Zweckverband Senefelder-Schule TreuchtlingenTreuchtlingenTED
Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen
Gesamtmaßn.:Neubau (Neubau Bauteil I) und Umstrukturierung (Neubau/Abbr. Bauteil II und Bauteil III) der bisherigen Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen in mehreren Bauphasen bei laufendem Schulbetrieb. Im Rahmen der Umstrukturierung werden unter dem Dach der integrierten und differenzierten Gesamtschule die drei Schultypen Mittel...
Abbruch
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Zweckverband Senefelder-Schule Treuchtlingen
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Abbruch
- Bauobjekt:
- Schule
Bauobjekt-Klassifikation
- SchuleHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Gesamtmaßn.:Neubau (Neubau Bauteil I) und Umstrukturierung (Neubau/Abbr. Bauteil II und Bauteil III) der bisherigen Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen in mehreren Bauphasen bei laufendem Schulbetrieb. Im Rahmen der Umstrukturierung werden unter dem Dach der integrierten und differenzierten Gesamtschule die drei Schultypen Mittelschule, Realschule und Gymnasium in einem Baukörper vereint und mit flexiblen Räumen und Lernbereichen ausgestattet. Da die Baumaßn. während des laufenden Schulbetriebs stattfinden, sind mehrere Bauabschnitte vorgesehen: — Vorlauf: Teilabbr. Bestandsgebäude „Mensa“ für Neubaumaßnahme BT I; — 1.Bauphase: dreigeschossiger Neubau BT I Schule Fachklassen auf dem östlichen Grundstück: — 2.Bauphase: Abbr. Bestandsfachkraftklassen; — Neubau Sporthalle BT II; — 3.Bauphase: Abbr. Bestandssporthalle; — dreigeschossiger Neubau Schule BT III: Klassen/Verwaltung Lehrerzimmer – Nachlauf: Abbruch Bestandsklassenzimmertrakt und Mittagsbetreuung- Herstellung Freianlage
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Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
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Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.Beschreibung: Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Zweckverband Senefelder-Schule Treuchtlingen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.