Stadt BeelitzBeelitz
Neubau Kita Wittbrietzen, Los 7 - Innentüren
Los 7 - Innentüren Umfang der Maßnahme: Liefern und montieren von 18 Stk. Zweiteiligen Umfassungszargen innen inkl. Türblätter in verschiedenen Breiten, Höhen und Anforderungen. Liefern und montieren von Wand- und Bodenstopper, Drücker und WC Schlösser, Klemmschutz beidseitig. Liefern und montieren von 5 Stk. Öffnungsbegrenzer.
Fenster & Türen
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Beelitz
- Veröffentlicht:
- 04. August 2026
- Frist:
- 01. September 2026
- Thema:
- Fenster & Türen
- Bauobjekt:
- Kindergarten / Kita
Bauobjekt-Klassifikation
- Kindergarten / KitaHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Los 7 - Innentüren Umfang der Maßnahme: Liefern und montieren von 18 Stk. Zweiteiligen Umfassungszargen innen inkl. Türblätter in verschiedenen Breiten, Höhen und Anforderungen. Liefern und montieren von Wand- und Bodenstopper, Drücker und WC Schlösser, Klemmschutz beidseitig. Liefern und montieren von 5 Stk. Öffnungsbegrenzer.
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5 Datenbereiche verfügbar
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Lose
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Ausführungsorte
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Landkreis Märkisch-Oderland / Amt für Digitalisierung, Organisation und PersonalSeelowLos 13.1 - INNENTÜREN HOLZ/STAHL Baustelleneinrichtung 1 Psch Baustelle einrichten vorhalten und räumen 1 Psch Sachverständigenabnahme aller Türen und Elemente 10 Std Stundenlohnarbeiten Innentüren BTA 8 St Objektinnentür - Türblätter: Feuchtraumtür 0,76-1,01 x 2,26 m 4 St Objektinnentür - Türblätter: Nassraumtür 0,76/0,885 x 2,26 m 38 St Objektinnentür - Türblätter: ohne Anforderungen, 0,885-1,26 x 2,26 m 8 St Objektinnentür - Türblätter: SSK2, 1,01/1,135 x 2,26 m 1 St Objektinnentür, 2flg. - Türblätter: ohne Anforderungen, 1,76 x 2,26m 12 St Stahlzarge als Umfassungszarge, 0,885 x 2,26 m, WD 15/24/25,5 cm 41 St Stahlzarge als Umfassungszarge, 1,01-1,26 x 2,26 m, WD 24/25,5 cm 56 St Zulage Spiegelverbreiterung 15/15mm 2 St Edelstahlzarge Umfassungszarge, nassraumgeeignet, 0,885 x 2,26 m, WD 24 cm 1 St Stahlzarge als Umfassungszarge ergänzend mit Unterkonstruktion im Sturzbereich 1,76 x 2,615m 3 St Stahlzarge als Blendrahmenzarge auf die Wand gesetzt, 0,76 x 2,26 m 2 St Edelstahlzarge als Blendrahmenzarge auf die Wand gesetzt, nassraumgeeignet, 0,76 x 2,26 m 1 St BS-Element RS-1, ss, 0,885 x 2,26 m, WD 24 cm, Panik Funktion C, Obertürschließer, Drücker/Drücker 17 St Lichtausschnitt 57 St Beschlag Drücker/Drücker 1 St Beschlag Drücker / Knauf 56 St Objektschloss 2,0 St Panikschloss, Funktion C 5,0 St Obertürschließer 58,0 St Türpuffer zur Wand-/Bodenmontage 20,0 St Trittschutz aus Edelstahl, selbstklebend Innentüren BTB 1 St Objektinnentür - Türblätter: Feuchtraumtür 0,885 x 2,26 m 1 St Stahlzarge als Umfassungszarge, 0,885 x 2,26 m, WD 24 cm 1 St T30-RS, ss, 0,885 x 2,26 m, WD 24 cm, Objektschloss, Drücker/Drücker Innentüren Stahl BT A / BT B / BT C 1 St T30-RS, ss, 1,135 x 2,26 m, WD 24 cm, Panik Funktion C, Obertürschließer, Drücker/Drücker 2 St Objektinnentür 1-flg., 0,885 x 2,26 m, WD 15/24 cm 3 St T30-RS, ss, 0,76-1,51 x 2,26 m, WD 24 cm, Objektschloss, Obertürschließer, Drücker/Drücker 1 St T90-RS, ss, 1,01 x 2,26m, WD 24cm 2 St Objektinnentür 1-flg., 1,01 x 2,26 m, WD 24 cm mit Umfassungszarge und Zubehör 1 St Objektinnentür 1-flg., 1,01 x 2,26 m, WD 24 cm mit Blockzarge und Zubehör 1 St Objektinnentür 1-flg., 1,01 x 2,26 m, WD 12.5 cm Edelstahl, Umfassungszarge 4 St T30-RS, ss, 1,26 x 2,26 m, WD 24 cm, Objektschloss, Obertürschließer, Drücker/Drücker 4 St Türhaftmagnet Aufputz 4 St Haftgegenplatte mit Winkelstellung 4 St Rauchschaltmodul 6 St Rauchmelder 1 St Magnetkontakt 1 St Kabelübergang 4 St Türpuffer zur Wandmontage 3 St WC-Trennwände 1 St Trennwandanlage für 2 Kabinen 2 St Trennwandanlage für 1 Kabinen 7 St Schamwand Urinal 7 St Trennwände Dusche KleiderhakenKita Kunterbunt und Nachbarschaftshaus Kyritz - Los 314 Innentüren
Stadt KyritzKyritzNachtragsinhalte und Begründungen, Begehung im Rahmen Unfallverhütung: - Auf Grund der Werksplanung wurde eine Unterkonstruktion im Deckenbereich erforderlich um eine kraftschlüssige Montage der Glastrennwand zu ermöglichen. Diese Konstruktion musste vor der Fertigstellung der Decke realisiert werden. - Im Zuge des Aufmaßes wurden bei einigen Feuerschutztüren im KG Maßabweichungen festgestellt, die eine Anpassung erforderlich machten, die in diesem Fall zu Mehrkosten führen. - Zur Optimierung des Bauablaufes sollen die ursprünglich nur grundierten Türzargen oberflächenfertig geliefert werden. Dieser Nachtrag ist Kostenneutral, da dadurch die - nachträgliche Beschichtung im Los 315 Malerarbeiten entfällt. - Die Material-Änderung von Türdrückern und Ausführung von Türschließern der Türen im KG führt zu einer Kostenverringerung. - Nach Abbruch der Bestandsumfassungszargen im Hortgebäude wurden die Maßungenauigkeiten der Rohbauöffnungen im Bestandsgebäude sichtbar und machten die Verbreiterung der Spiegelbreiten der Stahlzargen erforderlich um die Ringspalte sicher abdecken zu können was zu Mehrkosten bei der Türlieferung führte. - Die Forderung der Unfallkasse besagt, dass die Türen bei Räumen die Kindern zugänglich sind die Band- und die Bandgegenseite mit einem Fingerklemmschutz auszurüsten sind. Im Leistungsverzeichnis ist jedoch nur die Bandseite vorgesehen, so dass nunmehr die Bandgegenseite zusätzlich mit Fingerklemmschutz zu versehen ist. - Im Leistungsverzeichnis ist die Wartung, Einstellung und Reinigung der vorh. Feststellanlagen im Hortgebäude vorgesehen. Bei diesen Arbeiten hat sich herausgestellt, dass die vorh. elektrischen u. elektronischen Bauteile der Anlagen teilweise fehlten bzw. defekt waren und ausgetauscht werden müssen. Der Auftrag wurde um diese Leistung erweitert. - Liefern u. montieren RWA Motore Treppenhaus Hortgebäude - Im Zuge der Abnahme durch die Unfallkasse wurde von der Behörde zwischen dem Vorraum und dem WC-Raum Jungen-WC im Hortgebäude eine Sichtverbindung (zur Vermeidung von Unfällen) zwischen den beiden Räumen gefordert. Dies war so nicht vorgesehen und lässt sich nur durch den Einbau eines Fensters in das Türblatt realisieren. - Im Zuge der Revision der vorh. Eingangstür wurde eine fehlende Mitnehmerklappe für die Schließung des Standflügel festgestellt die hier nachzurüsten war. Ebenfalls muss die Feststellung der Flügel im Brandfall als Zuluftöffnung für den Rauchabzug des Treppenhauses möglich sein was über die Bodenstopper mit Feststellhaken realisiert werden soll. Um bei den Türen mit Turnhallenzarge und Obentürschließer einen 90° Öffnungswinkel zu ermöglichen war der Einbau von Laibungskästen als Nachrüstung erforderlich. - Die vorhandenen Rauchschutztüren sind laut Unfallverhütungsvorschriften mit Fingerklemmschutz nachzurüsten. Da hier besondere Profile zum Einsatz kommen und ein erhöhter Montageaufwand auftritt ist eine Nachtragsleistung erforderlich. - Im Leistungsverzeichnis wurden Einsteckschlösser nur für speziell ausgerüstete Brandschutz- und Fluchtwegetüren vorgesehen. Bei allen anderen Türen war hier nur die Vorrüstung im Blatt vorgesehen. - Nach erfolgter Ausschreibung konnten im Zuge der Werkplanung Anpassungen der Holzstockelemente vorgenommen werden, die zu erheblichen Einsparungen führen. Mehrpreise für Brandschutzbeschläge, die in dieser Ausführung im LV nicht berücksichtigt waren. Die Änderung von Alu- in Edelstahl-Drücker ist preisneutral. - Bei Türen, die mit einem Türschließer versehen sind und die aus Gründen des Unfallschutzes keinen Bodentürstopper erhalten können, wurde im Schließer die zusätzliche Öffnungsbegrenzung vorgesehen was hier zu Mehrkosten führt. Aus dem gleichen Grund wurden Wandtürstopper mit Verlängerung vorgesehen. Im Zuge der Montageplanung der Stahlblechzargen wurde die Verfüllung des Ringspaltes auf Grund der Öffnungsgröße der Rohbauöffnung von Mineralwolle auf Fugenvergussmörtel geändert um für die stark beanspruchten Türen ordnungsgemäße Befestigung sicherzustellen.Kita Kunterbunt und Nachbarschaftshaus Kyritz - Los 314 Innentüren
Stadt KyritzKyritzNachtragsinhalte und Begründungen, Begehung im Rahmen Unfallverhütung: - Auf Grund der Werksplanung wurde eine Unterkonstruktion im Deckenbereich erforderlich um eine kraftschlüssige Montage der Glastrennwand zu ermöglichen. Diese Konstruktion musste vor der Fertigstellung der Decke realisiert werden. - Im Zuge des Aufmaßes wurden bei einigen Feuerschutztüren im KG Maßabweichungen festgestellt, die eine Anpassung erforderlich machten, die in diesem Fall zu Mehrkosten führen. - Zur Optimierung des Bauablaufes sollen die ursprünglich nur grundierten Türzargen oberflächenfertig geliefert werden. Dieser Nachtrag ist Kostenneutral, da dadurch die - nachträgliche Beschichtung im Los 315 Malerarbeiten entfällt. - Die Material-Änderung von Türdrückern und Ausführung von Türschließern der Türen im KG führt zu einer Kostenverringerung. - Nach Abbruch der Bestandsumfassungszargen im Hortgebäude wurden die Maßungenauigkeiten der Rohbauöffnungen im Bestandsgebäude sichtbar und machten die Verbreiterung der Spiegelbreiten der Stahlzargen erforderlich um die Ringspalte sicher abdecken zu können was zu Mehrkosten bei der Türlieferung führte. - Die Forderung der Unfallkasse besagt, dass die Türen bei Räumen die Kindern zugänglich sind die Band- und die Bandgegenseite mit einem Fingerklemmschutz auszurüsten sind. Im Leistungsverzeichnis ist jedoch nur die Bandseite vorgesehen, so dass nunmehr die Bandgegenseite zusätzlich mit Fingerklemmschutz zu versehen ist. - Im Leistungsverzeichnis ist die Wartung, Einstellung und Reinigung der vorh. Feststellanlagen im Hortgebäude vorgesehen. Bei diesen Arbeiten hat sich herausgestellt, dass die vorh. elektrischen u. elektronischen Bauteile der Anlagen teilweise fehlten bzw. defekt waren und ausgetauscht werden müssen. Der Auftrag wurde um diese Leistung erweitert. - Liefern u. montieren RWA Motore Treppenhaus Hortgebäude - Im Zuge der Abnahme durch die Unfallkasse wurde von der Behörde zwischen dem Vorraum und dem WC-Raum Jungen-WC im Hortgebäude eine Sichtverbindung (zur Vermeidung von Unfällen) zwischen den beiden Räumen gefordert. Dies war so nicht vorgesehen und lässt sich nur durch den Einbau eines Fensters in das Türblatt realisieren. - Im Zuge der Revision der vorh. Eingangstür wurde eine fehlende Mitnehmerklappe für die Schließung des Standflügel festgestellt die hier nachzurüsten war. Ebenfalls muss die Feststellung der Flügel im Brandfall als Zuluftöffnung für den Rauchabzug des Treppenhauses möglich sein was über die Bodenstopper mit Feststellhaken realisiert werden soll. Um bei den Türen mit Turnhallenzarge und Obentürschließer einen 90° Öffnungswinkel zu ermöglichen war der Einbau von Laibungskästen als Nachrüstung erforderlich. - Die vorhandenen Rauchschutztüren sind laut Unfallverhütungsvorschriften mit Fingerklemmschutz nachzurüsten. Da hier besondere Profile zum Einsatz kommen und ein erhöhter Montageaufwand auftritt ist eine Nachtragsleistung erforderlich. - Im Leistungsverzeichnis wurden Einsteckschlösser nur für speziell ausgerüstete Brandschutz- und Fluchtwegetüren vorgesehen. Bei allen anderen Türen war hier nur die Vorrüstung im Blatt vorgesehen. - Nach erfolgter Ausschreibung konnten im Zuge der Werkplanung Anpassungen der Holzstockelemente vorgenommen werden, die zu erheblichen Einsparungen führen. Mehrpreise für Brandschutzbeschläge, die in dieser Ausführung im LV nicht berücksichtigt waren. Die Änderung von Alu- in Edelstahl-Drücker ist preisneutral. - Bei Türen, die mit einem Türschließer versehen sind und die aus Gründen des Unfallschutzes keinen Bodentürstopper erhalten können, wurde im Schließer die zusätzliche Öffnungsbegrenzung vorgesehen was hier zu Mehrkosten führt. Aus dem gleichen Grund wurden Wandtürstopper mit Verlängerung vorgesehen. Im Zuge der Montageplanung der Stahlblechzargen wurde die Verfüllung des Ringspaltes auf Grund der Öffnungsgröße der Rohbauöffnung von Mineralwolle auf Fugenvergussmörtel geändert um für die stark beanspruchten Türen ordnungsgemäße Befestigung sicherzustellen.TGA-Planung Gebäude und Innenräume LPH 1-3 und - 5-9
Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedDie Stadt Neuwied beabsichtigt eine Ersatzfläche für die bestehende KiTa-Raiffeisenring, welche einen hohen Investitionsstau aufweist, im Neubauprojekt Kastanienhof zur Unterbringung von vier Kitagruppen anzumieten. Die Konzeption sieht ein offenes Kita Konzept für 100 Kinder im Alter von 3-6 Jahren vor. Die Einbindung der Vertretung der zukünftigen Nutzer ist gewünscht. Die Mietfläche wird durch den Investor als veredelter Rohbau hergestellt und 2026 an die Stadt übergeben. Der anschließende Innenausbau, der den Anforderungen an den Betrieb einer Kindertagesstätte entspricht, wird durch die Stadt Neuwied realisiert und ist Planungsgegenstand der Objektplanung. Die Mietfläche erstreckt sich über das Keller- und Erdgeschoss. Der Planungsstand ist soweit gediehen, dass bereits zum Teil die LPH 1-3 und die LPH 4 vollständig erbracht wurden (Baugenehmigung incl. Brandschutzkonzept vom Dezember 2025, siehe Anlage Genehmigung-Nr 847_25). Das Brandschutzkonzept liegt vor und wurde Bestandteil der Baugenehmigung. Die Abgrenzung des veredelten Rohbaus (Investorenplanung) zum veredelten Innenausbau (Stadt Neuwied) stellt sich wie folgt dar: Fertigstellungsgrad durch Vermieter zum Zeitpunkt des Planungsbeginns: • Herstellung der Außenhaut in Dach und Fach (Fenster, Außen- und Terrassentüren, Haupteingangstüre) • Der Innenputz auf den Außenwänden • Alle Übergabepunkte, die für die technische Gebäudeausrüstung notwendig sind. Siehe Anlage (Pläne und Beschreibung): -TGA_Übergabepunkte (Pläne und Beschreibung) • Brandmeldeanlage: Der Vermieter hat eine voll funktionsfähige Brandmeldeanlage herzustellen. Diese hat auch den Kita Mietbereich technisch mit einzubinden, unabhängig vom Innenausbau des Mieters. Eine Nachbesserung/ Erweiterung seitens Mieterin, erfolgt somit nicht. Der Leistungsumfang des veredelten Innenausbaus umfasst nach derzeitigem Planstand die nachfolgend aufgeführten Gewerke: (für die TGA-Planung ausführliche Beschreibung s. AnlageTGA_Übergabepunkte): 1 Heizung/Fußbodenheizung - Wärmeversorgung über vorhandenen Fernwärmeanschluss 2 Lüftung - Be- und Entlüftung über Einzellüfter Bereich WC-Anlagen, Technikräume, Küche, Lager Hygiene 3 Sanitär 4 Elektro, Brandmeldeeinrichtung (BMA-Zentrale Vermieterleistung), IT 5 Estricharbeiten 6 Trockenbauarbeiten 7 Innenputzarbeiten - ausgenommen Innenputz auf Außenwand, Vermieterleistung 8 Stahlzargen, Innentüren, Klemmschutz 9 Mobile Trennwände 10 Fliesenarbeiten 11 Bodenbelagsarbeiten 12 WC-Trennwände 13 Malerarbeiten 14 Außenanlagen, Gala-Bau (Fachplaner wird ausgeschrieben) 15 Brandschutzausstattung, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. 16 Prüfungen, TÜV-Abnahme 17 Innenliegender Blendschutz, Gardinen etc. 18 Profilzylinder, Hauptschlüssel, Schließplan 19 Einbauküche inkl. Geräte (Küchenplanung durch Fachplaner ist erfolgt) 20 Ausstattung, Einrichtung (Eigenleistung Stadt Neuwied) 21 Bauendreinigung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude, Innenräume, mit dem Leistungsumfang in Anlage Leistungsbild. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Technische Ausrüstung, mit dem Leistungsumfang und den Anlagegruppen in Anlage Leistungsbild. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Kostenrahmen: Kostengruppe 300: 1.003.601,61 € brutto Kostengruppe 400: 608.443,02 € brutto 410: 35.211,08 € brutto 420: 194.010,44 € brutto 430: 55.316,61 € brutto 440: 288.799,36 € brutto 450: 35.105,54 € brutto Kostengruppe 500: 600.000 € brutto Kostengruppe 600: 220.000 € brutto Für die Maßnahme gilt: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 angepasst, falls sich die Kosten zum ursprünglichen Kostenrahmen verändern. Die Kostenberechnung dient ab der Entwurfsplanung bis zum Abschluss der Planung (LPH 3 – LPH 9) als Grundlage für die Berechnung des Honorars, das entsprechend der bestehenden Vertragsbedingungen angepasst wird. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Planungsbeginn: 2 Wochen nach Auftragsvergabe LPH 1-3 und 5-6: Februar 2027 – Juli 2027 LPH 7: Juli 2027 – Oktober 2027 LPH 8: November 2027 – Juli 2028. Parallel zu diesem Los 2 wird das Leistungsbild der Objektplanung Gebäude in Los 1 ausgeschrieben.Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 1-3 und - 5-9
Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedGegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 1 - Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 - 3 (teilweise) und 5 – 9 (teilweise), betreffend den Innenausbau der Kita Kastanienhof. Die Stadt Neuwied beabsichtigt eine Ersatzfläche für die bestehende KiTa-Raiffeisenring, welche einen hohen Investitionsstau aufweist, im Neubauprojekt Kastanienhof zur Unterbringung von vier Kitagruppen anzumieten. Die Konzeption sieht ein offenes Kita Konzept für 100 Kinder im Alter von 3-6 Jahren vor. Die Einbindung der Vertretung der zukünftigen Nutzer ist gewünscht. Die Mietfläche wird durch den Investor als veredelter Rohbau hergestellt und 2026 an die Stadt übergeben. Der anschließende Innenausbau, der den Anforderungen an den Betrieb einer Kindertagesstätte entspricht, wird durch die Stadt Neuwied realisiert und ist Planungsgegenstand der Objektplanung. Die Mietfläche erstreckt sich über das Keller- und Erdgeschoss. Der Planungsstand ist soweit gediehen, dass bereits zum Teil die LPH 1-3 und die LPH 4 vollständig erbracht wurden (Baugenehmigung incl. Brandschutzkonzept vom Dezember 2025, siehe Anlage Genehmigung-Nr 847_25). Das Brandschutzkonzept liegt vor und wurde Bestandteil der Baugenehmigung. Die Abgrenzung des veredelten Rohbaus (Investorenplanung) zum veredelten Innenausbau (Stadt Neuwied) stellt sich wie folgt dar: Fertigstellungsgrad durch Vermieter zum Zeitpunkt des Planungsbeginns: • Herstellung der Außenhaut in Dach und Fach (Fenster, Außen- und Terrassentüren, Haupteingangstüre) • Der Innenputz auf den Außenwänden • Alle Übergabepunkte, die für die technische Gebäudeausrüstung notwendig sind. Siehe Anlage (Pläne und Beschreibung): -TGA_Übergabepunkte (Pläne und Beschreibung) • Brandmeldeanlage: Der Vermieter hat eine voll funktionsfähige Brandmeldeanlage herzustellen. Diese hat auch den Kita Mietbereich technisch mit einzubinden, unabhängig vom Innenausbau des Mieters. Eine Nachbesserung/ Erweiterung seitens Mieterin, erfolgt somit nicht. Der Leistungsumfang des veredelten Innenausbaus umfasst nach derzeitigem Planstand die nachfolgend aufgeführten Gewerke: (für die TGA-Planung ausführliche Beschreibung s. AnlageTGA_Übergabepunkte): 1 Heizung/Fußbodenheizung - Wärmeversorgung über vorhandenen Fernwärmeanschluss 2 Lüftung - Be- und Entlüftung über Einzellüfter Bereich WC-Anlagen, Technikräume, Küche, Lager Hygiene 3 Sanitär 4 Elektro, Brandmeldeeinrichtung (BMA-Zentrale Vermieterleistung), IT 5 Estricharbeiten 6 Trockenbauarbeiten 7 Innenputzarbeiten - ausgenommen Innenputz auf Außenwand, Vermieterleistung 8 Stahlzargen, Innentüren, Klemmschutz 9 Mobile Trennwände 10 Fliesenarbeiten 11 Bodenbelagsarbeiten 12 WC-Trennwände 13 Malerarbeiten 14 Außenanlagen, Gala-Bau (Fachplaner wird ausgeschrieben) 15 Brandschutzausstattung, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Feuerlöscher etc. 16 Prüfungen, TÜV-Abnahme 17 Innenliegender Blendschutz, Gardinen etc. 18 Profilzylinder, Hauptschlüssel, Schließplan 19 Einbauküche inkl. Geräte (Küchenplanung durch Fachplaner ist erfolgt) 20 Ausstattung, Einrichtung (Eigenleistung Stadt Neuwied) 21 Bauendreinigung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Gebäude, Innenräume, mit dem Leistungsumfang in Anlage Leistungsbild. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Kostenrahmen: Kostengruppe 300: 1.003.601,61 € brutto Kostengruppe 400: 608.443,02 € brutto 410: 35.211,08 € brutto 420: 194.010,44 € brutto 430: 55.316,61 € brutto 440: 288.799,36 € brutto 450: 35.105,54 € brutto Kostengruppe 500: 600.000 € brutto Kostengruppe 600: 220.000 € brutto Für die Maßnahme gilt: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird das Honorar auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 angepasst, falls sich die Kosten zum ursprünglichen Kostenrahmen verändern. Die Kostenberechnung dient ab der Entwurfsplanung bis zum Abschluss der Planung (LPH 3 – LPH 9) als Grundlage für die Berechnung des Honorars, das entsprechend der bestehenden Vertragsbedingungen angepasst wird. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Planungsbeginn: 2 Wochen nach Auftragsvergabe LPH 1-3 und 5-6: Februar 2027 – Juli 2027 LPH 7: Juli 2027 – Oktober 2027 LPH 8: November 2027 – Juli 2028. Parallel zu diesem Los 1 wird das Leistungsbild der TGA in Los 2 ausgeschrieben.Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Frist: 13. Aug.a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und VerarbeitungReinigungsdienstleistung Anne Frank Zentrum e. V.
Anne Frank Zentrum e. V.Frist: 07. Aug.1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Bereich/Abteilung: Verwaltung; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Telefon: +49 30288865600; Internet-Adresse: https://www.annefrank.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026/1-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Wir laden Sie hiermit ein, ein Angebot für die Reinigungsleistungen für das Anne Frank Zentrum in Berlin einzureichen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine qualifizierte zuverlässige Reinigungsfirma für unsere drei Standorte in Berlin-Mitte zu finden. Das Anne Frank Zentrum ist die deutsche Partnerorganisation des Anne Frank Hauses in Amsterdam. Mit Ausstellungen und Bildungsangeboten erinnert das Zentrum an Anne Frank und ihr Tagebuch. Es schafft Lernorte, in denen sich Kinder und Jugendliche mit Geschichte auseinandersetzen und diese mit ihrer heuti-gen Lebenswelt verbinden. Sie lernen gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Demokratie zu engagieren. Uns sind Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit wich-tig. Wir suchen einen Partner, der unsere Werte teilt. Das Anne Frank Zentrum finanziert sich allein aus Spenden und Fördermitteln. Die Fördermittel werden jähr-lich neu beantragt. Nach derzeitigem Stand steht für die Reinigungsleistungen aller Standorte ein jährliches Budget in Höhe von maximal 32.000,00 € zzgl. MwSt. zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung. 1. Leistungsumfang 1.1. Standorte a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus 1.2. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden Beschaffung sind Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die Allgemeinflächen und die eigengenutzten Flächen des Anne Frank Zentrum an allen o. g. Standorten. a.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Vorderhaus 3. und 4. OG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume und Technikräume und im Seitenflügel des 3. OG befinden sich Büroräume. b.) In der Rosenthaler Str. 39a, im Hinterhaus, 2. OG befinden sich Ausstellungsflächen, Nass- und Sanitärräume, Büroflächen und Technikräumen c.) In der Sophienstraße 21, EG befinden sich Büroräume, Nass- und Sanitärräume. Die genaue Aufteilung ist den detaillierten Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. 1.3. Zielstellung Durch den Auftragnehmer sind folgende Zielstellungen umzusetzen: • kontinuierliche und vollständige Schmutzentfernung in allen Bereichen, • Erhaltung und Unterstützung des repräsentativen Eindrucks des Objektes, • Wahrung bzw. Verbesserung der Nutzerzufriedenheit, • Einhaltung sämtlicher hygienischer Bedingungen und der diesbezüglichen Vorschriften, • Erhaltung der Gebrauchseigenschaften von Einrichtungen, Materialien und Oberflächen, • Wahrung der Verkehrssicherungspflichten, • Schutz des Objektes vor schädigenden Einflüssen 1.4. Reinigungsgruppen Die zu reinigenden Flächen wurden anhand der Reinigungsanforderungen in folgenden Reinigungsgruppen zusammengefasst: • Büro/Büroräume • Besprechungsraum • Technikräume • Teeküchen • Sanitärräume • Ausstellungsbereich Die Reinigungsgruppen sind in der Regel mit folgender Ausstattung versehen, wobei sich die jeweilige An-zahl und Größe sowie etwaige weitere Ausstattungen aus den Leistungsverzeichnissen D2.a, D2.b und D2.c ergeben: • Büro/Büroräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Arbeitsplatz bestehend aus Schreibtisch, Stuhl, Rollcontainer, Bildschirm, evtl. Rechner, Mülleimer - Aktenschrank - evtl. Drucker - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Besprechungsraum (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Konferenztisch mit Stühlen - Sideboard - Fensterbrett - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Technikräume (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Drucker - Serverschrank - Elektronikschrank - Regal/Regale - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Teeküchen (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Küchenzeile mit integrierter Spüle, Geschirrspüler, Mikrowelle, evtl. Kaffeeautomat - Mülleimer - verlegter Bodenbelag: Linoleum • Sanitärräume ((siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - WC-Kabinen, evtl. im Herren WC zusätzliche Urinale - Handwaschbecken samt Seifenspender und Spiegel mit Unterschrank - Mülleimer - Handtuchspender - Fliesenspiegel an den Wänden - verlegter Bodenbelag: Fliesen • Ausstellungsbereich (siehe Pkt. 8. Beispielfotos) - Ausstellungswände (teilweise mit Bildschirmen und Tastelementen) aus lackiertem Massivholz - Glasvitrinen - Rollbarvitrinen aus Metall, Holz und Glas - Bildschirme - Tische vor den Ausstellungswänden aus lackiertem Massivholz oder beschichtetem Pressholz und Metall - Polstersitzinsel - verlegter Bodenbelag: Linoleum des Herstellers „Forbo“ (auf die Reinigungs- und Pflegehinweise in Ziffer 3 wird verwiesen) - Bodenbelag Bodenleitsystem: weißer Kunststoff 1.5. Reinigungsintervalle Für die Reinigungshäufigkeiten/Reinigungsintervalle wurden folgende Definitionen zu Grunde gelegt: W1 wöchentlich einmal durchführen W2 wöchentlich zweimal durchführen W3 wöchentlich dreimal durchführen M1 monatlich einmal durchführen M2 monatlich zweimal durchführen J1 jährlich einmal durchzuführen J6 jährlich sechsmal durchführen 1.6. Begriffsdefinitionen Gebäude-Innenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde folgende Begriffsdefinition gemäß Bundesinnungsver-band des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Unterhaltsreinigung Definition Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. 1.7. Begriffsdefinitionen Fußbodenreinigung Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Kehren/Fegen Definition Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. • Feuchtwischen Definition Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Ziel/Ergebnis Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Ver-schmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vor-handen sein. • Nasswischen Definition Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Ge-tränkeflecken, Straßenschmutz etc.) • Ziel/Ergebnis Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. • Saugen Definition Trockenes Absaugen von »lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen« mittels Staubsauger. Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Geträn-keflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. • Shampoonierung Definition Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoos; anschlie-ßend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Ziel/Ergebnis Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen-soweit nach dem Stand der Technik durchführbar-ebenso von aufliegendem Staub und Flaum. • Cleanern Definition Das Cleanermittel wird punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwen-dung geeigneter Cleanerpads poliert. Ziel/Ergebnis Oberflächen sind frei von hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Ab-genutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheit-lich. • Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung Definition Beseitigung von Flecken von einer Größe < 1 dm² im Rahmen der Unterhaltsreinigung. Ziel/Ergebnis Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen. 1.8. Begriffsdefinitionen Reinigung von Inventar, Decken und Wänden Für die vorliegende Leistungsbeschreibung wurden folgende Begriffsdefinitionen gemäß Bundesinnungs-verband des Gebäudereiniger-Handwerks zu Grunde gelegt: • Inhalt entleeren und entsorgen Definition Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Ziel/Ergebnis Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnip-seln). • Bestücken Definition Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchsmaterialien (z. B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen. Ziel/Ergebnis Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin mit Verbrauchsmaterial befüllt sein. • Feucht reinigen Definition Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark ent-wässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren. • Nass reinigen Definition Haftende Verschmutzungen (z. B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen) werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren und Staub. • Nass reinigen und nachtrocknen Definition Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit ei-nem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufge-nommen. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein. • Griffspuren/Spritzer/Flecken/sichtbare Verschmutzungen entfernen Definition Griffspuren, Spritzer, sichtbare Verschmutzungen oder hartnäckige Flecken werden punktuell und ge-zielt durch Feucht- oder Nassreinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren -vom Gegen-stand entfernt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Ober-fläche nicht mehr feucht und muss poliert sein. • Pflegend behandeln Definition Der gereinigte Gegenstand mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Ziel/Ergebnis Der Gegenstand bzw. die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dür-fen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. 2. Leistungen des Auftraggebers Unentgeltlich stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Räume und Medien zur Verfügung: a.) Rosenthaler Str. 39a - Vorderhaus + Seitenflügel o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. b.) Rosenthaler Str. 39a – Hinterhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o einen 2,4 qm großen Raum für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten. Eine Lage-rung von nassen Putzlappen ist nicht möglich. c.) Sophienstraße 21 – Vorderhaus o Wasser und Strom für die Reinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Medien. o Einen Materialschrank für die Lagerung von Reinigungsmaterialien Die Lagerung von Maschinen wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt. 3. Grundsätzliche Anforderungen 3.1. Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat als zentralen Ansprechpartner für den Auftraggeber eine/n verantwortliche/n Objekt-leiter*in oder Vorarbeiter*in zu benennen. 3.2. Personal Bei allen Leistungsteilen sind folgende grundsätzliche Anforderungen/Randbedingungen an den Personal-einsatz zu beachten: • Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind nur mit fachkundigen und entsprechend qualifizierten Arbeitskräften durchzuführen. • Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben während der Anwesenheit in den Räumen des Auftragge-bers eine einheitliche, dem Einsatzzweck angepasste Berufskleidung sowie deutlich sichtbare Firmen-ausweise zu tragen. • Der Auftragnehmer hat für seine Arbeitskräfte Ausweise bereitzuhalten, die der Legitimation der Mitar-beiter dienen. • Mit dem eingesetzten Reinigungspersonal ist vor Ort eine Verständigung möglich (in deutscher oder englischer Sprache oder mittels einer Übersetzungshilfe). 3.3. Maschinen, Geräte, Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel Sämtliche vom Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen benötigten Maschinen, Geräte, Reini-gungshilfsmittel/-betriebsmittel müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden. Beim Einsatz von Maschinen, Geräten, Reinigungshilfsmitteln und Reinigungsbetriebsmitteln sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Im Hinterhaus, 2. OG sind folgende Reinigungsmittel zu verwenden: • Zur Feuchtreinigung der Ausstellungs- und Büroflächen ist vorzugsweise folgendes Reinigungsmittel zu verwenden: Frosch Spiritus Glasreiniger oder vergleichbar. • In den Ausstellungsräumen und anliegenden Räumen (Büros, Küche etc.) ist ein Linoleum verlegt, für das als Reinigungsmittel ausschließlich Neutralreiniger mit einem pH-Wert von <10 verwendet werden soll. Die verwendeten Wischbezüge sollten aus 100 % Baumwolle bestehen. Die »Allgemeine Reini-gungs- und Pflegeempfehlung des Herstellers »Forbo« befindet sich im Anhang. Die Empfehlung muss eingehalten werden. • Alle Reinigungs- und Pflegemittel im Vorder- und Hinterhaus sollten möglichst geruchsneutral sein. • Die Instandhaltung seiner Maschinen und Geräte und Hilfsmittel obliegt dem Auftragnehmer. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften sowie sonstige geltende behördliche Vorschriften und Verordnungen zu beach-ten. • Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. • Auswaschbare Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Gazen, Lappen) müssen bei dunkler Färbung (d. h. sichtbarer Verschmutzung) vom Auftragnehmer ausgewaschen werden. • Aufgebrauchte, verschlissene Reinigungshilfsmittel/-betriebsmittel (z. B. Lappen) müssen sofort aus-gewechselt werden. Dies gilt auch für Reinigungsmittel/-betriebsmittel, die aufgrund von Verbrauch kei-ne Bearbeitung mehr zulassen. 4. Leistungsausführung Bei der Leistungsausführung sind folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Sämtliche Reinigungstätigkeiten können je nach Entscheidung des Auftragnehmers manuell und/oder maschinell durchgeführt werden. Sie sind jedoch in erster Linie nach Sauberkeitsrichtlinien durchzu-führen. • Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle ggf. verrückten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. • Der Verschlusszustand von Türen ist nach erfolgter Leistungserbringung grundsätzlich wieder so herzu-stellen, wie er vorgefunden wurde (verschlossene Türen sind wieder zu verschließen, nicht verschlosse-ne Türen sind nicht zu verschließen). • Die Beleuchtung ist auszuschalten. • Alle besonderen Vorkommnisse und erkannten Störungen und Defekte am Objekt oder der Einrichtung sind dem Auftraggeber zu melden. • Werden Beschädigungen durch den Auftragnehmer verursacht, hat er diese unverzüglich, jedoch spä-testens am nächstfolgenden Werktag, im Rahmen einer Selbstanzeige, dem Auftraggeber zu melden und im Reinigungsbuch zu dokumentieren.-Beschädigte Reinigungsobjekte, die so beschädigt sind, dass sie nicht gereinigt werden können, brauchen vom Auftragnehmer nicht bearbeitet zu werden. • Nicht gefährliche Abfälle, welche im Rahmen der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vor Ort anfallen, können kostenfrei in die objekteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. 5. Unterhaltsreinigung Ergänzend zu den vorgenannten Punkten sind für die Unterhaltsreinigung noch folgende grundsätzliche Anforderungen zu berücksichtigen: • Um die Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszu-schließen, wird die Reinigung aller Gegenstände über dem Boden in drei Kategorien eingeteilt. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche, verschieden-farbige Eimer und dazu passende Reinigungstücher einzusetzen. Die Obenarbeiten sind in nachstehende Kategorien eingeteilt: • Kategorie A WC-Becken und Urinale • Kategorie B Waschbecken, Wandfliesen und Zwischenwände in Sanitärräumen • Kategorie C sonstige Einrichtungsgegenstände 6. Abrechnung Die Leistungsteile sind monatlich aufgegliedert je Standort (a bis c) abzurechnen. Siehe Leistungsverzeichnisse. Bei Abrechnung von Sonder- und Abrufleistungen sind die bestätigten Leistungsscheine der jeweili-gen Rechnung beizulegen. 7. Erbringung von Sonderleistungen Sonderleistungen sind nur nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers zu erbringen und sofort nach Be-endigung auf entsprechenden Leistungsschein durch den Auftraggeber oder einen benannten Bevollmäch-tigten des Auftraggebers bestätigen zu lassen. 8. Beispielfotos Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V. ; Straße, Hausnummer: Rosenthaler Straße 39; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE; Offizielle Bezeichnung: Anne Frank Zentrum e. V.; Straße, Hausnummer: Sophienstraße 21; Postleitzahl: 10178; Ort: Berlin; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 30.09.2032 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3419384/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 07.08.2026, 09:00 Uhr; Bindefrist: 15.09.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Dokument D7 § 9 (Vertrag) 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Unterhaltsreinigung,Glasreinigung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 01. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Beelitz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.