Kreis Lippe - Der LandratDetmold
Neubau Rettungswache Kalletal
Neubau einer Rettungswache in Kalletal-Hohenhausen als Ersatz für bestehende Wache. Vergabe im formlosen Verfahren nach §75a GO NRW als Gesamtvergabe: Architekten- und Fachingenieurleistungen, Sachverständigenleistungen, schlüsselfertige Herstellung inkl. Außenanlagen, ggf. Bauzwischenfinanzierung. Gebäude nach Standards bestehender Rettu...
Industriebau
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Inhalt auf einen Blick
Neubau einer Rettungswache in Kalletal-Hohenhausen als Ersatz für bestehende Wache. Vergabe im formlosen Verfahren nach §75a GO NRW als Gesamtvergabe: Architekten- und Fachingenieurleistungen, Sachverständigenleistungen, schlüsselfertige Herstellung inkl. Außenanlagen, ggf. Bauzwischenfinanzierung. Gebäude nach Standards bestehender Re...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreis Lippe - Der Landrat
- Veröffentlicht:
- 21. Mai 2026
- Frist:
- 21. Juni 2026
- Thema:
- Industriebau
- Bauobjekt:
- Feuerwehr- / Rettungswache
Bauobjekt-Klassifikation
- Feuerwehr- / RettungswacheHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau einer Rettungswache in Kalletal-Hohenhausen als Ersatz für bestehende Wache. Vergabe im formlosen Verfahren nach §75a GO NRW als Gesamtvergabe: Architekten- und Fachingenieurleistungen, Sachverständigenleistungen, schlüsselfertige Herstellung inkl. Außenanlagen, ggf. Bauzwischenfinanzierung. Gebäude nach Standards bestehender Rettungswachen des Kreises.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 22 - Bekanntmachung geplante Vergabe.pdf
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10- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKölnFrist: 14. Juli
BLB NRW / NL DO / JVA Iserlohn (WE1384) / Haftmauer / Abbruch & Neubau / 010-26-00189
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Dortmund beabsichtigt für den Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Iserlohn einen vorgezogenen Neubau der umlaufenden Haftmauer. Das Baugrundstück befindet sich in Nordrhein-Westfalen, im Märkischen Kreis, Stadt Iserlohn, Ortsteil Drüpplingsen, Gemarkung Hennen, Flur 25. Die Adresse lautet: Heidestraße 41, 58640 Iserlohn. Die Gebäude der freigezogenen Anstalt wurden im Jahr 1972 errichtet und entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Sie sollen im Rahmen des Justizvollzugs-Modernisierungsprogrammes (JVMoP) erneuert werden, um zeitgemäße Arbeits- und Haftbedingungen zu realisieren. Das Gesamtprojekt "Neubau JVA Iserlohn" mit 320 Haftplätzen besteht aus einzelnen Funktionsgebäuden, der umlaufenden Haftmauer, sowie übergeordneten Maßnahmen (Außenanlagen, technische Anlagen). Um den gesamten Projektablauf zu beschleunigen, wird eine vorgezogene Realisierung der Haftmauer angestrebt, welche Bestandteil dieser Maßnahme ist. Diese Baumaßnahme umfasst den Rückbau der bestehenden Gefängnismauer sowie den Neubau der Haftmauer als vorgezogene Maßnahme auf dem Sondergebiet inkl. Baustraßen. Der Rückbau der auf dem Grundstück bereits bestehenden Anstaltsgebäude, ist vorgezogen beantragt bei der Stadt Iserlohn und erfolgt parallel. Das Grundstück ist westlich, südlich und östlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Es grenzt an ein nördlich gelegenes Wohngebiet an. Die Hauptzufahrtsstraße "Heidestraße" befindet sich auf der Westseite des Grundstücks, südlich liegt die Straße "Zum Schmerbruch", die sich im Besitz des Landes NRW befindet. Östlich des Grundstücks grenzt hinter einer temporär bauseitig vorhanden Baustraße, direkt eine Ackerfläche, an die weiter im Osten der "Abbabach" angrenzt. Im Norden wird das Grundstück durch den "Gemarkenweg" abgeschlossen. Das Grundstück fällt von West nach Osten und Norden nach Süden innerhalb der Haftmauer um ca. 2 m ab. Der Neubau der Haftmauer von ca. 950lfm verläuft zum überwiegenden Teil ca. 10m nach innen versetzt zum bisherigen abzubrechenden Verlauf der Bestandsmauer und wird den gesamten Sicherungsbereich der Justizvollzugsanstalt umgeben. Um eine harmonische Eingliederung in das Erscheinungsbild zu den angrenzenden Wohngebieten zu gewährleisten, sollen die Außenseiten West und Nord der Mauer mit einem Verblender-Riemchen verkleidet werden, was in einer separaten späteren Maßnahme erfolgt. Die entsprechenden Vertiefungen sind im Zuge dieser Maßnahme herzustellen. Die Haftmauer wird entsprechend den Vorgaben des "Technischen Raumbuchs der Justiz NRW" sowie den statischen Anforderungen errichtet. Sie besteht aus Betonfertigteilen (Einzelbreite Tafel ca. 2,5m/ Höhe ca. 6,5 - 9,0m) und Mauerstärke von 25-30cm. Hinweis: Aufgrund von unterschiedlichen Geländehöhen zwischen Innen- und Außenbereich wird stets das jw. höhere Bezugsmaß genommen. Im Bereich der Haftmauerelemente mit Klinkerriemchenverblendung ist Mauerstärke auf 25cm verringert. Die Sichtbetonflächen der Haftmauer sind durchgängig in Sichtbeton SB3, schalungsglatt ausgeführt. Die abgerundete Mauerkrone (d=52cm) ein nach innen ausladendes Rucksackprofil als Übersteigsicherung. Am obersten Punkt des Rucksackprofils ist im Bereich der Fugenausbildung längs zum Mauerverlauf in einer beidseitigen Aussparung der Kuppe ein massives Edelstahlrohr eingebracht, als Maßnahme gegen den Missbrauch der Dehnungsfuge. Preisbildende Massen: Ca 1.100lfm Konstruktiver Rückbau der bestehenden Haftmauer aus STB Fertigteilen inkl. Fundamente Ca. 950lfm Haftmauertafeln aus Betonfertigteilen inkl. Sonderteile je Standard- Stück ca. 2,50m Länge Ca. 950lfm Schlitzfundamente je Standard-Stück 2,50 m Länge Ca. 313 St Haftmauerelemente Standard je Stück 2,50 m Länge u. 6,685 m Gesamthöhe - Landkreis Grafschaft BentheimNordhorn
Neubau eines Innovationszentrums und einer Schweißhalle im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells
Der Landkreis Grafschaft Bentheim möchte die Standorte der Berufsschulen in Nordhorn zum "Campus Berufliche Bildung Grafschaft Bentheim (CBB)" entwickeln. Der gesamte CBB soll für ein hochwertiges und attraktives Ausbildungs- und Bildungsangebot im Landkreis stehen, die berufliche Bildung als Zukunfts- und Standortfaktor nachhaltig stärken und seine Wirkung regional, aber auch überregional entfalten. In diesem Zusammenhang soll nach dem Neubau eines Lernforums der Neubau eines Innovationszentrums als weiteres Leuchtturmprojekt eine besondere Signalwirkung für die weitere Entwicklung des CBB in Nordhorn entfalten. Es soll ein Innovationszentrum entstehen, das Raum für modernste Techniken wie 3D-Druck, Künstliche Intelligenz und "Augmented Reality" bieten soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Methode Building Information Modelling (BIM) einnehmen, die insbesondere Handwerk und Mittelstand die Möglichkeit bieten soll, Planungen effizienter und gewerkeübergreifend an digitalen Modellen umzusetzen. Dafür soll eigens eine sieben Meter hohe Multifunktionshalle (in Anlehnung an Messe- und Ausstellungshallen) entstehen, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bietet - von der Visualisierung von Gebäudegrundrissen über Drohnenflüge bis hin zu Tests großer Maschinen und Fahrzeuge. Zudem soll das bestehende Medienzentrum des Landkreises in das neue Innovationszentrum integriert werden. Das Innovationszentrum soll insgesamt mit einem hohen Maß an räumlicher und technischer Flexibilität geplant werden, um auch auf künftig noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Es soll ein Gebäude entstehen, das Forschung, Innovation, Digitalisierung und unternehmerisches Denken fördert. Das Raumprogramm des Neubaus eines Innovationszentrums umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1.600 m². Ergänzt wird das Gesamtvorhaben durch den Neubau einer separaten Schweißhalle, die parallel zum Innovationszentrum in wirtschaftlicher Bauweise errichtet werden soll. Für diese ist eine funktionale Anbindung an die bestehenden Ausbildungsbereiche des Fachbereichs Metalltechnik sicherzustellen. Für die Realisierung der Schweißhalle steht ein Budget in Höhe von 1.305.000 EUR brutto zur Verfügung. Die Schweißhalle wird nur realisiert, wenn das vorgegebene Budget eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Innovationszentrums und einer Schweißhalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Der Auftragnehmer hat die Bauzwischenfinanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Zur Amortisation der Gesamtinvestitionskosten nach Abnahme stehen Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem Bundessondervermögen zur Verfügung. Für die verbleibenden Gesamtinvestitionskosten ist über die geplante Finanzierungsdauer von 20 Jahren eine Endfinanzierung anzubieten. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation. - degewo AGBerlin
Rahmenvertrag für Neubau von Wohngebäuden in Holz- oder Holzhybridbauweise
Rahmenvertrag für Generalübernehmerleistungen (Planungsleistungen gem. HOAI §34, § 39, § 55 LPH 2-8 und § 51 LPH 2-6 in Teilen sowie sämtliche und Bauleistungen) für die Errichtung von schlüsselfertigen Wohngebäuden in Holz- oder Holzhybridbauweise (Mietwohnungsbau), inkl. Wege- u. Freianlagen, Liegenschaftsbereich degewo. Es werden für die nächsten 4 Jahre 3-4 Gesamtübernehmer als Rahmenvertragspartner ausgewählt für die Errichtung von insgesamt bis zu 300 Wohnungen pro Jahr. Auf den entsprechenden Grundstücken sollen Neubauten in Holz- oder Holzhybridbauweise entstehen. Voraussichtlich sind die Gebäude größtenteils im Standard KfW40 und förderfähig nach den jeweils gültigen Wohnungsförderungsbestimmungen zu planen. Die weiteren Standards, insbesondere für den Ausbau ergeben sich aus den degewo Ausstattungsstandards. 1. Planungsleistungen 1.a.) LPH 1 – 2 (HOAI §§ 34, 39, 51, 55): Erstellung genehmigungsfähiger Gebäudekonzepte mit vorabgestimmten Status 1.b.) LPH 3 – 4 (HOAI §§ 34, 39, 51, 55): - Erstellung Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.a. und Erwirken der Baugenehmigung 1.c.) LPH 5 – 8 (HOAI §§ 34, 39, 55, LPH 5-6 § 51): - Erstellung Ausführungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.b.). Stellen der Bauleiter nach BauO Bln und Bauüberwachung. Dokumentation mit Schlussübergabe. Herbeiführen der bauaufsichtlichen Schlussabnahme. Frühzeitige Einweisung in haustechnische Anlagen. 2. Bauausführung schlüsselfertig und betriebsfertig in Holz- oder Holzhybridbauweise, inkl. aller haustechnischen Leistungen, Innenausbau und Außenanlagen auf Grundlage aller Ergebnisse Stufe 1.a. – 1.c. Ablauf des Verfahrens: Es handelt sich bei dem Vergabeverfahren um einen 2-stufigen Ablauf. 1.) Teilnahmewettbewerb: Nach Bekanntgabe des Projektes auf der Berliner Vergabeplattform können sich alle potentiellen Bieter anmelden und das Interesse bekunden. Bewerben können sich interdisziplinäre Teams, bestehend aus ausführenden Unternehmen und Fachplanern, die entsprechende Referenzen im Geschosswohnungsbau in Holz- bzw. Holzhybridbauweise nachweisen können. Nach einer Auswahlmatrix werden max. 6 Bewerber für die 2. Stufe ausgewählt. 2.) Angebotsphase: Diese max. 6 Bewerber werden für die Abgabe eines Wettbewerbsentwurfs über den Entwurf von 3 Typenhäusern und eines indikativen Angebotes angefragt. Die Entwürfe werden im Rahmen eines Jurytermins bewertet. Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens werden nach Bewertung gemäß Zuschlagsmatrix 3-4 Anbieter ausgewählt, die als Rahmenvertragspartner beauftragt werden sollen. Der Abruf für zukünftige Projekte erfolgt per Miniwettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern. - degewo AGBerlinFrist: 13. Aug.
Rahmenvertrag für Neubau von Wohngebäuden in Holz- oder Holzhybridbauweise
Rahmenvertrag für Generalübernehmerleistungen (Planungsleistungen gem. HOAI §34, § 39, § 55 LPH 2-8 und § 51 LPH 2-6 in Teilen sowie sämtliche und Bauleistungen) für die Errichtung von schlüsselfertigen Wohngebäuden in Holz- oder Holzhybridbauweise (Mietwohnungsbau), inkl. Wege- u. Freianlagen, Liegenschaftsbereich degewo. Es werden für die nächsten 4 Jahre 3-4 Gesamtübernehmer als Rahmenvertragspartner ausgewählt für die Errichtung von insgesamt bis zu 300 Wohnungen pro Jahr. Auf den entsprechenden Grundstücken sollen Neubauten in Holz- oder Holzhybridbauweise entstehen. Voraussichtlich sind die Gebäude größtenteils im Standard KfW40 und förderfähig nach den jeweils gültigen Wohnungsförderungsbestimmungen zu planen. Die weiteren Standards, insbesondere für den Ausbau ergeben sich aus den degewo Ausstattungsstandards. 1. Planungsleistungen 1.a.) LPH 1 – 2 (HOAI §§ 34, 39, 51, 55): Erstellung genehmigungsfähiger Gebäudekonzepte mit vorabgestimmten Status 1.b.) LPH 3 – 4 (HOAI §§ 34, 39, 51, 55): - Erstellung Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.a. und Erwirken der Baugenehmigung 1.c.) LPH 5 – 8 (HOAI §§ 34, 39, 55, LPH 5-6 § 51): - Erstellung Ausführungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.b.). Stellen der Bauleiter nach BauO Bln und Bauüberwachung. Dokumentation mit Schlussübergabe. Herbeiführen der bauaufsichtlichen Schlussabnahme. Frühzeitige Einweisung in haustechnische Anlagen. 2. Bauausführung schlüsselfertig und betriebsfertig in Holz- oder Holzhybridbauweise, inkl. aller haustechnischen Leistungen, Innenausbau und Außenanlagen auf Grundlage aller Ergebnisse Stufe 1.a. – 1.c. Ablauf des Verfahrens: Es handelt sich bei dem Vergabeverfahren um einen 2-stufigen Ablauf. 1.) Teilnahmewettbewerb: Nach Bekanntgabe des Projektes auf der Berliner Vergabeplattform können sich alle potentiellen Bieter anmelden und das Interesse bekunden. Bewerben können sich interdisziplinäre Teams, bestehend aus ausführenden Unternehmen und Fachplanern, die entsprechende Referenzen im Geschosswohnungsbau in Holz- bzw. Holzhybridbauweise nachweisen können. Nach einer Auswahlmatrix werden max. 6 Bewerber für die 2. Stufe ausgewählt. 2.) Angebotsphase: Diese max. 6 Bewerber werden für die Abgabe eines Wettbewerbsentwurfs über den Entwurf von 3 Typenhäusern und eines indikativen Angebotes angefragt. Die Entwürfe werden im Rahmen eines Jurytermins bewertet. Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens werden nach Bewertung gemäß Zuschlagsmatrix 3-4 Anbieter ausgewählt, die als Rahmenvertragspartner beauftragt werden sollen. Der Abruf für zukünftige Projekte erfolgt per Miniwettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern. - Landkreis Grafschaft BentheimNordhornFrist: 07. Sept.
Neubau eines Innovationszentrums und einer Schweißhalle im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells
Der Landkreis Grafschaft Bentheim möchte die Standorte der Berufsschulen in Nordhorn zum "Campus Berufliche Bildung Grafschaft Bentheim (CBB)" entwickeln. Der gesamte CBB soll für ein hochwertiges und attraktives Ausbildungs- und Bildungsangebot im Landkreis stehen, die berufliche Bildung als Zukunfts- und Standortfaktor nachhaltig stärken und seine Wirkung regional, aber auch überregional entfalten. In diesem Zusammenhang soll nach dem Neubau eines Lernforums der Neubau eines Innovationszentrums als weiteres Leuchtturmprojekt eine besondere Signalwirkung für die weitere Entwicklung des CBB in Nordhorn entfalten. Es soll ein Innovationszentrum entstehen, das Raum für modernste Techniken wie 3D-Druck, Künstliche Intelligenz und "Augmented Reality" bieten soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Methode Building Information Modelling (BIM) einnehmen, die insbesondere Handwerk und Mittelstand die Möglichkeit bieten soll, Planungen effizienter und gewerkeübergreifend an digitalen Modellen umzusetzen. Dafür soll eigens eine sieben Meter hohe Multifunktionshalle (in Anlehnung an Messe- und Ausstellungshallen) entstehen, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bietet - von der Visualisierung von Gebäudegrundrissen über Drohnenflüge bis hin zu Tests großer Maschinen und Fahrzeuge. Zudem soll das bestehende Medienzentrum des Landkreises in das neue Innovationszentrum integriert werden. Das Innovationszentrum soll insgesamt mit einem hohen Maß an räumlicher und technischer Flexibilität geplant werden, um auch auf künftig noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Es soll ein Gebäude entstehen, das Forschung, Innovation, Digitalisierung und unternehmerisches Denken fördert. Das Raumprogramm des Neubaus eines Innovationszentrums umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1.600 m². Ergänzt wird das Gesamtvorhaben durch den Neubau einer separaten Schweißhalle, die parallel zum Innovationszentrum in wirtschaftlicher Bauweise errichtet werden soll. Für diese ist eine funktionale Anbindung an die bestehenden Ausbildungsbereiche des Fachbereichs Metalltechnik sicherzustellen. Für die Realisierung der Schweißhalle steht ein Budget in Höhe von 1.305.000 EUR brutto zur Verfügung. Die Schweißhalle wird nur realisiert, wenn das vorgegebene Budget eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Innovationszentrums und einer Schweißhalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Der Auftragnehmer hat die Bauzwischenfinanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Zur Amortisation der Gesamtinvestitionskosten nach Abnahme stehen Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem Bundessondervermögen zur Verfügung. Für die verbleibenden Gesamtinvestitionskosten ist über die geplante Finanzierungsdauer von 20 Jahren eine Endfinanzierung anzubieten. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation. - degewo AGBerlinFrist: 02. Dez.
BW-RV-Holzbau-2026 Rahmenvertrag für Neubau von Wohngebäuden in Holz- oder Holzhybridbauweise
Rahmenvertrag für Generalübernehmerleistungen (Planungsleistungen gem. HOAI §34, § 39, § 55 LPH 28 und § 51 LPH 26 in Teilen sowie sämtliche und Bauleistungen) für die Errichtung von schlüsselfertigen Wohngebäuden in Holz oder Holzhybridbauweise (Mietwohnungsbau), inkl. Wege u. Freianlagen, Liegenschaftsbereich degewo. Es werden für die nächsten 4 Jahre 34 Gesamtübernehmer als Rahmenvertragspartner ausgewählt für die Errichtung von insgesamt bis zu 300 Wohnungen pro Jahr. Auf den entsprechenden Grundstücken sollen Neubauten in Holz oder Holzhybridbauweise entstehen. Voraussichtlich sind die Gebäude größtenteils im Standard KfW40 und förderfähig nach den jeweils gültigen Wohnungsförderungsbestimmungen zu planen. Die weiteren Standards, insbesondere für den Ausbau ergeben sich aus den degewo Ausstattungsstandards. 1. Planungsleistungen 1.a.) LPH 1 – 2 (HOAI §§ 34, 39, 51, 55): Erstellung genehmigungsfähiger Gebäudekonzepte mit vorabgestimmten Status 1.b.) LPH 3 – 4 (HOAI §§ 34, 39, 51, 55): Erstellung Entwurfs und Genehmigungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.a. und Erwirken der Baugenehmigung 1.c.) LPH 5 – 8 (HOAI §§ 34, 39, 55, LPH 56 § 51): Erstellung Ausführungsplanung auf Grundlage Ergebnisse Stufe 1.b.). Stellen der Bauleiter nach BauO Bln und Bauüberwachung. Dokumentation mit Schlussübergabe. Herbeiführen der bauaufsichtlichen Schlussabnahme. Frühzeitige Einweisung in haustechnische Anlagen. 2. Bauausführung schlüsselfertig und betriebsfertig in Holz oder Holzhybridbauweise, inkl. aller haustechnischen Leistungen, Innenausbau und Außenanlagen auf Grundlage aller Ergebnisse Stufe 1.a. – 1.c. Ablauf des Verfahrens: Es handelt sich bei dem Vergabeverfahren um einen 2stufigen Ablauf. 1.) Teilnahmewettbewerb: Nach Bekanntgabe des Projektes auf der Berliner Vergabeplattform können sich alle potentiellen Bieter anmelden und das Interesse bekunden. Bewerben können sich interdisziplinäre Teams, bestehend aus ausführenden Unternehmen und Fachplanern, die entsprechende Referenzen im Geschosswohnungsbau in Holz bzw. Holzhybridbauweise nachweisen können. Nach einer Auswahlmatrix werden max. 6 Bewerber für die 2. Stufe ausgewählt. 2.) Angebotsphase: Diese max. 6 Bewerber werden für die Abgabe eines Wettbewerbsentwurfs über den Entwurf von 3 Typenhäusern und eines indikativen Angebotes angefragt. Die Entwürfe werden im Rahmen eines Jurytermins bewertet. Im Ergebnis des Verhandlungsverfahrens werden nach Bewertung gemäß Zuschlagsmatrix 34 Anbieter ausgewählt, die als Rahmenvertragspartner beauftragt werden sollen. Der Abruf für zukünftige Projekte erfolgt per Miniwettbewerb unter den Rahmenvertragspartnern. - Landkreis Grafschaft BentheimN/AFrist: 07. Sept.
Neubau eines Innovationszentrums und einer Schweißhalle im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells
Der Landkreis Grafschaft Bentheim möchte die Standorte der Berufsschulen in Nordhorn zum "Campus Berufliche Bildung Grafschaft Bentheim (CBB)" entwickeln. Der gesamte CBB soll für ein hochwertiges und attraktives Ausbildungs- und Bildungsangebot im Landkreis stehen, die berufliche Bildung als Zukunfts- und Standortfaktor nachhaltig stärken und seine Wirkung regional, aber auch überregional entfalten. In diesem Zusammenhang soll nach dem Neubau eines Lernforums der Neubau eines Innovationszentrums als weiteres Leuchtturmprojekt eine besondere Signalwirkung für die weitere Entwicklung des CBB in Nordhorn entfalten. Es soll ein Innovationszentrum entstehen, das Raum für modernste Techniken wie 3D-Druck, Künstliche Intelligenz und "Augmented Reality" bieten soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Methode Building Information Modelling (BIM) einnehmen, die insbesondere Handwerk und Mittelstand die Möglichkeit bieten soll, Planungen effizienter und gewerkeübergreifend an digitalen Modellen umzusetzen. Dafür soll eigens eine sieben Meter hohe Multifunktionshalle (in Anlehnung an Messe- und Ausstellungshallen) entstehen, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bietet - von der Visualisierung von Gebäudegrundrissen über Drohnenflüge bis hin zu Tests großer Maschinen und Fahrzeuge. Zudem soll das bestehende Medienzentrum des Landkreises in das neue Innovationszentrum integriert werden. Das Innovationszentrum soll insgesamt mit einem hohen Maß an räumlicher und technischer Flexibilität geplant werden, um auch auf künftig noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Es soll ein Gebäude entstehen, das Forschung, Innovation, Digitalisierung und unternehmerisches Denken fördert. Das Raumprogramm des Neubaus eines Innovationszentrums umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1.600 m². Ergänzt wird das Gesamtvorhaben durch den Neubau einer separaten Schweißhalle, die parallel zum Innovationszentrum in wirtschaftlicher Bauweise errichtet werden soll. Für diese ist eine funktionale Anbindung an die bestehenden Ausbildungsbereiche des Fachbereichs Metalltechnik sicherzustellen. Für die Realisierung der Schweißhalle steht ein Budget in Höhe von 1.305.000 EUR brutto zur Verfügung. Die Schweißhalle wird nur realisiert, wenn das vorgegebene Budget eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Innovationszentrums und einer Schweißhalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Der Auftragnehmer hat die Bauzwischenfinanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Zur Amortisation der Gesamtinvestitionskosten nach Abnahme stehen Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem Bundessondervermögen zur Verfügung. Für die verbleibenden Gesamtinvestitionskosten ist über die geplante Finanzierungsdauer von 20 Jahren eine Endfinanzierung anzubieten. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation. - Landkreis Grafschaft BentheimN/AFrist: 07. Sept.
Neubau eines Innovationszentrums und einer Schweißhalle im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells
Der Landkreis Grafschaft Bentheim möchte die Standorte der Berufsschulen in Nordhorn zum "Campus Berufliche Bildung Grafschaft Bentheim (CBB)" entwickeln. Der gesamte CBB soll für ein hochwertiges und attraktives Ausbildungs- und Bildungsangebot im Landkreis stehen, die berufliche Bildung als Zukunfts- und Standortfaktor nachhaltig stärken und seine Wirkung regional, aber auch überregional entfalten. In diesem Zusammenhang soll nach dem Neubau eines Lernforums der Neubau eines Innovationszentrums als weiteres Leuchtturmprojekt eine besondere Signalwirkung für die weitere Entwicklung des CBB in Nordhorn entfalten. Es soll ein Innovationszentrum entstehen, das Raum für modernste Techniken wie 3D-Druck, Künstliche Intelligenz und "Augmented Reality" bieten soll. Eine zentrale Rolle soll dabei die Methode Building Information Modelling (BIM) einnehmen, die insbesondere Handwerk und Mittelstand die Möglichkeit bieten soll, Planungen effizienter und gewerkeübergreifend an digitalen Modellen umzusetzen. Dafür soll eigens eine sieben Meter hohe Multifunktionshalle (in Anlehnung an Messe- und Ausstellungshallen) entstehen, die flexible Nutzungsmöglichkeiten bietet - von der Visualisierung von Gebäudegrundrissen über Drohnenflüge bis hin zu Tests großer Maschinen und Fahrzeuge. Zudem soll das bestehende Medienzentrum des Landkreises in das neue Innovationszentrum integriert werden. Das Innovationszentrum soll insgesamt mit einem hohen Maß an räumlicher und technischer Flexibilität geplant werden, um auch auf künftig noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Es soll ein Gebäude entstehen, das Forschung, Innovation, Digitalisierung und unternehmerisches Denken fördert. Das Raumprogramm des Neubaus eines Innovationszentrums umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von ca. 1.600 m². Ergänzt wird das Gesamtvorhaben durch den Neubau einer separaten Schweißhalle, die parallel zum Innovationszentrum in wirtschaftlicher Bauweise errichtet werden soll. Für diese ist eine funktionale Anbindung an die bestehenden Ausbildungsbereiche des Fachbereichs Metalltechnik sicherzustellen. Für die Realisierung der Schweißhalle steht ein Budget in Höhe von 1.305.000 EUR brutto zur Verfügung. Die Schweißhalle wird nur realisiert, wenn das vorgegebene Budget eingehalten wird. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Innovationszentrums und einer Schweißhalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen zu erbringen. Diese umfasst auch die Erstellung der Genehmigungsplanung und die Einreichung des Bauantrages. Der Auftragnehmer hat die Bauzwischenfinanzierung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme sicherzustellen. Zur Amortisation der Gesamtinvestitionskosten nach Abnahme stehen Fördermittel in Höhe von 10 Mio. EUR aus dem Bundessondervermögen zur Verfügung. Für die verbleibenden Gesamtinvestitionskosten ist über die geplante Finanzierungsdauer von 20 Jahren eine Endfinanzierung anzubieten. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und Finanzierungsleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, welche nach Auswahl im Teilnahmewettbewerb zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Die Leistungen werden als Gesamtvergabe an einen Totalunter-/-übernehmer im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Weitere Informationen enthält die mit dieser Bekanntmachung zur Verfügung gestellte Bewerberinformation. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 10. Aug.
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben. - Gemeinde EschelbronnEschelbronnFrist: 10. Aug.
Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.
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