Landesverwaltungsamt (LaVA) - Abteilung 4 - Staatliche Hochbaubehörde (SHB)SaarbrückenTED
Neubau Nuklearmedizin - Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau für die Nuklearmedizin zu planen und auszuführen. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist das Klinikum der Universität des Saarlandes mit Sitz ...
Architektur, Bauüberwachung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesverwaltungsamt (LaVA) - Abteilung 4 - Staatliche Hochbaubehörde (SHB)
- Veröffentlicht:
- 30. August 2026
- Frist:
- 28. September 2026
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau für die Nuklearmedizin zu planen und auszuführen. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist das Klinikum der Universität des Saarlandes mit Sitz in Homburg. Der Klinikcampus befindet sich südlich des Homburger Stadtzentrums und umfasst ein mehr als 200 Hektar großes Waldgebiet, in dem sich über 100 Klinikgebäude verteilen. Das Universitätsklinikum des Saarlandes plant den Ersatzneubau der Klinik für Nuklearmedizin. Der Neubau dient der klinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit nuklearmedizinischen Diagnose- und Therapieverfahren. Das Gebäude gliedert sich in die drei Funktionsbereiche Station, Diagnostik und Ambulanz sowie Labor einschließlich anteiliger Flächen für Forschung und Lehre. Schwerpunkte der medizinischen Versorgung liegen in der Diagnostik und Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen sowie onkologischen Erkrankungen. Darüber hinaus sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung innovativer nuklearmedizinischer Behandlungsmethoden geschaffen werden. Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen: Vertragsstufe 1 / Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 2; Vertragsstufe 2 / Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3, 4; Vertragsstufe 3 / Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7 Vertragsstufe 4 / Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 Vertragsstufe 4 / Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind. Zwischen den einzelnen Leistungsstufen/-phasen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen. Die ES-Bau ist spätestens 8 Monate nach Auftragserteilung vorzulegen. Die EW-Bau ist spätestens 9 Monate nach Freigabe der ES-Bau vorzulegen. Vorlage der Ausschreibungsunterlagen: Termine gemäß genehmigter EW-Bau. Mit Abruf der Leistungsstufe 4 ist der Terminplan vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. vom Auftraggeber beauftragten Projektsteuerer auf der Grundlage der Termine gemäß § 5.4.1 des Vertrages zu aktualisieren. Die darin enthaltenen Termine stellen die Vertragsfristen für Baubeginn und Fertigstellung dar. Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag sowie die Eignungskriterien und deren Wichtung und Wertung können im Detail der Wertungsmatrix Stufe 1 Teilnahmewettbewerb entnommen werden. Das Honorarangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Verfahrensstufe 2 - Angebote und Verhandlung Nach Aufforderung durch den Auftraggeber reichen die ausgewählten Bieter folgende Unterlagen zur festgelegten Frist ein: Nachweise für das vorgesehene Projektteam, Präsentationsunterlagen für das Verhandlungsgespräch, Honorarerstangebot. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage des Honorarerstangebotes zu erteilen, ohne weitere Verhandlungen zu führen. Nach Abschluss aller Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, über die Vergabeplattform ihr finales Angebot (Präsentationsunterlagen sowie finales Honorarangebot) fristgerecht einzureichen. Die Verhandlungsgespräche werden in deutscher Sprache geführt, ebenso erfolgt die gesamte Projektabwicklung in deutscher Sprache. Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Eine Aufwandsentschädigung für die Bewerbungsunterlagen und die Leistungen für das Verhandlungsverfahren erfolgt nicht. Nach Vorliegen der finalen Honorarangebote erfolgt die Wertung anhand der Wertungsmatrix Stufe 2. Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe können im Einzelnen der Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren entnommen werden. Mit dem finalen Angebot ist die Anerkennung Vertragsvorentwurfs, der den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, vom Bieter schriftlich zu bestätigen. Auftragserteilung Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien gemäß Wertungsmatrix Stufe 2 zum Verhandlungsverfahren insgesamt die höchste Punktzahl erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 (ES-Bau). Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftragnehmer kann aus der Nichtbeauftragung weiterer Stufen keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen. Der Auftraggeber bleibt frei in seiner Entscheidung, ob er den Auftragnehmer oder einen Dritten mit weiteren Leistungen beauftragt. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
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Bei einzelnen bereits ausgeführten Bauteilen bestehen Hinweise auf technische beziehungsweise planerische Abweichungen. Umfang, Ursachen und Auswirkungen sind im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen fachlich zu untersuchen. Nach derzeitiger Einschätzung können hieraus Anpassungs-, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen erforderlich werden. Zurzeit ist die Ausführung von Bauleistungen auf der Baustelle gestoppt. Ziel der Beauftragung ist es, durch die Übernahme, Prüfung, Konsolidierung und erforderliche Überarbeitung der vorhandenen Planung eine belastbare Grundlage für die geordnete Fortführung des Projekts zu schaffen. Hierzu sind insbesondere offene Planungsfragen und Schnittstellen zu klären, erforderliche Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen planerisch zu bearbeiten sowie Kosten-, Termin- und Ausführungsgrundlagen fortzuschreiben. Nach Abschluss und Freigabe der hierfür erforderlichen Planungsschritte soll die Bauausführung auf Grundlage abgestimmter und ausführungsreifer Unterlagen in einen geregelten Planungs-, Vergabe- und Bauprozess überführt und anschließend fortgesetzt werden. 3. Leistungsumfang Gegenstand der Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI. Der Schwerpunkt liegt auf der planerischen Fertigstellung und Realisierung der noch ausstehenden Ausbaugewerke sowie auf der geordneten Wiederaufnahme und Fortführung der Bauausführung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Übernahme, Sichtung und Plausibilisierung der vorhandenen Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, - die Prüfung der vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Ausführbarkeit und Übereinstimmung mit dem vorgefundenen Bauzustand, - die Einarbeitung in den vorhandenen Planungs- und Ausführungsstand, - die Klärung offener Planungsfragen und Schnittstellen zwischen Objektplanung, Fachplanungen, ausführenden Unternehmen und Bestand, - die erforderliche Überarbeitung, Ergänzung und Fortschreibung der Ausführungsplanung, - die planerische Bearbeitung, Vergabe und Objektüberwachung erforderlicher Korrektur-, Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen, - die Erstellung einer abgestimmten, belastbaren und ausführungsreifen Planungsgrundlage, - die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe noch ausstehender oder erneut zu vergebender Leistungen sowie sämtlicher notwendig werdender Nachtragsleistungen, - die Objektüberwachung der weiteren Bauausführung einschließlich Mängelverfolgung, Abnahmen und Dokumentation sowie - die Objektbetreuung und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs der Leistungsphase 9. Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf den Ausbaugewerken. Mitumfasst sind jedoch auch die im Zusammenhang mit der Projektfortführung erforderlichen punktuellen Nacharbeiten, Anpassungen und Schnittstellenleistungen an den bereits hergestellten Bauteilen (Rohbau, Fassade, Dach). Eine vollständige Neuplanung der Gebäudehülle ist nicht Gegenstand der Beauftragung, soweit sich aus den Vergabeunterlagen oder späteren Untersuchungsergebnissen nichts Abweichendes ergibt. Für die Leistungsphase 5 liegen bereits Planungsunterlagen in unterschiedlichem Bearbeitungsstand vor. Diese Unterlagen sind als Arbeitsgrundlage zu verwenden, soweit sie nach fachlicher Prüfung für die weitere Planung geeignet sind. Ihre Übergabe entbindet den Auftragnehmer nicht von der geschuldeten Prüfung, Koordination, Ergänzung und erforderlichen Überarbeitung im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs. Ziel der Beauftragung ist die Herstellung eines konsistenten, fachlich abgestimmten und ausführungsreifen Planungsstands sowie die anschließende Fortführung des Projekts in einem geregelten Vergabe- und Bauprozess bis zum Abschluss der Baumaßnahme und der vereinbarten Objektbetreuung Hierfür werden im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 noch Teilleistungen der Lph. 5-7 für einen Teil des Erweiterungsneubaus sowie die Lph. 8-9 für einen Großteil des Erweiterungsneubaus beauftragt. Die konkreten Vergütungsregelungen sind dem Honorarblatt zu entnehmen. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, die Erstellung monatlicher Statusberichte, optional die Vorbereitung und Teilnahme an Moratoriumssitzungen, die Überwachung der Mängelbeseitigung sowie die Bauleitung nach § 59 HBO benötigt. 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- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesverwaltungsamt (LaVA) - Abteilung 4 - Staatliche Hochbaubehörde (SHB).
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