wird den Gewinner des Realisierungswettbewerbes mit den Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 HOAI anschließend beauftragen. Ziel ist die Inbetriebnahme zum Start des Sommersemesters 2030. - Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKöln
055-25-00246 - GFMR Kaserne Augustdorf/ HvB Kaserne Minden/Neubau Unterkünfte in modularer Bauweise (UMO)/ Totalunternehmerleistungen
Den Rahmen für die hier beschriebenen Baumaßnahmen " UMO HvB" und " UMO GFMR" bildet das Projekt " Neubau Unterkunftsgebäude in modularer Bauweise (UMO)" . Das Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung einer Strategie für eine möglichst zeitoptimierte Planung und Umsetzung von Unterkunftsgebäuden in mehreren Liegenschaften der Bundeswehr in NRW. Ziel ist es auch, einen Nachweis über einen Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % (entspricht " Silber" ) gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen Systemvariante " Unterkunftsgebäude" (BNB Bw-UGebN) mit einer BNB-Koordinatorin des BLB NRW zu erzielen. Als erste Maßnahmen zur Erprobung der vereinbarten Methodik ist der hier betrachtete Neubau von 197 Einzelunterkünften in der Herzog-von-Braunschweig-Kaserne in Minden (UMO HvB) und von 206 Einzelunterkünften in der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf (UMO GFMR) geplant. Die Planung aufbauend auf einer konzeptionellen LPH 2 und die Bauleistungen werden auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer (TU) vergeben. Der Auftrag beinhaltet 3 Bauabschnitte (Gebäude 200 HvB; Gebäude 500 & 502 GFMR; Gebäude 201 & 202 HvB) sowie die Möglichkeit einer Wiederholung gleichartiger Leistungen die den Neubau von 122 Einzel-Unterkünften, aufgeteilt auf 2 Gebäude in der Theodor-Blank-Kaserne in Rheine umfasst. Aufgabenbeschreibung für die Verhandlungsphase (2. Phase) 1. Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals Nachfolgende Angaben zur mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleitung und ihrer Stellvertretung sind durch den Bieter anzugeben: - Vollständiger Name - Berufserfahrung in Planung und/oder Ausführung in Jahren 2. Optimierungskonzept Terminrahmen Der zur Verfügung gestellte Terminrahmen ist in den im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegenden Vorgängen und Abhängigkeiten durch den Bieter zu prüfen. Sofern realistisch umsetzbare Optimierungen identifiziert werden, sind diese in Form eines angepassten, vernetzten - Stadt Herrenberg - GebäudemanagementFrist: 17. Aug.
Objektplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule am Grafenberg in Herren-berg
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt als Auftraggeberin, mit dem Neubau der Grund-schule in Kayh/Mönchberg eine zweizügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung zu errichten, um dem wachsenden Bedarf an Schulplätzen Rechnung zu tragen und zu-gleich einen zukunftsfähigen, nachhaltigen sowie identitätsstiftenden Bildungsort zu schaffen. Vorgesehen ist die Realisierung eines Holzhybridbaus unter Einsatz mög-lichst regionaler Hölzer, der ökologische, wirtschaftliche und soziale Anforderungen in ausgewogener Weise vereint. Das rund 7.493 m2 große Grundstück liegt am Ortsrand von Kayh gegenüber der Gra-fenberghalle in naturnaher Umgebung mit Streuobstwiesen. Städtebaulich soll die Schule das bislang ungeordnete Areal an der Grafenberghalle aufwerten und gemein-sam mit Halle einen zentralen Ort für Bildung und Begegnung bilden. Die Stadt Herrenberg hat im Juni 2023 für den geplanten Schulneubau einen Realisie-rungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil ausgelobt. Der 1. Preis wurde an KBK Architekten I Belz Lutz, Stuttgart mit Möhrle + Partner, Freie Landschaftsarchitekten, Stuttgart vergeben. Das Vertragsverhältnis mit KBK Architekten I Belz Lutz, Stuttgart wurde zum 01.07.2026 beendet. Für die Fortführung der Objektplanungsleistungen wird ein neues Planungsbüro gesucht. Die Planung befindet sich auf dem Stand der Leistungsphase 3 gemäß HOAI. Die LP 3 muss in Teilbereichen plausibilisiert, fortgeschrieben und überarbeitet werden. Ge-genstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen ab der LP 3. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Näheres ist im Vergabeleitfaden und im Vertragsentwurf geregelt. - Stadt Herrenberg - GebäudemanagementFrist: 17. Aug.
Objektplanungsleistungen für den Neubau der Grundschule am Grafenberg in Herren-berg
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt als Auftraggeberin, mit dem Neubau der Grund-schule in Kayh/Mönchberg eine zweizügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung zu errichten, um dem wachsenden Bedarf an Schulplätzen Rechnung zu tragen und zu-gleich einen zukunftsfähigen, nachhaltigen sowie identitätsstiftenden Bildungsort zu schaffen. Vorgesehen ist die Realisierung eines Holzhybridbaus unter Einsatz mög-lichst regionaler Hölzer, der ökologische, wirtschaftliche und soziale Anforderungen in ausgewogener Weise vereint. Das rund 7.493 m2 große Grundstück liegt am Ortsrand von Kayh gegenüber der Gra-fenberghalle in naturnaher Umgebung mit Streuobstwiesen. Städtebaulich soll die Schule das bislang ungeordnete Areal an der Grafenberghalle aufwerten und gemein-sam mit Halle einen zentralen Ort für Bildung und Begegnung bilden. Die Stadt Herrenberg hat im Juni 2023 für den geplanten Schulneubau einen Realisie-rungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil ausgelobt. Der 1. Preis wurde an KBK Architekten I Belz Lutz, Stuttgart mit Möhrle + Partner, Freie Landschaftsarchitekten, Stuttgart vergeben. Das Vertragsverhältnis mit KBK Architekten I Belz Lutz, Stuttgart wurde zum 01.07.2026 beendet. Für die Fortführung der Objektplanungsleistungen wird ein neues Planungsbüro gesucht. Die Planung befindet sich auf dem Stand der Leistungsphase 3 gemäß HOAI. Die LP 3 muss in Teilbereichen plausibilisiert, fortgeschrieben und überarbeitet werden. Ge-genstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen ab der LP 3. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Näheres ist im Vergabeleitfaden und im Vertragsentwurf geregelt. - Sprinkenhof GmbH
Pink Haus - Neubau Jugendzentrum_TGA
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Neubau eines Jugendzentrums im Bezirk Hamburg-Bergedorf. Der bestehende Altbau auf dem Grundstück soll vollständig zurückgebaut und durch einen modernen, nachhaltigen Neubau ersetzt werden. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen, identitätsstiftenden Ortes für Kinder und Jugendliche im Stadtteil. Der geplante Neubau umfasst eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.400 m². Grundlage der Planung ist eine bereits erstellte und abgestimmte Bedarfsplanung, welche die funktionalen, pädagogischen und betrieblichen Anforderungen definiert. Vorgesehen sind unter anderem offene Treffbereiche, Gruppen- und Mehrzweckräume, Kreativ- und Bewegungsflächen, Beratungsräume, Verwaltungsbereiche sowie Neben- und Technikflächen. Das Gebäude soll flexibel nutzbar, barrierefrei und wirtschaftlich im Betrieb sein. Es handelt sich um ein öffentliches Gebäude, das den geltenden vergabe- und baurechtlichen Anforderungen entspricht. Die Planung und Ausführung haben insbesondere die Vorgaben des Hamburgisches Klimaschutzgesetz sowie des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) einzuhalten. Angestrebt wird eine energieeffiziente, ressourcen-schonende Bauweise mit minimierten Lebenszykluskosten. Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere hinsichtlich Energieversorgung, Materialwahl, CO₂-Reduktion und Klimaanpassung (z. B. Dachbegrünung, sommerlicher Wärmeschutz), sind integraler Bestandteil der Planung. Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI. Erwartet wird eine wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Planung der gebäudetechnischen Anlagen, die den Anforderungen eines zeitgemäßen Jugendzentrums entspricht und in enger Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren beteiligten Fachplanern erfolgt. Besondere Bedeutung wird einer energieeffizienten, betriebssicheren und nutzerorientierten Gesamtlösung beigemessen. Eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber während sämtlicher Planungsphasen wird vorausgesetzt. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) Stufe 2: Leistungsphase 4 -5 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) Stufe 3: Leistungsphase 6 - 8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional. - Gemeinde Henstedt-UlzburgHenstedt-UlzburgFrist: 10. Aug.
Neuaufstellung Flächennutzungsplan inkl. Landschaftsplan
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere veränderte Anforderungen an Wohnraum, Gewerbeflächen, Mobilität, Klimaschutz, Freiraumentwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur machen eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklungsstrategie für das gesamte Gemeindegebiet geschaffen werden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum in Einklang zu bringen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere: • zukünftige Wohnbau- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht dargestellt, • Freiraum- und Grünstrukturen gesichert und weiterentwickelt, • Belange des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt, • Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung geprüft, • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte integriert sowie • Anforderungen an soziale und technische Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen und beinhaltet ebenfalls die Neuaufstellung des gemeindlichen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan umfasst die fachliche Erfassung, Bewertung und planerische Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet. Sie dient als ökologische Fachplanung und bildet eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. 2020 wurde bereits eine Bestandsaufnahme für den Landschaftsplan durchgeführt. Diese gilt es zu aktualisieren und das Verfahren fortzusetzen. Parallel werden die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen und Gutachten in den Planungsprozess einbezogen. Das im Jahr 2023 aufgestellte integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) definiert die für die Gemeinde wichtigen Handlungsfelder und zeigt bereits Entwicklungsperspektiven in der Fläche auf. Alle bisherigen Flächennutzungsplanänderungen (insg. 22) und teilweise Änderungen durch Bebauungspläne sind zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen können unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/filelist.asp?id=1&folder=Bauleitplanung/ . Im Rahmen des Verfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Hierdurch soll eine transparente Planung gewährleistet und die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess einzubringen. Der Flächennutzungsplan umfasste eine Fläche von ca. 4.000 ha. Es werden Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen aufgefordert, sich auf diese Leistungen zu bewerben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015763 eingestellt. - Gemeinde Henstedt-UlzburgHenstedt-Ulzburg
Neuaufstellung Flächennutzungsplan inkl. Landschaftsplan
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere veränderte Anforderungen an Wohnraum, Gewerbeflächen, Mobilität, Klimaschutz, Freiraumentwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur machen eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklungsstrategie für das gesamte Gemeindegebiet geschaffen werden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum in Einklang zu bringen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere: • zukünftige Wohnbau- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht dargestellt, • Freiraum- und Grünstrukturen gesichert und weiterentwickelt, • Belange des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt, • Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung geprüft, • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte integriert sowie • Anforderungen an soziale und technische Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen und beinhaltet ebenfalls die Neuaufstellung des gemeindlichen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan umfasst die fachliche Erfassung, Bewertung und planerische Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet. Sie dient als ökologische Fachplanung und bildet eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. 2020 wurde bereits eine Bestandsaufnahme für den Landschaftsplan durchgeführt. Diese gilt es zu aktualisieren und das Verfahren fortzusetzen. Parallel werden die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen und Gutachten in den Planungsprozess einbezogen. Das im Jahr 2023 aufgestellte integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) definiert die für die Gemeinde wichtigen Handlungsfelder und zeigt bereits Entwicklungsperspektiven in der Fläche auf. Alle bisherigen Flächennutzungsplanänderungen (insg. 22) und teilweise Änderungen durch Bebauungspläne sind zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen können unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/filelist.asp?id=1&folder=Bauleitplanung/ . Im Rahmen des Verfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Hierdurch soll eine transparente Planung gewährleistet und die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess einzubringen. Der Flächennutzungsplan umfasste eine Fläche von ca. 4.000 ha. Es werden Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen aufgefordert, sich auf diese Leistungen zu bewerben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015763 eingestellt. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Erbringung von Planungs- und Bauleistungen als Totalunter- bzw. -übernehmer für den Abbruch und Neubau von vier Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage und Freianlagen in Weilheim in Oberbayern
Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die AG beabsichtigt, die bestehende Bebauung aus vier Mehrfamilienhäusern auf dem Flurstücken 2840/23 und 2840/40 Römerstraße / Steinlestraße in Weilheim in Oberbayern (Weilheim i. O.) abzureißen und den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage zu realisieren, wodurch eine Modernisierung des Gebäudebestands und eine maßvolle innerörtliche Nachverdichtung angestrebt wird. Die mit der Stadt Weilheim i. O. abgestimmte Planung sieht die Errichtung von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern mit 60 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vor. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Quartierstiefgarage untergebracht. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan erstellt, welcher sich derzeit in Auslegung befindet und im Januar 2026 beschlossen werden soll. Dieser ist als Grundlage der weiteren Planung zu verstehen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen soll durch einen Totalunter- bzw. -übernehmer erfolgen. Als Bundesanstalt ist die AG angehalten, ihre Bauvorhaben gemäß den Klimazielen der Bundesregierung möglichst nachhaltig umzusetzen. Die neuen Wohngebäude sollen daher - über den gesamten Lebenszyklus betrachtet - möglichst klimaneutral geplant, errichtet und betrieben werden können. Die Baumaterialien sollen so eingesetzt werden, dass ihre Wiederverwertung mit geringstem Aufwand möglich ist. Serielle Bauweisen aus möglichst nachhaltigen Baustoffen werden bevorzugt. Die Ausführung der Neubauten kann sowohl in modularer als auch konventioneller Bauweise erfolgen. Die BImA bevorzugt eine Ausführung in Holzbauweise bzw. mit nachhaltigen Baustoffen. Die planerische Voruntersuchung verwendet ein Achsmaß, das flexible und funktional Grundrisse sowie vielfältige Bauweisen zulässt. Die Massivbauteile der Neubauten sollen so geplant werden, dass auch diese in Serie vorgefertigt werden können (z.B. Treppenhäuser, Aufzugsschächte). Die zu planenden Gebäude müssen mindestens die Anforderungen an das Effizienzhaus 40, sowie die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden mit dem Siegel QNGplus erfüllen. Die Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ein Mieterstrommodell kann durch die BImA nicht angeboten werden. Die elektrische Anlagenausstattung der Wohnungen ergibt sich aus der aktuell gültigen DIN. Es ist ein mittlerer Ausstattungsstandard zu planen. Die Planung hat sich grundsätzlich an die Empfehlungen des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ in der gültigen Fassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu orientieren. Das Projekt unterliegt innerhalb der BImA während der Planungs- und Bauphase primär der Sparte Portfoliomanagement. In Bezug auf die Inbetriebnahme der Gebäude und Außenanlagen sowie Mieterangelegenheiten ist die Sparte Wohnen integriert. Dies soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Diese Ausschreibung umfasst beide Bauabschnitte. - Landkreis Grafschaft BentheimNordhornFrist: 07. Sept.
Neubau eines Innovationszentrums und einer Schweißhalle im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells
Der Landkreis Grafschaft Bentheim möchte die Standorte der Berufsschulen in Nordhorn zum "Campus Berufliche Bildung Grafschaft Bentheim (CBB)" entwickeln. Der gesamte CBB soll für ein hochwertiges und attraktives Ausbildungs- und Bildungsangebot im Landkreis stehen, die berufliche Bildung als Zukunfts- und Standortfaktor nachhaltig stärken und seine Wirkung regional, aber auch überregional entfalten. In diesem Zusammenhang soll nach dem Neubau eines Lernforums der Neubau eines Innovationszentrums als weiteres Leuchtturmprojekt eine besondere Signalwirkung für die weitere Entwicklung des CBB in Nordhorn entfalten. Es soll ein Innovationszentrum entstehen, das Raum für modernste Techniken wie 3D-Druck, Künstliche Intelligenz und "Augmented Reality" bieten soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Methode Building Information Modelling (BIM) einnehmen, die insbesondere Handwerk und Mittelstand die Möglichkeit bieten soll, Planungen effizienter und gewerkeübergreifend an digitalen Modellen umzusetzen. Dafür soll eigens eine sieben Meter hohe Multifunktionshalle (in Anlehnung an Messe- und Ausstellungshallen) entstehen, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bietet - von der Visualisierung von Gebäudegrundrissen über Drohnenflüge bis hin zu Tests großer Maschinen und Fahrzeuge. Zudem soll das bestehende Medienzentrum des Landkreises in das neue Innovationszentrum integriert werden. Das Innovationszentrum soll insgesamt mit einem hohen Maß an räumlicher und technischer Flexibilität geplant werden, um auch auf künftig noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Es soll ein Gebäude entstehen, das Forschung, Innovation, Digitalisierung und unternehmerisches Denken fördert. Das Raumprogramm des Neubaus eines Innovationszentrums umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1.600 m². Ergänzt wird das Gesamtvorhaben durch den Neubau einer separaten Schweißhalle, die parallel zum Innovationszentrum in wirtschaftlicher Bauweise errichtet werden soll. Für diese ist eine funktionale Anbindung an die bestehenden Ausbildungsbereiche des Fachbereichs Metalltechnik sicherzustellen. Für die Realisierung der Schweißhalle steht ein Budget in Höhe von 1.305.000 EUR brutto zur Verfügung. Die Schweißhalle wird nur realisiert, wenn das vorgegebene Budget eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Innovationszentrums und einer Schweißhalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Der Auftragnehmer hat die Bauzwischenfinanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Zur Amortisation der Gesamtinvestitionskosten nach Abnahme stehen Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem Bundessondervermögen zur Verfügung. Für die verbleibenden Gesamtinvestitionskosten ist über die geplante Finanzierungsdauer von 20 Jahren eine Endfinanzierung anzubieten. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation. - NEW AG für NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbHMönchengladbach
Neubau eines Busbetriebshofes - Projektsteuerung
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant den Neubau des Busbetriebshofes am Standort der ehemaligen Niederrhein-Kaserne in Mönchengladbach. Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH und die NEW mobil und aktiv Viersen GmbH haben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der NEW-Gruppe beschlossen, die gesamte Busflotte (231 Busse in Mönchengladbach und 27 Busse in Viersen) perspektivisch bis zum Jahr 2030 komplett auf alternative Antriebe umzustellen. Die jetzige Strategie sieht vor, die Umstellung auf Elektroantriebe voranzutreiben. Der erhöhte Platzbedarf für die Ladeinfrastruktur und für die geänderte Betriebsabläufe ist auf den bestehenden Betriebshöfen sowohl in Mönchengladbach (Rheinstraße) als auch in Viersen (Rektoratsstraße) nicht abbildbar. Deshalb hat die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beschlossen, an der Kaldenkirchener Straße in Mönchengladbach auf dem Gelände der ehemaligen Niederrhein-Kaserne einen neuen inter-kommunalen emissionsfreien Busbetriebshof für die gesamte Elektrobusflotte beider Verkehrsbetriebe zu errichten. Neben den 260 Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur sollen auch eine Werkstatt für die Busse und die PKW- und LKW-Flotte der NEW-Gruppe, sowie ein Verwaltungsgebäude (inkl. Sozialräume) mit Parkhaus entstehen. Die Stromversorgung des Areals soll über eine Übergabestation auf dem Areal erfolgen. Durch die Vereinigung der beiden Verkehrsbetriebe ergeben sich viele Synergien, unter anderem in einer gemeinsamen Nutzung von Werkstattinfrastrukturen, Büro und Sozialflächen oder dem flexiblen Einsatz der Busflotte. Das Grundstück liegt an einer der Hauptein- und -ausfallstraßen nach Mönchengladbach. Damit bekommt das exponiert liegende Verwaltungsgebäude voraussichtlich eine besondere Bedeutung, als Landmarke und "Tor zur Stadt", als Ausdruck der Sichtbarmachung der Nachhaltigkeit und der Energie- und Mobilitätswende. Durch die architektonische und ökologische Gestaltung sowie die Fokussierung auf zukunftsorientierte Mobilitätstechnologien soll der neue Betriebshof ein klares Zeichen setzen und die Attraktivität der Region als Vorreiterin nachhaltiger Stadtentwicklung und Mobilität stärken. Das Bauleitverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist bereits gestartet, mit dem Ziel, dass am 27.10.2027 der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Damit fließt die Planung parallel in das Bauleitverfahren mit ein und wird mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt, so dass mit der Beschlussfassung des Aufstellungsbeschlusses auch der Bauantrag genehmigt werden kann. Aktuell laufen zudem verschiedene Gutachtenuntersuchungen. Das Bauvorhaben wird in zwei wesentlichen Bauabschnitten umgesetzt werden: - BA I - 2028-02/2029: Carports für 92 Busse inkl. Ladeinfrastruktur - BA II - 2029-2030: Werkstatt, Verwaltungsgebäude sowie restliche Carports usw. Für den neuen Busbetriebshof wird eine Förderung über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) angestrebt, um die neue Ladeinfrastruktur zu finanzieren. Im zweiten Bauabschnitt sollen bereits geförderte und verbaute Ladeinfrastrukturen von den alten Betriebsstätten auf das Areal der ehemaligen Niederrhein-Kaserne umgezogen werden. Aktuell läuft auch noch eine vielversprechende Bewerbung für zusätzliche Fördermittel aus dem Programm "Mobilstationen der Zukunft im Rheinischen Revier". Für den Neubau wird nach dem aktuellen Stand von geschätzten Kosten in Höhe von ca. 213 Mio. EUR (netto) für die KG 200 - 700 nach DIN 276 ausgegangen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte besondere Leistungen gemäß AHO-Heft Nr. 9 / 2020 und AHO-Heft Nr. 19 / 2018. Die erforderlichen Planungsleistungen für den Neubau werden aktuell ebenfalls europaweit ausgeschrieben. Hier wird ein Generalplaner gesucht. Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, die Bauleistungen gebündelt im Rahmen einer Generalunternehmervergabe (GU-Vergabe) zu vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist armasuisse Immobilien.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.